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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.08.1994 - 10 WF 131/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4687
OLG Köln, 02.08.1994 - 10 WF 131/94 (https://dejure.org/1994,4687)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.08.1994 - 10 WF 131/94 (https://dejure.org/1994,4687)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. August 1994 - 10 WF 131/94 (https://dejure.org/1994,4687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Beigeordneter Rechtsanwalt; Vergütungsanspruch; Kostenforderung; Verjährung; Ansprüche gegen die Staatskasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 19; ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 3

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 634
  • FamRZ 1995, 239
  • AnwBl 1996, 54
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Brandenburg, 08.02.2022 - 6 U 34/21

    Unwirksamkeit einer anwaltlichen Vergütungsvereinbarung; Zusätzliche

    Auch der Anwalt, der vor der Beiordnung Wahlanwalt war, kann daher eine vor der Beiordnung entstandene Verfahrensgebühr nach der Beiordnung gegenüber dem Mandanten nicht mehr geltend machen" (Beschluss vom 21.02.2008 - I ZR 142/06, juris Rn. 5; ebenso bereits OLG Köln, NJW-RR 1995, 634; OLG München, MDR 1991, 62;OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.11.2006 - 19 U 76/06, juris Rn. 17).
  • OLG Brandenburg, 25.04.2023 - 6 U 78/22

    Klage eines Rechtsanwalts gegen einen anderen auf Unterlassung; Unterlassung des

    Auch der Anwalt, der vor der Beiordnung Wahlanwalt war, kann daher eine vor der Beiordnung entstandene Verfahrensgebühr nach der Beiordnung gegenüber dem Mandanten nicht mehr geltend machen" (Beschluss vom 21.02.2008 - I ZR 142/06, juris Rn. 5; ebenso bereits OLG Köln, NJW-RR 1995, 634; OLG München, MDR 1991, 62;OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.11.2006 - 19 U 76/06, juris Rn. 17).
  • LSG Hessen, 13.12.2011 - L 2 AS 363/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der

    Zwar gilt die dort normierte Forderungssperre für alle nach der Beiordnung verwirklichten Gebührentatbestände, auch wenn und soweit diese bereits vor der Beiordnung schon einmal erfüllt waren (Musielak ZPO, 8. Aufl. 2011, § 122 RZ. 7 f, Kratz in BeckOK ZPO § 122 Rz. 25 m.w.N u.a. OLG Köln NJW-RR 1995, 634 ; OLG München MDR 1991, 62 ).
  • LSG Hessen, 21.12.2011 - L 2 AL 147/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der

    Zwar gilt die dort normierte Forderungssperre für alle nach der Beiordnung verwirklichten Gebührentatbestände, auch wenn und soweit diese bereits vor der Beiordnung schon einmal erfüllt waren (Musielak ZPO, 8. Aufl. 2011, § 122 RZ. 7 f, Kratz in BeckOK ZPO § 122 Rz. 25 m.w.N u.a. OLG Köln NJW-RR 1995, 634 ; OLG München MDR 1991, 62 ), was zur Folge hat, dass ein Rechtsanwalt, der vor der Beiordnung Wahlanwalt war, eine vor der Beiordnung bereits entstandene Verfahrensgebühr nach der Beiordnung insbesondere dann gegenüber seinem Mandanten nicht mehr geltend machen kann, wenn dem Prozesskostenhilfeantrag erst später stattgegeben wird (BGH FamRZ 2008, 982 ).
  • LG Cottbus, 22.06.2022 - 1 O 174/21
    Auch der Anwalt, der vor der Beiordnung Wahlanwalt war, kann daher eine vor der Beiordnung entstandene Verfahrensgebühr nach der Beiordnung gegenüber dem Mandanten nicht mehr geltend machen" (Beschluss vom 21.02.2008 - I ZR 142/06, juris Rn. 5; ebenso bereits OLG Köln, NJW-RR 1995, 634; OLG München, MDR 1991, 62; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.11.2006 - 19 U 76/06, juris Rn. 17).
  • AG Bad Iburg, 04.01.2008 - 5 F 382/07

    Ausgestaltung der Berechnung des Vergütungsanspruchs eines Rechtsanwalts durch

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat zur Folge, dass im Umfang und für die Dauer der Bewilligung der beigeordnete Rechtsanwalt Vergütungsansprüche gegen seinen Mandanten nicht geltend machen kann; diese zugunsten der bedürftigen Partei wirkende Sperre ist zwingend und umfassend (OLG Köln NJW-RR 1995, 634).
  • AG Bad Iburg, 08.01.2008 - 5 F 300/07

    Zulässigkeit einer Anrechnung einer hälftigen Geschäftsgebühr auf die

    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat zur Folge, dass im Umfang und für die Dauer der Bewilligung der beigeordnete Rechtsanwalt Vergütungsansprüche gegen seinen Mandanten nicht geltend machen kann; diese zugunsten der bedürftigen Partei wirkende Sperre ist zwingend und umfassend (OLG Köln NJW-RR 1995, 634 [OLG Köln 02.08.1994 - 10 WF 131/94] ).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.01.1995 - 8 W 10/95   

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https://dejure.org/1995,6036
OLG Oldenburg, 27.01.1995 - 8 W 10/95 (https://dejure.org/1995,6036)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.01.1995 - 8 W 10/95 (https://dejure.org/1995,6036)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Januar 1995 - 8 W 10/95 (https://dejure.org/1995,6036)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • AnwBl 1996, 54
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 18.02.1992 - 9 W 332/92

    Zumutbarkeit des Einsatzes von Schmerzensgeld zur Prozeßführung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.01.1995 - 8 W 10/95
    Ganz überwiegend wird in der Rechtsprechung der Standpunkt vertreten, eine Partei habe Schmerzensgeldzahlungen nicht im Rahmen des § 115 Abs. 2 ZPO als Vermögen einzusetzen (vgl. Zöller-Philippi 19. Auflage § 115 ZPO Rdnr. 59; zuletzt OLG Nürnberg JurBüro 1992, 756).
  • OLG Hamm, 16.06.1987 - 10 WF 278/87

    Verwendung von Schmerzensgeld zur Finanzierung der Prozeßkosten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.01.1995 - 8 W 10/95
    Von einigen Gerichten wird jedoch in Einschränkung von diesem Grundsatz im Einzelfall eine Ausnahme gemacht, wenn einer Partei die Finanzierung des in Aussicht genommenen Rechtsstreits im Hinblick auf die Höhe des bereits empfangenen Schmerzensgeldes und die Höhe des Streitwertes zugemutet werden kann (vgl. Zöller-Philippi aaO; OLG Köln MDR 1994, 406; OLG Hamm FamRZ 1987, 1283).
  • OLG Köln, 08.11.1993 - 27 W 20/93

    Kein Einsatz von Schmerzensgeld für Kosten der Prozeßführung - Prozeßkostenhilfe,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.01.1995 - 8 W 10/95
    Von einigen Gerichten wird jedoch in Einschränkung von diesem Grundsatz im Einzelfall eine Ausnahme gemacht, wenn einer Partei die Finanzierung des in Aussicht genommenen Rechtsstreits im Hinblick auf die Höhe des bereits empfangenen Schmerzensgeldes und die Höhe des Streitwertes zugemutet werden kann (vgl. Zöller-Philippi aaO; OLG Köln MDR 1994, 406; OLG Hamm FamRZ 1987, 1283).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.02.1995 - 9 WF 5/95   

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https://dejure.org/1995,12470
OLG Brandenburg, 06.02.1995 - 9 WF 5/95 (https://dejure.org/1995,12470)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.02.1995 - 9 WF 5/95 (https://dejure.org/1995,12470)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Februar 1995 - 9 WF 5/95 (https://dejure.org/1995,12470)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 1996, 54
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 05.03.2007 - 10 WF 45/07

    Gebühren des Prozesskostenhilfeanwalt: Erstattungsfähigkeit einer Terminsgebühr

    Daraus ergibt sich, dass, wenn der Partei bereits ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist, die Beiordnung eines Unterbevollmächtigten für die Vertretung in der mündlichen Verhandlung nicht möglich ist (BVerwG, NJW 1994, 3243; OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, AnwBl. 1996, 54; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 707; Zöller/Philippi, a.a.O., § 121, Rz. 2).
  • OLG Brandenburg, 15.02.2007 - 10 WF 207/06

    Prozesskostenhilfe; Terminsgebühr: Anspruch auf die Terminsgebühr bei Wahrnehmung

    Daraus ergibt sich, dass, wenn der Partei bereits ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist, die Beiordnung eines Unterbevollmächtigten für die Vertretung in der mündlichen Verhandlung nicht möglich ist (BVerwG, NJW 1994, 3243; OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, AnwBl. 1996, 54; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 707; Zöller/Philippi, a.a.O., § 121, Rz. 2).
  • OLG Zweibrücken, 30.01.2003 - 6 WF 7/03

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines weiteren Rechtsanwalts

    Die Beiordnung eines weiteren (Unter)Bevollmächtigten zu weiteren Funktionen kommt nicht in Betracht, von den in § 121 Abs. 3 ZPO vorgesehenen Ausnahmefällen abgesehen, welche vorliegend nicht gegeben sind (Brandenburgisches OLG, AnwBl 1996, 54).
  • BFH, 19.04.1999 - VI B 417/98

    PKH

    Die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Unterbevollmächtigten kommt danach nicht in Betracht (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 1994 11 C 19/93, Neue Juristische Wochenschrift 1994, 3243; Beschluß des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 6. Februar 1995 9 WF 5/95, Anwaltsblatt 1996, 54).
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