Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 04.03.1997

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.02.1997 - 13 WF 1266/96   

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https://dejure.org/1997,3459
OLG Koblenz, 05.02.1997 - 13 WF 1266/96 (https://dejure.org/1997,3459)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.02.1997 - 13 WF 1266/96 (https://dejure.org/1997,3459)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Februar 1997 - 13 WF 1266/96 (https://dejure.org/1997,3459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 946
  • AnwBl 1997, 624
  • Rpfleger 1997, 313
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 19.04.1996 - 6 WF 32/96

    Anwaltsgebühr für einen gerichtlichen Scheidungsfolgenvergleich

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.1997 - 13 WF 1266/96
    Damit ist der Gesetzeszweck des § 23 Abs. 1 Satz 1 BRAGO, außergerichtliche Vergleiche zu fördern, nicht erreicht mit der Folge, daß die erhöhte Vergleichsgebühr nicht anfallen kann (so auch OLG Nürnberg, JurBüro 1996, 25; OLG Saarbrücken, MDR 96, 1193; LAG Köln, Rechtspfleger 96, 262; Mümmler, JurBüro 1996, 355, 356).
  • OLG Koblenz, 19.09.1996 - 13 WF 871/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.1997 - 13 WF 1266/96
    Aufgrund dieser im Gesetz geregelten Erstreckung wird nämlich ein Prozeßkostenhilfeverfahren über die dort genannten Folgesachen nicht anhängig; das Gericht wird in diesen Fällen gerade nicht in Form einer Sachbesprechung oder Prüfung durch die Parteien in Anspruch genommen (vgl. OLG Nürnberg aaO; OLG Saarbrücken aaO; Beschl. des Senats v. 19.9.1996 - 13 WF 871/96 - und - 13 WF 903/96 -).
  • OLG Nürnberg, 11.07.1995 - 7 WF 2074/95

    Höhe der Vergleichsgebühr bei Protokollierung eines Vergleichs im

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.02.1997 - 13 WF 1266/96
    Damit ist der Gesetzeszweck des § 23 Abs. 1 Satz 1 BRAGO, außergerichtliche Vergleiche zu fördern, nicht erreicht mit der Folge, daß die erhöhte Vergleichsgebühr nicht anfallen kann (so auch OLG Nürnberg, JurBüro 1996, 25; OLG Saarbrücken, MDR 96, 1193; LAG Köln, Rechtspfleger 96, 262; Mümmler, JurBüro 1996, 355, 356).
  • OLG Koblenz, 22.12.1999 - 13 WF 549/99

    Anwaltsgebühren bei Erstreckung bereits bewilligter Prozeßkostenhilfe auf eine

    Wird ohne Eintritt in eine nähere Prüfung der Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe lediglich die bereits gewährte Prozesskostenhilfe auf eine abzuschließende Vereinbarung erstreckt, in der Streitpunkte geregelt werden sollen, die nicht Gegenstand des bisherigen Verfahrens sind, so fällt eine 15/10-Gebühr nach § 23 Abs. 1 S. 1 BRAGO nach dem Wert des mitgeregelten Gegenstandes an (Aufgabe der früher vertretenen Auffassung - Beschluss v. 5.2. 1997 - 13 WT 1266/97 - FamRZ 97, 946).

    Der Senat hat früher (vgl. Beschluss vom 5. Februar 1997 - 13 WF 1266/97 - FamRZ 1997, 946) diese Frage bejaht.

  • LAG Hessen, 15.02.1999 - 9 Ta 12/99

    Vergleichsgebühr; Einbeziehung nicht "anhängiger" Gegenstände im gerichtlichen

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  • LAG Hessen, 10.03.1999 - 9 Ta 52/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvergleich nicht anhängiger Ansprüche

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  • LAG Hessen, 22.03.1999 - 6 Ta 429/98

    Vergleichsgebühr; Volle Gebühr bei Einbeziehung nicht eingeklagter Gegenstände

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.03.1997 - 10 W 27/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11850
OLG Düsseldorf, 04.03.1997 - 10 W 27/97 (https://dejure.org/1997,11850)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.03.1997 - 10 W 27/97 (https://dejure.org/1997,11850)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. März 1997 - 10 W 27/97 (https://dejure.org/1997,11850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • AnwBl 1997, 624
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 05.11.2008 - 12 W 97/08

    Kostenfestsetzung: Ansatz einer zweifachen Verfahrensgebühr bei einer vom

    Macht ein Gläubiger im Mahnverfahren gleichzeitig Zahlungsansprüche gegen einen Schuldner und einen Mithaftenden mit einem einheitlichen Mahnbescheidsantrag geltend und werden dann nach Abgabe der Sache an das einheitlich zuständige Streitgericht dort aus durch den Kläger nicht veranlassten Gründen für jeden Beklagten gesonderte Verfahren angelegt, die vor der mündlichen Verhandlung miteinander verbunden werden, so liegt nur eine gebührenrechtliche Angelegenheit mit der Folge des Ausschlusses des Ansatzes einer zweifachen Verfahrensgebühr vor (vergleiche OLG Düsseldorf vom 4. März 1997, 10 W 27/97, Juristisches Büro 1998, 82).

    Die in dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 29. Juni 1993 (10 W 62/93, Juristisches Büro 1994, 436) dargelegte Auffassung hat der 10. Senat des OLG Düsseldorf durch seine Entscheidung vom 4. März 1997 (a.a.O.) aufgegeben.

  • KG, 26.05.2006 - 5 Ws 258/06

    Pflichtverteidigergebühren: Terminsgebühr im Überprüfungsverfahren für eine

    Denn auf dieses bezieht sich - im Falle der notwendigen Verteidigung - die Bestellung des Pflichtverteidigers, die insoweit - wie ein dem Rechtsanwalt erteilter Auftrag (vgl. BGH NJW 1995, 1431; OLG Düsseldorf AnwBl 1997, 624; Hartmann, Kostengesetze 36. Aufl., § 15 RVG Rdn. 11) - Abgrenzungsfunktion hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2001 - 10 E 84/01

    Begriff derselben Angelegenheit bei Klagen mehrerer Nachbarn gegen einen

    BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2000 - 11 C 1/99 -, NJW 2000, 2289 f.; OLG Köln, Beschluss vom 11. November 1998 - 17 W 356/98 -, Jurisdokument Nr. KORE527369900; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 1997 - 10 W 27/97 -, JMBl.NW 1997, 251.
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