Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 12.03.1999

Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 26.06.2000 - 3 Ta 68/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6861
LAG Schleswig-Holstein, 26.06.2000 - 3 Ta 68/00 (https://dejure.org/2000,6861)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.06.2000 - 3 Ta 68/00 (https://dejure.org/2000,6861)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. Juni 2000 - 3 Ta 68/00 (https://dejure.org/2000,6861)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen Wertfestsetzungsbeschluss; Nicht vermögensrechtliche Streitigkeit betriebsverfassungsrechtlicher Art; Bestimmung des Gegenstandswerts nach billigem Ermessen; Wirtschaftliche Bedeutung

  • Anwaltsblatt

    § 8 BRAGebO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 8
    Regelwert des § 8 Abs. 2 BRAGO

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2000, 695
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamburg, 19.05.2016 - 7 Ta 8/16

    Gegenstandswert - Streit über die Auswahl von Teilnehmern für eine

    Unter den Begriff "nach Lage des Falles" fallen sämtliche Umstände des Einzelfalles, insbesondere Umfang und Bedeutung der Sache, tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten, Verfahrensdauer und zeitlicher Aufwand der Verfahrensbevollmächtigten (LAG Schleswig-Holstein, 26.06.2000, 3 Ta 68/00; zit. nach juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - 2 Ta 145/01

    Streitwert, Beschlußverfahren, nichtvermögensrechtliche Streitigkeit, Anfechtung,

    In einem Beschlussverfahren, an dem der Betriebsrat kraft seines Mitbestimmungsrechts beteiligt ist, geht es jedoch primär um die Teilhabe des Betriebsrats daran, das betriebliche Geschehen mitzugestalten, nicht darum, wirtschaftliche Interessen zu verfolgen - LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 26.06.2000, 3 Ta 68/00 -.
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2001 - 3 Ta 88/01

    Ordnungsgemäße Durchführung einer Betriebsratssitzung

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  • LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2000 - 2 Ta 127/00

    Bestimmung eines Streitgegenstandes für anwaltliche Gebührenberechnung;

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  • LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2003 - 3 Ta 215/02

    Streitwert des Wahlanfechtungsverfahren

    Dabei sind für die Bewertung anwaltlicher Tätigkeit in derartigen Auseinandersetzungen die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere Umfang, Schwierigkeit und Dauer des Verfahrens, die objektiv - nicht subjektiv aus der Sicht eines der Beteiligten - zu beurteilende Bedeutung der Angelegenheit, der Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts und die Leistungsfähigkeit des Auftraggebers (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 26.06.2000 - 3 Ta 68/00 - Beschluss v. 04.02.1999 - 6 Ta 117/98 -).
  • LAG Saarland, 11.02.2009 - 1 (2) TaBV 74/08
    Als Ermessenskriterien sind unter Heranziehung der §§ 14 11 RVG, 48 II 1 GKG die Bedeutung der Sache für den Mandanten, der Umfang der Sache, insbesondere der zeitliche Einsatz des Rechtsanwalts für die sachliche Vorbereitung der Angelegenheit, die tatsächliche und rechtliche Schwierigkeit des Falles, sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers maßgebend (LAG Schleswig- Holstein, 26.06.2000 - 3 Ta 68/00).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.02.2002 - 3 Ta 177/01

    Streitwert, Beschlußverfahren, Nichtvermögensrechtliche Streitigkeit, Regelwert,

    Es geht allein um die Beteiligung des Betriebsrats in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht, hier im Verfahren nach § 99 BetrVG (vgl. LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 26.6.2000 - 3 Ta 68/00 - ).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.03.1999 - 2 W 13/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,20931
OLG Zweibrücken, 12.03.1999 - 2 W 13/98 (https://dejure.org/1999,20931)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.03.1999 - 2 W 13/98 (https://dejure.org/1999,20931)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. März 1999 - 2 W 13/98 (https://dejure.org/1999,20931)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • AnwBl 2000, 695
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 24.02.1993 - 17 W 33/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.03.1999 - 2 W 13/98
    Es liegt daher keine gemeinschaftliche Beteiligung der Auftraggeber an dem Streitgegenstand vor (OLG Hamburg, JurBüro 1989, 64; OLG Karlsruhe JurBüro 1992, 239; OLG Köln JurBüro 1993, 671; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 544; s. a. Gerold u. a., BRAGO 13. Aufl. § 6 Rdnr. 25).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.1993 - 9 W 22/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.03.1999 - 2 W 13/98
    Es liegt daher keine gemeinschaftliche Beteiligung der Auftraggeber an dem Streitgegenstand vor (OLG Hamburg, JurBüro 1989, 64; OLG Karlsruhe JurBüro 1992, 239; OLG Köln JurBüro 1993, 671; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 544; s. a. Gerold u. a., BRAGO 13. Aufl. § 6 Rdnr. 25).
  • OLG Karlsruhe, 17.12.1991 - 13 W 100/91
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.03.1999 - 2 W 13/98
    Es liegt daher keine gemeinschaftliche Beteiligung der Auftraggeber an dem Streitgegenstand vor (OLG Hamburg, JurBüro 1989, 64; OLG Karlsruhe JurBüro 1992, 239; OLG Köln JurBüro 1993, 671; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 544; s. a. Gerold u. a., BRAGO 13. Aufl. § 6 Rdnr. 25).
  • OLG Zweibrücken, 04.12.1972 - 2 W 70/72
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.03.1999 - 2 W 13/98
    Die Beschwerde ist zulässig; insbesondere konnte sie auch durch einen nicht beim LG Frankenthal (Pfalz) zugelassenen Anwalt eingelegt werden (vgl. Senat NJW 1973, 908; Musielak, ZPO § 104 Rdnr. 26 f.).
  • BGH, 15.04.2008 - X ZB 12/06

    Anwaltsgebühren bei einem inhaltsgleichen, gegen mehrere Beklagte gerichteten

    2006, 134; JurBüro 1993, 671; OLG Frankfurt a.M. JurBüro 2002, 139; OLG Düsseldorf GRUR 2000, 825; OLG Zweibrücken AnwBl 2000, 695; Hanseatisches OLG JurBüro 1998, 541, 542; JurBüro 1989, 64, 65 mit zustimmender Anmerkung von Mümmler; OLG Stuttgart JurBüro 1998, 302, 303; OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 544, 545; OLG Karlsruhe JurBüro 1992, 239; OLG Hamm JurBüro 1996, 312, 313; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 9. Aufl., 14. Kap. Rdn. 29 f.; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 8 UWG Rdn. 2.30; Ahrens/Jestaedt, Wettbewerbsprozess, 5. Aufl., 21. Kap. Rdn. 37; Köhler, AcP 1990 (1990), 496, 529 f.; Ullmann, jurisPK-UWG/Seichter, § 8 Rdn. 71; Palandt/Grüneberg, 67. Aufl., Überblick vor § 420 Rdn. 11; Erman/Ehmann, 11. Aufl., § 421 Rdn. 83; Staudinger/Noack, Neubearb.
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