Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 25.10.2012

Rechtsprechung
   BGH, 04.07.2013 - IX ZR 306/12   

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https://dejure.org/2013,18694
BGH, 04.07.2013 - IX ZR 306/12 (https://dejure.org/2013,18694)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2013 - IX ZR 306/12 (https://dejure.org/2013,18694)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - IX ZR 306/12 (https://dejure.org/2013,18694)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 8 S 1 RVG, § 14 Abs 1 S 1 RVG, § 315 Abs 1 BGB, § 397 Abs 1 BGB
    Gebührenfestsetzung gegen eigenen Mandanten: Teilerlass von Rechtsanwaltskosten durch beantragte Festsetzung der Mindestgebühren

  • verkehrslexikon.de

    Zum Gebührenverzicht des Anwalts bei Geltendmachung der Mindestgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verzicht auf eine weitere Gebührenforderung bei Beantragung der Festsetzung der Mindestgebühren bei vorheriger Inrechnungstellung dem Mandanten eine höhere Rahmengebühr

  • Anwaltsblatt

    § 11 RVG, § 14 RVG, § 315 BGB, § 397 BGB
    Wer Mindestgebühren festsetzen lässt, verzichtet auf mehr

  • Anwaltsblatt

    § 11 RVG, § 14 RVG, § 315 BGB, § 397 BGB
    Wer Mindestgebühren festsetzen lässt, verzichtet auf mehr

  • rewis.io

    Gebührenfestsetzung gegen eigenen Mandanten: Teilerlass von Rechtsanwaltskosten durch beantragte Festsetzung der Mindestgebühren

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Verzicht auf weitergehende Gebührenforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzicht auf eine weitere Gebührenforderung bei Beantragung der Festsetzung der Mindestgebühren bei vorheriger Inrechnungstellung dem Mandanten eine höhere Rahmengebühr

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antrag auf Mindestgebühren = Verzicht auf weitere Gebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Vorsicht!! Aufgepasst bei der Vergütungsfestsetzung - Gebührenverzicht und Gebührenverlust

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verzicht auf höhere Anwaltsgebühren bei Antrag auf Festsetzung der Mindestgebühr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebührenfestsetzung bei Rahmengebührung - das Risiko der Mindestvergütung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Antrag eines Rechtsanwalts auf Festsetzung der Mindestgebühr kann Verzicht auf weitere Gebührenforderung bedeuten

  • anwaltverein.de (Kurzinformation)

    Falle: Festsetzung Mindestgebühr

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Festsetzung der Mindestgebühren beantragt: Verzicht auf weitere Gebührenforderung! (IBR 2013, 782)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3102
  • MDR 2013, 1134
  • FamRZ 2013, 1573
  • WM 2013, 1756
  • AnwBl 2013, 665
  • AnwBl Online 2013, 324
  • Rpfleger 2014, 41
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Hagen, 19.08.1997 - 3 T 43/97
    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - IX ZR 306/12
    Zur Begründung wurde angeführt, dass der Normzweck des § 19 Abs. 8 BRAGO, die Billigkeitskontrolle dem streitigen gerichtlichen Verfahren vorzubehalten, nicht berührt sei, wenn der Rechtsanwalt endgültig und verbindlich nur die Mindestgebühr des gesetzlichen Gebührenrahmens beanspruche und deshalb eine Billigkeitskontrolle ausscheide (OLG Hamburg, AnwBl 1963, 56; OLG Braunschweig, FamRZ 1997, 384; OVG Lüneburg, MDR 1997, 107; OLG Koblenz, MDR 2000, 1033; LG Osnabrück, JurBüro 1995, 648; LG Hagen, Rpfleger 1998, 41).

    Teils wurde allein in dem Antrag auf Festsetzung der Mindestgebühr die verbindliche und endgültige Festlegung auf die Mindestgebühr erblickt (OLG Koblenz, aaO S. 1033 f), teils von dem Rechtsanwalt zusätzlich die ausdrückliche Erklärung verlangt, dass er von seinem Auftraggeber nur die Mindestgebühr verlange und sich Nachforderungen nicht vorbehalte (OLG Braunschweig, aaO S. 384 f; LG Hagen, Rpfleger 1998, 41).

    Soweit im Rahmen des § 19 Abs. 8 BRAGO die Festsetzung der Mindestgebühr von einem ausdrücklichen Verzicht auf eine weitere Gebührenforderung abhängig gemacht wurde (OLG Braunschweig, FamRZ 1997, 384 f; LG Hagen, Rpfleger 1998, 41; von Eicken in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 19 Rn. 19), kann an diesem Erfordernis jedenfalls nach Einführung des § 11 Abs. 8 Satz 1 Fall 1 RVG nicht festgehalten werden.

  • LG Osnabrück, 21.06.1995 - 9 T 3/95
    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - IX ZR 306/12
    Zur Begründung wurde angeführt, dass der Normzweck des § 19 Abs. 8 BRAGO, die Billigkeitskontrolle dem streitigen gerichtlichen Verfahren vorzubehalten, nicht berührt sei, wenn der Rechtsanwalt endgültig und verbindlich nur die Mindestgebühr des gesetzlichen Gebührenrahmens beanspruche und deshalb eine Billigkeitskontrolle ausscheide (OLG Hamburg, AnwBl 1963, 56; OLG Braunschweig, FamRZ 1997, 384; OVG Lüneburg, MDR 1997, 107; OLG Koblenz, MDR 2000, 1033; LG Osnabrück, JurBüro 1995, 648; LG Hagen, Rpfleger 1998, 41).

    Bereits unter der Geltung des § 19 Abs. 8 BRAGO, der seinem Wortlaut nach eine Festsetzung von Rahmengebühren generell ausschloss, wurde gleichwohl die Festsetzung der Mindestgebühr gestattet, weil in diesem Antrag ohne die Notwendigkeit einer weiteren Erklärung die verbindliche und endgültige Festlegung auf die Mindestgebühr im Sinne eines Gebührenverzichts zu erkennen war (OLG Koblenz, MDR 2000, 1033 f; LG Osnabrück, JurBüro 1995, 648).

  • BGH, 07.03.2006 - VI ZR 54/05

    Verzicht auf weitere Ansprüche aus einem Verkehrsunfall; Abrechnung der

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - IX ZR 306/12
    In der Kostenabrechnung eines Rechtsanwalts kann im Blick auf eine darüberhinausgehende Honorarforderung das Angebot auf Abschluss eines Erlassvertrages zu erkennen sein, wenn mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck kommt, dass eine materiell-rechtlich wirkende Erklärung abgegeben werden soll (BGH, Urteil vom 7. März 2006 - VI ZR 54/05, NJW 2006, 1511 Rn. 9, 10).

    (3) Zwar kann aus der Abrechnung von Gebühren unter Bezugnahme auf ein Abkommen des Deutschen Anwaltvereins nicht ohne weiteres der Schluss auf einen Verzicht auf weitere Gebührenforderungen hergeleitet werden (BGH, Urteil vom 7. März 2006 - VI ZR 54/05, NJW 2006, 1511 Rn. 11).

  • OLG Braunschweig, 05.07.1996 - 1 WF 36/96
    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - IX ZR 306/12
    Zur Begründung wurde angeführt, dass der Normzweck des § 19 Abs. 8 BRAGO, die Billigkeitskontrolle dem streitigen gerichtlichen Verfahren vorzubehalten, nicht berührt sei, wenn der Rechtsanwalt endgültig und verbindlich nur die Mindestgebühr des gesetzlichen Gebührenrahmens beanspruche und deshalb eine Billigkeitskontrolle ausscheide (OLG Hamburg, AnwBl 1963, 56; OLG Braunschweig, FamRZ 1997, 384; OVG Lüneburg, MDR 1997, 107; OLG Koblenz, MDR 2000, 1033; LG Osnabrück, JurBüro 1995, 648; LG Hagen, Rpfleger 1998, 41).

    Soweit im Rahmen des § 19 Abs. 8 BRAGO die Festsetzung der Mindestgebühr von einem ausdrücklichen Verzicht auf eine weitere Gebührenforderung abhängig gemacht wurde (OLG Braunschweig, FamRZ 1997, 384 f; LG Hagen, Rpfleger 1998, 41; von Eicken in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 19 Rn. 19), kann an diesem Erfordernis jedenfalls nach Einführung des § 11 Abs. 8 Satz 1 Fall 1 RVG nicht festgehalten werden.

  • OLG Koblenz, 15.06.2000 - 15 WF 336/00

    Gerichtliche Festsetzung von Rahmengebühren

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - IX ZR 306/12
    Zur Begründung wurde angeführt, dass der Normzweck des § 19 Abs. 8 BRAGO, die Billigkeitskontrolle dem streitigen gerichtlichen Verfahren vorzubehalten, nicht berührt sei, wenn der Rechtsanwalt endgültig und verbindlich nur die Mindestgebühr des gesetzlichen Gebührenrahmens beanspruche und deshalb eine Billigkeitskontrolle ausscheide (OLG Hamburg, AnwBl 1963, 56; OLG Braunschweig, FamRZ 1997, 384; OVG Lüneburg, MDR 1997, 107; OLG Koblenz, MDR 2000, 1033; LG Osnabrück, JurBüro 1995, 648; LG Hagen, Rpfleger 1998, 41).

    Bereits unter der Geltung des § 19 Abs. 8 BRAGO, der seinem Wortlaut nach eine Festsetzung von Rahmengebühren generell ausschloss, wurde gleichwohl die Festsetzung der Mindestgebühr gestattet, weil in diesem Antrag ohne die Notwendigkeit einer weiteren Erklärung die verbindliche und endgültige Festlegung auf die Mindestgebühr im Sinne eines Gebührenverzichts zu erkennen war (OLG Koblenz, MDR 2000, 1033 f; LG Osnabrück, JurBüro 1995, 648).

  • OVG Niedersachsen, 07.08.1996 - 7 O 4307/96

    Rechtsanwaltsgebühren; Rahmengebühr; Bestimmung eines Mindestbetrages

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - IX ZR 306/12
    Zur Begründung wurde angeführt, dass der Normzweck des § 19 Abs. 8 BRAGO, die Billigkeitskontrolle dem streitigen gerichtlichen Verfahren vorzubehalten, nicht berührt sei, wenn der Rechtsanwalt endgültig und verbindlich nur die Mindestgebühr des gesetzlichen Gebührenrahmens beanspruche und deshalb eine Billigkeitskontrolle ausscheide (OLG Hamburg, AnwBl 1963, 56; OLG Braunschweig, FamRZ 1997, 384; OVG Lüneburg, MDR 1997, 107; OLG Koblenz, MDR 2000, 1033; LG Osnabrück, JurBüro 1995, 648; LG Hagen, Rpfleger 1998, 41).
  • KG, 23.10.1990 - 1 WF 6019/90
    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - IX ZR 306/12
    Infolge der mit der Neuregelung im Vergleich zu dem Altrecht verbundenen Ausräumung rechtlicher Unklarheiten über die bindende Beschränkung des anwaltlichen Gebührenanspruchs auf die beantragten Mindestgebühren (vgl. KG, JurBüro 1991, 829, 832) führt eine nach beiden Seiten hin interessengerechte Auslegung nunmehr zu dem Ergebnis, dass allein in dem Antrag auf Festsetzung der Mindestgebühr ein an den Mandanten gerichtetes Angebot auf Erlass einer weitergehenden Gebührenforderung (§ 397 Abs. 1 BGB) liegt.
  • BGH, 19.11.1956 - II ZR 110/55

    Entfallen des Provisionsanspruchs des HV bei wirtschaftlich vertretbarem

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - IX ZR 306/12
    Dies kann anzunehmen sein, wenn ein triftiger Grund für einen Verzicht eingreift (BGH, Urteil vom 19. November 1956 - II ZR 110/55, DB 1957, 210; vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 570/80, FamRZ 1981, 763; RG, SeuffA 78, 24 Nr. 12; RGRK-BGB/Weber, 12. Aufl., § 397 Rn. 23; MünchKomm-BGB/Schlüter, 5. Aufl., § 397 Rn. 3).
  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 570/80

    Zustandekommen eines Verzichts auf Unterhalt durch Unterlassen der Geltendmachung

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - IX ZR 306/12
    Dies kann anzunehmen sein, wenn ein triftiger Grund für einen Verzicht eingreift (BGH, Urteil vom 19. November 1956 - II ZR 110/55, DB 1957, 210; vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 570/80, FamRZ 1981, 763; RG, SeuffA 78, 24 Nr. 12; RGRK-BGB/Weber, 12. Aufl., § 397 Rn. 23; MünchKomm-BGB/Schlüter, 5. Aufl., § 397 Rn. 3).
  • BGH, 04.12.1986 - III ZR 51/85

    Begriff des Erfolgshonorars

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - IX ZR 306/12
    Macht der Rechtsanwalt von seinem Leistungsbestimmungsrecht durch Erklärung gegenüber dem Mandanten (§ 315 Abs. 2 BGB) Gebrauch, ist er an die von ihm getroffene Bemessung der Gebühr gebunden (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1986 - III ZR 51/85, NJW 1987, 3203; Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 20. Aufl., § 14 Rn. 4; Jungbauer in Bischof/Jungbauer/Bräuer/Curkovic/Mathias/Uher, RVG, 5. Aufl., § 14 Rn. 118; Lutje/von Seltmann, Beck OK RVG, § 11 Rn. 116; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., Rn. 1096).
  • BGH, 15.01.2002 - X ZR 91/00

    Zur Bewertung einer Erklärung des Gläubigers als Verzicht

  • BGH, 18.09.2012 - II ZR 178/10

    Treuhandvermittelter Beitritt eines Kapitalanlegers zu einem Immobilienfonds in

  • BGH, 04.12.2015 - V ZR 142/14

    Anfechtbarkeit eines Wohnungseigentumskaufvertrages: Auswirkungen einer

    Zwar genügt für einen Annahmewillen ein bloßes Schweigen grundsätzlich nicht, die Untätigkeit des Erklärungsgegners kann aber regelmäßig als Betätigung des Annahmewillens gewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - IX ZR 306/12, NJW-RR 2013, 3102 Rn. 18; siehe auch Bamberger/Roth/Demhardt, BGB, 3. Aufl., § 397 Rn. 16: "sprechende Untätigkeit" sowie Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Aufl., § 397 Rn. 4, wonach die Annahme eines Angebots auf unentgeltlichen Erlass in der Regel durch bloßes Schweigen möglich sei).
  • BGH, 25.11.2015 - VIII ZR 360/14

    Wirksame Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag

    Denn die Anwendbarkeit des § 315 BGB scheitert nicht bereits daran, dass der Ermessensausübung, gleich ob durch Gesetz oder durch Vertrag, ein bestimmter (objektiver) Rahmen vorgegeben ist, in dem sich das Ermessen des Bestimmungsberechtigten (nur) bewegen darf (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - IX ZR 306/12, WM 2013, 1756 Rn. 7; BAG, AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie unter II 2; ferner auch Erman/Hager, BGB, 14. Aufl., § 315 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 29.10.2020 - IX ZR 264/19

    Keine gesonderte Geschäftsgebühr für eine außergerichtliche Tätigkeit bei

    Die Leistungsbestimmung kann nicht mehr geändert oder widerrufen werden; sie ist auch für den Rechtsanwalt als Bestimmenden bindend, wenn er sich nicht - wie vorliegend nicht - eine Erhöhung ausdrücklich vorbehalten hat, er über die Bemessungsgrundlage getäuscht oder einen gesetzlichen Gebührentatbestand übersehen hat (BGH, Urteil vom 4. Dezember 1986 - III ZR 51/85, NJW 1987, 3203; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - IX ZR 306/12, NJW 2013, 3102 Rn. 13; Gerold/Schmidt/Mayer, aaO; Jungbauer, Das familienrechtliche Mandat - Abrechnung in Familiensachen, 4. Aufl., § 1 Rn. 81).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2020 - 27 U 1/16

    Zur anwaltlichen Abrechnung in Familiensachen und Bestimmung des Gegenstandswerts

    Eine weitergehende, über die Verbindlichkeit der dem Rechtsanwalt obliegenden und vom Mandanten erwarteten Leistungsbestimmung durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung hinsichtlich der Höhe der Rahmengebühr hinausreichende Bindung auch an die sonstigen Parameter der Honorarberechnung setzt den Abschluss eines Erlassvertrages nach § 397 BGB zwischen Rechtsanwalt und Mandant voraus (BGH NJW 2013, 3102).

    Selbst wenn den Erklärungen des Rechtsanwalts Anhaltspunkte für die Annahme eines Angebots auf Abschluss eines Erlassvertrags zu entnehmen sind, ist ein unzweideutiges Verhalten zu verlangen (BGH NJW 2013, 3102), das keinen Zweifel an dem Verzichtswillen aufkommen lässt (MüKoBGB/Schlüter, 8. Auflagen, § 397 Rn. 2 f.).

  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 6 U 211/15

    Kirchliche Zusatzversorgungskasse; Satzung; Leistungsbestimmung; Unbilligkeit;

    Ist die Leistungsbestimmung unbillig, bleibt der die Leistung Bestimmende grundsätzlich ohne Möglichkeit der Korrektur bis zur rechtskräftigen Feststellung der Unbilligkeit seiner Leistungsbestimmung an seine Bestimmung gebunden und kann sich nicht selbst auf die Unbilligkeit berufen (vgl. BGH NJW 2013, 3102 f.; BGH, Urteil v. 9.12.2015, a. a. O., Rz. 19; BAG NZA 2013, 148, 151; Erman-Hager, a. a. O., § 315, Rn. 14; Staudinger-Rieble, a. a. O., § 315, Rn. 285, 287 m. w. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2018 - L 19 AS 1472/17

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Hat der Rechtsanwalt das Bestimmungsrecht ausgeübt, kann er davon nachträglich auch nicht zugunsten des Mandanten abweichen (BGH, Urteil vom 04.07.2013 - IX ZR 306/12).
  • OLG München, 11.01.2016 - 34 Wx 333/15

    Grundbucheinsicht des Wohnungseigentümers

    Wenn aber feststeht, dass eine Forderung entstanden ist, verbietet dieser Umstand bei Fehlen eindeutiger Hinweise auf einen gegebenen Verzichtswillen im Allgemeinen die Annahme, der Gläubiger habe sein Recht aufgegeben (BGH NJW 2013, 3102; NJW 2002, 1044/1046).
  • OLG Hamm, 08.06.2017 - 6 U 132/16

    Anspruch einer kirchlichen Einrichtung der Alters-, Erwerbsminderungs- und

    Ist die Leistungsbestimmung unbillig, bleibt der die Leistung Bestimmende grundsätzlich ohne Möglichkeit der Korrektur bis zur rechtskräftigen Feststellung der Unbilligkeit seiner Leistungsbestimmung an seine Bestimmung gebunden und kann sich nicht selbst auf die Unbilligkeit berufen (vgl. BGH NJW 2013, 3102 f.; BGH, Urteil v. 9.12.2015, a. a. O., Rz. 19; BAG NZA 2013, 148, 151; Erman-Hager, a. a. O., § 315, Rn. 14; Staudinger-Rieble, a. a. O., § 315, Rn. 285, 287 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 6 U 212/15

    Anspruch einer Zusatzversorgungskasse auf Zahlung eines Sanierungsbeitrags

    Ist die Leistungsbestimmung unbillig, bleibt der die Leistung Bestimmende grundsätzlich ohne Möglichkeit der Korrektur bis zur rechtskräftigen Feststellung der Unbilligkeit seiner Leistungsbestimmung an seine Bestimmung gebunden und kann sich nicht selbst auf die Unbilligkeit berufen (vgl. BGH NJW 2013, 3102 f.; BGH, Urteil v. 9.12.2015, a. a. O., Rz. 19; BAG NZA 2013, 148, 151; Erman-Hager, a. a. O., § 315, Rn. 14; Staudinger-Rieble, a. a. O., § 315, Rn. 285, 287 m. w. N.).
  • OLG Köln, 05.07.2017 - 5 U 83/16

    Geltendmachung von Honoraransprüchen eines Krankenhauses wegen stationärer

    Juris-Rn.10; BGH, Urteil vom 4. Juli 2013, IX ZR 306/12, Juris-Rn. 8 ff., insb.
  • OLG Hamm, 08.08.2023 - 20 U 349/22

    Abweisung der Klage gegen die Fahrzeugversicherung wegen Verzichts auf Ansprüche;

  • BPatG, 19.10.2016 - 24 W (pat) 37/14

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der

  • BPatG, 19.10.2016 - 24 W (pat) 49/14

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der

  • BPatG, 19.10.2016 - 24 W (pat) 35/14

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der

  • BPatG, 19.10.2016 - 24 W (pat) 36/14

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der

  • BPatG, 19.10.2016 - 24 W (pat) 48/14

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Erstattungsfähigkeit der Kosten der

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.10.2012 - I-28 U 233/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,47968
OLG Hamm, 25.10.2012 - I-28 U 233/09 (https://dejure.org/2012,47968)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2012 - I-28 U 233/09 (https://dejure.org/2012,47968)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - I-28 U 233/09 (https://dejure.org/2012,47968)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Anwaltsblatt

    § 24 BNotO, § 20 BNotO, § 242 BGB, § 204 BGB
    Hinweispflicht des Anwalts bei überraschend hoher Gebührenforderung

  • rechtsportal.de

    BNotO § 24; BNotO § 20; BGB § 242; BGB § 204
    Anwaltshonorar; Anwaltshaftung; dolo agit; Belehrung; Verhandlungen; Hemmung; Verjährung

  • ibr-online

    240.000 Euro Honorar: Rechtsanwalt muss belehren!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wann muss über die Höhe des Anwaltshonorars belehrt werden?

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 24 BNotO, § 20 BNotO, § 242 BGB, § 204 BGB
    Hinweispflicht des Anwalts bei überraschend hoher Gebührenforderung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt muss unter bestimmten Umständen über die voraussichtliche Höhe seiner Vergütung aufklären

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 24 BNotO, § 20 BNotO, § 242 BGB, § 204 BGB
    Hinweispflicht des Anwalts bei überraschend hoher Gebührenforderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2013, 665
  • AnwBl Online 2013, 349
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 28.01.2010 - VII ZR 174/08

    Verfahrensstillstand wegen Nichtbetreibens durch die Parteien: Nochmalige

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2012 - 28 U 233/09
    Ein Verfahrensstillstand tritt mit dem Zugang der Aufforderung zur Anspruchsbegründung ein (BGH NJW 2010, 1662; BGHZ 134, 387; BGH NJW-RR 1998, 954), wenn darauf von Klägerseite nicht reagiert wird.

    Darunter sind nur solche Handlung zu verstehen, die zur Begründung, Führung und Erledigung des Rechtsstreits dienen und vom Prozessrecht in ihren Voraussetzungen und Wirkungen geregelt sind (BGH NJW 2010, 1662; MünchKommBGB-Grothe § 204 Rnr. 80).

  • BGH, 24.05.2012 - IX ZR 168/11

    Verjährungshemmung für Zugewinnausgleichsanspruch durch Stufenklage

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2012 - 28 U 233/09
    Denn der Streitwertbeschluss war hinsichtlich der Förderung/Beendigung des Streitverfahrens ebenso bedeutungslos wie eine gerichtliche Mitteilung, dass nun die Akte weggelegt werde (dazu BGH NJW 2012, 2180).
  • KG, 23.11.2007 - 7 U 114/07

    Gewährleistungsansprüche beim Werkvertrag: Ende einer Verjährungshemmung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2012 - 28 U 233/09
    Nach Ablauf dieser Zeitdauer sind die bisherigen Verhandlungen als eingeschlafen anzusehen (BGH NJW 2003, 895; KG JurBüro 2008, 379; OVG Sachsen-Anhalt NVwZ 2011, 632; MünchKommBGB-Grothe § 203 Rnr. 8).
  • BGH, 17.10.1975 - I ZR 3/75

    Enden der Unterbrechung der Verjährung durch den Stillstand des Verfahrens -

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2012 - 28 U 233/09
    Die Frage, ob die Parteien den Prozess betreiben, ist zwar nicht an die Einhaltung prozessrechtlicher Vorschriften geknüpft, sondern an die rechtlich erhebliche Entwicklung eines Rechtsstreits; deshalb ist bei der Entscheidung der Frage, ob eine Prozesshandlung geeignet ist, das Verfahren weiter zu betreiben, kein engherziger Maßstab anzulegen (BGH VersR 1976, 36; OLG Saarbrücken NJW-RR 2011, 1004).
  • BGH, 06.03.1990 - VI ZR 44/89

    Abbruch der Verhandlungen durch Einschlafenlassen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2012 - 28 U 233/09
    Nach allgemeiner Ansicht tritt ein Abbruch der Verhandlungen durch "Einschlafenlassen" ein, wenn der Zeitpunkt versäumt wird, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage der Gegenseite spätestens zu erwarten gewesen wäre (BGH NJW-RR 1990, 664; BGH NJW 2009, 1806).
  • BGH, 20.02.1997 - VII ZR 227/96

    Beendigung der Unterbrechung der Verjährung durch eine Prozeßhandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2012 - 28 U 233/09
    Ein Verfahrensstillstand tritt mit dem Zugang der Aufforderung zur Anspruchsbegründung ein (BGH NJW 2010, 1662; BGHZ 134, 387; BGH NJW-RR 1998, 954), wenn darauf von Klägerseite nicht reagiert wird.
  • BGH, 05.02.1998 - VII ZR 279/96

    Ende der Unterbrechung bei Stillstand des Prozesses

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2012 - 28 U 233/09
    Ein Verfahrensstillstand tritt mit dem Zugang der Aufforderung zur Anspruchsbegründung ein (BGH NJW 2010, 1662; BGHZ 134, 387; BGH NJW-RR 1998, 954), wenn darauf von Klägerseite nicht reagiert wird.
  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 63/97

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2012 - 28 U 233/09
    Insoweit hat die erforderliche Gesamtwürdigung zu berücksichtigen einerseits den Schwierigkeitsgrad und Umfang der anwaltlichen Aufgabe, einen ungewöhnlich hohen Gegenstandswert und sich daraus ergebende hohe Gebühren, die das vom Auftraggeber erstrebte Ziel wirtschaftlich sinnlos machen können, andererseits die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten sowie dessen Vermögensverhältnisse und Erfahrung im Umgang mit Rechtsanwälten (BGH NJW 1998, 3486; RGZ 118, 365 (367)).
  • BGH, 12.10.1999 - VI ZR 19/99

    Begriff des triftigen Grundes nach § 211 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2012 - 28 U 233/09
    Zwar vermag ein Nichtbetrieb die Hemmungswirkung dann nicht aufzuheben, wenn es dafür einen prozesswirtschaftlich vernünftigen Grund gibt (BGH NJW 2000, 132; MünchKommBGB-Grothe § 204 Rnr. 73), der vom Gläubiger vorzutragen ist (MünchKommBGB-Grothe § 204 Rnr. 82).
  • BGH, 05.11.2002 - VI ZR 416/01

    Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2012 - 28 U 233/09
    Nach Ablauf dieser Zeitdauer sind die bisherigen Verhandlungen als eingeschlafen anzusehen (BGH NJW 2003, 895; KG JurBüro 2008, 379; OVG Sachsen-Anhalt NVwZ 2011, 632; MünchKommBGB-Grothe § 203 Rnr. 8).
  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 158/07

    Beendigung der Verjährungshemmung durch "Einschlafenlassen" der Verhandlung

  • BGH, 15.07.2010 - IX ZR 227/09

    Rechtsanwaltsvertrag mit einer bedürftigen Partei: Verpflichtung eines ehemals

  • OLG Hamm, 16.06.2009 - 28 U 1/09

    Umfang des Schadens bei Verletzung der Pflicht eines Rechtsanwalts zum Hinweis

  • OLG Saarbrücken, 25.11.2010 - 8 U 624/09

    Verjährung einer Werklohnforderung: Dauer der Hemmung der Verjährung bei

  • OVG Saarland, 03.02.2011 - 3 A 270/10

    Veröffentlichung im Internet nach dem Verbraucherinformationsgesetz

  • RG, 08.11.1927 - III 76/27

    Rechtsanwaltsgebühren

  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 1/13

    Insolvenzanfechtung: Übersehene Tatbestandsvoraussetzungen der Verjährung als

    Jedenfalls dann, wenn die Parteien Vergleichsverhandlungen noch nicht ernsthaft aufgenommen haben, sind die Verhandlungen eingeschlafen, wenn der Schuldner auf die Anfrage des Berechtigten, ein Vergleichsangebot zu unterbreiten, nicht innerhalb eines Monats reagiert (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2002, aaO; OLG Hamm, AnwBl 2013, 665; OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 13 U 65/12, nv Rn. 13; MünchKomm-BGB/Grothe, 6. Aufl., § 203 Rn. 8).
  • OLG Dresden, 05.06.2020 - 12 U 358/18

    Verjährung beginnt mit Übergang des Vertrags in ein Abrechnungsverhältnis!

    Auch wenn, wie die für das Vorliegen eines prozesswirtschaftlich vernünftigen Grundes darlegungspflichtige Klägerin (vgl. auch: OLG Hamm, Urteil vom 25.10.2012, 28 U 233/09, AnwBl 2013, 665 f., zitiert nach juris, Tz. 69) meint, vom Landgericht zu fordern gewesen wäre, den Sachverständigen anzuleiten und diesen zu einer erschöpfenden Beantwortung der Beweisfragen anzuhalten, so war doch das Schweigen auf die verschiedentlichen Aufforderungen und Fristsetzungen des Landgerichts weder prozesswirtschaftlich vernünftig noch zielführend.

    Wertfestsetzungen fördern das Verfahren ebenso wenig, wie sie es beenden (ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 25.10.2012, 28 U 233/09, a.a.O., Tz. 70, 72 m.w.N.).

  • OLG Köln, 10.07.2014 - 19 U 19/14

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall; Umfang der Hemmung der

    Denn bei solchermaßen "eingeschlafenen" Verhandlungen ist im Regelfall nach einmonatiger Untätigkeit - gleichgültig von welcher Seite - von einem Ende der Verhandlungen auszugehen (vgl. MüKo/ Grothe , a. a. O., § 203 Rn. 8; BGH , NJW 2009, 1806, 1807; BGH , NJW 2003, 895; OLG Dresden , BeckRS 2010, 29433; KG , JurBüro 2008, 368; OLG Hamm , Urt. vom 25.10.2012 - 28 U 233/09).
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