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   BGH, 12.09.2013 - I ZB 39/13   

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https://dejure.org/2013,45858
BGH, 12.09.2013 - I ZB 39/13 (https://dejure.org/2013,45858)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2013 - I ZB 39/13 (https://dejure.org/2013,45858)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2013 - I ZB 39/13 (https://dejure.org/2013,45858)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    ZPO §§ 32, 35, 91 Abs. 2 Satz 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Klageerhebung an einem dritten Ort - Ein die Kostenerstattung gemäß § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO ausschließender Rechtsmissbrauch liegt nicht allein darin, dass der im Ausland ansässige Kläger das ihm gemäß § 35 ZPO zustehende Wahlrecht ausübt.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Klageerhebung an einem dritten Ort

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 ZPO, § 35 ZPO, § 91 Abs 2 S 1 ZPO
    Reisekostenerstattung: Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Wahlrechts unter mehreren Gerichtsständen durch ausländischen Kläger - Klageerhebung an einem dritten Ort)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines nicht am Gericht ansässigen Rechtsanwalts durch einen Ausländer; Rechtsmissbrauch bei Kostenverursachung durch Wahl des für den Kläger günstigsten Gerichts

  • kanzlei.biz

    Klageerhebung an einem dritten Ort

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Klageerhebung an einem dritten Ort

    §§ 32, 35, 91 Abs. 2. 1 ZPO

  • Betriebs-Berater

    Klageerhebung an einem dritten Ort

  • Anwaltsblatt

    § 32 ZPO, § 35 ZPO, § 91 ZPO
    Auch ausländische Partei darf Anwalt des Vertrauens wählen

  • Anwaltsblatt

    § 32 ZPO, § 35 ZPO, § 91 ZPO
    Auch ausländische Partei darf Anwalt des Vertrauens wählen

  • rewis.io

    Reisekostenerstattung: Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Wahlrechts unter mehreren Gerichtsständen durch ausländischen Kläger - Klageerhebung an einem dritten Ort)

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Klageerhebung an einem dritten Ort

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 35; ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines nicht am Gericht ansässigen Rechtsanwalts durch einen Ausländer; Rechtsmissbrauch bei Kostenverursachung durch Wahl des für den Kläger günstigsten Gerichts

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klageerhebung an einem dritten Ort

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Klageerhebung an einem dritten Ort

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Reisekosten bei fliegendem Gerichtsstand in P2P-Fällen erstattungsfähig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fliegender Gerichtsstand - und die Kostenerstattung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines nicht am Gericht ansässigen Rechtsanwalts durch einen Ausländer

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Klageerhebung an einem dritten Ort

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Klageerhebung an einem dritten Ort

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines nicht am Gericht ansässigen Rechtsanwalts durch einen Ausländer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Doch Reisekosten-Erstattung bei fliegendem Gerichtsstand in P2P-Fällen

  • hagendorff.org (Kurzinformation)

    Reisekosten grunds. auch bei weit entferntem Gericht erstattungsfähig fliegender Gerichtsstand

  • dr-wachs.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung bei Fliegendem Gerichtsstand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 886
  • MDR 2014, 807
  • GRUR 2014, 607
  • MMR 2014, 682
  • MIR 2013, Dok. 043
  • BB 2014, 769
  • K&R 2014, 346
  • AnwBl 2014, 453
  • AnwBl Online 2014, 161
  • Rpfleger 2014, 396
  • afp 2014, 254
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des inländischen Prozessbevollmächtigen

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZB 39/13
    Für eine ausländische Partei ist es grundsätzlich unzumutbar, zunächst das für den Fall örtlich zuständige Gericht zu ermitteln und hiernach ihren deutschen Rechtsanwalt auszusuchen (OLG Köln, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 17 W 211/08, juris Rn. 18).

    Dies ist bei der Frage zu berücksichtigen, ob der Anspruch des Klägers auf Erstattung von Prozesskosten typischerweise bereits deshalb zu kürzen ist, weil er nicht den Gerichtsstand gewählt hat, der für den Fall seines Obsiegens die geringsten Kosten für die beklagte Partei verursachen würde (OLG Hamburg, MDR 1999, 638; OLG Köln, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 17 W 211/08, juris Rn. 23; aA OLG Stuttgart, MMR 2008, 749).

  • BGH, 13.09.2011 - VI ZB 9/10

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines "Rechtsanwalts am

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZB 39/13
    Die ausländische Partei kann die Auswahl ihres inländischen Prozessbevollmächtigten vielmehr - wie die inländische Partei (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2008 - XII ZB 214/04, NJW 2008, 2122 Rn. 14; Beschluss vom 13. September 2011 - VI ZB 9/10, NJW 2011, 3520 Rn. 8; MünchKomm.ZPO/Schulz, 4. Aufl., § 91 Rn. 62) - nach dem Gesichtspunkt des Vertrauens in die Bereitschaft und Fähigkeit des Rechtsanwalts zur optimalen Vertretung ihrer Belange vor Gericht vornehmen, ohne dass ihr daraus grundsätzlich kostenrechtliche Nachteile erwachsen.

    Dabei kommt bei einer ausländischen Partei naturgemäß eine Deckelung der zu erstattenden Reisekosten dahingehend, dass eine Erstattung nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts vorgenommen wird (vgl. BGH, NJW 2011, 3520 Rn. 9 mwN), nicht in Betracht.

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04

    Baseball-Caps

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZB 39/13
    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Verteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - I ZB 23/04, WRP 2005, 505, 507 = NJW-RR 2005, 725 - Baseball-Caps, mwN).
  • OLG Hamburg, 12.01.1999 - 8 W 3/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattung von Korrespondenzanwaltskosten

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZB 39/13
    Dies ist bei der Frage zu berücksichtigen, ob der Anspruch des Klägers auf Erstattung von Prozesskosten typischerweise bereits deshalb zu kürzen ist, weil er nicht den Gerichtsstand gewählt hat, der für den Fall seines Obsiegens die geringsten Kosten für die beklagte Partei verursachen würde (OLG Hamburg, MDR 1999, 638; OLG Köln, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 17 W 211/08, juris Rn. 23; aA OLG Stuttgart, MMR 2008, 749).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04

    Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZB 39/13
    Die ausländische Partei kann die Auswahl ihres inländischen Prozessbevollmächtigten vielmehr - wie die inländische Partei (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2008 - XII ZB 214/04, NJW 2008, 2122 Rn. 14; Beschluss vom 13. September 2011 - VI ZB 9/10, NJW 2011, 3520 Rn. 8; MünchKomm.ZPO/Schulz, 4. Aufl., § 91 Rn. 62) - nach dem Gesichtspunkt des Vertrauens in die Bereitschaft und Fähigkeit des Rechtsanwalts zur optimalen Vertretung ihrer Belange vor Gericht vornehmen, ohne dass ihr daraus grundsätzlich kostenrechtliche Nachteile erwachsen.
  • OLG Stuttgart, 23.06.2008 - 8 W 255/08

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von durch eine Gerichtsstandswahl

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZB 39/13
    Dies ist bei der Frage zu berücksichtigen, ob der Anspruch des Klägers auf Erstattung von Prozesskosten typischerweise bereits deshalb zu kürzen ist, weil er nicht den Gerichtsstand gewählt hat, der für den Fall seines Obsiegens die geringsten Kosten für die beklagte Partei verursachen würde (OLG Hamburg, MDR 1999, 638; OLG Köln, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 17 W 211/08, juris Rn. 23; aA OLG Stuttgart, MMR 2008, 749).
  • OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Weitere Anspruchsverfolgung in

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZB 39/13
    Ebenso ist es grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich, sondern entspricht seinem berechtigten Interesse an einer erfolgreichen Rechtsdurchsetzung, wenn der Kläger aus prozesstaktischen Erwägungen einen Gerichtsstand wählt, an dem nach Einschätzung seines Prozessbevollmächtigten für sein konkretes Begehren voraussichtlich die besten Erfolgsaussichten bestehen (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 763, 764; Zöller/Vollkommer aaO § 35 Rn. 4).
  • BGH, 06.11.2014 - I ZB 38/14

    Flugkosten - Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten des

    Sie trifft lediglich die Obliegenheit, unter mehreren gleichgearteten Maßnahmen die kostengünstigere auszuwählen (vgl. BGH, NJW 2012, 2888 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZB 39/13, GRUR 2014, 607 Rn. 5 = NJW-RR 2014, 886 - Klageerhebung an einem dritten Ort; BGH, NJW-RR 2014, 763 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 27.11.2019 - 31 U 114/18

    Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

    Diese freie Auswahl ist nur ausnahmsweise eingeschränkt und besteht bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs (BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZB 39/13 -, Rn. 9, juris).

    Selbst prozesstaktische Überlegungen, bei welchem Gericht nach Einschätzung des Klägers bzw. seiner Prozessbevollmächtigten für sein konkretes Begehren voraussichtlich die besten Erfolgsaussichten bestehen, sprechen nicht gegen die Wahl des für den eigenen Wohnsitz zuständigen Gerichts (BGH, Beschluss vom 12. September 2013, a.a.O., Rn.11).

  • BGH, 27.02.2018 - II ZB 23/16

    Zur Frage, ob die zusätzlichen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten eines

    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Verteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - I ZB 23/04, NJW-RR 2005, 725, 726 f. - Baseball-Caps; Beschluss vom 12. September 2013 - I ZB 39/13, NJW-RR 2014, 886 Rn. 5).
  • BGH, 04.07.2017 - X ZB 11/15

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des deutschen, auswärtigen

    Einer ausländischen Partei ist es unabhängig von ihrer Parteirolle grundsätzlich nicht zuzumuten, die Wahl des deutschen Rechtsanwalts am Sitz des Prozessgerichts auszurichten (Fortführung von BGH, Beschluss vom 12. September 2013, I ZB 39/13, NJW-RR 2014, 886).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer ausländischen Partei grundsätzlich nicht zuzumuten, die Wahl des deutschen Rechtsanwalts am Sitz des Prozessgerichts auszurichten (BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZB 39/13, NJW-RR 2014, 886 Rn. 7).

  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 226/14

    Anwerndbarkeit der Schutzschranke gemäß Art. 110 Abs. 1 GGV auf Felgen von

    Es ist grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich, sondern entspricht seinem berechtigten Interesse an einer erfolgreichen Rechtsdurchsetzung, wenn der Kläger aus prozesstaktischen Erwägungen einen Gerichtsstand wählt, an dem nach seiner Einschätzung für sein konkretes Begehren voraussichtlich die besten Erfolgsaussichten bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZB 39/13, GRUR 2014, 607 Rn. 11 = WRP 2014, 583 - Klageerhebung an einem dritten Ort, mwN).
  • OLG Hamm, 16.12.2019 - 31 U 90/19

    Folgen des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages im Rahmen eines

    Diese freie Auswahl ist nur ausnahmsweise eingeschränkt und besteht bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs (BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZB 39/13 -, Rn. 9, juris).

    Selbst prozesstaktische Überlegungen, bei welchem Gericht nach Einschätzung des Klägers bzw. seiner Prozessbevollmächtigten für sein konkretes Begehren voraussichtlich die besten Erfolgsaussichten bestehen, sprechen nicht gegen die Wahl des für den eigenen Wohnsitz zuständigen Gerichts (BGH, Beschluss vom 12. September 2013, a.a.O., Rn.11).

  • KG, 09.05.2016 - 2 AR 18/16

    Verweisung wegen Unzuständigkeit: Bindungswirkung bei Verletzung des rechtlichen

    Zwar trifft es zu, dass bei Ausnutzung eines formal gegebenen Gerichtsstands aus sachfremden Erwägungen eine nach § 35 ZPO getroffene Wahl im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein kann, insbesondere wenn dies geschieht, um die gegnerische Partei gezielt zu benachteiligen oder zu schädigen (BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZB 39/13 -, NJW-RR 2014, 886 Rn. 9; KG Berlin, Beschluss vom 25. Januar 2008 - 5 W 371/07 -, WRP 2008, 511; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 35 Rn. 4).

    Dessen ungeachtet ist eine rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung der gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmungen zum Nachteil der Beklagten im vorliegenden Fall nicht erkennbar, zumal an eine solche Annahme im Hinblick auf die nach § 35 ZPO bestehende grundsätzlich Wahlfreiheit strenge Anforderungen zur stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZB 39/13 -, NJW-RR 2014, 886 Rn. 9).

  • OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20

    Zum fliegenden Gerichtsstand bei Online-Artikeln einer Lokalzeitung / Vorsicht

    Hat vor diesem Hintergrund der Antragsteller die Wahl zwischen mehreren Gerichtsständen, so steht es ihm grundsätzlich offen, denjenigen Gerichtsstand zu wählen, von dem er sich die größten Chancen bei der Rechtsverfolgung erhofft (BGH, B. v. 12.09.2013, I ZB 39/13 juris Rz. 11 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.11.2019 - 31 U 35/19

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages

    Diese freie Auswahl ist nur ausnahmsweise eingeschränkt und besteht bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs (BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZB 39/13 -, Rn. 9, juris).

    Selbst prozesstaktische Überlegungen, bei welchem Gericht nach Einschätzung der Klägerin bzw. ihres Prozessbevollmächtigten für ihr konkretes Begehren voraussichtlich die besten Erfolgsaussichten bestehen, sprechen nicht gegen die Wahl des für den eigenen Wohnsitz zuständigen Gerichts (BGH, Beschluss vom 12. September 2013, a.a.O., Rn.11).

  • OLG Saarbrücken, 13.08.2020 - 4 U 100/19

    1. Bei einem verbundenen, der Finanzierung des Erwerbs eines Kraftfahrzeugs

    Eine Grenze bildet nur der Rechtsmissbrauch (vgl. BGH, Beschl. v. 12.09.2013 - I ZB 39/13, juris Rdn. 9; OLG Hamm, Urt. v. 27.11.2019 - 31 U 35/19, juris Rdn. 44; OLG Hamm, Urt. v. 27.11.2019 - 31 U 114/18, juris Rdn. 82; OLG Hamm, Urt. v. 16.12.2016 - 31 U 90/19, juris Rdn. 68).
  • OLG Köln, 03.11.2017 - 6 U 41/17

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Telekommunikationsnetzes als "Das beste

  • LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 47/20

    Keine identifizierende Berichterstattung über Vorwurf des Subventionsbetrugs

  • OLG Frankfurt, 19.01.2018 - 6 W 113/17

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Anwalts am "dritten

  • LG Düsseldorf, 16.06.2023 - 38 O 42/23
  • OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 6 W 103/19

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Rechtsanwalts in Markensachen

  • OLG Stuttgart, 18.11.2021 - 8 W 324/21

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • OLG Dresden, 26.02.2021 - 4 W 77/21
  • FG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - 11 KO 840/15

    Eingeschränkte Erstattungsfähigkeit von Flugkosten eines Prozessbevollmächtigten

  • LG Hamburg, 19.09.2014 - 324 S 1/14

    Persönlichkeitsrechtverletzende Presseberichterstattung im Internet:

  • OLG Brandenburg, 06.12.2018 - 6 W 55/18

    Rechtsanwaltskosten: Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen

  • OLG München, 07.07.2015 - 34 AR 53/15

    Zuständiges Gericht für Deckungsklage gegen mehrere Haftpflichtversicherer eines

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