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   OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14   

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https://dejure.org/2014,33432
OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2014,33432)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.08.2014 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2014,33432)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. August 2014 - 2 U 2/14 (https://dejure.org/2014,33432)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Form und den Inhalt einer Vergütungsvereinbarung; Angemessenheit des Stundensatzes

  • Anwaltsblatt

    § 3a RVG, § 4b RVG, § 126b BGB
    300 Euro Stundenhonorar sind nicht unangemessen hoch

  • Anwaltsblatt

    § 3a RVG, § 4b RVG, § 126b BGB
    300 Euro Stundenhonorar sind nicht unangemessen hoch

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3a Abs 1 S 1 RVG, § 3a Abs 2 RVG
    Vergütung des Rechtsanwalts: Textformerfordernis für eine Honorarvereinbarung; Angemessenheit eines Stundensatzes von 300 €; Abrechnung eines Zeithonorars im 15-Minuten-Takt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Form und den Inhalt einer Vergütungsvereinbarung; Angemessenheit des Stundensatzes

  • rechtsportal.de

    RVG § 3a Abs. 1 ; RVG § 3a Abs. 2
    Anforderungen an die Form und den Inhalt einer Vergütungsvereinbarung

  • rechtsportal.de

    RVG § 3a Abs. 1 ; RVG § 3a Abs. 2
    Anforderungen an die Form und den Inhalt einer Vergütungsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnung nach Stunden: Vergütungsvereinbarung muss hinreichend bestimmt sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Stundensatz von 300,- /Stunde - passt….

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vergütungsvereinbarung zu unbestimmt

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Anwaltlicher Stundensatz von 300,00 EUR netto ist nicht unangemessen hoch

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Stundensatz von 300,00 EUR netto nicht unangemessen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stundensatz: 300,- EUR - Abrechnung im 15-Minuten-Takt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anwaltliche Vergütungsvereinbarung - und der fehlende Hinweis auf die Erstattungsfähigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anwaltliche Vergütungsvereinbarung - und das Textformerfordernis

  • Jurion (Kurzinformation)

    Vergütungsvereinbarung eines Rechtsanwalts mit seinem Mandanten muss ausreichend bestimmt sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütungsvereinbarung muss hinreichend bestimmt sein! (IBR 2015, 106)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 418
  • FamRZ 2015, 782
  • AnwBl 2015, 182
  • AnwBl Online 2015, 88
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 37/10

    Vergütung des Rechtsanwalts: Herabsetzung des Zeithonorars für einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Für eine Herabsetzung ist nur Raum, wenn es unter Berücksichtigung aller Umstände unerträglich und mit den Grundsätzen des § 242 BGB unvereinbar wäre, den Mandanten an seinem Honorarversprechen festzuhalten, und ein krasses, evidentes Missverhältnis zwischen der anwaltlichen Leistung und ihrer Vergütung gegeben wäre (BGH, Urteil vom 21.10.2010, NJW 2011, 63 ff. Tz. 15).

    Nach der Rechtsprechung des BGH obliegt die Prüfung der Angemessenheit der berechneten Bearbeitungszeit den Tatgerichten, wobei diese eine überschlägige Schätzung anzustellen haben, welcher Zeitaufwand für die Durchsicht und Erfassung der Verfahrensakten sowie ihre rechtliche Durchdringung verhältnismäßig erscheint (BGH MDR 2011, 73 Tz. 22).

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 U 183/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer 15-Minuten-Zeittaktklausel in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Ein vereinbartes und fälliges Zeithonorar ist erst dann einforderbar, wenn dem Mandanten eine schriftliche Berechnung mitgeteilt worden ist, die den Anforderungen für die Abrechnung gesetzlicher Vergütungen entspricht und knappe Leistungsbeschreibungen enthält, die dem Mandanten die Prüfung der anwaltlichen Tätigkeit ermöglichen (OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 1184).

    Die von den Parteien aufgeworfene Rechtsfrage, ob eine entsprechende Klausel gegen § 307 BGB verstößt (so OLG Düsseldorf, zuletzt Urteil vom 18.02.2010, 24 U 183/05 in FamRZ 2010, 1184) oder nur im Einzelfall ihre Ausnutzung sittenwidrig sein kann (OLG Schleswig, Urteil vom 19.02.2009, 11 U 151/07, AnwBl. 2009, 554), braucht nicht beantwortet zu werden.

  • BGH, 05.06.2014 - IX ZR 137/12

    Erfolgshonorarvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant: Wirksamkeit bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Eine Vergütungsvereinbarung, die gegen die Formvorschrift des § 3 a Abs. 1 RVG verstößt, ist nicht nichtig; aus ihr kann die vereinbarte Vergütung jedoch nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr gefordert werden (BGH, Urteil vom 05.06.2014, IX ZR 137/12 Tz. 16 zum Verstoß gegen § 4 a RVG bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars - veröffentlicht in juris).
  • BGH, 24.07.2003 - IX ZR 131/00

    Sittenwidrigkeit einer anwaltlichen Honorarvereinbarung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Der BGH sieht beispielsweise bei mittleren Streitwerten die Grenze zur Sittenwidrigkeit erst bei einem 9 bis 10-fachen der gesetzlichen Gebühren als überschritten an (BGH NJW 2003, 3486).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB zu vertreten hat die Vertragspartei diese Pflichtwidrigkeit aber nicht schon dann, wenn sie nicht erkennt, dass ihre Rechtsposition in der Sache nicht berechtigt ist, sondern erst, wenn sie diese Rechtsposition auch nicht als plausibel ansehen durfte (BGH NJW 2009, 1262).
  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Nicht genügend sind hingegen allgemeine Hinweise über Aktenbearbeitung, Literaturrecherche und Telefongespräche, weil sie jedenfalls bei wiederholter Verwendung inhaltsleer sind und ohne die Möglichkeit einer wirklichen Kontrolle geradezu beliebig ausgeweitet werden können (BGH MDR 2010, 529 Tz. 77, 79).
  • BVerfG, 15.06.2009 - 1 BvR 1342/07

    Verletzung der Berufsfreiheit eines Rechtsanwalts durch gerichtliche Kürzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Die Überschreitung der gesetzlichen Gebühren um einen bestimmten Faktor ist zur Bestimmung der Unangemessenheit zwar nicht schlechthin ungeeignet, darf aber, um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne zu wahren, nicht allein maßgeblich sein (BVerfG NJW-RR 2010, 259 ff.).
  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 28 U 237/09

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Bei einer Vergütungsvereinbarung muss eindeutig feststehen, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber eine höhere als die gesetzliche Vergütung zahlen soll (Mayer, Entwicklungen zum RVG 2007- 2011, in NJW 2011, 1563, 1565 mit Hinweis auf OLG Hamm, Urteil vom 22.07.2010, 28 U 237/09 veröffentlicht in juris; Bischof in Bischof/Jungbauer, RVG, 6. Aufl., § 3 a RVG Rn. 24).
  • OLG Schleswig, 19.02.2009 - 11 U 151/07

    Formularmäßige Vereinbarung eines Zeittakt für die Abrechnung von Leistungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.2014 - 2 U 2/14
    Die von den Parteien aufgeworfene Rechtsfrage, ob eine entsprechende Klausel gegen § 307 BGB verstößt (so OLG Düsseldorf, zuletzt Urteil vom 18.02.2010, 24 U 183/05 in FamRZ 2010, 1184) oder nur im Einzelfall ihre Ausnutzung sittenwidrig sein kann (OLG Schleswig, Urteil vom 19.02.2009, 11 U 151/07, AnwBl. 2009, 554), braucht nicht beantwortet zu werden.
  • LG Köln, 18.10.2016 - 11 S 302/15

    Vergütungsvereinabrung, Zeittaktklausel

    Die der hier vertretenen Rechtsauffassung entgegenstehenden Entscheidungen des OLG Schleswig (Urt. v. 19.02.2009, 11 U 151/07, juris Rn. 30-32) und des LG München (Urt. v. 21.09.2009, 4 O 10820/08, juris Rn. 58-63) überzeugen hingegen nicht (offengelassen von OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.02.2014 - 2 U 2/14, juris Rn. 60).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2022 - 24 U 38/21

    1. Gem. § 10 Abs. 2 S. 1 analog RVG ist ein vereinbartes Zeithonorar mangels

    In der Vergütungsvereinbarung muss eindeutig festgelegt werden, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber eine höhere als die gesetzliche Vergütung zahlen soll (OLG Karlsruhe NJW 2015, 418; Winkler/Teubel, in: Mayer/Kroiß, a.a.O., § 3a Rn 54a).

    In einem solchen Falle kann der Mandant daher das gezahlte Honorar kondizieren, soweit es das alternativ nach dem RVG geschuldete Honorar übersteigt (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2015, 418 Rn 27, Rn 32ff).

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2023 - 24 U 335/20
    In einer Vergütungsvereinbarung muss eindeutig festgelegt werden, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber eine höhere als die gesetzliche Vergütung zahlen soll (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2014 - 2 U 2/14, Rn. 38, jetzt und im Folgenden zitiert nach juris; Senat, Urteil vom 8. November 2022 - I-24 U 38/21, Rn. 62ff.; Mayer/Kroiß/Winkler/Teubel, RVG, 8. Aufl. 2021, § 3a Rn. 54a).

    Diese Funktionen kann die Vergütungsvereinbarung nur dann erfüllen, wenn sie ausreichend bestimmt ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2014 - 2 U 2/14, Rn. 38).

    Die mangelnde Bestimmtheit in Bezug auf die hier streitgegenständliche Vergütung für das Berufungsverfahren vor dem LAG Köln führt dazu, dass die vereinbarte Vergütung auch nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr gefordert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - IX ZR 137/12, Rn. 16; OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2014 - 2 U 2/14, Rn. 38 am Ende).

  • OLG Bamberg, 15.06.2023 - 12 U 89/22

    Zur AGB-rechtlichen Wirksamkeitskontrolle einer anwaltlichen

    Denn danach ist erforderlich, dass die schriftliche Vereinbarung ausreichend bestimmt ist, sich daraus ergibt, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber eine höhere als die gesetzliche Vergütung zahlen soll (OLG Hamm, Urteil vom 22. Juli 2010, 28 U 237/9, OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014 - 2 U 2/14 = BeckRS 2014, 20145) und dies Niederschlag in der schriftlichen Vergütungsvereinbarung gefunden hat (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014, a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2022 - 24 U 39/21

    Neue Schlussrechnung in der Berufung: Was für Planer gilt, gilt auch für Anwälte!

    In einer Vergütungsvereinbarung muss eindeutig festgelegt werden, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber eine höhere als die gesetzliche Vergütung zahlen soll (OLG Karlsruhe NJW 2015, 418; Winkler/Teubel, in: Mayer/Kroiß, a.a.O., § 3a Rn 54a; Mayer, in: NJW 2011, 1563, 1565; Bischof, in: in Bischof/Jungbauer, RVG, 6. Aufl., § 3 a Rn. 24).

    In einem solchen Falle kann der Mandant daher das gezahlte Honorar kondizieren, soweit es das alternativ nach dem RVG geschuldete Honorar übersteigt (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2015, 418 Rn 27, Rn 32ff).

  • OLG Frankfurt, 10.03.2023 - 20 W 226/21

    Zur Nachlasspflegervergütung bei vermögendem Nachlass

    Es reicht also aus, dass der Zeitaufwand seinem Umfang nach insgesamt plausibel erscheint und ein angemessenes Verhältnis zwischen dem wahrgenommenen Geschäft und der dafür von dem Nachlasspfleger benötigten Zeit gewahrt worden ist, wobei festsetzungsfähig grundsätzlich auch nur die innerhalb des Aufgabenkreises des Nachlasspflegers liegenden Tätigkeiten sind (vgl. insgesamt u.a. Senat, Beschlüsse vom 25.04.2017, 20 W 379/15, zur parallelen Rechtslage bei dem Nachlassverwalter, zitiert nach juris, und vom 21.02.2013, Az. 20 W 501/11, n.v; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 16.03.2015, Az. 31 Wx 81/14, Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014, Az. 2 U 2/14, Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 21.11.2007, Az. 3 W 201/07, jeweils zitiert nach juris; vgl. auch BT-Drucksache 15/2494, S. 19 zur vergleichbaren Situation bei der Betreuervergütung).
  • LG Krefeld, 21.02.2018 - 5 O 148/17

    Vergütungsanspruch aus anwaltlicher Tätigkeit aufgrund Vergütungsvereinbarung

    Dies gilt auch, soweit die Beklagten bestreiten, dass die Klägerin sie mehrfach darauf hingewiesen habe, dass die Kosten unverhältnismäßig hoch seien, die durch die Abrechnung auf Stundenbasis verursacht würden (vgl. dazu auch das Urteil des OLG Karlsruhe vom 28.08.2014, 2 U 2/14).
  • OLG Dresden, 08.12.2016 - 8 U 467/16
    Die Parteien haben folglich einen derartigen Abrechnungsmodus nicht vereinbart, sodass der Kläger in dieser Form auch nicht abrechnen kann (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.08.2014 2 U 2/14, FamRZ 2015, 782).
  • LG Düsseldorf, 14.02.2017 - 4a O 178/15

    Zahlungsansprüche für rechts- und patentanwaltliche Tätigkeit

    Das Textformerfordernis kann seine Schutz- und Warnfunktion nur dann erfüllen, wenn die Vergütungsvereinbarung ausreichend bestimmt ist, mithin eindeutig feststeht, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber eine höhere als die gesetzliche Vergütung zahlen soll (OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.08.2014, Az.: 2 U 2/14, Rn. 31, zitiert nach BeckRS 2014, 20145).
  • LG Hamburg, 26.10.2017 - 307 O 360/14

    Vergütungsansprüche im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gutachtens zur

    Anders als in dem Sachverhalt, der jener Entscheidung des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014 - 2 U 2/14, Rdnr. 60) zugrunde lag, auf die die Beklagtenseite ihre Argumentation maßgeblich stützt, hat die Beweisaufnahme ergeben, dass vorliegend gerade nicht stets zu Lasten des Beklagten aufgerundet, sondern je nachdem mal auf- aber auch mal abgerundet worden ist, was zulässig ist (vgl. HansOLG aaO).
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