Rechtsprechung
   BVerfG, 25.08.2015 - 1 BvR 3474/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27698
BVerfG, 25.08.2015 - 1 BvR 3474/13 (https://dejure.org/2015,27698)
BVerfG, Entscheidung vom 25.08.2015 - 1 BvR 3474/13 (https://dejure.org/2015,27698)
BVerfG, Entscheidung vom 25. August 2015 - 1 BvR 3474/13 (https://dejure.org/2015,27698)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 73a SGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für PKH-Antrag nach erstinstanzlichem Obsiegen nur bei vollständigem Entfallen des Kostenrisikos - Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH im ...

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe in einem sozialgerichtlichen Klageverfahren; Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG
    PKH-Antrag auch bei Obsiegen zulässig wenn Entscheidung noch anfechtbar ist

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für PKH-Antrag nach erstinstanzlichem Obsiegen nur bei vollständigem Entfallen des Kostenrisikos - Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe in einem sozialgerichtlichen Klageverfahren; Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe - und die Rechtsschutzgleichheit vor dem Sozialgericht

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    Art 3 GG
    PKH-Antrag auch bei Obsiegen zulässig wenn Entscheidung noch anfechtbar ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 2123
  • AnwBl 2015, 981
  • AnwBl Online 2015, 620
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Thüringen, 13.02.2012 - L 4 AS 1197/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - PKH-Antrag - Entfallen des

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2015 - 1 BvR 3474/13
    Zwar wird weithin vertreten, dass das Rechtsschutzbedürfnis für einen Prozesskostenhilfeantrag entfällt, wenn der Verfahrensgegner (endgültig) kostenerstattungspflichtig ist, oder dass die persönlichen und wirtschaftlichen Gründe für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe fehlen, da Unbemittelte bereits durch die Kostenerstattung Bemittelten gleichgestellt werden (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 13. Februar 2012 - L 4 AS 1197/11 B -, juris, Rn. 5; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. Juni 2011 - L 3 AS 290/10 B PKH -, juris, Rn. 11 f.).
  • LSG Sachsen, 22.06.2011 - L 3 AS 290/10
    Auszug aus BVerfG, 25.08.2015 - 1 BvR 3474/13
    Zwar wird weithin vertreten, dass das Rechtsschutzbedürfnis für einen Prozesskostenhilfeantrag entfällt, wenn der Verfahrensgegner (endgültig) kostenerstattungspflichtig ist, oder dass die persönlichen und wirtschaftlichen Gründe für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe fehlen, da Unbemittelte bereits durch die Kostenerstattung Bemittelten gleichgestellt werden (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 13. Februar 2012 - L 4 AS 1197/11 B -, juris, Rn. 5; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. Juni 2011 - L 3 AS 290/10 B PKH -, juris, Rn. 11 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2021 - L 8 SO 47/21

    Vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Hilfe zur

    Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses abzulehnen, weil der Antragsgegner wegen der (endgültigen) Kostengrundentscheidung nach § 193 SGG die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in voller Höhe zu erstatten hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.8.2013 - 1 BvR 3474/13 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 10.11.2022 - 1 BvR 1623/17

    Verfassungsbeschwerde gegen eine unter Mitwirkung eines abgeordneten Richters

    In der Folge ist das Kostenrisiko allerdings insoweit entfallen, wie die Prozessgegnerin der Beschwerdeführerin aufgrund des rechtskräftigen Berufungsurteils endgültig kostenerstattungspflichtig geworden und der Beschwerdeführerin im Übrigen nach Aufhebung und Zurückverweisung Prozesskostenhilfe für den gesamten Berufungsrechtszug bewilligt worden ist (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 2015 - 1 BvR 3474/13 -, Rn. 9).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2021 - L 8 SO 207/21

    Vorläufige existenzsichernde Leistungen für einen Unionsbürger; Begriff des

    Der in zweiter Instanz gestellte Prozesskostenhilfeantrag ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses abzulehnen, weil der Beigeladene die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers für das Beschwerdeverfahren nach dieser Entscheidung (endgültig) zu erstatten hat und es damit keiner Gewährung von Prozesskostenhilfe mehr bedarf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.8.2015 - 1 BvR 3474/13 - juris Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.08.2015 - III-3 AR 4/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23754
OLG Düsseldorf, 05.08.2015 - III-3 AR 4/15 (https://dejure.org/2015,23754)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.08.2015 - III-3 AR 4/15 (https://dejure.org/2015,23754)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. August 2015 - III-3 AR 4/15 (https://dejure.org/2015,23754)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Existenzielle Belastung", oder: Sparschwein der Staatskasse?

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 51 RVG
    Pflichtverteidiger: Mehr als 500 Seiten Aktenstudium rechtfertigt Pauschgebühr

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 51 RVG
    Pflichtverteidiger: Mehr als 500 Seiten Aktenstudium rechtfertigt Pauschgebühr

Papierfundstellen

  • AnwBl 2015, 981
  • AnwBl Online 2015, 621
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2015 - 3 AR 4/15
    Dieses Ziel stellt § 51 Abs. 1 RVG sicher (vgl. BVerfGE 68, 237, 255; BVerfG NJW 2007, 3420 m. w. N.).

    Insoweit fehlt es an der Unzumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren, die nach dem klaren Wortlaut des § 51 Abs. 1 S. 1 RVG und dem in der amtlichen Begründung zum Entwurf eines Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwälte (vgl. BT-Dr 15/1971, S. 201) zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (vgl. BVerfG NJW 2007, 3420) neben einem besonders schwierigen oder besonders umfangreichen Verfahren zusätzlich vorauszusetzen ist.

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2015 - 3 AR 65/14

    Voraussetzungen der Bewilligung einer Pauschgebühr im Verfahren vor dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2015 - 3 AR 4/15
    Nach der neuen Rechtsprechung des Senats (dazu im Einzelnen Beschluss vom 23. Juni 2015 - III-3 AR 65/14 -, juris; zur Veröffentlichung vorgesehen) ist zu deren Beantwortung im Kern auf die Dichte der Hauptverhandlungstage abzustellen - und zwar mit Blick auf die hiervon abhängenden Möglichkeiten des Pflichtverteidigers zum Engagement in anderen Mandaten.
  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2015 - 3 AR 4/15
    Dies verlieh ihm - unabhängig von der sich daraus ergebenden Möglichkeit der Arbeitsteilung (vgl. OLG Stuttgart RPfleger 2014, 692, 693; OLG Nürnberg , Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 AR 36/14) - eine zeitliche Flexibilität, die er zur Erzielung zusätzlicher Honorare nutzte oder hätte nutzen können.
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2015 - 3 AR 4/15
    Dieses Ziel stellt § 51 Abs. 1 RVG sicher (vgl. BVerfGE 68, 237, 255; BVerfG NJW 2007, 3420 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 20.06.2014 - 2 ARs 96/13

    Vergütung des bestellten Verteidigers: Abzüge von der Pauschgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.2015 - 3 AR 4/15
    Dies verlieh ihm - unabhängig von der sich daraus ergebenden Möglichkeit der Arbeitsteilung (vgl. OLG Stuttgart RPfleger 2014, 692, 693; OLG Nürnberg , Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 AR 36/14) - eine zeitliche Flexibilität, die er zur Erzielung zusätzlicher Honorare nutzte oder hätte nutzen können.
  • OLG München, 16.03.2018 - 8 St (K) 3/18

    Bewilligung einer Pauschgebühr für die Verteidigung in Staatsschutzsachen

    Es kann dahinstehen, ob dem OLG Düsseldorf (Beschluss vom 05.08.2015 III-3 AR 4/15 Rdn. 8 zit. nach juris) zu folgen ist, wonach hierfür eine jeweils an drei Tagen pro Woche über mehr als einen Monat hinweg stattfindende Hauptverhandlung erforderlich ist, was vorliegend nicht der Fall war, da der Durchschnitt bei knapp 3, 5 Tagen/Monat lag.
  • OLG München, 02.06.2017 - 8 St (K) 1/17

    Keine Bewilligung einer Pauschalgebühr

    Es kann dahinstehen, ob dem OLG Düsseldorf (Beschluss vom 05.08.2015 MI 3 AR 4/15 Rdn. 8 zit. nach juris) zu folgen ist, wonach eine jeweils an drei Tagen pro Woche über mehr als einen Monat hinweg stattfindende Hauptverhandlung erforderlich ist, was vorliegend nicht der Fall war, da der Durchschnitt bei knapp einem Tag/Woche lag.
  • OLG München, 29.06.2017 - 8 St (K) 2/17

    Bewilligung, Pauschgebühr, Pflichtverteidiger, Unzumutbarkeit, Akteneinsicht,

    Es kann dahinstehen, ob dem OLG Düsseldorf (Beschluss vom 05.08.2015 III-3 AR 4/15 Rdn. 8 zit. nach juris) zu folgen ist, wonach eine Beanspruchung jeweils an drei Tagen pro Woche durch eine mehr als einen Monat hinweg stattfindende Hauptverhandlung hierfür erforderlich ist, was-hier jedenfalls nicht der Fall war, da der Durchschnitt bei knapp einem Tag/Woche lag.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 3 AR 214/15

    Bewilligung einer Pauschgebühr wegen besonderen Umfangs der Akte und bei

    In einem weiteren Beschluss vom 5. August 2015 (III-3 AR 4/15; zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der Senat dies weiter dahin präzisiert, dass eine jedenfalls fast ausschließliche Inanspruchnahme durch die Hauptverhandlung unter Zugrundelegung einer fünftägigen Arbeitswoche grundsätzlich nicht schon bei Prozesswochen mit zwei ganztägigen Verhandlungen, sondern erst bei solchen mit jedenfalls drei ganztägigen Verhandlungen in Betracht kommt und sich die Prozesswochen mit mindestens drei ganztägigen Verhandlungen zur Bejahung der "längeren Zeit" zusammenhängend regelmäßig über mehr als einen Monat erstrecken müssen.
  • OLG München, 13.09.2017 - 8 St (K) 1/17
    Es kann dahinstehen, ob dem OLG Düsseldorf (Beschluss vom 05.08.2015 MI 3 AR 4/15 Rdn. 8 zit. nach juris) zu folgen ist, wonach eine jeweils an drei Tagen pro Woche über mehr als einen Monat hinweg stattfindende Hauptverhandlung erforderlich ist, was vorliegend nicht der Fall war, da der Durchschnitt bei knapp einem Tag/Woche lag.
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Rechtsprechung
   AG Berlin-Mitte, 31.07.2014 - 7 C 3064/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,58512
AG Berlin-Mitte, 31.07.2014 - 7 C 3064/14 (https://dejure.org/2014,58512)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 31.07.2014 - 7 C 3064/14 (https://dejure.org/2014,58512)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - 7 C 3064/14 (https://dejure.org/2014,58512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Anwaltsblatt

    § 40 BetrVG, § 80 BetrVG, § 111 BetrVG
    Gegenstandswert Unfallschaden: ungekürzter Wiederbeschaffungswert zählt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 40 BetrVG, § 80 BetrVG, § 111 BetrVG
    Gegenstandswert Unfallschaden: ungekürzter Wiederbeschaffungswert zählt

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 40 BetrVG, § 80 BetrVG, § 111 BetrVG
    Gegenstandswert Unfallschaden: ungekürzter Wiederbeschaffungswert zählt

Papierfundstellen

  • AnwBl 2015, 981
  • AnwBl Online 2015, 623
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Ahlen, 07.05.2013 - 30 C 103/12

    Schadenersatzanspruch aus Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 31.07.2014 - 7 C 3064/14
    Insoweit handelt es sich um die außergerichtliche Gebührenbemessung, so dass es auf erfolgte Zahlungen oder eintretende Zahlungsströme nicht ankommt (vgl. AG Wesel, Urteil vom 25.03.2011, Az.: 27 C 32/10; AG Aalen, Urteil vom 07.05.2013, Az.: 30 C 103/12 M.Ww.N.).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 31.07.2014 - 7 C 3064/14
    Kostenerstattung aufgrund des materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruchs kann der Geschädigte vom Schädiger nämlich grundsätzlich nur insoweit verlangen, als seine Forderung diesem gegenüber objektiv auch berechtigt war (BGH, Urteil vom 18.01.2005, Az.: VI ZR 73/04; zitiert nach juris).
  • LG Landshut, 18.07.2017 - 12 S 546/17

    Zur Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten für die Beratung über ein

    Az.: 15 C 42/16, BeckRS 2016, 09313, das AG Berlin-Mitte, Urteil vom 31.07,2014, Az.: 7 C 3064/14, BeckRS 2015, 19879 und das AG Wesel, Urteil vom 25.03.2011, Az.: 27 C 230/10, BeckRS 2011, 22071 die Auffassung, dass es für die vorgerichtliche Anwaltsgebühr ausschließlich auf den Wiederbeschaffungswert ohne Abzug des Restwerts ankommt.
  • AG Recklinghausen, 19.07.2016 - 51 C 86/16

    Erstattung oder Freistellung von weiteren Anwaltskosten

    Damit ist auch die Realisierung des Restwerts nicht nur eine nachträglich eintretende Zahlung in dem Sinne, dass jemand anderes einen Teil des Schadens trägt (so aber LG Aachen, AGS 2015, 464 f.; AG Berlin-Mitte, AGS 2016, 16).
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