Weitere Entscheidung unten: LG Frankenthal, 19.09.1995

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.10.1995 - 2 Ws 292/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4837
OLG Hamm, 18.10.1995 - 2 Ws 292/93 (https://dejure.org/1995,4837)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.10.1995 - 2 Ws 292/93 (https://dejure.org/1995,4837)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Oktober 1995 - 2 Ws 292/93 (https://dejure.org/1995,4837)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechenbarkeit von Auslagen nach § 101 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO); Erbringung von Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen durch eine Angestellte des Rechtsanwaltsbüros; Vorliegen eines Gebührenanspruchs gegen die Staatskasse; Abzug des ...

  • Anwaltsblatt

    § 101 BRAGebO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1996, 334
  • AnwBl 1996, 175
  • AnwBl 1996, 176
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 11.07.1991 - Ws 280/91
    Auszug aus OLG Hamm, 18.10.1995 - 2 Ws 292/93
    Nun sind allerdings anerkanntermaßen im Rahmen des § 101 Abs. 1 BRAGO nur solche Zahlungen anrechenbar, welche Tätigkeiten betreffen, für die dem gerichtlich als Verteidiger bestellten Rechtsanwalt ein Gebührenanspruch gegen die Staatskasse zusteht (vgl. z.B. OLG Bamberg in JurBüro 1991, 1347).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.1985 - 1 Ws 800/85
    Auszug aus OLG Hamm, 18.10.1995 - 2 Ws 292/93
    Zwar sind Zahlungen für tatsächliche Auslagen, die im Zusammenhang mit der Verteidigertätigkeit des Rechtsanwalts diesem entstehen, nicht nach § 101 BRAGO anrechenbar (so für Reisekosten OLG Stuttgart im Beschluß vom 09.11.1978 in AnwBl. 1979, 195 = Justiz 1979, 108 = Rpfleger 1979, 78 = KostRsp. BRAGO § 101 Nr. 6 vgl. ferner OLG Düsseldorf in AnwBl. 1987, 339 = JurBüro 1986, 573 = Rpfleger 1986, 71).
  • OLG Hamburg, 02.03.1987 - Xs 22/87
    Auszug aus OLG Hamm, 18.10.1995 - 2 Ws 292/93
    Zwar sind Zahlungen für tatsächliche Auslagen, die im Zusammenhang mit der Verteidigertätigkeit des Rechtsanwalts diesem entstehen, nicht nach § 101 BRAGO anrechenbar (so für Reisekosten OLG Stuttgart im Beschluß vom 09.11.1978 in AnwBl. 1979, 195 = Justiz 1979, 108 = Rpfleger 1979, 78 = KostRsp. BRAGO § 101 Nr. 6 vgl. ferner OLG Düsseldorf in AnwBl. 1987, 339 = JurBüro 1986, 573 = Rpfleger 1986, 71).
  • OLG Dresden, 19.02.2002 - 1 Ws 117/01

    Pflichtverteidiger; Auslagenerstattung

    Selbst wenn der Gesetzgeber durch die Regelung in § 101 Abs. 2 BRAGO hätte erreichen wollen, dass der Verteidiger "unter dem Strich" anrechnungsfrei nur den doppelten Betrag der ihm netto (OLG Hamm, StV 1996, 334; OLG Stuttgart JB 1996, 134) zustehenden Gebühren behalten soll, würde diese über den eindeutigen Wortlaut der Regelung in Abs. 1 der Vorschrift nicht hinweghelfen.
  • OLG Dresden, 19.02.2002 - 1 Ws 118/01

    Pflichtverteidiger; Auslagenerstattung

    Selbst wenn der Gesetzgeber durch die Regelung in § 101 Abs. 2 BRAGO hätte erreichen wollen, dass der Verteidiger "unter dem Strich" anrechnungsfrei nur den doppelten Betrag der ihm netto (OLG Hamm, StV 1996, 334; OLG Stuttgart JB 1996, 134) zustehenden Gebühren behalten soll, würde diese über den eindeutigen Wortlaut der Regelung in Abs. 1 der Vorschrift nicht hinweghelfen.
  • OLG Zweibrücken, 09.10.1997 - 1 Ws 361/97

    Anrechenbarkeit der als Wahlverteidiger erhaltenen Vorschüsse auf die von der

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Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 19.09.1995 - 6 O 588/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9186
LG Frankenthal, 19.09.1995 - 6 O 588/94 (https://dejure.org/1995,9186)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 19.09.1995 - 6 O 588/94 (https://dejure.org/1995,9186)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 19. September 1995 - 6 O 588/94 (https://dejure.org/1995,9186)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • AnwBl 1996, 176
 
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