Weitere Entscheidungen unten: BGH, 22.12.1994 | OLG Düsseldorf, 13.01.1995

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.09.1996 - 15 W 503/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2703
OLG Koblenz, 09.09.1996 - 15 W 503/96 (https://dejure.org/1996,2703)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.09.1996 - 15 W 503/96 (https://dejure.org/1996,2703)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. September 1996 - 15 W 503/96 (https://dejure.org/1996,2703)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Prozeßkostenvorschußpflicht der Großeltern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Uneingeschränkte Gewährung von Prozesskostenhilfe an einen minderjährigen Kläger in einer Kindschaftssache; Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen die Großeltern

  • Anwaltsblatt

    § 115 ZPO, § 1360a BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 263
  • MDR 1997, 65
  • FamRZ 1997, 681
  • AnwBl 1997, 354
  • AnwBl 1997, 355
  • Rpfleger 1997, 72
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 25.10.1989 - 3 W 495/89
    Auszug aus OLG Koblenz, 09.09.1996 - 15 W 503/96
    Die Großeltern, bei denen der Kl. und die Kindsmutter wohnen, sind dem Kl. dem Grunde nach zur Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses verpflichtet (so OLG Düsseldorf, DAVorm 1990, 80 (81); a.A. Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, Rdnr. 350).
  • OLG Hamm, 25.02.2003 - 23 W 341/02

    Anspruch eines ohne Einschränkung beigeordneten Rechtsanwalts auf Zahlung der

    Der Senat schließt sich unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur an, daß der Rechtsanwalt jedenfalls dann, wenn er - wie hier - ohne Einschränkung beigeordnet worden ist, die Gebühren des § 123 BRAGO in voller Höhe aus der Staatskasse verlangen kann (vgl. SchlHOLG, JurBüro 1998, 476; OLG Düsseldorf, MDR 1997, 1071; LAG Rheinland-Pfalz, JurBüro 1998, 30; OLG Stuttgart, JurBüro 1997, 200; LG Frankenthal, JurBüro 1997, 92; Fischer, JurBüro 1998, 4; Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., § 122 BRAGO RdNr. 65; Gerold/Schmidt-von Eicken, BRAGO, 15. Aufl., § 6 RdNr. 23; AnwKomm-BRAGO, Schnapp, § 130 Fußnote 1 zu RdNr. 5).
  • LG Koblenz, 05.03.2002 - 2 T 86/02

    Wahl der Steuerklasse durch das Gericht, um den pfändbaren Betrag zu ermitteln

    Entgegen der Auffassung von Behr (JurBüro 1997, 92) ist für eine solche Entscheidung auch das Vollstreckungsgericht zuständig.
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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1994 - 1 StR 661/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4844
BGH, 22.12.1994 - 1 StR 661/94 (https://dejure.org/1994,4844)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1994 - 1 StR 661/94 (https://dejure.org/1994,4844)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1994 - 1 StR 661/94 (https://dejure.org/1994,4844)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • AnwBl 1997, 355
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 20.01.1999 - 3 StR 520/98

    Prozeßkostenhilfe für die Nebenklage (Monatliche Rückzahlungsrate)

    Dies ist für jeden Rechtszug gesondert zu prüfen (vgl. BGH AnwBl. 1997, 355 f.; BGHR StPO § 397a 1 Prozeßkostenhilfe 8).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.01.1995 - 3 W 655/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11453
OLG Düsseldorf, 13.01.1995 - 3 W 655/94 (https://dejure.org/1995,11453)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.01.1995 - 3 W 655/94 (https://dejure.org/1995,11453)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Januar 1995 - 3 W 655/94 (https://dejure.org/1995,11453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 808
  • AnwBl 1997, 355
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 04.01.1990 - 1 WF 597/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.1995 - 3 W 655/94
    Es kann dahinstehen, ob bei der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Partei die Anordnung von Ratenzahlungen oder die Bestimmung der Höhe der Raten oder des Zahlungszeitpunktes gleichzeitig mit dem Beschluß über die Bewilligung erfolgen muß (so Stein-Jonas-Bork, ZPO, 21. Aufl., Rdnr. 6 zu § 120; Mü-Ko/Wax, ZPO, Rdnr. 2 zu § 120) oder ob die Anordnung von Ratenzahlungen und ihre Festsetzung einem späteren Beschluß vorbehalten werden darf (so OLG Hamm, MDR 1990, 345; Zöller-Philippi, ZPO, 19. Aufl. Rdnr. 2 zu § 120).
  • LAG Hamm, 10.04.2003 - 4 Ta 648/02

    Unzulässiger Vorbehalt späterer Entscheidung über Ratenzahlungen

    Ein Vorbehalt späterer Entscheidung über Ratenzahlungen bei Bewilligung der Prozeßkostenhilfe, wie er in der zivilgerichtlichen Praxis vornehmlich in UnterhaltprozExxxvorkommt und bis zum Erlaß der Hauptsacheentscheidung ausgeübt werden muß (siehe dazu OLG Hamm v. 04.01.1990 - 1 WF 597/89, MDR 1990, 345; OLG Nürnberg v. 17.10.1994 - 7 WF 3140/94, AnwBl 1996, 52 = FamRZ 1995, 751 = Rpfleger 1995, 260; OLG Hamburg v. 17.06.1996 - 15 WF 105/96, FamRZ 1996, 1424), ist vom Gesetz nicht gedeckt (Stein/Jonas/Bork, 21. Aufl., § 120 ZPO Nr. 6; MüKo/Wax, 2. Aufl., § 120 ZPO Rn. 2; a.A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 59. Aufl., § 120 ZPO Rn. 4; Zöller/Philippi, 21. Aufl., § 120 ZPO Rn. 1; offen gelassen OLG Düsseldorf v. 13.01.1995 - 3 W 655/94, AnwBl 1997, 355 = FamRZ 1996, 808 = OLGR Düsseldorf 1995, 191).
  • OLG Hamm, 28.03.2002 - 9 WF 242/01

    Nachträgliche Anordnung der Ratenzahlung im Zusammenhang mit der Bewilligung von

    Selbst wenn man noch weitergehend die Entscheidung über die Ratenhöhe u.U. noch zeitnah nach der Hauptsacheentscheidung für zulässig erachtet (OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 808; zustimmend Musielak/Fischer, 2. Aufl., § 120 Rz. 4), kann die Entscheidung des Amtsgerichts gut zwei Monate nach der Verkündung des Urteils und nach dessen Rechtskraft nicht mehr als verfahrensfehlerfrei angesehen werden.
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