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   BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 14/98   

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BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 14/98 (https://dejure.org/1998,9973)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1998 - AnwZ (B) 14/98 (https://dejure.org/1998,9973)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1998 - AnwZ (B) 14/98 (https://dejure.org/1998,9973)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gleichzeitige Zulassung eines beim Landgericht zugelassenen Rechtsanwalts beim Kammergericht (Simultanzulassung) - Verfassungsmäßigkeit der Wartefrist des § 226 Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

  • Anwaltsblatt

    BRAO § 226

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AnwBl 1998, 663
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 21/70

    Keine Simultanzulassung beim Kammergericht vor Ablauf der 5-Jahresfrist

    Auszug aus BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 14/98
    Der Bundesgerichtshof hat sich schon im Jahre 1971 eingehend mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Vorschrift befaßt und sie bejaht (BGHZ 56, 381), auch für die seit dem Gesetz vom 24. Oktober 1972 (BGBl. 1972 I S. 2013) geltende Fassung (BGHZ 71, 28).

    § 226 Abs. 2 BRAO regelt ausschließlich die Berufs ausübung (BGHZ 56, 381, 382; 71, 28, 29; vgl. auch BVerfGE 7, 377, 405 ff; 65, 116, 125; 72, 26, 31) [BVerfG 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83].

    Dies hinderte den Gesetzgeber jedoch nicht, die hier gewählte pauschale Regelung zu treffen, weil sie bei einer Abwägung zwischen dem mit ihr verfolgten Zweck und den dadurch für den einzelnen Anwalt entstehenden Belastungen vertretbar erscheint (vgl. BGHZ 56, 381, 385).

    Solche lediglich vorübergehenden Tätigkeiten sind mit einer generellen Zulassung nicht zu vergleichen (BGHZ 56, 381, 388).

  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82

    Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht für Patentanwälte

    Auszug aus BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 14/98
    § 226 Abs. 2 BRAO regelt ausschließlich die Berufs ausübung (BGHZ 56, 381, 382; 71, 28, 29; vgl. auch BVerfGE 7, 377, 405 ff; 65, 116, 125; 72, 26, 31) [BVerfG 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83].

    Dabei läßt das Grundgesetz dem Gesetzgeber einen großen Spielraum und räumt ihm bei Festlegung der berufs-, arbeits-, sozial- und wirtschaftspolitischen Ziele weitgehende Gestaltungsfreiheit ein (BVerfGE 7, 377, 405; 65, 116, 125 ff; 77, 308, 332).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 14/98
    § 226 Abs. 2 BRAO regelt ausschließlich die Berufs ausübung (BGHZ 56, 381, 382; 71, 28, 29; vgl. auch BVerfGE 7, 377, 405 ff; 65, 116, 125; 72, 26, 31) [BVerfG 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83].

    Dabei läßt das Grundgesetz dem Gesetzgeber einen großen Spielraum und räumt ihm bei Festlegung der berufs-, arbeits-, sozial- und wirtschaftspolitischen Ziele weitgehende Gestaltungsfreiheit ein (BVerfGE 7, 377, 405; 65, 116, 125 ff; 77, 308, 332).

  • BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 27/77

    Keine Simultanzulassung an einem OLG in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 14/98
    Der Bundesgerichtshof hat sich schon im Jahre 1971 eingehend mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Vorschrift befaßt und sie bejaht (BGHZ 56, 381), auch für die seit dem Gesetz vom 24. Oktober 1972 (BGBl. 1972 I S. 2013) geltende Fassung (BGHZ 71, 28).

    § 226 Abs. 2 BRAO regelt ausschließlich die Berufs ausübung (BGHZ 56, 381, 382; 71, 28, 29; vgl. auch BVerfGE 7, 377, 405 ff; 65, 116, 125; 72, 26, 31) [BVerfG 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83].

  • BGH, 07.12.1981 - AnwZ (B) 15/81

    Vorzeitige Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 14/98
    In den Bundesländern mit Simultanzulassung besteht für eine entsprechende Regelung kein Bedürfnis, weil die Rechtsanwälte dort ihre bisherige Praxis beim Amts- und Landgericht behalten (BGHZ 82, 333, 336) [BGH 07.12.1981 - AnwZ B 15/81].

    Der Gesetzgeber hat dort die Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 BRAO bewußt ausgeschlossen, was sich schon daraus ergibt, daß § 226 Abs. 2 BRAO - im Gegensatz zu dem durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 24. Oktober 1972 (BGBl. 1972 I S. 2013) aufgehobenen früheren § 226 Abs. 3 BRAO - einen Verweis auf § 20 Abs. 1 Nr. 4 BRAO nicht enthält (BGHZ 82, 333, 337) [BGH 07.12.1981 - AnwZ B 15/81].

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 14/98
    § 226 Abs. 2 BRAO regelt ausschließlich die Berufs ausübung (BGHZ 56, 381, 382; 71, 28, 29; vgl. auch BVerfGE 7, 377, 405 ff; 65, 116, 125; 72, 26, 31) [BVerfG 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83].
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 14/98
    Dabei läßt das Grundgesetz dem Gesetzgeber einen großen Spielraum und räumt ihm bei Festlegung der berufs-, arbeits-, sozial- und wirtschaftspolitischen Ziele weitgehende Gestaltungsfreiheit ein (BVerfGE 7, 377, 405; 65, 116, 125 ff; 77, 308, 332).
  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 27/96

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 14/98
    Daß allein in den in § 226 Abs. 2 BRAO genannten Bundesländern eine Simultanzulassung möglich, sie in den übrigen Ländern dagegen durch § 25 BRAO gesetzlich ausgeschlossen ist, hält der verfassungsrechtlichen Prüfung ebenfalls stand (BVerfG NJW 1994, 184; BGH, Beschluß vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 27/96, BRAK-Mitt. 1997, 91).
  • BVerfG, 13.07.1993 - 1 BvR 867/92

    Vereinbarkeit von § 25 BRAO mit Verfassungsrecht

    Auszug aus BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 14/98
    Daß allein in den in § 226 Abs. 2 BRAO genannten Bundesländern eine Simultanzulassung möglich, sie in den übrigen Ländern dagegen durch § 25 BRAO gesetzlich ausgeschlossen ist, hält der verfassungsrechtlichen Prüfung ebenfalls stand (BVerfG NJW 1994, 184; BGH, Beschluß vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 27/96, BRAK-Mitt. 1997, 91).
  • BGH, 12.04.1999 - AnwZ (B) 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der Wartefrist für die Zulassung beim Oberlandesgericht

    Das hat der Bundesgerichtshof bereits wiederholt - und auch für die seit dem Gesetz vom 24. Oktober 1972 (BGBl. 1972 I S. 2013) geltende Fassung - ausgesprochen (BGHZ 56, 381; 71, 28; Senatsbeschluß vom 6. Juli 1998 - AnwZ (B) 14/98 - AnwBl. 1998, 663).

    § 226 Abs. 2 BRAO regelt also ausschließlich die Berufsausübung (std. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1998, aaO und vom 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 56/98 -).

    Die hier vorliegende Regelung der Berufsausübung hält sich mithin dann in dem durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG vorgegebenen Rahmen, wenn sie sich mit sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls rechtfertigen läßt, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (Senatsbeschluß vom 6. Juli 1998, aaO).

    Daß dieser Rahmen von der Vorschrift des § 226 Abs. 2 BRAO noch gewahrt wird, hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden (BGHZ 56, 381; 71, 28) und mit seinem Beschluß vom 6. Juli 1998, aaO erneut bekräftigt.

  • BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 56/98

    Verfassungsmäßigkeit der Wartefrist für die Zulassung bei einem Oberlandesgericht

    Daran hat sich auch dadurch nichts geändert, daß die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sich gemäß § 26 RAG für die Simultanzulassung beim Landgericht und Oberlandesgericht entschieden haben, diese also nunmehr in insgesamt 9 von 16 Bundesländern möglich ist (Senatsbeschl. v. 6. Juli 1998 - AnwZ (B) 14/98, AnwBl. 1998, 663).

    Eine auf die fachlichen Fähigkeiten des jeweiligen Bewerbers abstellende Einzelfallprüfung, die ein verhältnismäßig aufwendiges Verfahren erfordern würde, ist verfassungsrechtlich nicht geboten (Senatsbeschl. v. 6. Juli 1998 - AnwZ (B) 14/98, aaO).

  • BGH, 16.11.1998 - AnwZ (B) 35/98

    Verfassungsmäßigkeit der Wartefrist für die Zulassung bei einem

    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. nur BGHZ 56, 381; 71, 28; Senatsbeschluß vom 6. Juli 1998 - AnwZ (B) 14/98 -).
  • BGH, 16.11.1998 - AnwZ (B) 32/98

    Residenzpflicht des beim Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Das ist jedoch - wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat - nicht der Fall (vgl. Senatsbeschluß vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 27/96 - BRAK-Mitt. 1997, 91; vom 6. Juli 1998 - AnwZ (B) 14/98; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluß vom 13. Juli 1993 - 1 BvR 867/92 - BRAK-Mitt. 1993, 176).
  • AGH Schleswig-Holstein, 15.05.2003 - 2 AGH 10/02

    5-jährige Wartefrist für OLG-Rechtsanwaltszulassung auch für ehemalige Richter

    Es hat vielmehr bei der bisherigen Auslegung des § 226 Abs. 2 BRAO zu verbleiben, wonach vor Wegfall der Singularzulassung galt, dass die dort vorgeschriebene fünfjährige Wartefrist für die gleichzeitige Zulassung beim Landgericht und dem übergeordneten Oberlandesgericht eine generelle und abschließende Regelung war und Ausnahmen von der Wartefrist nicht zulässig waren (BGH BRAK-Mitt. 1999, 186; BGH NJW-RR 1999, 640; BGH AnwBl. 1998, 663; BGHZ 82, 333).
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