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   BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 41/00   

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BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 41/00 (https://dejure.org/2001,662)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2001 - AnwZ (B) 41/00 (https://dejure.org/2001,662)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 41/00 (https://dejure.org/2001,662)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Syndikusanwalt - Fachanwaltsbezeichnung - Arbeitgeberverband - Unternehmensverband - Arbeitsrecht - Rechtsanwalt - Anwaltliche Tätigkeit - Fachanwaltsbezeichnung

  • Anwaltsblatt

    § 43c BRAO

  • Judicialis

    FAO § 5

  • BRAK-Mitteilungen

    Syndikusanwalt - zur Anerkennung besonderer praktischer Erfahrungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FAO § 5
    Berücksichtigung von Zeiten als Syndikusanwalt beim Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3130
  • MDR 2001, 1195
  • NZA 2001, 1095
  • BB 2001, 2083
  • AnwBl 2002, 242
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 25/99

    Nachweis praktischer Erfahrungen zum Erwerb der Bezeichnung als Fachanwalt

    Auszug aus BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 41/00
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 13. März 2000 (AnwZ (B) 25/99 - MDR 2000, 671) entschieden, daß die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fälle als Syndikus zur Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung selbst dann nicht ausreicht, wenn der Syndikus im Zweitberuf Rechtsanwalt ist.

    Der Satzungsgeber hat in § 5 FAO keinen abweichenden Begriff anwaltlicher Tätigkeit zugrunde gelegt (Feuerich/Braun, BRAO 5. Aufl. § 5 FAO Rdn. 3; Kilian, MDR 2000, 239; a.A. AGH Hessen, MDR 2000, 671; Prütting, Anw.Bl. 2001, 313).

  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 29/96

    Berechtigung der Ladung zu einem Fachgespräch

    Auszug aus BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 41/00
    Auch bei der Anwendung des § 5 FAO bedarf es daher einer Bewertung und Gewichtung der von dem Bewerber angegebenen Mandate (vgl. Senat, Beschl. v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 29/96 - NJW 1997, 1307 zu § 9 RAFachBezG).
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 384/97

    Verfassungsmäßigkeit und Rechtsfolgen des Tätigkeitsverbots des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 41/00
    Aus § 46 BRAO ergibt sich vielmehr, daß der Syndikusanwalt innerhalb seines festen Beschäftigungsverhältnisses nicht anwaltlich tätig wird (BGHZ 141, 69, 76 f.), auch wenn er in dieser Vorschrift als Rechtsanwalt bezeichnet ist.
  • AGH Hessen, 25.10.1999 - 1 AGH 14/98

    Gestattung der Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" ; Beurteilung

    Auszug aus BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 41/00
    Entgegen der Auffassung des Antragsstellers und des Anwaltsgerichtshofs Hessen (Beschluß vom 25.10.1999 - 1 AGH 14/98 - MDR 2000, 238) wird auch in die Berufsausübungsfreiheit des Rechtsanwalts nicht übermäßig eingegriffen, wenn die Fallbearbeitung als Syndikus anders gewertet wird als die in selbständiger anwaltlicher Tätigkeit.
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 41/00
    Nach einhelliger Auffassung des Rechtsausschusses standen die auch vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Gemeinschaftsgüter (vgl. BVerfG, Beschluß vom 4. November 1992 - 1 BvR 79/85 u.a. - NJW 1993, 317), die - gerade dem Mandanten gegenüber - die Stellung des Rechtsanwalts als unabhängiges Rechtspflegeorgan sichern und damit der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege dienen, einer Änderung des § 46 BRAO in dem gewünschten Sinne entgegen (BT-Drucks. 12/7656, S. 49; vgl. auch Kilian, aaO S. 240).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

    Hieran wird im Rahmen einer kontinuierlichen Verweisungskette bis heute festgehalten (vgl exemplarisch BGH Beschluss vom 25.4.1988 - AnwZ (B) 2/88 - BRAK-Mitt 1988, 271 f; Urteil vom 25.2.1999 - IX ZR 384/97 - BGHZ 141, 69, 71; Beschluss vom 13.3.2000 - AnwZ (B) 25/99 - NJW 2000, 1645; Beschluss vom 18.6.2001 - AnwZ (B) 41/00 - NJW 2001, 3130; Beschluss vom 4.11.2009 - AnwZ (B) 16/09 - NJW 2010, 377, 379 RdNr 17, insofern in BGHZ 183, 73 ff nicht abgedruckt; Beschluss vom 7.2.2011 - AnwZ (B) 20/10 - NJW 2011, 1517, 1518 RdNr 6; ebenso BAG Beschluss vom 19.3.1996 - 2 AZB 36/95 - BAGE 82, 239, 241) .

    "Nach gefestigter Rechtsprechung zu dem Tätigkeitsbild des Rechtsanwalts nach der Bundesrechtsanwaltsordnung wird derjenige, der als ständiger Rechtsberater in einem festen Dienst- oder Anstellungsverhältnis zu einem bestimmten Arbeitgeber steht (Syndikus), in dieser Eigenschaft nicht als Rechtsanwalt tätig (BVerfGE 87, 287; BGH, Beschluss vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130; Beschluss vom 4. November 2009 - AnwZ (B) 16/09, NJW 2010, 377 Rn. 17).

    Auch insofern geht es jedoch stets um die Abgrenzung verschiedener rechtsberatender und -besorgender Tätigkeiten (vgl BGH Beschluss vom 19.6.1995 - AnwZ (B) 4/95 - NJW-RR 1995, 1083, 1084) und insbesondere um die Unterscheidung zwischen dem weisungsfreien, unabhängigen Rechtsanwalt und dem Syndikusanwalt, der im Rahmen eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitszeit und Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss (BGH Urteil vom 25.2.1999 - IX ZR 384/97 - BGHZ 141, 69; BGH Beschlüsse vom 18.6.2001 - AnwZ (B) 41/00 - NJW 2001, 3130 und vom 7.2.2011 - AnwZ (B) 20/10 - NJW 2011, 1517, 1520 RdNr 27; Anwaltsgerichtshof Hamburg Beschluss vom 3.9.2002 - II ZU 11/01 - BRAK-Mitt 2002, 283) .

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Hieran wird im Rahmen einer kontinuierlichen Verweisungskette bis heute festgehalten (vgl exemplarisch BGH Beschluss vom 25.4.1988 - AnwZ (B) 2/88 - BRAK-Mitt 1988, 271 f; Urteil vom 25.2.1999 - IX ZR 384/97 - BGHZ 141, 69, 71; Beschluss vom 13.3.2000 - AnwZ (B) 25/99 - NJW 2000, 1645; Beschluss vom 18.6.2001 - AnwZ (B) 41/00 - NJW 2001, 3130; Beschluss vom 4.11.2009 - AnwZ (B) 16/09 - NJW 2010, 377, 379 RdNr 17, insofern in BGHZ 183, 73 ff nicht abgedruckt; Beschluss vom 7.2.2011 - AnwZ (B) 20/10 - NJW 2011, 1517, 1518 RdNr 6; ebenso BAG Beschluss vom 19.3.1996 - 2 AZB 36/95 - BAGE 82, 239, 241) .

    "Nach gefestigter Rechtsprechung zu dem Tätigkeitsbild des Rechtsanwalts nach der Bundesrechtsanwaltsordnung wird derjenige, der als ständiger Rechtsberater in einem festen Dienst- oder Anstellungsverhältnis zu einem bestimmten Arbeitgeber steht (Syndikus), in dieser Eigenschaft nicht als Rechtsanwalt tätig (BVerfGE 87, 287; BGH, Beschluss vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130; Beschluss vom 4. November 2009 - AnwZ (B) 16/09, NJW 2010, 377 Rn. 17).

    Auch insofern geht es jedoch stets um die Abgrenzung verschiedener rechtsberatender und -besorgender Tätigkeiten (vgl BGH Beschluss vom 19.6.1995 - AnwZ (B) 4/95 - NJW-RR 1995, 1083, 1084) und insbesondere um die Unterscheidung zwischen dem weisungsfreien, unabhängigen Rechtsanwalt und dem Syndikusanwalt, der im Rahmen eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitszeit und Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss (BGH Urteil vom 25.2.1999 - IX ZR 384/97 - BGHZ 141, 69; BGH Beschlüsse vom 18.6.2001 - AnwZ (B) 41/00 - NJW 2001, 3130 und vom 7.2.2011 - AnwZ (B) 20/10 - NJW 2011, 1517, 1520 RdNr 27; Anwaltsgerichtshof Hamburg Beschluss vom 3.9.2002 - II ZU 11/01 - BRAK-Mitt 2002, 283) .

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Hieran wird im Rahmen einer kontinuierlichen Verweisungskette bis heute festgehalten (vgl exemplarisch BGH Beschluss vom 25.4.1988 - AnwZ (B) 2/88 - BRAK-Mitt 1988, 271 f; Urteil vom 25.2.1999 - IX ZR 384/97 - BGHZ 141, 69, 71; Beschluss vom 13.3.2000 - AnwZ (B) 25/99 - NJW 2000, 1645; Beschluss vom 18.6.2001 - AnwZ (B) 41/00 - NJW 2001, 3130; Beschluss vom 4.11.2009 - AnwZ (B) 16/09 - NJW 2010, 377, 379 RdNr 17, insofern in BGHZ 183, 73 ff nicht abgedruckt; Beschluss vom 7.2.2011 - AnwZ (B) 20/10 - NJW 2011, 1517, 1518 RdNr 6; ebenso BAG Beschluss vom 19.3.1996 - 2 AZB 36/95 - BAGE 82, 239, 241) .

    "Nach gefestigter Rechtsprechung zu dem Tätigkeitsbild des Rechtsanwalts nach der Bundesrechtsanwaltsordnung wird derjenige, der als ständiger Rechtsberater in einem festen Dienst- oder Anstellungsverhältnis zu einem bestimmten Arbeitgeber steht (Syndikus), in dieser Eigenschaft nicht als Rechtsanwalt tätig (BVerfGE 87, 287; BGH, Beschluss vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130; Beschluss vom 4. November 2009 - AnwZ (B) 16/09, NJW 2010, 377 Rn. 17).

    Auch insofern geht es jedoch stets um die Abgrenzung verschiedener rechtsberatender und -besorgender Tätigkeiten (vgl BGH Beschluss vom 19.6.1995 - AnwZ (B) 4/95 - NJW-RR 1995, 1083, 1084) und insbesondere um die Unterscheidung zwischen dem weisungsfreien, unabhängigen Rechtsanwalt und dem Syndikusanwalt, der im Rahmen eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses seine Arbeitszeit und Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss (BGH Urteil vom 25.2.1999 - IX ZR 384/97 - BGHZ 141, 69; BGH Beschlüsse vom 18.6.2001 - AnwZ (B) 41/00 - NJW 2001, 3130 und vom 7.2.2011 - AnwZ (B) 20/10 - NJW 2011, 1517, 1520 RdNr 27; Anwaltsgerichtshof Hamburg Beschluss vom 3.9.2002 - II ZU 11/01 - BRAK-Mitt 2002, 283) .

  • BGH, 04.11.2009 - AnwZ (B) 16/09

    Persönliche Fallbearbeitung i.S. der Fachanwaltsordnung

    Eine Fallbearbeitung als Syndikus ist dagegen grundsätzlich keine Fallbearbeitung als Rechtsanwalt, weil der Syndikusanwalt, anders als ein angestellter Rechtsanwalt (zu diesem Senat, BGHZ 166, 299, 303 f.), innerhalb seines festen Beschäftigungsverhältnisses nicht anwaltlich tätig wird (BGHZ 141, 69, 76 f.; Senat, Beschl. v. 13. März 2000, AnwZ (B) 25/99, NJW 2000, 1645; Beschl. v. 18. Juni 2001, AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130).

    Dennoch lässt der Senat in ständiger Rechtsprechung die Berücksichtigung von Fallbearbeitungen als Syndikus zu, wenn die Tätigkeit als Syndikus weisungsfrei und unabhängig erfolgt und die nach § 6 Abs. 3 FAO vorzulegende Fallliste eine erhebliche Anzahl nicht unbedeutender Mandate außerhalb des Anstellungsverhältnisses aufweist (Senat, Beschl. v. 18. Juni 2001, AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130, 3131; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 25/02, NJW 2003, 883, 884; Beschl. v. 6. März 2006, AnwZ (B) 37/05, NJW 2006, 1516, 1517, insoweit in BGHZ 166, 299 nicht abgedruckt; Beschl. v. 25. Oktober 2006, AnwZ (B) 80/05, NJW 2007, 599, 600).

    b) Ausgangspunkt dieser Rechtsprechung war der Umstand, dass § 5 FAO in seiner bis zum Ablauf des 31. Dezember 2002 geltenden Fassung Regelanforderungen beschrieb und damit eine wertende Betrachtung erforderte (Senat, Beschl. v. 18. Juni 2001, AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130, 3131).

    Der Senat hat indessen unter Geltung der früheren, offeneren Fassung der Norm eine solche Wertung als möglich angesehen, wenn eine erhebliche Anzahl nicht unbedeutender Mandate im Rahmen selbständiger anwaltlicher Tätigkeit erbracht war (Beschl. v. 18. Juni 2001, AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130, 3131).

    Typisch ist eine solche Absicherung für die Syndikustätigkeit eines Syndikusanwalts nicht (Senat, Beschl. v. 18. Juni 2001, AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130).

  • BGH, 08.04.2013 - AnwZ (Brfg) 54/11

    Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Anwendung der Gewichtungsregelung;

    Dabei sollten die besonderen praktischen Erfahrungen nach der bis zum Jahr 2002 geltenden Fassung des § 5 FAO - ebenso wie bei der Vorläuferregelung des § 9 Abs. 1 RAFachBezG - "in der Regel" nachgewiesen sein, wenn der Bewerber die vorgegebene Anzahl von Fällen selbständig bearbeitet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130, 3131).

    An die Prüfung, wie viele Fälle aus dem betreffenden Fachgebiet der Anwalt vorgelegt hat, schließt sich daher zwingend die nach § 5 Satz 3 FAO a.F. (§ 5 Abs. 4 FAO) gebotene einzelfallbezogene Bewertung der jeweiligen Fälle an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 41/00, aaO; vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 48/08, aaO Rn. 19 f.; Feuerich/Weyland/Vossebürger, BRAO, 8. Aufl., § 5 FAO Rn. 23).

    Es entspricht daher gefestigter Senatsrechtsprechung, dass die Rechtsanwaltskammer die Bedeutung, den Umfang und die Schwierigkeit der eingereichten Fälle zu gewichten und zu berücksichtigen hat, was bei den Bewerbern dazu führen kann, dass wegen besonders umfangreicher und schwieriger Mandate schon eine geringere Anzahl genügt und bei vielen gleichgelagerten, einfachen Verfahren die vorgegebene Fallzahl überschritten sein muss (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 41/00, aaO [zu § 5 FAO]; vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 29/96, aaO [zu § 9 RAFachBezG]; vgl. auch Feuerich/Weyland/Vossebürger, aaO Rn. 18).

  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 25/02

    Berücksichtigung von Tätigkeiten als Syndikusanwalt bei der Verleihung der

    Der Senat hat jedoch bereits in seinem Beschluß vom 18. Juni 2001 (AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130) ergänzend darauf hingewiesen, daß § 5 FAO schon nach seinem Wortlaut ("in der Regel") einer rein schematischen Beurteilung entgegensteht und die Möglichkeit bietet, den besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung zu tragen.

    Insbesondere wenn die Syndikustätigkeit weitgehend weisungsungebunden ist und die in freier anwaltlicher Tätigkeit bearbeiteten Mandate von substantiellem Gewicht sind, kann der Nachweis der praktischen Erfahrungen auch bei deutlich geringeren Fallzahlen aus der anwaltlichen Tätigkeit - im damaligen Fall waren es bei Antragstellung 22 Fälle, deren Anzahl sich im Laufe des gerichtlichen Verfahrens auf 35 erhöhte - nach § 5 FAO als geführt angesehen werden (Senatsbeschluß vom 18. Juni 2001, aaO).

    Maßgebend ist vielmehr, ob und inwieweit hinsichtlich der betreffenden Fälle nach den konkreten Umständen eine selbständige, d.h. eigenständige und von fachlichen Weisungen freie Bearbeitung durch den Syndikus gewährleistet war; denn nur eine eigenverantwortliche und weisungsungebundene Bearbeitung ist zum Nachweis der Befähigung nach § 5 FAO geeignet (Senatsbeschluß vom 18. Juni 2001, aaO).

    Eine fachliche Unabhängigkeit mag zwar für einen Syndikusanwalt nicht typisch sein, kann aber im Einzelfall durchaus bestehen (Senatsbeschluß vom 18. Juni 2001, aaO).

    Die vom Antragsteller in seiner Syndikustätigkeit bearbeiteten Fälle betrafen dagegen, ebenso wie in dem Sachverhalt des Senatsbeschlusses vom 18. Juni 2001 (aaO), nicht eigene Rechtsangelegenheiten des Verbandes, sondern die dem Antragsteller obliegende arbeitsrechtliche Beratung und Prozeßvertretung (§ 11 ArbGG) der Mitglieder des Verbandes.

    Vielmehr bedarf es daneben auch der Bearbeitung einer erheblichen Anzahl nicht unbedeutender Mandate im Rahmen selbständiger anwaltlicher Tätigkeit (Senatsbeschluß vom 18. Juni 2001, aaO) und einer abschließenden Bewertung und Gewichtung der vom Antragsteller vorgelegten Fälle aus beiden beruflichen Bereichen.

  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 37/05

    Anforderungen an den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Steuerrecht

    Vielmehr bedürfe es daneben auch der Bearbeitung einer erheblichen Anzahl nicht unbedeutender Mandate im Rahmen selbständiger anwaltlicher Tätigkeit und einer abschließenden Bewertung und Gewichtung der vom Antragsteller vorgelegten Fälle aus beiden beruflichen Bereichen (so schon Senatsbeschl. v. 18. Juni 2001, AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130, 3131).
  • BGH, 25.10.2006 - AnwZ (B) 80/05

    Erwerb der Fachanwaltsqualifikation durch einen Syndikusanwalt; Nachweis der

    Eine solche Bearbeitung war nämlich nur anzunehmen, wenn sie weisungsfrei und unabhängig war (Senat, Beschl. v. 13. März 2000, AnwZ (B) 25/99, NJW 2000, 1645; Beschl. v. 18. Juni 2001, AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130).

    Solche Fallbearbeitungen können dazu zwar berücksichtigt werden (Senat, Beschl. v. 18. Juni 2001, AnwZ (B) 41/00 aaO; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 25/02, NJW 2003, 883, 884).

  • BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 20/10

    Niedergelassener europäischer Rechtsanwalt: Tätigkeit als Syndikusanwalt

    a) Nach gefestigter Rechtsprechung zu dem Tätigkeitsbild des Rechtsanwalts nach der Bundesrechtsanwaltsordnung wird derjenige, der als ständiger Rechtsberater in einem festen Dienst- oder Anstellungsverhältnis zu einem bestimmten Arbeitgeber steht (Syndikus), in dieser Eigenschaft nicht als Rechtsanwalt tätig (BVerfGE 87, 287; BGH, Beschluss vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130; Beschluss vom 4. November 2009 - AnwZ (B) 16/09, NJW 2010, 377 Rn. 17).
  • BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 31/04

    Führung einer Fachanwaltsbezeichnung

    Ob die Fallzahlen nunmehr einen absoluten Charakter haben, der eine abweichende Gewichtung zu Gunsten des Antragstellers - etwa bei einer einschlägigen Vortätigkeit als Syndikusanwalt oder Verbandssyndikus (vgl. hierzu zuletzt BGH, Beschl. v. 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130, 3131; v. 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 25/02, NJW 2003, 883, 884) - nicht mehr zuläßt (so Henssler in: Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 5 FAO Rn. 8), ist noch nicht abschließend geklärt.

    In den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die der Antragsteller für sein Begehren anführt (BGH, Beschl. v. 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130, 3131; v. 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 25/02, NJW 2003, 883, 884), hatte die anzurechnende Tätigkeit als Verbandssyndikus (mit oder ohne Anwaltszulassung) jeweils innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums stattgefunden.

  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 2/03

    Vergabe von Sonderpunkten für die Tätigkeit als Syndikusanwalt im Rahmen der

  • BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 17/07

    Nachweis der Fallbearbeitung auf dem Fachgebiet Arbeitsrecht; Bearbeitung von

  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 1/03

    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten als Syndikusanwalt bei der Besetzung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2013 - L 18 R 170/12
  • SG Düsseldorf, 06.12.2012 - S 27 R 24/12

    Keine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht trotz

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2013 - L 18 R 1038/11
  • FG Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 2 K 1529/10

    Voraussetzungen für die Zulassung als Syndikus-Steuerberater

  • BVerfG, 30.04.2002 - 1 BvR 1487/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung einer Sachentscheidung nach

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2014 - L 2 R 55/12
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2004 - L 4 RA 12/03

    Rentenversicherung

  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 22/02

    Berücksichtigung von Tätigkeiten als Syndikusanwalt bei der Verleihung der

  • BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 9/11

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung: Verlängerung des Referenzzeitraums bei

  • SG Köln, 23.02.2015 - S 37 R 215/14

    Anspruch eines Syndikusanwalts auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der

  • AGH Berlin, 24.11.2008 - II AGH 4/08

    Fachanwalt - Kein Nachschieben von Fällen in gerichtlichen Verfahren nach Ablauf

  • KG, 11.12.2002 - Not 17/01

    Notarzulassung - Tätigkeit des Syndikusanwalts als hauptberufliche

  • AGH Bremen, 10.10.2001 - 1 AGH 6/00

    Syndikusanwalt - zur Anerkennung besonderer praktischer Erfahrungen

  • SG Düsseldorf, 04.07.2013 - S 27 R 1951/12
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 15.02.2002 - 1 ZU 52/00

    Syndikusanwalt - zur Anerkennung besonderer praktischer Erfahrungen

  • AGH Niedersachsen, 15.07.2005 - AGH 6/05

    Voraussetzungen für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung; Qualizifierung

  • AGH Bayern, 13.07.2011 - BayAGH I - 9/10

    Anwaltsgerichtsverfahren: Nachschieben von Fällen zu einem Fachanwaltsantrag im

  • AGH Hessen, 14.07.2014 - 1 AGH 4/14

    Fachanwaltschaften: Nachholung einer versäumten Fortbildung

  • AGH Berlin, 18.03.2004 - I AGH 22/03

    Fachanwalt - zu den Anforderungen an Hinweise für ein Fachgespräch

  • AGH Rheinland-Pfalz, 27.08.2010 - 1 AGH 20/09

    Fachanwalt - Zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im gewerblichen

  • AGH Bayern, 10.12.2003 - BayAGH I - 1/03

    Anspruch auf Zuerkennung einer Fachanwaltsbezeichnung; Voraussetzungen für die

  • AGH Bayern, 19.11.2003 - BayAGH I - 24/02

    Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen als Voraussetzung für die Verleihung

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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1314
BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01 (https://dejure.org/2001,1314)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01 (https://dejure.org/2001,1314)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2001 - AnwZ (B) 12/01 (https://dejure.org/2001,1314)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beanstandung der Kurzbezeichnung einer Anwaltssozietät auf ihrem Briefbogen - Begriff der "unzulässigen Sachfirma" einer Anwaltssozietät - Berechtigung zur Führung einer die berufliche Zusammenarbeit kennzeichnenden Kurzbezeichnung - Zulässigkeit des Hinweises auf ...

  • Anwaltsblatt

    § 43b BRAO

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Anwaltliche Werbung - Verwendung der Buchstabenfolge "CMS" vor der Kurzbezeichnung auf Briefbögen

  • rechtsportal.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 47 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    BRAO § 43b, BORA §§ 8, 9
    Anwaltliche Werbung - Verwendung der Buchstabenfolge "CMS" vor der Kurzbezeichnung auf Briefbögen

Besprechungen u.ä. (3)

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Anwaltliche Werbung - Verwendung der Buchstabenfolge "CMS" vor der Kurzbezeichnung auf Briefbögen

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 47 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    BRAO § 43b, BORA §§ 8, 9
    Anwaltliche Werbung - Verwendung der Buchstabenfolge "CMS" vor der Kurzbezeichnung auf Briefbögen

  • rws-verlag.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Firmierung einer Anwaltssozietät ("CMS")

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 608
  • AnwBl 2002, 242
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 494/00

    Verletzung anwaltlicher Berufsausübungsfreiheit durch wettbewerbsrechtliche

    Auszug aus BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01
    Die Auslegung, daß die Buchstabenfolge "CMS" als Zusatz zur Kurzbezeichnung auf dem Briefkopf mit § 9 Abs. 3 BORA vereinbar ist, entspricht im übrigen einer am Grundrecht der Berufsfreiheit ausgerichteten Auslegung dieser Bestimmung (vgl. BVerfG NJW 2000, 3195, 3196; 2001, 1926, 1927).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 96/00

    Kanzleiname - Phantasiebegriff - Anwälte und Steuerberater "artax"

    Auszug aus BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01
    Da die angegriffene Verfügung der Antragsgegnerin schon wegen des in der Buchstabenfolge "CMS" enthaltenen sachlichen Aussagegehalts rechtswidrig ist, braucht der Senat nicht auf die umstrittene Frage einzugehen, ob der Kurzbezeichnung auch Zusätze in Form von Phantasienamen hinzugefügt werden dürfen (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 2001, 1584; die Revision gegen dieses Urteil ist beim I. Zivilsenat des BGH anhängig) oder ob solche Bezeichnungen durch § 9 Abs. 3 BORA wirksam ausgeschlossen worden sind.
  • BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 11/00

    Verwendung einer Kanzleibezeichnung

    Auszug aus BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01
    Die Bestimmung regelt, was zur Kennzeichnung des Tatbestandes der beruflichen Zusammenarbeit in der Kurzbezeichnung enthalten sein darf (BGH, Beschl. v. 12. Februar 2001 -AnwZ (B) 11/00, NJW 2001, 1573, 1574).
  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

    Auszug aus BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01
    Die Auslegung, daß die Buchstabenfolge "CMS" als Zusatz zur Kurzbezeichnung auf dem Briefkopf mit § 9 Abs. 3 BORA vereinbar ist, entspricht im übrigen einer am Grundrecht der Berufsfreiheit ausgerichteten Auslegung dieser Bestimmung (vgl. BVerfG NJW 2000, 3195, 3196; 2001, 1926, 1927).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 62/01

    "Partnerschafts-Kurzbezeichnung"; Zulässigkeit der Aufnahme einer

    Zweck der dort getroffenen Regelung ist es, daß jeder im Rechtsverkehr erkennen kann, mit wem er es zu tun hat, wer Rechtsberatung anbietet oder als Vertreter gegnerischer Interessen auftritt (BGH, Beschl. v. 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01, NJW 2002, 608, 609).

    Denn dieser ist als Teil der beanstandeten Gesamtbezeichnung nicht geeignet, im Rechtsverkehr Irrtümer hervorzurufen oder auch nur Unklarheiten entstehen zu lassen (vgl. BGH NJW 2002, 608, 609).

  • AGH Hamburg, 17.12.2003 - II ZU 5/03

    Berufsrechtliche Zulässigkeit der Briefbögen einer Rechtsanwaltskanzlei;

    Unter Bezugnahme auf den Beschluss des BGH v. 17.12.2001 in Sachen CMS (BRAK-Mitt. 2002, 92 f.) vertritt die Agin.

    Die Bescheide sind daher nach § 223 Abs. 1 BRAO anfechtbar (BGH, NJW 2002, 608; BGH, NJW 2003, 346; Feuerich / Weyland , BRAO, 6. Aufl., § 73 Rdnr. 31 f.).

    Die Bestimmung regelt, was zur Kennzeichnung des Tatbestandes der beruflichen Zusammenarbeit in der Kurzbezeichnung enthalten sein darf (BGH, BRAK-Mitt. 2002, 92 "CMS").

    c) Sinn und Zweck der in § 9 BORA getroffenen Regelung ist es, sicherzustellen, dass jeder im Rechtsverkehr ohne Schwierigkeiten erkennen kann, mit wem er es zu tun hat, wer Rechtsberatung anbietet oder als Vertreter gegnerischer rechtlicher Interessen auftritt (BGH, BRAK-Mitt. 2002, 92, 93 "CMS").

    Der BGH hat zwar in dem bereits erwähnten "CMS"-Beschluss ausgeführt, dass der Zusatz zur Kurzbezeichnung der Klarheit und Übersichtlichkeit halber knapp gefasst sein müsse und schon dem äußeren Bild nach die Namensangaben als Kern der Firma nicht verdrängen dürfe (BGH, BRAK-Mitt. 2002, 92 f., 93).

    Der Zusatz ist damit nicht geeignet, das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit an einer eindeutigen Außendarstellung der Kanzlei der Ast. zu beeinträchtigen, denn durch den Hinweis auf dem Briefbogen wird in hinreichender Weise der Zusatz erklärt und auf die Kooperation hingewiesen, so dass kein Irrtum über die Art des rechtlichen Zusammenschlusses der Ast. begründet oder in sonstiger Weise Unklarheiten im Rechtsverkehr hervorgerufen werden (vgl. BGH, BRAK-Mitt. 2002, 92 f., 93 "CMS").

  • BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02

    Presserecht.de

    Erteilt der Vorstand einer Rechtsanwaltskammer einem Kammermitglied eine derartige mißbilligende Belehrung, so stellt diese nach der Rechtsprechung des Senats eine hoheitliche Maßnahme dar, die geeignet ist, den Rechtsanwalt in seinen Rechten zu beeinträchtigen; als solche ist sie nach § 223 Abs. 1 BRAO anfechtbar (vgl. Senatsbeschluß vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 20/96 - NJW-RR 1997, 759 und vom 17. Dezember 2001 - AnwZ (B) 12/01 - NJW 2002, 608; Feuerich/Braun BRAO 5. Aufl. § 73 Rn. 19 ff).
  • AGH Niedersachsen, 19.09.2011 - AGH 15/11

    Anwaltlicher Berufsverstoß: Missbilligende Belehrung wegen herabsetzender

    Nach der Rechtsprechung des Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs ist die Rechtsanwaltskammer aber nicht gezwungen, auf einen Verstoß gegen eine berufsrechtliche Verbots- oder Verhaltensnorm mit anwaltsgerichtlichen Maßnahmen zu reagieren oder etwa eine Rüge auszusprechen, sondern hat vielmehr auch "die Möglichkeit, dem Rechtsanwalt nach dem eingetretenen Verstoß eine missbilligende Belehrung zu erteilen, die der Rechtsanwalt vor dem Anwaltsgerichtshof angreifen kann" (so BGH NJW 2007, 3499; vgl. auch BGHZ 153, 61, 63; BGH NJW 2002, 608; 2005, 2692).
  • BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 67/01

    Angaben von Zusatzqualifiktionen im Briefkopf einer gemischten Sozietät

    Damit handelt es sich bei dem angefochtenen Schreiben der Antragsgegnerin um eine hoheitliche Maßnahme, die geeignet war, die Antragsteller in ihren Rechten einzuschränken (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 20/96 - NJW-RR 1997, 759 und vom 17. Dezember 2001 - AnwZ (B) 12/01 - NJW 2002, 608 sowie Feuerich/Braun, BRAO 5. Aufl. § 73 Rn. 19 ff).

    Das ist bei der Anwendung und Auslegung der die anwaltlichen Werbemaßnahmen einschränkenden Bestimmungen der § 43 b, § 59 b Abs. 2 Nr. 3 BRAO i.V.m. §§ 8 ff BORA mit der Maßgabe zu berücksichtigen, daß in jedem Einzelfall nicht die Gestaltung der Anwaltswerbung, sondern deren Einschränkung einer besonderen Rechtfertigung bedarf (vgl. BGHZ 147, 71, 74 f; Senatsbeschluß vom 17. Dezember 2001 aaO S. 609).

  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 64/01

    Zur Zulässigkeit der Kurzbezeichnung einer aus einer Steuerberatungsgesellschaft

    Der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs hat die Bezeichnung "CMS" als Teil des Namens einer Rechtsanwaltssozietät für zulässig erachtet, weil es sich um einen Hinweis auf eine gleichnamige Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) nach § 8 Satz 2 BORA handelte, an der die Anwaltssozietät mittelbar beteiligt war (vgl. BGH, Beschl. v. 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01, NJW 2002, 608).
  • BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 42/04

    Grenzen der Anwaltswerbung

    Es handelte sich bei dem angefochtenen Schreiben - wie auch die angefügte Rechtsmittelbelehrung deutlich macht - um eine hoheitliche Maßnahme, die geeignet war, die Antragsteller in ihren Rechten einzuschränken und über die der Anwaltsgerichtshof daher sachlich entscheiden durfte (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Dezember 2001 - AnwZ(B) 12/01, NJW 2002, 608).

    Das ist bei der Anwendung und Auslegung der die anwaltlichen Werbemaßnahmen einschränkenden Bestimmungen der § 43 b, § 59 b Abs. 2 Nr. 3 BRAO i.V.m. §§ 8 ff BORA mit der Maßgabe zu berücksichtigen, daß in jedem Einzelfall nicht die Gestaltung der Anwaltswerbung, sondern deren Einschränkung einer besonderen Rechtfertigung bedarf (vgl. BGHZ 147, 71, 74 f; Senatsbeschluß vom 17. Dezember 2001 aaO S. 609).

  • BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 8/02

    Unterlassungsverfügungen des Vorstands der Rechtsanwaltskammer gegen

    Erteilt der Vorstand einer Rechtsanwaltskammer einem Kammermitglied eine derartige mißbilligende Belehrung, so stellt diese nach der Rechtsprechung des Senats eine hoheitliche Maßnahme dar, die geeignet ist, den Rechtsanwalt in seinen Rechten zu beeinträchtigen; als solche ist sie nach § 223 Abs. 1 BRAO anfechtbar (vgl. Senatsbeschluß vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 20/96 - NJW-RR 1997, 759 und vom 17. Dezember 2001 - AnwZ (B) 12/01 - NJW 2002, 608; Feuerich/Braun BRAO 5. Aufl. § 73 Rn. 19 ff).
  • BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 40/06

    Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Sie hat nach der Rechtsprechung des Senats vielmehr die Möglichkeit, dem Rechtsanwalt nach dem eingetretenen Verstoß eine missbilligende Belehrung zu erteilen, die der Rechtsanwalt vor dem Anwaltsgerichtshof angreifen kann (BGHZ 153, 61, 63; Beschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 20/96, NJW-RR 1997, 759; Beschl. v. 17. Dezember 2001, AnwZ (B) 12/01, NJW 2002, 608; vgl. auch BVerfGE 50, 16, 27).

    aa) Eine solche Maßnahme kann zwar in einer missbilligenden Belehrung zu sehen sein (BVerfGE 50, 16, 27; Senat, BGHZ 153, 61, 63; Beschl. v. 18. November 1996, AnwZ (B) 20/96, aaO; Beschl. v. 17. Dezember 2001, AnwZ (B) 12/01, NJW 2002, 608).

  • BGH, 14.07.2003 - AnwZ (B) 59/02

    Zurücknahme von mißbilligenden Belehrungen

    Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin ergibt sich aus der Rechtsprechung des Senats, wonach auch mißbilligende Belehrungen hoheitliche Maßnahmen sein können, die nach § 223 Abs. 1 BRAO anfechtbar sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 20/96 - NJW-RR 1997, 759 und vom 17. Dezember 2001 - AnwZ (B) 12/01 - NJW 2002, 608), nichts anderes.
  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 15/02

    Berufsrechtliche Unterlassungsverfügungen des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer;

  • AGH Niedersachsen, 03.02.2003 - AGH 15/02

    Irreführende Kurzbezeichnung einer Kanzlei; Standesrechtliche Grenzen

  • AGH Niedersachsen, 07.07.2004 - AGH 3/04

    Zulässigkeit der Beteiligung eines Rechtsanwalts an einer

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