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   BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02   

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BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02 (https://dejure.org/2002,568)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2002 - I ZB 25/02 (https://dejure.org/2002,568)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - I ZB 25/02 (https://dejure.org/2002,568)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten eines Anwalts - Fehlende Notwendigkeit der Mitwirkung eines Verkehrsanwalts - Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fotokopiekosten - Erstattungsfähigkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Erstattung für Fotokopiekosten

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kosten - Rechtsanwaltsgebühren - Fotokopiekosten

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO, § 27 BRAGebO

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 1; BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 3
    Zur Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1; BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 3
    Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erstattung von Fotokopiekosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kopierkosten und deren Erstattungsfähigkeit

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1127
  • MDR 2003, 476
  • FamRZ 2003, 666
  • VersR 2004, 665
  • AnwBl 2003, 241
  • Rpfleger 2003, 215
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02
    (1) Bei allen bei Gericht einzureichenden Abschriften von Schriftsätzen und deren Anlagen handelt es sich danach um allgemeines und übliches Schreibwerk, das - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich durch die Prozeßgebühr abgegolten ist (vgl. u.a. OLG Stuttgart JurBüro 2000, 247 f.; NJW-RR 2000, 1726 f.; siehe auch BVerfG NJW 1996, 382).

    Das ist hinsichtlich der von einem Rechtsanwalt für seinen Mandanten gefertigten Abschriften seiner eigenen Schriftsätze allgemein anerkannt (vgl. BVerfG NJW 1996, 382; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rdn. 13; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 91 Rdn. 188; Stein/Jonas/ Bork, ZPO, 21. Aufl., § 91 Rdn. 52c; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert aaO § 27 Rdn. 6).

    Die für die Handakten gefertigten Ablichtungen von eigenen Schriftsätzen gehören zur üblichen, ordentlichen Geschäftstätigkeit des Rechtsanwalts (vgl. BVerfG NJW 1996, 382; Zöller/Herget aaO § 91 Rdn. 113; Stein/Jonas/Bork aaO § 91 Rdn. 52c; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert aaO § 27 Rdn. 6).

  • OLG Düsseldorf, 12.09.2000 - 14 W 51/00

    Erstattungsfähigkeit von Fotokopierkosten

    Auszug aus BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02
    In bezug auf die für den Mandanten gefertigten Fotokopien von Schriftsatzanlagen des Gegners gilt nichts anderes (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 2001, 283, 284).
  • OLG Stuttgart, 22.07.1999 - 8 W 441/98

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale

    Auszug aus BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02
    (1) Bei allen bei Gericht einzureichenden Abschriften von Schriftsätzen und deren Anlagen handelt es sich danach um allgemeines und übliches Schreibwerk, das - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich durch die Prozeßgebühr abgegolten ist (vgl. u.a. OLG Stuttgart JurBüro 2000, 247 f.; NJW-RR 2000, 1726 f.; siehe auch BVerfG NJW 1996, 382).
  • OLG Stuttgart, 05.07.1999 - 8 W 352/98

    Erstattung von Kopierkosten

    Auszug aus BGH, 05.12.2002 - I ZB 25/02
    (1) Bei allen bei Gericht einzureichenden Abschriften von Schriftsätzen und deren Anlagen handelt es sich danach um allgemeines und übliches Schreibwerk, das - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich durch die Prozeßgebühr abgegolten ist (vgl. u.a. OLG Stuttgart JurBüro 2000, 247 f.; NJW-RR 2000, 1726 f.; siehe auch BVerfG NJW 1996, 382).
  • BGH, 14.09.2004 - VI ZB 37/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten

    Der angefochtene Beschluß ist deshalb aufzuheben, soweit er über die Erstattung der Anwaltsgebühren zum Nachteil der Klägerin entschieden hat; ausgenommen hiervon bleibt die Abweisung hinsichtlich der Kosten für Ablichtungen (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Dezember 2002 - I ZB 25/02 - VersR 2004, 665 f.), die die Rechtsbeschwerde nicht angreift.
  • VerfGH Berlin, 01.11.2011 - VerfGH 185/10

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf

    Insoweit verwies der Beschwerdeführer auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 2002 und 25. März 2003 (NJW 2003, 1127 und AGS 2003, 349).

    Ferner ist gleichfalls allgemein anerkannt, dass bei einem Rechtsanwalt grundsätzlich mit den diesem von seinem Mandanten zu erstattenden Gebühren auch die allgemeinen Geschäftskosten entgolten werden und dieser daher Anspruch auf Ersatz der Schreibauslagen für Abschriften und Ablichtungen nur in den gesetzlich geregelten Fällen (bis 30. Juni 2004 gemäß § 27 BRAGO; seitdem gemäß Nr. 7000 des Vergütungsverzeichnisses, Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG) verlangen kann und demgemäß im Rahmen einer Kostenerstattung nach § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO hinsichtlich der entstandenen gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwaltes seitens der obsiegenden Partei Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit ist, dass sie einem entsprechenden Vergütungsanspruch ihres Prozessbevollmächtigten ausgesetzt ist (vgl. BGH, AGS 2003, 349 und NJW 2003, 1127 ; BVerfG, NJW 1996, 382; OLG Düsseldorf, RPfleger 1974, 230; OLG Naumburg, JurBüro 1994, 218; Wolst, in: Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011, Rn. 35; Bork, in: Stein/Jonas, a. a. O., Rn. 58, 60; Giebel, in: MK, a. a. O., Rn. 78; jeweils zu § 91 ZPO).

  • BGH, 28.10.2004 - III ZB 41/04

    Mindestbeschwerdewert für eine Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung;

    Eine Mindestbeschwerdesumme von 50 EUR gemäß § 567 Abs. 2 Satz 2 ZPO in der Fassung des Zivilprozeßreformgesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) - jetzt in Höhe von 200 EUR nach dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) - ist für die Rechtsbeschwerde entgegen einer im Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2004 - VI ZB 64/03 (Rpfleger 2004, 523; insoweit in NJW-RR 2004, 1143 nicht abgedruckt) beiläufig geäußerten Rechtsansicht nicht erforderlich (ebenso im Ergebnis BGH, Beschluß vom 5. Dezember 2002 - I ZB 25/02 - NJW 2003, 1127 für Fotokopierkosten in Höhe von 26, 40 DM; Beschluß vom 13. Juli 2004 - VIII ZB 14/04 - AGS 2004, 343 mit Anm. N. Schneider bei einem Beschwerdewert von 20 EUR).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 79/03

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts - Honorarvereinbarung unterhalb gesetzlicher

    Abschriften und Ablichtungen von Schriftsätzen und zugehörigen Anlagen für Gericht und Gegner (allgemeine Schreibauslagen) gehören zu den allgemeinen Geschäftsunkosten und werden mit den Gebühren abgegolten, § 25 Abs. 1 BRAGO (BGH NJW 2003, 1127, Hartmann aaO, § 27 Rn. 1; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, aaO, § 27 Rn. 13 jew. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2004 - 10 W 42/04

    Erfallen der Erhöhungsgebühr bei gesetzlicher Vertretung; Erstattung von

    Aus der Gesetzesbegründung des durch das Kostenrechtsänderungsgesetz vom 24.06.1994 (BGBl. I S. 1325) neu gefassten § 27 Abs. 1 BRAGO ergibt sich, dass der Mehraufwand vergütet werden soll, der durch die Unterrichtung einer ungewöhnlich hohen Anzahl an Gegnern oder anderen Beteiligten entsteht (vgl. BGH Beschluss vom 05.12.2002 - I ZB 25/02, NJW 2003, 1127 ff; BGH Beschluss vom 25.03.2003 - VI ZB 53/02, AGS 2003, 349).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZB 53/02

    Erstattungsfähigkeit von Fotokopierkosten

    Wie der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden hat, sind Fotokopiekosten - abgesehen von den in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich nicht erstattungsfähig (BGH, Beschluß vom 5. Dezember 2002 - I ZB 25/02 - juris, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Hamburg, 07.08.2006 - 8 W 130/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für Ablichtungen von Unterlagen

    Dasselbe gilt für die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus jüngerer Zeit, soweit sie aufgrund der Übergangsvorschriften ausdrücklich noch auf die Erstattungsvorschriften des § 27 BRAGO abstellen (vgl. insbesondere BGH NJW 2003, 1127 ff, sowie BGH MDR 2005, S. 957 f).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2012 - L 19 AS 449/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Diese sind nach Vorbem. Abs. 1 Satz 1 zu Teil 7 VV RVG bereits mit den Gebühren des Rechtsanwalts abgegolten (BGH Beschluss vom 05.12.200 - I ZB 25/02 = NJW 2003, 1127 ff = juris; LSG Thüringen Beschluss vom 23.02.2004 - L 6 B 54/03 SF = juris Rn 39).
  • FG Thüringen, 07.04.2005 - IV 70036/04

    (Kostenerstattung: Anspruch auf Ersatz von Schreibauslagen für Abschriften und

    Hierzu gehören auch die Ablichtungen und Abschriften, die zur üblichen, ordentlichen Geschäftstätigkeit des Rechtsanwalts gehören (Beschluss des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 5. Dezember 2002 I ZB 25/02, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2003, 1127, und Beschluss des Oberlandesgerichts -OLG- Koblenz vom 6. März 2001 14 W 109/01, Betriebsberater - BB - 2001, 752).

    So hat der Bundesgerichtshof in seinem oben zitierten Beschluss (NJW 2003, 1127) zu der Regelung des § 27 Abs. 1 BRAGO entschieden, dass es sich bei allen einzureichenden Abschriften von Schriftsätzen und deren Anlagen um allgemeines und übliches Schreibwerk handele, das vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO geregelten Ausnahme (Unterrichtung von mehr als drei Gegnern oder Beteiligten) grundsätzlich durch die Prozessgebühr abgegolten sei.

  • KG, 29.07.2005 - 1 W 157/05

    Erstattungsfähigkeit der Auslagen für zum Zwecke der Streitverkündung gefertigte

    Da die Streitverkündeten "Beteiligte" des Rechtsstreits sind (§§ 64 ff. ZPO), können die zu ihrer Unterrichtung gemäß § 73 Satz 1 ZPO aufgewendeten Kopiekosten als Auslagen des Rechtsanwalts nach §§ 25 Abs. 3, 27 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO zu erstatten sein (vgl. BGH MDR 03, 476), was vorliegend allerdings zweifelhaft ist, da eine Zustellung von Abschriften der bisher gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen an den Streitverkündeten nach dem Gesetz nicht vorgeschrieben ist (OLG München a.a.O.; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, VV 7000 Rn. 52).
  • OLG Koblenz, 20.10.2005 - 14 W 661/05

    Anwaltliche Informationspflicht gegenüber einer großen

  • BGH, 30.06.2004 - XII ZB 227/02

    Festsetzung der zu erstattenden Kosten für Fotokopien; Anfertigen von Kopien, die

  • OLG Hamburg, 10.01.2012 - 8 W 98/11

    Kostenentscheidung: Erstattungsfähigkeit von Kosten für Farbdrucke und -kopien

  • VGH Hessen, 15.09.2003 - 2 TJ 2544/99

    Rechtsanwalt; Erörterungsgebühr; telefonische Konferenzschaltung; Kosten für

  • OLG München, 28.02.2003 - 11 W 2672/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale

  • OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 12 W 30/03

    Rechtsanwaltsgebühren: Schreibauslagenersatz für Schriftsatzanlagen

  • LG Köln, 07.08.2014 - 27 O 392/13

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt; Anwaltsregress

  • SG Dresden, 23.06.2006 - S 14 RJ 245/00

    Sozialgerichtliches Verfahren, Ersatz von Schreibauslagen

  • OLG Schleswig, 05.05.2004 - 15 WF 122/04

    Fotokopiekosten im Unterhaltsrechtsstreit

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2004 - 2 W 46/04

    Zur Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts

  • OLG Koblenz, 22.10.2003 - 14 W 685/03

    Kostenausgleich bei Tätigkeit des Rechtsanwalts für mehrere Auftraggeber in einer

  • OLG Köln, 30.11.2009 - 17 W 333/09

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Kopierkosten als für die

  • OLG Hamm, 28.08.2003 - 23 W 197/03

    Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung

  • OLG Hamm, 28.08.2003 - W 197/03

    Einseitige Erledigungserklärung einer Klageforderung; Berechnung des Streitwerts

  • FG Thüringen, 20.02.2006 - IV 70008/06

    Festsetzung einer Dokumentenpauschale für Ablichtung der Einspruchsentscheidung

  • LG Schweinfurt, 07.02.2006 - 14 O 380/01

    Verfahrensrecht - Kostenerstattung für vorprozessual erstattete Privatgutachten

  • VG Ansbach, 23.06.2008 - AN 1 M 08.00236

    Keine Erledigungsgebühr mangels besonderer anwaltlicher Mitwirkung; keine

  • OLG München, 20.07.2004 - 11 W 1716/04

    Rechtmäßigkeit eines Kostenfestsetzungsantrags

  • LG Hof, 09.12.2005 - 24 S 63/05
  • AG Hof, 21.02.2005 - 12 C 1559/04

    Verkehrsunfall - Regelgebühr 1,3

  • LG Frankfurt/Oder, 21.04.2004 - 12 O 164/02

    Pauschale Erstattungsfähigkeit für Kopien der erstinstanzlichen Gerichtsakte im

  • VG Ansbach, 06.11.2008 - AN 9 M 08.30375

    Keine Anrechnung der halben Geschäftsgebühr, wenn ein Anwalt bereits im

  • VG Ansbach, 04.11.2008 - AN 9 M 08.30405

    Keine Anrechnung der halben Geschäftsgebühr, wenn ein Anwalt bereits im

  • AG Emmendingen, 07.07.2003 - 7 C 247/02

    Ersatz von Fotokopierkosten

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