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   BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01   

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BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01 (https://dejure.org/2003,1578)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01 (https://dejure.org/2003,1578)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 59/01 (https://dejure.org/2003,1578)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulassung eines Rechtsanwalts in dem Landgerichtsbezirk, in dem er früher als Beamter auf Lebenszeit tätig war; Zulassung in dem Landgerichtsbezirk einer früheren beamtenrechtlichen Tätigkeit; Umfassende Postulationsfähigkeit bei lokaler Zulassung bei einem Landgericht; ...

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 965
  • MDR 2003, 536
  • AnwBl 2003, 367
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 57/92

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung als Rechtsanwalt - Beurteilung eines

    Auszug aus BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01
    Die antragsgemäß ausgesprochene Erstzulassung bei einem bestimmten Gericht - hier: dem Landgericht Potsdam - macht in jedem Fall einen daneben weiterverfolgten, abschlägig beschiedenen Antrag auf Erstzulassung bei einem anderen Gericht - hier: Landgericht B. - gegenstandslos (BGH, Beschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 16/93, BRAK-Mitt. 1993, 221; BGH, Beschluß vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 57/92, BRAK-Mitt. 1993, 171 unter II 1).

    Dies setzt aber voraus, daß der Antragsteller anderenfalls ohne effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) bliebe, obwohl er in seinen Rechten beeinträchtigt ist, und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Justizverwaltung und dem Antragsteller bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGH, Beschluß vom 1. März 1993, aaO; BGH, Beschluß vom 11. Juli 1994, aaO; BGH, Beschluß vom 24. November 1997, aaO).

    aa) Der Senat hat die Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 1 Nr. 1 BRAO bereits wiederholt bejaht (BGH, Beschluß vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 57/92, BRAK-Mitt. 1993, 171 unter II 3; BGH, Beschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 53/94, BRAK-Mitt. 1995, 127 unter II 2 a; BGH, Beschluß vom 18. November 1996 - AnwZ (B) 22/96, BRAK-Mitt. 1997, 90 unter II 1).

    Diese Einschränkung ist zulässig, weil sie zum Schutz der Rechtspflege vor Mißdeutungen und zum Schutz der Objektivität der Gerichte geschaffen und damit an vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls orientiert ist (BGH, Beschluß vom 1. März 1993, aaO).

  • BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 11/92
    Auszug aus BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01
    Als Antrag nach § 33 BRAO kann der aufrechterhaltene Antrag auf gerichtliche Entscheidung im vorliegenden gerichtlichen Verfahren jedoch nicht behandelt werden, zumal die Antragsgegnerin über einen solchen Antrag noch nicht entschieden hat (BGH, Beschluß vom 14. Juni 1993, aaO) und auch der Antragsteller den dafür erforderlichen Verzicht auf seine lokale Zulassung bei dem Landgericht P. gegenüber der Landesjustizverwaltung von B. bislang nicht erklärt hat (§ 33 Abs. 1 BRAO).

    Zutreffend ist die Antragsgegnerin davon ausgegangen, daß sie im Hinblick auf die Formulierung des § 20 Abs. 1 BRAO als Soll-Vorschrift bei Vorliegen der Versagungsgründe im Regelfall gehalten ist, die Zulassung zu versagen, es sei denn, besondere Gründe rechtfertigten ausnahmsweise eine andere Entscheidung (BGH, Beschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 11/92, BRAK-Mitt. 1993, 220 unter II 3 a).

    Die Zulassung kann und muß danach nur erteilt werden, wenn besondere Umstände vorliegen, welche die abstrakte Gefahr des Vertrauens in die Integrität der Rechtspflege ausräumen oder die Versagung der Zulassung ausnahmsweise als unzumutbar erscheinen lassen (BGH, Beschluß vom 14. Juni 1993, aaO).

  • BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 16/93

    Versagung der Zulassung als Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01
    Die antragsgemäß ausgesprochene Erstzulassung bei einem bestimmten Gericht - hier: dem Landgericht Potsdam - macht in jedem Fall einen daneben weiterverfolgten, abschlägig beschiedenen Antrag auf Erstzulassung bei einem anderen Gericht - hier: Landgericht B. - gegenstandslos (BGH, Beschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 16/93, BRAK-Mitt. 1993, 221; BGH, Beschluß vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 57/92, BRAK-Mitt. 1993, 171 unter II 1).

    Die Zulassung bei dem Landgericht B. kann der Antragsteller nur noch durch einen Zulassungswechsel nach § 33 BRAO erreichen (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 16/93, aaO unter II 1).

    Der trotz eingetretener Erledigung der Hauptsache aufrechterhaltene Antrag auf gerichtliche Entscheidung war mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig geworden und wäre deshalb mit der Kostenfolge aus §§ 201 BRAO, 13 a FGG abschlägig zu bescheiden gewesen (vgl. BGH, Beschluß vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 29/92, BRAK-Mitt. 1993, 105 unter II 2; BGH, Beschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 16/93, BRAK-Mitt. 1993, 221 unter II 1; BGH, Beschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124 unter II 2).

  • BGH, 10.05.1971 - AnwZ (B) 20/70

    "Abstrakte Gefährdung" nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 BFAO

    Auszug aus BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01
    Die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Nr. 1 BRAO soll im Interesse der Rechtspflege der Gefahr vorbeugen, daß Rechtsuchende den Eindruck gewinnen könnten, der als Anwalt bei einem bestimmten Gericht Zugelassene sei in der Lage, bei Wahrnehmung der Interessen seiner Auftraggeber - zum Schaden von dessen Gegnern -, persönliche Beziehungen zu Richtern oder Beamten dieses Gerichts aus seiner früheren dienstlichen Tätigkeit nutzbar zu machen (BGHZ 56, 142, 143).

    Der abstrakte Gefährdungstatbestand, den der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift geschaffen hat (BGHZ 56, 142, 143), ist mit der Regelung der Postulationsfähigkeit im Anwaltsprozeß nach § 78 ZPO a.F. nicht untrennbar verbunden.

  • BVerfG, 30.04.2002 - 1 BvR 1487/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung einer Sachentscheidung nach

    Auszug aus BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01
    Der Rechtsprechung des Senats zur Erledigung der Hauptsache in einem Verfahren auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und Erstzulassung bei einem bestimmten Gericht steht die neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die eine Erledigung der Hauptsache in einer Fachanwaltssache bei einem Zulassungswechsel in einen anderen Kammerbezirk verneint (BVerfG, Beschluß vom 30. April 2002 - 1 BvR 1487/01, NJW 2002, 2022), nicht entgegen.

    Über das Begehren des Antragstellers auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des angefochtenen Beschlusses ist eine Sachentscheidung zu treffen, um dem Grundrecht des Antragstellers auf effektiven Rechtsschutz gegenüber Akten der öffentlichen Gewalt (Art. 19 Abs. 4 GG) Geltung zu verschaffen (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 30. April 2002, aaO).

  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 4/94

    Fachanwaltsbezeichnung - Umzulassung - Rechtsanwaltskammerwechsel

    Auszug aus BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01
    Ein der Fortsetzungsfeststellungsklage des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechendes Feststellungsbegehren sieht die Bundesrechtsanwaltsordnung zwar nicht vor, so daß ein solches Feststellungsbegehren nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in der Regel unzulässig ist (BGH, Beschluß vom 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO, unter II 2 b; BGH, Beschluß vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 4/94, BRAK-Mitt. 1995, 73 unter II 2; BGH, Beschluß vom 24. November 1997 - AnwZ (B) 38/97, BRAK-Mitt. 1998, 40 = NJW 1998, 1078 unter II 2 a).

    Dies setzt aber voraus, daß der Antragsteller anderenfalls ohne effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) bliebe, obwohl er in seinen Rechten beeinträchtigt ist, und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Justizverwaltung und dem Antragsteller bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGH, Beschluß vom 1. März 1993, aaO; BGH, Beschluß vom 11. Juli 1994, aaO; BGH, Beschluß vom 24. November 1997, aaO).

  • BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 29/92

    Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts im Nebenberuf - Vereinbarkeit mit der

    Auszug aus BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01
    Der trotz eingetretener Erledigung der Hauptsache aufrechterhaltene Antrag auf gerichtliche Entscheidung war mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig geworden und wäre deshalb mit der Kostenfolge aus §§ 201 BRAO, 13 a FGG abschlägig zu bescheiden gewesen (vgl. BGH, Beschluß vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 29/92, BRAK-Mitt. 1993, 105 unter II 2; BGH, Beschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 16/93, BRAK-Mitt. 1993, 221 unter II 1; BGH, Beschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124 unter II 2).

    Ein der Fortsetzungsfeststellungsklage des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechendes Feststellungsbegehren sieht die Bundesrechtsanwaltsordnung zwar nicht vor, so daß ein solches Feststellungsbegehren nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in der Regel unzulässig ist (BGH, Beschluß vom 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO, unter II 2 b; BGH, Beschluß vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 4/94, BRAK-Mitt. 1995, 73 unter II 2; BGH, Beschluß vom 24. November 1997 - AnwZ (B) 38/97, BRAK-Mitt. 1998, 40 = NJW 1998, 1078 unter II 2 a).

  • BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97

    Entziehung der Zulassung eines von der Residenzpflicht befreiten Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01
    Ein der Fortsetzungsfeststellungsklage des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechendes Feststellungsbegehren sieht die Bundesrechtsanwaltsordnung zwar nicht vor, so daß ein solches Feststellungsbegehren nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in der Regel unzulässig ist (BGH, Beschluß vom 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO, unter II 2 b; BGH, Beschluß vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 4/94, BRAK-Mitt. 1995, 73 unter II 2; BGH, Beschluß vom 24. November 1997 - AnwZ (B) 38/97, BRAK-Mitt. 1998, 40 = NJW 1998, 1078 unter II 2 a).

    Dies setzt aber voraus, daß der Antragsteller anderenfalls ohne effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) bliebe, obwohl er in seinen Rechten beeinträchtigt ist, und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Justizverwaltung und dem Antragsteller bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGH, Beschluß vom 1. März 1993, aaO; BGH, Beschluß vom 11. Juli 1994, aaO; BGH, Beschluß vom 24. November 1997, aaO).

  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 21/94

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen fehlender Unterhaltung einer

    Auszug aus BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01
    Indem der Anwaltsgerichtshof die Hauptsache - entgegen dem aufrechterhaltenen Sachantrag des Antragstellers - für erledigt erklärt und über die Kosten entschieden hat, ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung der Sache nach als unzulässig angesehen und damit im Sinne des § 42 Abs. 1 BRAO zurückgewiesen worden (BGH, Beschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124 unter II 1).

    Der trotz eingetretener Erledigung der Hauptsache aufrechterhaltene Antrag auf gerichtliche Entscheidung war mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig geworden und wäre deshalb mit der Kostenfolge aus §§ 201 BRAO, 13 a FGG abschlägig zu bescheiden gewesen (vgl. BGH, Beschluß vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 29/92, BRAK-Mitt. 1993, 105 unter II 2; BGH, Beschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 16/93, BRAK-Mitt. 1993, 221 unter II 1; BGH, Beschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124 unter II 2).

  • BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 7/89

    Versagung der Zulassung einer Antragsstellerin ans Landgericht wegen Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01
    Eine solche Erklärung würde keine Rechtsbindung erzeugen und könnte im übrigen, da sie der Öffentlichkeit unbekannt bliebe, den Anschein unsachlicher Einflüsse auf die Rechtspflege auch nicht vermeiden (BGH, Beschluß vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 7/89, BRAK-Mitt. 1989, 210 unter II 2 a.E.).
  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 22/96

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 53/94

    Anwaltsmandat - Verwandte - Landgericht

  • BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R

    Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen

    In nachfolgenden Beschlüssen wird die Geschäftswertfestsetzung auf 100.000 DM bzw 51.129,19 EUR oder später genau auf 50.000 EUR vom BGH nicht mehr näher begründet (Beschlüsse vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00, vom 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 59/01 - und vom 2. Dezember 2004 - AnwZ (B) 72/02 - ).
  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 88/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Der Senat lässt solche Anträge in Anlehnung an § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO dennoch in verfassungskonformer Erweiterung des Rechtsschutzsystems der Bundesrechtsanwaltsordnung ausnahmsweise zu, wenn dem Antragsteller anders effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gegen die Entscheidung, deren Rechtswidrigkeit nachträglich festgestellt werden soll, nicht gewährt werden kann und die beantragte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Rechtsanwaltskammer und dem Rechtsanwalt bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGHZ 137, 200, 201 f.; Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO; Beschl. v. 11. Juli 1994, AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; Beschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965, 966).

    In einem solchen Fall ist der Hauptantrag als unzulässig zu verwerfen, wenn, wie hier, die Erledigung in der Hauptsache tatsächlich eingetreten (Senat, Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, BRAK-Mitt. 1993, 105; Beschl. v. 14. Juni 1993, AnwZ (B) 16/93, BRAK-Mitt. 1993, 221; Beschl. v. 24. Oktober 1994, AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124) und über den Hilfsantrag zu entscheiden ist (Senat, Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965, 966).

    Gegen die Verwerfung des Hauptantrags als unzulässig wäre dann die sofortige Beschwerde gegeben (Senat, Beschl. v. 24. Oktober 1994, AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965).

    Zu einer Überprüfung eines hilfsweise gestellten Antrags, die Rechtswidrigkeit der Verfügung festzustellen, kommt es aber nur, wenn der Anwaltsgerichtshof in einem solchen Fall verfahrensfehlerhaft die Erledigung in der Hauptsache feststellt und den Hilfsantrag nicht prüft (Senat, Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965, 966).

  • BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 24/00

    Zulässigkeit der Partnerschaft eines Rechtsanwalts mit einer

    Ein derartiger, in der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht vorgesehener Antrag ist ausnahmsweise zulässig, wenn andernfalls der Antragsteller ohne effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) bliebe, obwohl er in seinen Rechten beeinträchtigt ist, und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Justizverwaltung oder der Rechtsanwaltskammer und dem Antragsteller bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (vgl. nur Senatsbeschlüsse BGHZ 137, 200, 201 ff und vom 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 59/01 - AnwBl. 2003, 367, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 66/02

    Zulässigkeit einer Kostenbeschwerde in Zulassungssachen

    Eine Ausnahme hiervon ist für den Fall zu machen, daß der Anwaltsgerichtshof die Hauptsache für erledigt erklärt und über die Kosten entschieden hat, obwohl der Antragsteller seinen Sachantrag aufrechterhalten hat, da hier der Antrag auf gerichtliche Entscheidung der Sache nach als unzulässig angesehen und damit im Sinne des § 42 Abs. 1 BRAO zurückgewiesen worden ist (Senatsbeschluß vom 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 59/01 - AnwBl. 2003, 367 m. Nachw.).

    Das setzt aber voraus, daß der Antragsteller andernfalls ohne effektiven Rechtsschutz (Art. 14 Abs. 4 GG) bliebe, obwohl er in seinen Rechten beeinträchtigt ist, und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Justizverwaltung und dem Antragsteller bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 137, 200, 201 f und vom 13. Januar 2003 aaO m.w.N.).

  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren;

    Der Senat lässt solche Anträge in Anlehnung an § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO dennoch in verfassungskonformer Erweiterung des Rechtsschutzsystems der Bundesrechtsanwaltsordnung ausnahmsweise zu, wenn dem Antragsteller anders effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) gegen die Entscheidung, deren Rechtswidrigkeit nachträglich festgestellt werden soll, nicht gewährt werden kann und die beantragte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Rechtsanwaltskammer und dem Rechtsanwalt bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (BGHZ 137, 200, 201 f.; Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, aaO; Beschl. v. 11. Juli 1994, AnwZ (B) 4/94, NJW 1995, 2105; Beschl. v. 6. November 2000, AnwZ (B) 3/00, NJW 2001, 1572, 1573; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965, 966).
  • BGH, 15.05.2006 - AnwZ (B) 46/05

    Versagung der Zulassung eines früheren Leitenden Stadtrechtsdirektors zur

    Diese Bestimmung ist - wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung im Einzelnen ausgeführt hat (Beschl. vom 13. Januar 2003 - AnwZ(B) 59/01, NJW 2003, 965; vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. Mai 2004 - AnwZ(B) 48/03) - durch die Neufassung des § 78 ZPO weder obsolet geworden, noch bestehen gegen ihre Verfassungsmäßigkeit Bedenken.

    Zutreffend ist die Antragsgegnerin davon ausgegangen, dass sie im Hinblick auf die Formulierung des § 20 Abs. 1 BRAO als Sollvorschrift bei Vorliegen der Versagungsgründe im Regelfall gehalten ist, die Zulassung zu versagen, es sei denn, besondere Gründe rechtfertigen ausnahmsweise eine andere Entscheidung ( st. Rspr.; vgl. nur Senat NJW 2003, 965, 967; Beschluss vom 30. Oktober 1995 - AnwZ(B) 17/95; BRAK - Mitt.

  • BGH, 15.12.2003 - AnwZ (B) 7/03

    Gleichzeitige Zulassung eines Rechtsanwalts bei mehreren Landgerichten

    Nach der Zulassung bei einem bestimmten Landgericht kann die Zulassung bei einem anderen Landgericht nicht kumulativ, sondern nur unter den Voraussetzungen eines Zulassungswechsels nach § 33 BRAO, d.h. unter Verzicht auf die Rechte aus der bisherigen Zulassung, erreicht werden (st.Rspr.; BGH, Beschluß vom 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965 unter 2 a m.Nachw.; vgl. auch Senatsbeschluß vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 51/92, BRAK-Mitt. 1993, 173 zur Unzulässigkeit gleichzeitiger Zulassung bei Gerichten in den alten und neuen Bundesländern).
  • BGH, 14.07.2003 - AnwZ (B) 59/02

    Zurücknahme von mißbilligenden Belehrungen

    Voraussetzung hierfür ist, daß der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre und die begehrte Feststellung zugleich geeignet ist, eine Rechtsfrage allgemein zu klären, die sich der Justizverwaltung und dem Antragsteller bei künftigen Gelegenheiten ebenso stellen wird (vgl. nur Senatsbeschlüsse BGHZ 137, 200, 201 ff; vom 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 59/01 und AnwZ (B) 19/02 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 48/03

    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft eines aus Altersgründen aus dem

    Diese Bestimmung ist - wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung im einzelnen ausgeführt hat (vgl. Beschl. vom 13. Januar 2003 - AnwZ(B) 59/01, NJW 2003, 965, bestätigt durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. März 2003 (1 BvR 450/03) - durch die Neufassung des § 78 ZPO entgegen der Auffassung des Antragstellers weder obsolet geworden, noch bestehen gegen ihre Verfassungsmäßigkeit Bedenken.
  • BGH, 12.12.2007 - AnwZ (B) 41/07

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des

    Zwar ist hiervon eine Ausnahme in Fällen zu machen, in denen der Anwaltsgerichtshof die Hauptsache für erledigt erklärt und über die Kosten entschieden hat, obwohl der Antragsteller seinen Sachantrag aufrechterhalten hat, da dann der Antrag auf gerichtliche Entscheidung der Sache nach als unzulässig angesehen und damit im Sinne des § 42 Abs. 1 BRAO zurückgewiesen worden ist (Senatsbeschluss vom 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 59/01 - AnwBl. 2003, 367 m. Nachw.).
  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 19/02

    Erlaß eines Unterlassungsgebots durch die Rechtsanwaltskammer; Zulässigkeit eines

  • BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 69/02

    Zulässigkeit einer Gebotsverfügung

  • BGH, 07.03.2005 - AnwZ (B) 9/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen den Widerruf der Zulassung zur

  • BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 70/02

    Zulässigkeit einer Gebotsverfügung

  • VGH Bayern, 26.02.2009 - 3 CS 08.3301

    Richter im Ruhestand

  • VGH Bayern, 28.04.2009 - 3 CS 09.570

    Anhörungsrüge

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