Rechtsprechung
BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetzes in der Fassung vom 01.September. 2005; Revisionszulassung wegen einer Verletzung des Gebots auf rechtliches Gehör; Umfang eines zulässigen Verzichts auf mündliche Verhandlung; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 26.07.2005 - 6 K 112/99
- BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05
Papierfundstellen
- AnwBl 2006, 214
Wird zitiert von ... (64) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 15.03
Globalanmeldung der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung; …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05
Hierauf hat die Beklagte durch Schriftsatz vom 16. Februar 2005 mitgeteilt, gegen die vorgesehene Sachverständige bestünden keine Einwände, jedoch sei mit Blick auf ein inzwischen ergangenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2004 BVerwG 8 C 15.03 (BVerwGE 122, 219) zweifelhaft, ob die Klägerin ihren Anspruch mit ihrer so genannten Globalanmeldung fristgemäß geltend gemacht habe.Es hätte unter den hier obwaltenden Umständen die Klägerin ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass es für seine beabsichtigte Entscheidung maßgeblich darauf ankomme, ob die Klägerin ihren Anspruch nach den Maßstäben rechtzeitig angemeldet hat (§ 30a Abs. 1 Satz 1 VermG), die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. November 2004 BVerwG 8 C 15.03 (…a.a.O.) hierzu aufgestellt hat.
An dieser Einschätzung hat sich (möglicherweise) durch das später ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2004 BVerwG 8 C 15.03 (…a.a.O.) etwas geändert.
- BVerwG, 29.12.1995 - 9 B 199.95
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Anforderungen an …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Verzicht auf eine mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO deshalb dann nicht mehr wirksam, wenn nach diesem Verzicht ein Beweisbeschluss ergeht, den Beteiligten durch einen Auflagenbeschluss eine Stellungnahme abgefordert wird oder Akten zu Beweiszwecken beigezogen werden oder sonst neue Erkenntnismittel in den Prozess eingeführt werden (Beschluss vom 29. Dezember 1995 BVerwG 9 B 199.95 Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 21; Beschluss vom 17. September 1998 BVerwG 8 B 105.98 Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 24).Für eine Anwendung des § 128 ZPO über § 173 VwGO ist daneben kein Raum (Beschluss vom 15. Februar 1980 2 CB 19.79 NJW 1980, 1482; Beschluss vom 29. Dezember 1995 BVerwG 9 B 199.95 a.a.O.).
- BVerwG, 27.08.2003 - 6 B 32.03
Musterung; Tauglichkeit; Sachverständiger; Gutachten; mündliche Verhandlung; …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05
Das Gericht hat in diesem Zusammenhang dafür einzustehen, dass trotz der unterbleibenden mündlichen Verhandlung das rechtliche Gehör der Beteiligten nicht verletzt wird (Beschluss vom 27. August 2003 BVerwG 6 B 32.03 NVwZ-RR 2004, 77).
- BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02
Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung; …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05
Hat sich nach Erlass des angefochtenen Urteils das Recht geändert, ist für die Nachprüfung des angefochtenen Urteils die Rechtslage zum Zeitpunkt der Revisionsentscheidung maßgeblich, wenn das Tatsachengericht, entschiede es jetzt, das geänderte Recht zu berücksichtigen hätte (Urteil vom 26. November 2003 BVerwG 9 C 6.02 BVerwGE 119, 245 ). - BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02
Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung; …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05
Die Beteiligten durften auch nach dem Stand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, namentlich nach dem Urteil vom 23. Oktober 2003 BVerwG 7 C 62.02 (BVerwGE 119, 145), davon ausgehen, dass die Globalanmeldung der Klägerin die Anforderungen des § 30 Abs. 1 Satz 1 und § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG erfüllt hat. - BVerwG, 15.02.1980 - 2 CB 19.79
Zulässigkeit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Entsprechende …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05
Für eine Anwendung des § 128 ZPO über § 173 VwGO ist daneben kein Raum (Beschluss vom 15. Februar 1980 2 CB 19.79 NJW 1980, 1482;… Beschluss vom 29. Dezember 1995 BVerwG 9 B 199.95 a.a.O.). - BVerwG, 17.09.1998 - 8 B 105.98
Verwaltungsprozeßrecht - Rechtsfolgen des Ergehens eines Beweisbeschlusses nach …
Auszug aus BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Verzicht auf eine mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO deshalb dann nicht mehr wirksam, wenn nach diesem Verzicht ein Beweisbeschluss ergeht, den Beteiligten durch einen Auflagenbeschluss eine Stellungnahme abgefordert wird oder Akten zu Beweiszwecken beigezogen werden oder sonst neue Erkenntnismittel in den Prozess eingeführt werden (Beschluss vom 29. Dezember 1995 BVerwG 9 B 199.95 Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 21; Beschluss vom 17. September 1998 BVerwG 8 B 105.98 Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 24).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2017 - 15 A 687/15
Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Kanalisation; Beurteilung der …
vgl. zum Verbrauch derartiger Prozesserklärungen BVerwG, Beschlüsse vom 13. Dezember 2013 - 6 BN 3.13 -, juris Rn. 8, vom 1. März 2006 - 7 B 90.05 -, juris Rn. 13, vom 17. September 1998 - 8 B 105.98 -, juris Rn. 4, und vom 29. Dezember 1995 - 9 B 199.95 -, juris Rn. 4; Dolderer, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 101 Rn. 30 und Rn. 37 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 101 Rn. 7; Geiger, in: Eyermann/Fröhler, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 101 Rn. 9. - BVerwG, 04.06.2014 - 5 B 11.14
Beihilfeberechtigung; Selbstbehalt; grundsätzliche Bedeutung; ausgelaufenes …
Das Einverständnis nach § 101 Abs. 2 VwGO ist eine grundsätzlich unwiderrufliche Prozesshandlung (vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2013 a.a.O. Rn. 8 m.w.N.).Er ist deshalb dann nicht mehr wirksam, wenn nach diesem Verzicht ein Beweisbeschluss ergeht, den Beteiligten durch einen Auflagenbeschluss eine Stellungnahme abgefordert wird oder Akten zu Beweiszwecken beigezogen oder sonst neue Erkenntnismittel in den Prozess eingeführt werden (vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2013 a.a.O.).
Eine Änderung der Prozesslage führt hingegen im Verwaltungsprozess weder von selbst zur Unwirksamkeit eines einmal erklärten Verzichts auf mündliche Verhandlung noch - wie in § 128 Abs. 2 Satz 1 ZPO vorgesehen - zu dessen Widerrufbarkeit (vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2013 a.a.O. m.w.N.).
Danach kann etwa die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung notwendig sein, wenn ein Beteiligter geltend macht, eine wesentliche Änderung der Prozesslage erfordere unter dem Gesichtspunkt seines rechtlichen Gehörs deren Durchführung (…vgl. Beschlüsse vom 1. März 2006 a.a.O. und vom 13. Dezember 2013 - BVerwG 7 B 90.05 - juris Rn. 12).
- BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 57.13
Zweitwohnungsteuer; Satzung; Vermögensteuer; übliche Miete; Ermessen; …
Der Verzicht auf mündliche Verhandlung ist danach eine auf die nächste Entscheidung des Gerichts bezogene, grundsätzlich unwiderrufliche Prozesshandlung (Beschlüsse vom 1. März 2006 - BVerwG 7 B 90.05 - juris Rn. 13, 16 …und vom 8. Juli 2008 - BVerwG 8 B 29.08 - juris Rn. 6 ff., jeweils m.w.N.).Allerdings steht es auch nach einem Verzicht im Ermessen des Gerichts, ob es ohne mündliche Verhandlung entscheidet (s. Beschluss vom 1. März 2006 - BVerwG 7 B 90.05 - juris Rn. 14).
- BVerwG, 16.04.2012 - 3 B 62.11
Radweg; Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht; Benutzungspflicht für Radwege; …
Auch wenn man davon ausgeht, dass ein Widerruf dieser Prozesshandlung zumindest unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2006 - BVerwG 7 B 90.05 - juris Rn. 13 m.w.N.), sind doch an die Erklärung des Widerrufs als "actus contrarius" schon aus Gründen der Verfahrenssicherheit dieselben formalen Anforderungen zu stellen wie an den vorangegangen Verzicht auf mündliche Verhandlung.Die Annahme des Klägers, dass der zuvor erklärte Verzicht auf mündliche Verhandlung aufgrund der Einführung weiteren Tatsachenmaterials durch den Beklagten nach diesem Verzicht von selbst, also auch ohne einen wirksamen Widerruf, entfallen sein könnte, ist unzutreffend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2006 a.a.O. Rn. 16).
- VGH Bayern, 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030
Duldung einer Trinkwasserleitung in einem als nicht ausgebauter öffentlicher …
Die Einverständniserklärung war im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts auch nicht durch eine andere, die Instanz nicht beendende Entscheidung verbraucht (vgl. dazu BVerwG, B.v. 1.3.2006 - 7 B 90/05 - Rn. 13;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 101 Rn. 7).Der Verzicht auf mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO ist als Prozesshandlung mit Dauerwirkung grundsätzlich unwiderruflich (vgl. BVerwG, B.v. 1.3.2006 - 7 B 90/05 - juris Rn. 13;… U.v. 20.11.2008 - 4 C 8/07 - NVwZ 2009, 667 Rn. 11;… BayVGH, B.v. 18.8.2010 - 2 ZB 07.2052 - juris Rn. 11;… Geiger in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 101 Rn. 7).
- BVerwG, 13.12.2013 - 6 BN 3.13
Verzicht auf Entscheidung mit mündlicher Verhandlung
Der Verzicht auf eine mündliche Verhandlung ist deshalb dann nicht mehr wirksam, wenn nach diesem Verzicht ein Beweisbeschluss ergeht, den Beteiligten durch einen Auflagenbeschluss eine Stellungnahme abgefordert wird oder Akten zu Beweiszwecken beigezogen werden oder sonst neue Erkenntnismittel in den Prozess eingeführt werden (Beschluss vom 1. März 2006 - BVerwG 7 B 90.05 - juris Rn. 13).Für eine Anwendung des § 128 ZPO über § 173 VwGO ist daneben kein Raum (Beschluss vom 1. März 2006 a.a.O. Rn. 16).
Danach kann etwa die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung erforderlich sein, wenn ein Beteiligter geltend macht, eine wesentliche Änderung der Prozesslage erfordere unter dem Gesichtspunkt seines rechtlichen Gehörs deren Durchführung (Beschluss vom 1. März 2006 a.a.O. Rn. 14).
- BVerwG, 09.09.2009 - 4 BN 4.09
Vereinbarkeit eines zielgerichteten Entzugs der Nahrungsquelle eines Feldhamsters …
§ 101 Abs. 2 VwGO enthält insoweit eine abschließende Regelung, der eine zeitliche Bindung des Gerichts nach Verzicht auf (weitere) mündliche Verhandlung fremd ist (Beschlüsse vom 15. Februar 1980 BVerwG 2 CB 19.79 Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 9, vom 10. Juni 1994 BVerwG 6 B 45.93 Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 20…, vom 19. Dezember 2001 a.a.O., vom 14. Februar 2003 a.a.O. S. 7 f. und vom 1. März 2006 BVerwG 7 B 90.05 juris Rn. 16). - OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 2 LB 7/07
Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit eines …
Es steht im Ermessen des Gerichts, ob es trotz wirksamen Verzichts ohne mündliche Verhandlung entscheidet (BVerwG, Beschluss vom 1. März 2006, - BVerwG 7 B 90.05 -, www.bverwge.de).Danach kann etwa die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung erforderlich sein, wenn ein Beteiligter geltend macht, eine wesentliche Änderung der Prozesslage erfordere unter dem Gesichtspunkt seines rechtlichen Gehörs deren Durchführung (BVerwG, Beschluss vom 1. März 2006, - BVerwG 7 B 90.05 -, www.bverwge.de).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20
Verwirkung des Klagerechts gegen Pachtvergabebeschluss einer Jagdgenossenschaft
Weiter rügt die Antragsschrift, dass eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren mit Einverständnis der Beteiligten gemäß dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 1. März 2006 (- 7 B 90.05 -, juris) grundsätzlich nur möglich sei, wenn zuvor eine mündliche Verhandlung stattgefunden habe.Entgegen dem Antragsvorbringen enthält der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 1. März 2006 (a. a. O.) keine Feststellung, dass der Verzicht auf mündliche Verhandlung gemäß § 101 Abs. 2 VwGO voraussetzt, dass zuvor bereits eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat.
Im Falle eines wirksamen, nicht verbrauchten Verzichts auf mündliche Verhandlung gemäß § 101 Abs. 2 VwGO muss das Gericht im allgemeinen die Beteiligten auch nicht darauf hinweisen, wann es die ohne mündliche Verhandlung mögliche Entscheidung zu erlassen gedenkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2006, a. a. O., Rn. 19).
- BVerwG, 05.07.2016 - 4 B 21.16
Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei Änderung der Prozesslage
Entgegen der Ansicht der Beklagten führt eine Änderung der Prozesslage nicht von selbst zu einer Unwirksamkeit eines einmal erklärten Verzichts auf eine mündliche Verhandlung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2006 - 7 B 90.05 - juris Rn. 16 mit Anmerkung Neumann, jurisPR-BVerwG 11/206 Anm. 6). - BVerwG, 08.07.2008 - 8 B 29.08
Beurteilung der Verspätung des Vorbringens bei Verzicht der Beteiligten auf eine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2023 - 10 A 3502/20
Verzicht auf mündliche Verhandlung; Widerruf; Änderung der Prozesslage; Wechsel …
- OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 4 LA 163/18
Biotop; Biozönose; Kartierschlüssel; Lebensgemeinschaft; Lebensraum; Moor, …
- VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07
Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin
- BVerwG, 20.11.2008 - 4 C 8.07
Berufung; Zurücknahme; mündliche Verhandlung; schriftliches Verfahren; (keine) …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2020 - 15 A 355/19
Versammlung; Versammlungsort; Verlegung; Sicherheitsinteressen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2016 - 15 A 2024/13
Verstoß gegen die Vertraulichkeitsvorschriften hinsichtlich …
- VG Köln, 15.01.2019 - 14 K 9313/16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2018 - 15 A 907/17
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht …
- BVerwG, 06.02.2017 - 4 B 2.17
Nichtzulassungsbeschwerde; Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung
- BVerwG, 20.09.2007 - 4 B 31.07
Rüge der Verletzung der richterlichen Pflicht zu Hinweisen, zur Erörterung und …
- VGH Bayern, 26.02.2024 - 9 ZB 23.502
Beseitigungsanordnung, Nutzungsuntersagung, Entscheidung ohne (weitere) mündliche …
- VG Neustadt, 16.01.2024 - 4 K 590/23
Verbrauch des Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 1 A 2175/07
Anspruch eines Zivildienstleistenden auf Erstattung der (Miet-) Kosten einer von …
- VG Trier, 25.06.2021 - 7 K 4017/20
Pakistan: Dublin Italien; Überstellung eines Dublin-Rückkehrenden rechtmäßig; …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2018 - 2 LA 367/18
Unwirksamwerden eines Verzichts auf mündliche Verhandlung
- BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 3.17
Anmeldefrist, benennen; Anmeldung; Anteilsschädigung; Anwendungsbereich, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 1 A 1328/08
Vereinbarkeit eines rückwirkenden Ausschlusses nicht verschreibungspflichtiger …
- VGH Bayern, 07.12.2006 - 1 ZB 05.616
Zulassung der Berufung; Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation; Befreiung von …
- VGH Bayern, 24.01.2024 - 9 ZB 23.501
Baueinstellungsverfügung, Entscheidung ohne (weitere) mündliche Verhandlung.
- BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 5.17
Anmeldefrist, benennen; Anmeldung; Anteilsschädigung; Anwendungsbereich, …
- BFH, 05.02.2014 - XI B 7/13
Verzicht auf mündliche Verhandlung - Verbrauch der Verzichtserklärung
- BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 1.17
Feststellung einer Bruchteilsrestitutions-Entschädigungsberechtigung für den …
- BVerwG, 17.11.2008 - 8 B 80.08
Anforderungen an die Zulassung der Revision wegen Abweichung; Rüge der Verletzung …
- BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 4.17
Feststellungsanspruch einer Bruchteilsrestitutions-Entschädigungsberechtigung …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2007 - 2 L 224/05
Härtebeihilfe wegen Tierseuche
- BVerwG, 19.05.2015 - 3 B 7.15
Rechtsmittel einer Gemeinde gegen den zweigleisigen Ausbau einer Eisenbahnstrecke
- VG Kassel, 14.02.2019 - 3 K 6342/17
Feststellung der fiktiven Klagerücknahme bei fehlender Begründung trotz …
- OVG Niedersachsen, 09.06.2008 - 12 LA 301/07
Rechtmäßigkeit der Schließung einer Grundstückszufahrt an einer Bundesstraße …
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.03.2007 - 3 N 197.06
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Asylprozess nach Einführung weiterer …
- VG Köln, 17.05.2018 - 13 K 2254/18
"Informationszugang zu Justizlaufzeiten"
- VGH Bayern, 17.12.2012 - 16a DZ 10.1943
Leitender Regierungsdirektor; Beleidigung des Vorgesetzten; Milderungsgrund der …
- VG Würzburg, 19.12.2023 - W 4 K 23.134
Genehmigung, Fällung, Rückschnitt, Baumschutz, Atypik
- VG Köln, 19.02.2021 - 14 K 3838/17
- VG Frankfurt/Oder, 19.04.2017 - 5 K 549/13
Lärmemission einer Musikschule
- VG Köln, 18.02.2021 - 14 K 3724/17
- VG Köln, 08.06.2021 - 20 K 8757/17
- VG Köln, 25.03.2021 - 14 K 7043/17
Inländische Fluchtmöglichkeit, Iran, Zwangsrekrutierung
- VG Köln, 03.03.2021 - 14 K 6161/20
- VG Köln, 18.02.2021 - 14 K 378/17
- VG Köln, 12.10.2021 - 2 K 4649/17
- VG Köln, 08.10.2021 - 20 K 3644/16
- VG Köln, 01.07.2021 - 20 K 2397/20
- VG Köln, 26.05.2021 - 20 K 11650/16
- VG Berlin, 21.11.2014 - 1 K 241.13
Erteilung eines Visums zum Nachzug zur in Hamburg lebenden Ehefrau
- VG Köln, 19.05.2021 - 20 K 6661/17
- VG Arnsberg, 06.05.2021 - 7 K 1751/19
Marokko: Dublin Italien; Keine systemischen Mängel im italienischen Asyl- und …
- VG Berlin, 12.06.2012 - 1 K 48.09
Urteil über die Kosten des Rechtsstreits
- AGH Baden-Württemberg, 30.10.2010 - AGH 3/10
Zu den Anforderungen an die Führung der Fachanwaltsbezeichnung
- VG Trier, 20.01.2022 - 9 K 3246/20
Burkina Faso: Keine drohende FGM
- VG Trier, 15.07.2021 - 10 K 3973/20
El Salvador: Subsidiärer Schutz wegen Gefahr durch Gangkriminalität
- VG Köln, 19.05.2021 - 20 K 6854/19
- VG Potsdam, 23.09.2022 - 9 K 3866/17
- VG Köln, 22.07.2021 - 20 K 3676/20
Rechtsprechung
BGH, 15.12.2005 - IX ZB 276/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Rechtsfehler wegen Missachtung der Bindungswirkung eines Senatsbeschlusses durch ein Gericht; Missverhältnis zwischen einem objektiv erforderlichen und dem in Rechnung gestellten Aufwand als Beweisanzeichen für die subjektiven Merkmale des Prozessbetruges; Nachprüfung ...
- Anwaltsblatt
- Judicialis
ZPO § 577 Abs. 4 Satz 3; ; ZPO § 4 Abs. 1; ; GKG § 21 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de
StGB § 263; AVAG § 15 Abs. 1
Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Säumnisentscheidung; Bindungswirkung einer Rechtsbeschwerdenentscheidung des Bundesgerichtshofs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Prozessbetrug durch Abrechnung überhöhten Zeitaufwands
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 12.02.2002 - 29 W 23/01
- LG Duisburg, 23.09.2002 - 6 O 231/02
- OLG Düsseldorf, 14.02.2003 - 3 W 343/02
- BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03
- OLG Düsseldorf, 05.11.2004 - 3 W 174/04
- BGH, 15.12.2005 - IX ZB 276/04
- LG Duisburg, 11.09.2008 - 6 O 231/02
- OLG Düsseldorf, 11.09.2008 - 24 W 7/06
- LG Duisburg, 19.11.2009 - 6 O 231/02
- OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 W 2/10
Papierfundstellen
- AnwBl 2006, 214
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03
Beweiswirkung der Zustellungsurkunde über die Ersatzzustellung; Geltendmachung …
Auszug aus BGH, 15.12.2005 - IX ZB 276/04
Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 6. Mai 2004 (IX ZB 43/03, WM 2004, 1391) die Beschwerdeentscheidung aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.Das Beschwerdegericht hat die dem Senatsbeschluss vom 6. Mai 2004 (aaO) zukommende Bindungswirkung missachtet (§ 577 Abs. 4 Satz 4 ZPO).
a) Der Senat hat seine Entscheidung auf die Rechtsansicht gestützt, dass der (bloße) Nachweis eines krassen Missverhältnisses zwischen dem für die anwaltliche Tätigkeit objektiv erforderlichen und dem vom Gläubiger in Rechnung gestellten Aufwand geeignet sein kann, ein ausreichendes Beweisanzeichen für die beim Gegner erforderlichen subjektiven Merkmale des Prozessbetrugs zu begründen (Beschluss vom 6. Mai 2004, aaO S. 1393).
Der Antragsgegner, der sich auf einen Prozessbetrug beruft, muss deshalb einen Sachverhalt konkret und im einzelnen nachvollziehbar beschreiben, der geeignet ist, den erhobenen Betrugsvorwurf zu belegen (BGH, Beschl. v. 6. Mai 2004, aaO).
- OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 24 U 183/05
Prüfung der Angemessenheit eines nach Stunden berechneten Anwaltshonorars
Ob das veranlasst gewesen wäre, wenn dem Kläger Abrechnungsbetrug zum Nachteil des Beklagten hätte nachgewiesen werden können (vgl. BGH AnwBl. 2006, 214; MDR 2004, 1196; Senat OLGR Düsseldorf 2009, 299), kann offen bleiben. - OLG Düsseldorf, 11.09.2008 - 24 W 7/06
Anerkennung eines dänischen Versäumnisurteils hinsichtlich einer Honorarforderung …
Weisen Honorarrechnungen eines ausländischen (hier: dänischen) Rechtsanwalts, die zum Erlass eines dänischen Versäumnisurteils geführt haben, zahlreiche Fehler, Ungenauigkeiten und Ungereimtheiten auf und stehen einzelne Honorare in einem krassen Missverhältnis zu dem anwaltlichen Aufwand, so kann dies den Schluss auf objektiv und subjektiv betrügerisches Handeln zulassen (abschließende Entscheidung zu BGH AnwBl 2006, 214 und WM 2004, 1391).Auf die erneute Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin hat der Bundesgerichtshof auch diese Entscheidung mit Beschluss vom 15.12.2005 (IX ZB 276/04 - AnwBl 2006, 214) aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens an den erkennenden Senat zurückverwiesen.
Ein solches Urteil verstößt gegen die deutsche öffentliche Ordnung (vgl. BGH WM 1986, 1370; BGHZ 141, 286; WM 2004, 1391; AnwBl 2006, 214).
- OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 W 2/10
Zulässigkeit der Abänderung einer Wertfestsetzung nach Zurückverweisung durch das …
Auf die (zweite) Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin hat der Bundesgerichtshof auch diese Entscheidung mit Beschluss vom 15. Dezember 2005 (IX ZB 276/04 - AnwBl 2006, 214) aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens an den erkennenden Senat zurückverwiesen.f) Verfahren IX ZB 276/04 Bundesgerichtshof (Wert. 8.434,70).
- OLG Frankfurt, 21.09.2010 - 26 W 24/10
Vollstreckbarerklärung des Titels eines finnischen Berufungsgerichts
Es ist zwar anerkannt, dass einer ausländischen Entscheidung die Anerkennung versagt werden kann, wenn diese Entscheidung das Ergebnis betrügerischer oder sonstiger krimineller Handlungen ist (vgl. nur BGH, NJW 1998, 3198; AnwBl. 2006, 214;… Zöller-Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 328, Rz. 260;… Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., Art. 34 EuGVVO, Rz. 54 ff m.w.N.), etwa wenn in dem Verfahren gefälschte Urkunden vorgelegt wurden oder die Entscheidung auf einer Falschaussage beruht. - OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 W 292/10
Vollstreckbarkeit einer niederländischen Entscheidung in Deutschland bei …
Doch bedarf es hierzu eines nach dem deutschen Prozessrecht beachtlichen, insbesondere substantiierten Vortrages des Antragsgegners (BGH AnwBl 2006, S. 214;… Zöller-Geimer, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 328 Rn. 260 mit zahlreichen Nachweisen).
Rechtsprechung
BGH, 14.12.2005 - IX ZR 210/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde der Revision; Hinweispflicht bezüglich der Höhe der anfallenden Gebühren durch den Rechtsanwalt; Ermittlung des Aufklärungsbedürfnisses anhand der Umstände des Einzelfalles
- Anwaltsblatt
- Judicialis
BGB § 242
- rechtsportal.de
BGB § 675 § 280
Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Aufklärung des Mandanten über die Höhe des Honorars - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- brak-mitteilungen.de , S. 23 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Beratung über Anwaltsgebühren
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Beratung über Anwaltsgebühren
- brak-mitteilungen.de , S. 23 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Beratung über Anwaltsgebühren
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 04.09.2002 - 314 O 222/01
- OLG Hamburg, 12.09.2003 - 4 U 172/02
- BGH, 14.12.2005 - IX ZR 210/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 478
- AnwBl 2006, 214
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.07.1998 - IX ZR 63/97
Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe des …
Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IX ZR 210/03
Insoweit hat die erforderliche Gesamtwürdigung zu berücksichtigen einerseits den Schwierigkeitsgrad und Umfang der anwaltlichen Aufgabe, einen ungewöhnlich hohen Gegenstandswert und sich daraus ergebende hohe Gebühren, die das vom Auftraggeber erstrebte Ziel wirtschaftlich sinnlos machen können, andererseits die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten sowie dessen Vermögensverhältnisse und Erfahrung im Umgang mit Rechtsanwälten (BGHZ 77, 27, 29 f;… BGH, Urt. v. 18. September 1997 - IX ZR 49/97, NJW 1998, 136, 137; Urt. v. 2. Juli 1998 - IX ZR 63/97, ZIP 1998, 1801, 1803; je m.w.N.).Letztlich hängt eine anwaltliche Pflicht, den Auftraggeber vor Vertragsschluss über die voraussichtliche Höhe der Vergütung aufzuklären, entscheidend davon ab, ob der Rechtsanwalt nach den Umständen des Einzelfalles ein entsprechendes Aufklärungsbedürfnis erkennen konnte und musste (…BGH, Urt. v. 10. Juni 1985 - III ZR 73/84, NJW 1985, 2642, 2643; Urt. v. 2. Juli 1998 aaO S. 1803).
So lag etwa im Urteil des Senats vom 2. Juli 1998 (aaO) ein Folgemandat vor.
- BGH, 10.06.1985 - III ZR 73/84
Abgrenzung von Anwalts- und Vermittlungsmaklervertrag bei Beauftragung eines …
Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IX ZR 210/03
Letztlich hängt eine anwaltliche Pflicht, den Auftraggeber vor Vertragsschluss über die voraussichtliche Höhe der Vergütung aufzuklären, entscheidend davon ab, ob der Rechtsanwalt nach den Umständen des Einzelfalles ein entsprechendes Aufklärungsbedürfnis erkennen konnte und musste (BGH, Urt. v. 10. Juni 1985 - III ZR 73/84, NJW 1985, 2642, 2643;… Urt. v. 2. Juli 1998 aaO S. 1803). - BGH, 18.09.1997 - IX ZR 49/97
Umfang der Beratungspflicht eines Rechtsanwalts bei beurkundungsbedürftigen …
Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IX ZR 210/03
Insoweit hat die erforderliche Gesamtwürdigung zu berücksichtigen einerseits den Schwierigkeitsgrad und Umfang der anwaltlichen Aufgabe, einen ungewöhnlich hohen Gegenstandswert und sich daraus ergebende hohe Gebühren, die das vom Auftraggeber erstrebte Ziel wirtschaftlich sinnlos machen können, andererseits die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten sowie dessen Vermögensverhältnisse und Erfahrung im Umgang mit Rechtsanwälten (BGHZ 77, 27, 29 f; BGH, Urt. v. 18. September 1997 - IX ZR 49/97, NJW 1998, 136, 137;… Urt. v. 2. Juli 1998 - IX ZR 63/97, ZIP 1998, 1801, 1803; je m.w.N.). - BGH, 13.03.1980 - III ZR 145/78
Zum Schadensersatzanspruch des Mandanten bei mangelnder Aufklärung des …
Auszug aus BGH, 14.12.2005 - IX ZR 210/03
Insoweit hat die erforderliche Gesamtwürdigung zu berücksichtigen einerseits den Schwierigkeitsgrad und Umfang der anwaltlichen Aufgabe, einen ungewöhnlich hohen Gegenstandswert und sich daraus ergebende hohe Gebühren, die das vom Auftraggeber erstrebte Ziel wirtschaftlich sinnlos machen können, andererseits die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten sowie dessen Vermögensverhältnisse und Erfahrung im Umgang mit Rechtsanwälten (BGHZ 77, 27, 29 f;… BGH, Urt. v. 18. September 1997 - IX ZR 49/97, NJW 1998, 136, 137;… Urt. v. 2. Juli 1998 - IX ZR 63/97, ZIP 1998, 1801, 1803; je m.w.N.).
- LG Stuttgart, 11.07.2016 - 27 O 338/15
Rechtsanwaltsvertrag: Hinweispflicht eines Rechtsanwalts auf voraussichtlich …
Letztlich hängt eine anwaltliche Pflicht, den Auftraggeber vor Vertragsschluss über die voraussichtliche Höhe der Vergütung aufzuklären, entscheidend davon ab, ob der Rechtsanwalt nach den Umständen des Einzelfalls ein entsprechendes Aufklärungsbedürfnis erkennen konnte und musste (BGH…, Urteil vom 10. Juni 1985 - III ZR 73/84, juris Rn. 23; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZR 210/03, juris Rn. 4). - OLG Düsseldorf, 04.06.2009 - 24 U 136/08
Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung von Anwaltshonorar; Zustandekommen …
Mit Blick darauf, dass der Rechtsanwalt beruflich Rechtsrat erteilt und deshalb regelmäßig nicht honorarfrei und mangels besonderer Absprache stets zu den Bedingungen der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) tätig wird, ist eine ausdrückliche Entgeltabrede nicht erforderlich (vgl. BGH FamRZ 2006, 478; Senat OLGR Düsseldorf 2008, 130 = FamRZ 2008, 622 m. w. N.; NJW 2000, 1650). - OLG Bamberg, 05.02.2015 - 2 U 2/14
Hinweispflicht des Rechtsanwalts gegenüber Mandanten betreffend anfallender …
Letztlich hängt eine anwaltliche Pflicht, den Auftraggeber vor Vertragsschluss über die voraussichtliche Höhe der Vergütung aufzuklären, entscheidend davon ab, ob der Rechtsanwalt nach den Umständen des Einzelfalles ein entsprechendes Aufklärungsbedürfnis erkennen konnte und musste (BGH, Beschluss vom 14.12.2005 - IX ZR 210/03 - FamRZ 2006, 478; BGH, Beschluss vom 3.11.2011 - IX ZR 49/09 - BRAK-Mitt 2012, 26, zitiert nach Juris).Diese Frage ist jedoch, wie oben unter Ziffer 5b) ausgeführt, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits geklärt (BGH, Beschluss vom 14.12.2005 - IX ZR 210/03- FamRZ 2006, 478 und BGH, Urteil vom 3.11.2011 - IX ZR 49/09 - BRAK-Mitt 2012, 26).
- OLG Düsseldorf, 19.07.2007 - 24 U 46/06
Gebühren des Rechtsanwalts - zur Wirksamkeit und Angemessenheit einer …
Zur Honorarhöhe muss der Rechtsanwalt in der Regel nicht aufklären, weil der Rechtsanwaltsdienstvertrag ohne besondere Absprachen stets zu den Bedingungen der gesetzlichen Gebühren (bis zum Ablauf des 30. Juni 2004 nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung -BRAGO-, seither nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz -RVG-) zustande kommt, die typischerweise als angemessen gelten (vgl. BGH FamRZ 2006, 478; Senat NJW 2000, 1650; vgl aber die ab 01.07.2004 geltende Hinweispflicht des § 49b Abs. 5 BRAO).Ob ein solcher Fall gegeben ist, hängt von den für den Rechtsanwalt erkennbaren Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung von Treu und Glauben im Rechtsverkehr ab (vgl. BGH NJW 1998, 136, 137; 2005, 1266; FamRZ 2006, 478 m. w. N.).
- OLG Düsseldorf, 21.06.2011 - 24 U 155/10
Keine Hinweispflicht auf Honorarhöhe!
Denn der rechtliche Beratung suchende Mandant weiß oder muss jedenfalls wissen, dass der Rechtsanwalt seinen Beruf zur Bestreitung seines Lebensunterhalts ausübt und deshalb nicht honorarfrei tätig wird (vgl. BGH FamRZ 2006, 478; Senat, NJW 2000, 1650; FamRZ 2008, 622).Ob ein solcher Fall gegeben ist, hängt von den für den Rechtsanwalt erkennbaren Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung von Treu und Glauben im Rechtsverkehr ab (vgl. BGH, FamRZ 2006, 478 m.w.N.; NJW 2005, 1266;… Senat, a.a.O.).
- LG Düsseldorf, 20.08.2010 - 8 O 128/08 Zur Honorarhöhe muss der Rechtsanwalt in der Regel nicht aufklären, weil der Rechtsanwaltsdienstvertrag ohne besondere Absprachen stets zu den Bedingungen der gesetzlichen Gebühren zustande kommt, die typischerweise als angemessen gelten (vgl. BGH FamRZ 2006, 478; OLG Düsseldorf NJW 2000, 1650).
Ob ein solcher Fall gegeben ist, hängt von den für den Rechtsanwalt erkennbaren Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung von Treu und Glauben im Rechtsverkehr ab (vgl. BGH NJW 1998, 136; 2005, 1266; FamRZ 2006, 478).
- VG Münster, 24.04.2007 - 1 K 464/06
Anspruch auf Schadensersatz für den Ersatz verloren gegangener Bücher einer …
Ob das Benutzungsverhältnis eine Pflicht begründet, den Benutzungsausweis sorgfältig aufzubewahren, ob die Beklagte diese Pflicht verletzt und damit den Missbrauch ihres Ausweises im Sinne von § 6 Abs. 5 Satz 3 der Bibliotheksordnung schuldhaft ermöglicht hat, ob hierfür der Beweis der ersten Anzeichens spricht - vgl. zu den Voraussetzungen des Anscheinsbeweises: OLG Brandenburg, Urteil vom 7. März 2007 - 13 U 69/06 -, juris; BGH, Urteil vom 5. Oktober 2004 - IX ZR 210/03 -, BGHZ 160, 308 = NJW 2004, 3623 = ZIP 2004, 2226 - und ob die Beklagte ihr fehlendes Verschulden dargelegt und bewiesen hat, bedarf keiner Entscheidung.