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   AG Bad Iburg, 08.01.2008 - 5 F 300/07 UE   

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AG Bad Iburg, 08.01.2008 - 5 F 300/07 UE (https://dejure.org/2008,30168)
AG Bad Iburg, Entscheidung vom 08.01.2008 - 5 F 300/07 UE (https://dejure.org/2008,30168)
AG Bad Iburg, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - 5 F 300/07 UE (https://dejure.org/2008,30168)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO; § 118 Abs. 2 BRAGO
    Zulässigkeit einer Anrechnung einer hälftigen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr wegen einer Prozesskostenhilfevergütung zugunsten eines Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Anrechnung einer hälftigen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr wegen einer Prozesskostenhilfevergütung zugunsten eines Rechtsanwalts

  • Anwaltsblatt

    § 122 ZPO
    Keine Anrechnung einer Geschäftsgebühr bei PKH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1014
  • AnwBl 2008, 213
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Osnabrück, 04.10.2007 - 10 O 2709/06
    Auszug aus AG Bad Iburg, 08.01.2008 - 5 F 300/07
    Wenn demgegenüber das Landgericht Osnabrück im Beschluss vom 04.10.2007 (10 O 2709/06 n.v.) argumentiert, die Höhe der von der Staatskasse zu erstattenden Vergütung könne nicht davon abhängen, ob der Anwalt ihm zustehende Anspruch gegen seine Partei erhebe und durchsetze oder nicht, setzt es sich mit dem Problem der Sperrwirkung des § 122 I Nr. 3 ZPO nicht auseinander.
  • OLG Hamm, 27.09.2007 - 23 W 182/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus AG Bad Iburg, 08.01.2008 - 5 F 300/07
    Nach überwiegender Rechtsprechung - zum Teil auch in ausdrücklicher Kenntnis der o.g. Entscheidungen des BGH - hindert die Anrechnungsbestimmung der Vorbemerkung 3 Absatz 4 grundsätzlich nicht die Geltendmachung und Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren gegen die unterlegene Partei (siehe Nachweise auch zur Literatur OLG München a.a.O. Seite 730; OLG Koblenz 14 W 667/07 11.10.2007; OLG Rostock 10 WF 184/07 11.10.2007 ; OLG Hamm 23 W 182/07 27.09.2007 ; OLG Karlsruhe 13 W 83/07 18.09.2007 ).
  • OLG Rostock, 11.10.2007 - 10 WF 184/07

    Kostenfestsetzung: Anrechnung einer nicht eingeklagten Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus AG Bad Iburg, 08.01.2008 - 5 F 300/07
    Nach überwiegender Rechtsprechung - zum Teil auch in ausdrücklicher Kenntnis der o.g. Entscheidungen des BGH - hindert die Anrechnungsbestimmung der Vorbemerkung 3 Absatz 4 grundsätzlich nicht die Geltendmachung und Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren gegen die unterlegene Partei (siehe Nachweise auch zur Literatur OLG München a.a.O. Seite 730; OLG Koblenz 14 W 667/07 11.10.2007; OLG Rostock 10 WF 184/07 11.10.2007 ; OLG Hamm 23 W 182/07 27.09.2007 ; OLG Karlsruhe 13 W 83/07 18.09.2007 ).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2007 - 13 W 83/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die

    Auszug aus AG Bad Iburg, 08.01.2008 - 5 F 300/07
    Nach überwiegender Rechtsprechung - zum Teil auch in ausdrücklicher Kenntnis der o.g. Entscheidungen des BGH - hindert die Anrechnungsbestimmung der Vorbemerkung 3 Absatz 4 grundsätzlich nicht die Geltendmachung und Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren gegen die unterlegene Partei (siehe Nachweise auch zur Literatur OLG München a.a.O. Seite 730; OLG Koblenz 14 W 667/07 11.10.2007; OLG Rostock 10 WF 184/07 11.10.2007 ; OLG Hamm 23 W 182/07 27.09.2007 ; OLG Karlsruhe 13 W 83/07 18.09.2007 ).
  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 14 W 667/07

    Festsetzung der Verfahrensgebühr bei vorherigem Anfallen einer Geschäftsgebühr

    Auszug aus AG Bad Iburg, 08.01.2008 - 5 F 300/07
    Nach überwiegender Rechtsprechung - zum Teil auch in ausdrücklicher Kenntnis der o.g. Entscheidungen des BGH - hindert die Anrechnungsbestimmung der Vorbemerkung 3 Absatz 4 grundsätzlich nicht die Geltendmachung und Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren gegen die unterlegene Partei (siehe Nachweise auch zur Literatur OLG München a.a.O. Seite 730; OLG Koblenz 14 W 667/07 11.10.2007; OLG Rostock 10 WF 184/07 11.10.2007 ; OLG Hamm 23 W 182/07 27.09.2007 ; OLG Karlsruhe 13 W 83/07 18.09.2007 ).
  • OLG München, 30.08.2007 - 11 W 1779/07
    Auszug aus AG Bad Iburg, 08.01.2008 - 5 F 300/07
    Aus den Urteilen lässt sich nicht entnehmen, dass die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebührstets vorzunehmen ist, also insbesondere auch dann, wenn die vorgerichtliche Geschäftsgebühr nicht als materiell - rechtlicher Kostenerstattungsanspruch eingeklagt und zuerkannt worden ist (hierzu OLG München DAR 2007, 729, 731 ) oder gegenüber der Partei nicht geltend gemacht wurde.
  • OLG Köln, 02.08.1994 - 10 WF 131/94

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Beigeordneter Rechtsanwalt;

    Auszug aus AG Bad Iburg, 08.01.2008 - 5 F 300/07
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat zur Folge, dass im Umfang und für die Dauer der Bewilligung der beigeordnete Rechtsanwalt Vergütungsansprüche gegen seinen Mandanten nicht geltend machen kann; diese zugunsten der bedürftigen Partei wirkende Sperre ist zwingend und umfassend (OLG Köln NJW-RR 1995, 634 [OLG Köln 02.08.1994 - 10 WF 131/94] ).
  • LAG Düsseldorf, 07.08.2008 - 13 Ta 185/08

    Festsetzung der Anwaltsvergütung im PKH-Verfahren; Anrechnung einer

    Soweit das Amtsgericht Bad Iburg (8. Januar 2008 - 5 F 300/07 UE - AnwBl. 2008, 213) meint, eine Anrechnung stünde im Widerspruch zur Sperrwirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, übersieht es, dass sich diese Sperrwirkung nur auf die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts bezieht, für die Prozesskostenhilfe gewährt worden ist, also nicht auf die anzurechnende Geschäftsgebühr.
  • OLG Jena, 30.10.2008 - 3 WF 396/08

    Anwaltsgebühren bei Bewilligung der Prozesskostenhilfe im

    Soweit das Amtsgericht Bad Iburg (Beschluss v. 08.01.2008, Az.: 5 F 300/07 UE, FamRZ 2008, 1014; Beschluss v. 04.01.2008, Az.: 5 F 382/07)annimmt, eine Anrechnung stünde im Widerspruch zu § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO , verkennt es, dass die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen gegenüber der Partei nur insoweit ausgeschlossen ist, als es sich um nach der Beiordnung ausgelöste Gebührenansprüche handelt.
  • FG Düsseldorf, 01.07.2008 - 18 KO 382/08

    Zulässigkeit der Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nach

    Diese für das Kostenfestsetzungsverfahren aufgestellten Grundsätze sind auch für die Festsetzung der Vergütung nach § 55 Abs. 1 RVG maßgebend (so auch Nieder sächsisches OVG Beschluss vom 25.4.2008 13 OA 63/08 bei [...]; VG Minden Beschluss vom 21.1.2008 7 K 179/07, RVGreport 2008, 107 und Beschluss vom 28.2.2008 1 K 287/06 bei [...]; a.A. AG Bad Iburg Beschluss vom 8.1.2008 5 F 300/07 UE, AnwBl. 2008, 213; siehe auch Hansens, RVGreport 2008, 1, 2).
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