Weitere Entscheidungen unten: BGH, 26.11.2012 | AGH Nordrhein-Westfalen, 07.09.2012

Rechtsprechung
   BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12   

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BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12 (https://dejure.org/2012,32581)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2012 - 4 StR 108/12 (https://dejure.org/2012,32581)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2012 - 4 StR 108/12 (https://dejure.org/2012,32581)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. b und c EMRK; § ... 140 StPO; § 145 Abs. 3 StPO; § 265 Abs. 4 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 142 Abs. 1 StPO; Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 201 StGB; Art. 8 EMRK
    Recht auf effektiven Verteidigerbeistand und Mandatsniederlegung (Aussetzung und Unterbrechung; faires Verfahren; Fürsorgepflicht; Vorbereitung der Verteidigung; Darlegungsvoraussetzungen in der Revision: Verfahrensrüge); Auswahl des Pflichtverteidigers; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 145 Abs 1 S 1 StPO, § 145 Abs 3 StPO, § 265 StPO
    Strafverfahren: Hauptverhandlungsunterbrechung nach Verteidigerwechsel wegen Verhinderung des Wahlverteidigers

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung einer Verhandlung von Amts wegen bei Wechsel des Verteidigers eines Angeklagten

  • Anwaltsblatt

    § 143 StPO
    Neu bestellter Verteidiger: Wieviel Vorbereitungszeit er braucht, ist seine Sache

  • rewis.io

    Strafverfahren: Hauptverhandlungsunterbrechung nach Verteidigerwechsel wegen Verhinderung des Wahlverteidigers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 142 Abs. 1; StPO § 265 Abs. 4
    Unterbrechung einer Verhandlung von Amts wegen bei Wechsel des Verteidigers eines Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung der Hauptverhandlung bei Verteidigerwechsel

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 143 StPO
    Neu bestellter Verteidiger: Wieviel Vorbereitungszeit er braucht, ist seine Sache

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Genügen 25 Minuten Vorbereitungszeit bei Verbrechensvorwurf?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 122
  • AnwBl 2013, 232
  • AnwBl Online 2013, 70
  • JR 2013, 373
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 25.10.1963 - 4 StR 404/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12
    Er schafft selbst dann eine veränderte Sachlage, wenn der neue Verteidiger - wie hier - sogleich an die Stelle des früheren tritt (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, NJW 2000, 1350; Urteil vom 25. Oktober 1963 - 4 StR 404/63, VRS 26, 46, 47; vgl. Beschluss vom 24. Juni 2009 - 5 StR 181/09, NStZ 2009, 650; Urteil vom 25. Juni 1965 - 4 StR 309/65, NJW 1965, 2164, 2165; Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57, NJW 1958, 1736, 1737).

    Anstelle einer Aussetzung kann es bei einem Verteidigerwechsel auch ausreichend sein, wichtige Verfahrensabschnitte zu wiederholen, um dem neuen Verteidiger Gelegenheit zu geben, sich ein umfassendes eigenes Urteil von dem Beweisergebnis zu machen (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1963 - 4 StR 404/63, VRS 26, 46, 47 f.; vgl. Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, NJW 2000, 1350).

    Bei dieser Sachlage war das Landgericht nur dann gehalten, von Amts wegen eine Aussetzung oder Unterbrechung der Hauptverhandlung anzuordnen, wenn sich die dem Prozessverhalten des Angeklagten und seines Verteidigers zu entnehmende Einschätzung der Sach- und Rechtslage als evident interessenwidrig dargestellt hätte und ohne diese Maßnahmen eine effektive Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 c MRK) unter keinem Gesichtspunkt mehr gewährleistet gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1963 - 4 StR 404/63, VRS 26, 46, 47).

  • BGH, 25.06.1965 - 4 StR 309/65

    Verurteilung des Angeklagten wegen schweren Raubes zu fünf Jahren Zuchthaus und

    Auszug aus BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12
    Er schafft selbst dann eine veränderte Sachlage, wenn der neue Verteidiger - wie hier - sogleich an die Stelle des früheren tritt (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, NJW 2000, 1350; Urteil vom 25. Oktober 1963 - 4 StR 404/63, VRS 26, 46, 47; vgl. Beschluss vom 24. Juni 2009 - 5 StR 181/09, NStZ 2009, 650; Urteil vom 25. Juni 1965 - 4 StR 309/65, NJW 1965, 2164, 2165; Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57, NJW 1958, 1736, 1737).

    Kommt es zu einem Verteidigerwechsel, weil nach § 145 Abs. 1 Satz 1 StPO ein neuer Pflichtverteidiger bestellt werden muss, wird § 265 Abs. 4 StPO nicht von § 145 Abs. 3 StPO verdrängt, weil diese Bestimmung nur eine ergänzende, aber keine abschließende Regelung für diese Fallgestaltung enthält (BGH, Urteil vom 25. Juni 1965 - 4 StR 309/65, NJW 1965, 2164, 2165; Urteil vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73, JR 1974, 247).

    Stellt der neue Verteidiger seine Fähigkeit zu sachgerechter Verteidigung nicht in Frage, will er vielmehr die Hauptverhandlung ohne zeitliche Verzögerung fortsetzen und gibt auch der Angeklagte nicht zu erkennen, dass er mehr Zeit zur Vorbereitung der Verteidigung benötigt, so ist das Gericht in der Regel nicht dazu berufen, seine Auffassung von einer angemessenen Vorbereitungszeit gegen den Verteidiger durchzusetzen und von diesem nicht angestrebte prozessuale Maßnahmen zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 5 StR 181/09, NStZ 2009, 650, 651; Urteil vom 2. November 1976 - 1 StR 590/76, MDR 1977, 767, 768; Urteil vom 25. Juni 1965 - 4 StR 309/65, NJW 1965, 2164, 2165).

  • BGH, 02.02.2000 - 1 StR 537/99

    Aussetzung des Verfahrens bei Verteidigerwechsel; Veränderung der Sachlage

    Auszug aus BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12
    Er schafft selbst dann eine veränderte Sachlage, wenn der neue Verteidiger - wie hier - sogleich an die Stelle des früheren tritt (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, NJW 2000, 1350; Urteil vom 25. Oktober 1963 - 4 StR 404/63, VRS 26, 46, 47; vgl. Beschluss vom 24. Juni 2009 - 5 StR 181/09, NStZ 2009, 650; Urteil vom 25. Juni 1965 - 4 StR 309/65, NJW 1965, 2164, 2165; Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57, NJW 1958, 1736, 1737).

    Ob auf eine veränderte Sachlage nach § 265 Abs. 4 StPO in Ausübung der prozessualen Fürsorgepflicht mit einer Aussetzung der Hauptverhandlung zu reagieren ist, steht im pflichtgemäß auszuübenden Ermessen des Gerichts und hängt vom Einzelfall ab (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2002 - 5 StR 60/02, NStZ-RR 2002, 270; Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, NJW 2000, 1350; Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57, NJW 1958, 1736, 1738).

    Anstelle einer Aussetzung kann es bei einem Verteidigerwechsel auch ausreichend sein, wichtige Verfahrensabschnitte zu wiederholen, um dem neuen Verteidiger Gelegenheit zu geben, sich ein umfassendes eigenes Urteil von dem Beweisergebnis zu machen (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1963 - 4 StR 404/63, VRS 26, 46, 47 f.; vgl. Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, NJW 2000, 1350).

  • BGH, 24.06.2009 - 5 StR 181/09

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung in einem wesentlichen Punkt (Versagung

    Auszug aus BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12
    Er schafft selbst dann eine veränderte Sachlage, wenn der neue Verteidiger - wie hier - sogleich an die Stelle des früheren tritt (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, NJW 2000, 1350; Urteil vom 25. Oktober 1963 - 4 StR 404/63, VRS 26, 46, 47; vgl. Beschluss vom 24. Juni 2009 - 5 StR 181/09, NStZ 2009, 650; Urteil vom 25. Juni 1965 - 4 StR 309/65, NJW 1965, 2164, 2165; Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57, NJW 1958, 1736, 1737).

    Ein nach § 145 Abs. 1 Satz 1 StPO neu bestellter Verteidiger hat als unabhängiges Organ der Rechtspflege grundsätzlich selbst zu beurteilen, ob er für die Erfüllung seiner Aufgabe hinreichend vorbereitet ist (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2009 - 5 StR 181/09, NStZ 2009, 650; vom 24. Juni 1998 - 5 StR 120/98, BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 5; Urteil vom 24. November 1999 - 3 StR 390/99, wistra 2000, 146, 147).

    Stellt der neue Verteidiger seine Fähigkeit zu sachgerechter Verteidigung nicht in Frage, will er vielmehr die Hauptverhandlung ohne zeitliche Verzögerung fortsetzen und gibt auch der Angeklagte nicht zu erkennen, dass er mehr Zeit zur Vorbereitung der Verteidigung benötigt, so ist das Gericht in der Regel nicht dazu berufen, seine Auffassung von einer angemessenen Vorbereitungszeit gegen den Verteidiger durchzusetzen und von diesem nicht angestrebte prozessuale Maßnahmen zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 5 StR 181/09, NStZ 2009, 650, 651; Urteil vom 2. November 1976 - 1 StR 590/76, MDR 1977, 767, 768; Urteil vom 25. Juni 1965 - 4 StR 309/65, NJW 1965, 2164, 2165).

  • BGH, 19.06.1958 - 4 StR 725/57
    Auszug aus BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12
    Er schafft selbst dann eine veränderte Sachlage, wenn der neue Verteidiger - wie hier - sogleich an die Stelle des früheren tritt (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, NJW 2000, 1350; Urteil vom 25. Oktober 1963 - 4 StR 404/63, VRS 26, 46, 47; vgl. Beschluss vom 24. Juni 2009 - 5 StR 181/09, NStZ 2009, 650; Urteil vom 25. Juni 1965 - 4 StR 309/65, NJW 1965, 2164, 2165; Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57, NJW 1958, 1736, 1737).

    Ob auf eine veränderte Sachlage nach § 265 Abs. 4 StPO in Ausübung der prozessualen Fürsorgepflicht mit einer Aussetzung der Hauptverhandlung zu reagieren ist, steht im pflichtgemäß auszuübenden Ermessen des Gerichts und hängt vom Einzelfall ab (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2002 - 5 StR 60/02, NStZ-RR 2002, 270; Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, NJW 2000, 1350; Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57, NJW 1958, 1736, 1738).

  • BGH, 24.11.1999 - 3 StR 390/99

    Unterbrechung, Aussetzung der Verhandlung, wenn Verteidiger nicht genügend zeit

    Auszug aus BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12
    Ein nach § 145 Abs. 1 Satz 1 StPO neu bestellter Verteidiger hat als unabhängiges Organ der Rechtspflege grundsätzlich selbst zu beurteilen, ob er für die Erfüllung seiner Aufgabe hinreichend vorbereitet ist (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2009 - 5 StR 181/09, NStZ 2009, 650; vom 24. Juni 1998 - 5 StR 120/98, BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 5; Urteil vom 24. November 1999 - 3 StR 390/99, wistra 2000, 146, 147).

    Auf eine mangelnde Vorbereitung des anwesenden Verteidigers kann die Rüge nicht gestützt werden (BGH, Urteil vom 24. November 1999 - 3 StR 390/99, NStZ 2000, 212, 213).

  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87

    Verwertbarkeit tagebuchartiger Aufzeichnungen

    Auszug aus BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12
    Die Entscheidung der Frage, ob im Strafprozess von einer Audioaufzeichnung zu Beweiszwecken Gebrauch gemacht werden darf, die von einer Privatperson ohne Einverständnis des Angeklagten gefertigt worden ist, hängt von einer Abwägung des öffentlichen Interesses an einer vollständigen Wahrheitsermittlung einerseits und dem schutzwürdigen Interesse des Angeklagten an einer Nichtverwertung der unter Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hergestellten Audioaufzeichnung andererseits ab (BGH, Urteil vom 12. April 1989 - 3 StR 453/88, BGHSt 36, 167, 173; Urteil vom 9. Juli 1987 - 4 StR 223/87, BGHSt 34, 397, 401).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12
    Die Entscheidung der Frage, ob im Strafprozess von einer Audioaufzeichnung zu Beweiszwecken Gebrauch gemacht werden darf, die von einer Privatperson ohne Einverständnis des Angeklagten gefertigt worden ist, hängt von einer Abwägung des öffentlichen Interesses an einer vollständigen Wahrheitsermittlung einerseits und dem schutzwürdigen Interesse des Angeklagten an einer Nichtverwertung der unter Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hergestellten Audioaufzeichnung andererseits ab (BGH, Urteil vom 12. April 1989 - 3 StR 453/88, BGHSt 36, 167, 173; Urteil vom 9. Juli 1987 - 4 StR 223/87, BGHSt 34, 397, 401).
  • BGH, 07.03.2002 - 3 StR 6/02

    Vergewaltigung (Tenorierung); sexuelle Nötigung; besonders schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12
    Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation lag daher nicht vor (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2002 - 3 StR 6/02, NStZ 2002, 556 f.; Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268, 269; Maier, NStZ 2005, 246 mwN).
  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 486/02

    Wahrunterstellung (Erörterungsmangel: Umfang der Erörterungspflicht; Aufdrängen;

    Auszug aus BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12
    Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation lag daher nicht vor (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2002 - 3 StR 6/02, NStZ 2002, 556 f.; Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268, 269; Maier, NStZ 2005, 246 mwN).
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers -

  • BGH, 02.11.1976 - 1 StR 590/76

    Verletzung der richterlichen Fürsorgepflicht wegen unvorbereiteten Bestellens

  • BGH, 07.06.1977 - 1 StR 273/77

    Voraussetzungen für das Setzen der Beweiswürdigung des Angeklagten an die Stelle

  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

  • BGH, 03.09.1986 - 3 StR 355/86

    Pflichtverteidiger - Revisionsgericht - Verteidigung

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 456/91

    Fehlende Anhörung des Beschuldigten vor Bestellung des Pflichtverteidigers

  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

  • BGH, 24.06.1998 - 5 StR 120/98

    Auswahl und Bestellung eines Verteidigers durch ein Gericht - Anspruch auf

  • BGH, 15.11.2001 - 4 StR 215/01

    Verfahrensrüge; Abwesenheit des Angeklagten; Fragerecht; Rechtsgrundlage der

  • BGH, 25.06.2002 - 5 StR 60/02

    Verurteilung im Fall des Bremer Tiefgaragenmordes bestätigt

  • BGH, 23.11.2004 - 1 StR 379/04

    Darlegungspflichten hinsichtlich der Rüge einer fehlerhaften Ausschließung des

  • BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die im Revisionsverfahren erhobene Rüge

  • BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13

    Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen

    Damit lässt der Vortrag offen, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 6. Februar 1980 - 2 StR 729/79, BGHSt 29, 203; vom 30. August 2012 - 4 StR 108/12).
  • AGH Niedersachsen, 04.09.2019 - AGH 15/18(I 2)

    Zu den Pflichten eines Pflichtverteidigers

    Auch der Angeklagte ### hat seinerseits keinen solchen Unterbrechungsantrag angeregt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30.08.2012 - 4 StR 108/12 -, Rn. 17, juris).

    Dies kann nicht in der Weise geschehen, dass eine Aussetzung der Verhandlung durch eigenmächtiges Verhalten im Sinne von § 145 Abs. 1 StPO, sondern nur durch der Strafprozessordnung entsprechende Anträge, hier nach § 145 Abs. 3 StPO auf Unterbrechung, "erzwungen" wird (BGH, Urteil vom 30.08.2012 - 4 StR 108/12 -, Rn. 17, juris).

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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,41545
BGH, 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12 (https://dejure.org/2012,41545)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12 (https://dejure.org/2012,41545)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2012 - AnwSt (R) 6/12 (https://dejure.org/2012,41545)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 Abs 1 Nr 5 BRAO
    Anwaltsgerichtliche Maßnahme: Tatrichterliches Ermessen beim Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft aufgrund gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil verschiedener Rechtsschutzversicherungen

  • Anwaltsblatt

    § 114 BRAO
    Ausschluss aus der Anwaltschaft bei gewerbsmäßigem Betrug?

  • Anwaltsblatt

    § 114 BRAO
    Ausschluss aus der Anwaltschaft bei gewerbsmäßigem Betrug?

  • rewis.io

    Anwaltsgerichtliche Maßnahme: Tatrichterliches Ermessen beim Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft

  • BRAK-Mitteilungen

    Kein Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft trotz gravierender Pflichtverletzungen

  • rechtsportal.de

    BRAO § 114 Abs. 1 Nr. 4
    Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft aufgrund gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil verschiedener Rechtsschutzversicherungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwerfung einer Revision

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anwalt bleibt trotz mehrfachen Betrugs ein Berufsverbot erspart

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2013, 232
  • AnwBl Online 2013, 69
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.10.1951 - 3 StR 513/51
    Auszug aus BGH, 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12
    Für die Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft reicht die einfache Schriftform; dieser wird durch die Einreichung beglaubigter Abschriften genügt (vgl. Meyer-Goßner, aaO § 345 Rn. 23; Frisch in SK-StPO, § 345 Rn. 57; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1951 - 3 StR 513/51, BGHSt 2, 77 f.; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, NJW 1980, 172, 174 f.).
  • BGH, 18.11.1994 - 2 StR 172/94

    Staatsanwaltschaft - Amtsvorrichtungen - Urteilsabsetzungsfrist -

    Auszug aus BGH, 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12
    Nach allgemeiner Meinung ist bei Urteilen anfechtungsberechtigt die Staatsanwaltschaft bei dem Gericht, das die Entscheidung erlassen hat (§ 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO, § 296 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1994 - 2 StR 172/94, NStZ 1995, 204; Urteil vom 3. Dezember 1997 - 5 StR 267/97, BGHR GVG § 145 Ersetzungsbefugnis 1; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 296 Rn. 2; Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 296 Rn. 8; Radtke/Hohmann, StPO, § 296 Rn. 44; Loh, MDR 1970, 812, 813).
  • BGH, 03.12.1997 - 5 StR 267/97

    Betrug wegen des Vertriebes von Schlankheitspillen ohne schlankmachende Wirkung -

    Auszug aus BGH, 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12
    Nach allgemeiner Meinung ist bei Urteilen anfechtungsberechtigt die Staatsanwaltschaft bei dem Gericht, das die Entscheidung erlassen hat (§ 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO, § 296 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1994 - 2 StR 172/94, NStZ 1995, 204; Urteil vom 3. Dezember 1997 - 5 StR 267/97, BGHR GVG § 145 Ersetzungsbefugnis 1; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 296 Rn. 2; Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 296 Rn. 8; Radtke/Hohmann, StPO, § 296 Rn. 44; Loh, MDR 1970, 812, 813).
  • BGH, 28.06.2004 - AnwSt (R) 16/03

    Zurückweisung von Rechtsmitteln gegen anwaltsgerichtliche Maßnahmen

    Auszug aus BGH, 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12
    In Zweifelsfällen muss das Revisionsgericht die vom Tatrichter vorgenommene Bewertung hinnehmen (BGH, Urteil vom 28. Juni 2004 - AnwSt (R) 16/03).
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BGH, 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12
    Für die Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft reicht die einfache Schriftform; dieser wird durch die Einreichung beglaubigter Abschriften genügt (vgl. Meyer-Goßner, aaO § 345 Rn. 23; Frisch in SK-StPO, § 345 Rn. 57; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1951 - 3 StR 513/51, BGHSt 2, 77 f.; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, NJW 1980, 172, 174 f.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 01.03.2019 - 2 AGH 15/18

    Zur Ausschließung aus der Anwaltsschaft wegen Untreue durch nicht rechtzeitige

    Kann der Gefahr erneuter schwerwiegender Standesverfehlungen mit milderen Maßnahmen als dem Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft begegnet werden, so sind diese zu verhängen (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679).

    Nur bei Vorliegen besonderer Umstände kann ausnahmsweise von der Ausschließung aus der Anwaltschaft abgesehen werden, wenn der Gefahr erneuter schwerwiegender Standesverfehlungen mit milderen Maßnahmen als dem Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft wirksam begegnet werden kann, wobei etwa eine Selbstanzeige des Rechtsanwalts in Verbindung mit vorbehaltloser Aufarbeitung und sofortiger Schadenswiedergutmachung solche besonderen Umstände darstellen können (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 2 AGH 1/19
    Kann der Gefahr erneuter schwerwiegender Standes-verfehlungen mit milderen Maßnahmen begegnet werden, so sind diese zu verhängen (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.10.2020 - 2 AGH 22/19

    Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft

    Kann der Gefahr erneuter schwerwiegender Standesverfehlungen mit milderen Maßnahmen als dem Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft begegnet werden, so sind diese zu verhängen (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679).

    Nur bei Vorliegen besonderer Umstände kann ausnahmsweise von der Ausschließung aus der Anwaltschaft abgesehen werden, wenn der Gefahr erneuter schwerwiegender Standesverfehlungen mit milderen Maßnahmen als dem Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft wirksam begegnet werden kann, wobei etwa eine Selbstanzeige des Rechtsanwalts in Verbindung mit vorbehaltloser Aufarbeitung und sofortiger Schadenswiedergutmachung solche besonderen Umstände darstellen können (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.12.2022 - 2 AGH 2/22

    Verhängung von Maßnahmen der Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft

    Kann der Gefahr erneuter schwerwiegender Standesverfehlungen mit milderen Maßnahmen als der Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft begegnet werden, so sind diese zu verhängen (BGH, Urteil vom 26.11.2012 zu AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 679 m.w.N.).

    Nur wenn besondere Umstände vorliegen, kann ausnahmsweise von der Ausschließung aus der Anwaltschaft abgesehen werden, wenn der Gefahr erneuter schwerwiegender Standesverfehlungen mit milderen Maßnahmen als der Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft wirksam begegnet werden kann, wobei etwa eine Selbstanzeige des Rechtsanwalts in Verbindung mit vorbehaltloser Aufarbeitung und sofortiger Schadenswiedergutmachung solche besonderen Umstände darstellen können (BGH, Urteil vom 26.11.2012 zu AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 679; Reelsen, in Weyland, BRAO, 10. Aufl., § 114 Rn. 40).

  • BGH, 31.03.2017 - AnwZ (Brfg) 58/16

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Ob der betroffene Rechtsanwalt aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen wird (§ 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO), ob gegen ihn ein Vertretungsverbot verhängt wird (§ 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO) oder ob eine Geldbuße oder ein Verweis für ausreichend erachtet wird (§ 114 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BRAO), hat der Tatrichter aufgrund einer Gesamtwürdigung aller für die Rechtsfolgenzumessung maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. November 2012 - AnwSt (R) 6/12, BRAK-Mitt. 2013, 128 Rn. 7).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2022 - 2 AGH 6/21
    Kann der Gefahr erneuter schwerwiegender Standesverfehlungen mit milderen Maßnahmen als dem Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft begegnet werden, so sind diese zu verhängen (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679).

    Nur bei Vorliegen besonderer Umstände kann ausnahmsweise von der Ausschließung aus der Anwaltschaft abgesehen werden, wenn der Gefahr erneuter schwerwiegender Standesverfehlungen mit milderen Maßnahmen als dem Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft wirksam begegnet werden kann, wobei etwa eine Selbstanzeige des Rechtsanwalts in Verbindung mit vorbehaltloser Aufarbeitung und sofortiger Schadenswiedergutmachung solche besonderen Umstände darstellen können (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679).

  • BGH, 20.01.2014 - PatAnwSt (R) 1/13

    Patentanwaltssache: Ausschluss aus der Patentanwaltschaft bei strafgerichtlicher

    In Zweifelsfällen muss das Revisionsgericht die Bewertung des Tatrichters hinnehmen (st. Rspr; vgl. nur BGH, Urteil vom 26. November 2012 - AnwSt (R) 6/12, AnwBl. 2013, 232 Rn. 7 m.w.N.; BGH, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319 f. m.w.N.; Feuerich in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 114 Rn. 6 ff.).
  • AGH Bayern, 11.02.2019 - BayAGH II - 2 - 6/18
    Auch wenn eine Tat von erheblicher objektiver Schwere vorliegt, kann die dann erforderliche Gesamtabwägung also durchaus ergeben, dass auf Grund besonderer Umstände nicht auf Ausschluss zu erkennen ist (vgl. BGH, Urt. v. 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12, BRAK-Mitt. 2013, 128 ; Feuerich/Weyland/ Reelsen , § 114 Rn. 39).

    Kann der Gefahr erneuter schwerwiegender Standesverfehlungen mit milderen Maßnahmen als dem Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft begegnet werden, sind diese zu verhängen (BGH, Urt. v. 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12, BRAK - Mitt.

  • BGH, 16.07.2013 - AnwSt (R) 4/13

    Prüfung des Anwaltsgerichtshofs bzgl. der Möglichkeit weiterer Berufsausübung

    Wenn das Tatgericht unter solchen Vorzeichen davon absieht, dieses einzige - wenngleich "werthaltige" - Mandat nicht zum Anlass für die Herausnahme eines ganzen, zudem nicht leicht abgrenzbaren Teilgebiets des Zivilrechts zu machen, so hält sich dies im Rahmen des tatgerichtlichen Ermessensspielraums und ist durch das Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. dazu zuletzt BGH, Urteil vom 26. November 2012 - AnwSt (R) 6/12, AnwBl. 2013, 232 Rn. 7).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.02.2024 - 2 AGH 9/23
    Der Schuldgehalt der Tat hat dabei im berufsrechtlichen Verfahren eine geringere Bedeutung als im allgemeinen Strafrecht (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679; Senat, NJOZ 2023, 825, 828 Rn. 36).
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Rechtsprechung
   AGH Nordrhein-Westfalen, 07.09.2012 - 2 AGH 29/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36764
AGH Nordrhein-Westfalen, 07.09.2012 - 2 AGH 29/11 (https://dejure.org/2012,36764)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.09.2012 - 2 AGH 29/11 (https://dejure.org/2012,36764)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. September 2012 - 2 AGH 29/11 (https://dejure.org/2012,36764)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    Art 12 GG, § 43 BRAO, § 5 UWG 2004
    AGH Hamm korrigiert sich: "Vorsorgeanwalt" ist zulässige Werbung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt / Notar darf sich doch "VorsorgeAnwalt" nennen

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Werbung mit "Vorsorgeanwalt" ist zulässig

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Werbung mit "Vorsorgeanwalt" ist zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsanwalt darf mit Zusatz "Vorsorgeanwalt" werben - Unklarheit des Begriffs "Vorsorgeanwalt" angesichts Grundrecht auf Berufsfreiheit unbeachtlich

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 318
  • FamRZ 2013, 2018
  • AnwBl 2012, 1005
  • AnwBl 2013, 232
  • AnwBl Online 2012, 304
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.2012 - AnwZ (Brfg) 37/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Irreführende Verwendung der Bezeichnung "Sozietät" bei

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 07.09.2012 - 2 AGH 29/11
    In der mündlichen Verhandlung vom 07.09.2012 hat der Kläger weiter Bezug genommen auf die neue Entscheidung des BGH vom 12.07.2012 (Az.: AnwZ (Brfg) 37/11).

    Diese Grundsätze hat der BGH in der Entscheidung vom 12.07.2012 (Az.: AnwZ (Brfg) 37/11) noch einmal ausdrücklich betont.

    Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben der Berufsfreiheit, so wie diese der BGH in der neuen Entscheidung vom 12.07.2012 (a.a.O.) noch einmal explizit betont hat, kommt es allein darauf an, ob das Gemeinwohl ein Verbot der Bezeichnung "VorsorgeAnwalt" erfordert.

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 07.01.2011 - 2 AGH 36/10

    Berufswidrigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts als "Zertifizierter

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 07.09.2012 - 2 AGH 29/11
    Die Rechtsanwaltskammer bezieht sich ferner auf die Entscheidung des erkennenden Senats des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 07.01.2011 (Az.: 2 AGH 36-38/10, AGH NW); in dieser Entscheidung habe der Anwaltsgerichtshof darauf hingewiesen, dass es keinen klaren Begriff oder fest umgrenzte Begrifflichkeit des Vorsorgerechtes gebe.
  • AnwG Köln, 03.02.2016 - 3 AnwG 14/15

    Fachanwaltschaften: Unzulässige Werbung mit dem Abschluss einer theoretischen

    Die Einzelheiten der Reichweite dieser Norm sind dabei umstritten und gerade in jüngerer Zeit verschiedentlich Gegenstand der Diskussion in der berufsrechtlichen Kommentarliteratur und Rechtsprechung gewesen (vgl. z.B. Henssler / Prütting , BRAO, 4. Aufl. 2014 und aus der jüngeren Rechtsprechung: BVerfG v. 5.3.2015 - 1 BvR 3362/14 - Nichtannahmebeschluss Schockwerbung; BGH v. 24.7.2014 - I ZR 53/13 - Spezialist für Familienrecht; v. 10.7.2014 - I ZR 188/12 - Anwaltsschreiben an Fondsanleger; v. 13.11.2013 - I ZR 15/12 - Kommanditistenbrief; v. 18.10.2012 - I ZR 137/11 - Steuerbüro; AGH Nordrhein-Westfalen v. 7.9.2012 - 2 AGH 29/11 - Vorsorgeanwalt; AnwG Köln v. 10.11.2014 - 10 EV 490/14 - Pin-Up-Kalender.
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