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   BGH, 02.12.1991 - AnwSt (R) 12/91   

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BGH, 02.12.1991 - AnwSt (R) 12/91 (https://dejure.org/1991,1611)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1991 - AnwSt (R) 12/91 (https://dejure.org/1991,1611)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1991 - AnwSt (R) 12/91 (https://dejure.org/1991,1611)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vertretungsverbot des Rechtsanwalts - Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft - Bußgeldsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung eines Vertretungsverbots für das Gebiet des Strafrechts für Bußgeldsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 138
  • NJW 1992, 1181
  • MDR 1992, 810
  • NStZ 1992, 285
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61

    Mehrere Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 02.12.1991 - AnwSt (R) 12/91
    Der Senat hat diese Beurteilung auch auf die nur vom Rechtsanwalt eingelegte Revision zu überprüfen; denn wegen des Grundsatzes der Einheit der Standesverfehlung ist sonst ein Freispruch nicht möglich (vgl. BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; Jähnke in Festschrift für Pfeiffer S. 941, 946/947).
  • BGH, 20.07.1964 - AnwZ (B) 5/64

    Anfechtung eines vermeintlich nichtigen Vertretungsverbots

    Auszug aus BGH, 02.12.1991 - AnwSt (R) 12/91
    Ob die insoweit bestehenden Zweifel durch eine verbindliche gerichtliche Interpretation nach dem im ehrengerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren § 458 Abs. 1 StPO (Senatsbeschluß vom 20. Juli 1964 - AnwZ (B) 5 und 6/64, BGHZ 42, 360, 363) [BGH 20.07.1964 - AnwZ B 5/64] beseitigt werden können, braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BGH, 06.10.1980 - AnwSt (R) 7/80

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.12.1991 - AnwSt (R) 12/91
    Schon in der bisherigen ehrengerichtlichen Praxis wird das Ordnungswidrigkeitenrecht neben dem Strafrecht im Urteilstenor ausdrücklich genannt, wenn das Vertretungsverbot für beide Rechtsgebiete gelten soll (z.B. das der Senatsentscheidung vom 6. Oktober 1980 - AnwSt (R) 7/80 - zugrundeliegende Vertretungsverbot).
  • BGH, 20.12.1982 - AnwSt (R) 13/81

    Rechtsanwalt - Vertreterbestellung - Verbot - Amtlich Bestellter Vertreter

    Auszug aus BGH, 02.12.1991 - AnwSt (R) 12/91
    In dem Senatsurteil vom 20. Dezember 1982 - AnwSt (R) 13/81 (BRAK-Mitt. 1983, 91, 92) - hat der Senat zum Verstoß gegen ein vorläufiges, gegenständlich beschränktes Vertretungsverbot nach § 161 a BRAO ausgeführt: § 156 BRAO verlange eine wissentliche Zuwiderhandlung, deren Voraussetzungen im Urteil festzustellen seien; Fahrlässigkeit wie in der allgemeinen Sanktionsdrohung des § 113 BRAO genüge nicht, da § 156 BRAO eine Sondervorschrift sei, die die allgemeine Bestimmung verdränge (zustimmend Feuerich BRAO § 156 Rdn. 4; a.A. Bay. EGH (1978) EGE XIV 248).
  • BGH, 20.12.1982 - AnwSt (R) 21/82

    Schuldhafte Verletzung der anwaltlichen Pflichten - Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus BGH, 02.12.1991 - AnwSt (R) 12/91
    Allerdings vertritt Feuerich unter Hinweis auf die Senatsentscheidung vom 20. Dezember 1982 - AnwSt (R) 21/82 (BRAK-Mitt. 1983, 93, dort mit falschem Datum) die Meinung, ein Vertretungsverbot könne auch für "das Gebiet des Strafrechts und die damit zusammenhängenden Rechtsgebiete (Ordnungswidrigkeitenrecht, Disziplinarrecht und Standesrecht)" ausgesprochen werden (BRAO § 114 Rdn. 28).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen

    Auszug aus BGH, 02.12.1991 - AnwSt (R) 12/91
    Es unterscheidet sich vom Strafrecht in wesentlichen Beziehungen (vgl. BVerfGE 45, 272, 288 f., Bohnert in KK OWiG Einl. Rdn. 82 ff.).
  • AGH Hamburg, 16.02.2009 - I EVY 6/08

    Verhängung eines Verweises gegen einen Rechtsanwalt aufgrund einer schuldhaften

    So sind bei Annahme einer einheitlichen Pflichtverletzung bei einer Anfechtung des Urteiles durch den Betroffenen auch die Vorwürfe mit zu untersuchen, gegen die sich die Berufung nicht wendet (BGHSt 38, 138, 143), während für das Revisionsverfahren wiederum eine Einschränkung gemacht wird: Die Aufhebung hinsichtlich eines Anschuldigungspunktes durch das Revisionsgericht soll nicht dazu führen, dass die angefochtene Entscheidung auch hinsichtlich weiterer Anschuldigungspunkte aufzuheben sei (BGHSt 30, 312, 313).
  • AGH Brandenburg, 25.01.2021 - AGH II 1/20

    Geldbuße wegen anwaltlicher Pflichtverletzung; Nicht rechtzeitige Zurücksendung

    Die wissentliche Zuwiderhandlung setzt voraus, dass der Angeschuldigte im Bewusstsein von der Pflichtwidrigkeit seines Tuns handelte, Fahrlässigkeit genügt nicht (vgl. BGH a.a.O.; BGH NJW 1992, 1181).
  • BGH, 26.09.2005 - AnwSt (R) 9/04

    Keine sanktionsbewehrte Berufspflichtverletzung bei unbeantwortetem

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 116 Satz 2, § 198 Abs. 1 BRAO, § 467 Abs. 1 StPO (vgl. BGHSt 38, 138, 143).
  • AGH Saarland, 31.03.2003 - AGH 3/03

    Verletzung von Pflichten aus dem Anwaltsvertrag; Verstoß eines Rechtsanwalts

    Ein Vertretungsverbot darf nicht auf eine existenzvernichtende Wirkung und mithin auf eine Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft hinauslaufen (BGH, BRAK-Mitt. 1992, 56 f.; 1986, 172 f.).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 2a Ss 299/02

    Verhandlung unter Verkennung der kurzen Frist des § 419 Strafprozessordnung

    Die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung kann nur dann gesondert angefochten werden, wenn sich die dafür maßgeblichen Erwägungen von denen der Strafzumessung trennen lassen (BGH NStZ 1994, 449, NStZ 1992, 285, 286, Senatsurteil vom 22. März 2002 - 2a Ss 20/02 - 18/02 II).
  • BGH, 06.07.1992 - AnwZ (B) 26/92

    Keine Bestellung eines amtlichen Vertreters bei gegenständlich beschränktem

    Eine Maßnahme nach § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO darf nicht einem - rechtlich unzulässigen - Berufsverbot auf Zeit nahekommen (vgl. Senatsurteil vom 2. Dezember 1991 - AnwSt (R) 12/91 - NJW 1992, 1181, 1182 [BGH 02.12.1991 - AnwSt R 12/91] = BRAK-Mitt. 1992, 56, 57; Gribbohm in Festschrift für Pfeiffer S. 911, 922); sie schränkt lediglich den Umfang seiner Berufsausübung in der beschriebenen Weise ein.
  • BGH, 27.05.2002 - AnwSt (B) 10/01

    Beschwerde gegen die Vollstreckung eines Urteils des Ehrengerichtshofs

    Dies gilt auch für Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Vollstreckung nach § 458 Abs. 1 StPO (für die entsprechende Anwendung im anwaltsgerichtlichen Verfahren vgl. BGHSt 38, 138).
  • BGH, 02.08.1993 - NotZ 31/92

    Sperrfrist - Notarrecht - Ernennung - Gebührenüberhebung

    Eine Maßnahme nach § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO darf nicht einem - rechtlich unzulässigen - Berufsverbot auf Zeit nahekommen (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1991 - AnwSt (R) 12/91 - NJW 92, 1181 = BRAK-Mitt. 1992, 56; Gribbohm in FS Pfeiffer S. 911, 922); sie schränkt lediglich den Umfang seiner Berufsausübung in der beschriebenen Weise ein (BGH, Beschluß vom 6. Juli 1992 - AnwZ (B) 26/92 = BRAK-Mitt. 1992, 218 = NJW-RR 1993, 440; Feuerich a.a.O. § 114 a Rn. 1 ff.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.04.1999 - 6 EVY 2/99

    Belehrung von Anwälten im Rahmen des § 56 BRAO; Handeln im eigenen Namen trotz

    In der RA A. seinerzeit zugänglichen dritten Auflage der Kommentierung von Feuerich/Braun wird unter § 114a Rdnr. 3 unter Hinweis auf BGHSt 38, 138 ausdrücklich hervorgehoben, dass das Vertretungsverbot einen RA nicht hindere, in eigener Sache vor dem AG als RA aufzutreten.
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