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   BGH, 10.05.1999 - AnwSt (R) 17/98   

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https://dejure.org/1999,10148
BGH, 10.05.1999 - AnwSt (R) 17/98 (https://dejure.org/1999,10148)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1999 - AnwSt (R) 17/98 (https://dejure.org/1999,10148)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1999 - AnwSt (R) 17/98 (https://dejure.org/1999,10148)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sinngemäße Anwendung des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 1 der Strafprozessordnung (StPO) auf das anwaltsgerichtliche Verfahren - Verletzung von rechtsanwaltlicher Standespflichten (Sachlichkeitsgebot)

  • Judicialis

    BRAO § 146 Abs. 3; ; BRAO § 114 Abs. 1 Nr. 5; ; BRAO § 146; ; BRAO § 116; ; BRAO § 146; ; BRAO § 7 Nr. 3; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 344; ; StPO § 345; ; StPO § 314

  • BRAK-Mitteilungen

    Zustellungserfordernis im anwaltsgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 116; StPO § 232 Abs. 4
    Zustellung eines in Abwesenheit des Rechtsanwalts ergangenen Urteils des Anwaltsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.1972 - AnwSt (R) 6/72

    Voraussetzungen für eine Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 10.05.1999 - AnwSt (R) 17/98
    Infolge der zulässigen Revision hat der Senat von Amts wegen zu prüfen, ob eine zulässige Berufung vorliegt (BGH, Urt. v. 10. Juli 1972 - AnwSt (R) 6/72, EGE XII 72; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 352 Rdnr. 3).

    Diese Bestimmung ist gemäß § 116 BRAO auch im anwaltsgerichtlichen Verfahren zu beachten (vgl. BGH, Urt. v. 10. Juli 1972, aaO).

  • BGH, 30.06.1986 - AnwSt (R) 2/86

    Verstoß gegen die Berufspflichten eines Rechtsanwalts - Verbindung zweier

    Auszug aus BGH, 10.05.1999 - AnwSt (R) 17/98
    Dabei wird zu beachten sein, daß ein Ausschluß des 1943 geborenen Antragstellers aus der Rechtsanwaltschaft, der ihn für mindestens acht Jahre von der Berufsausübung fernhält (§ 7 Nr. 3 BRAO), nur in Betracht kommt, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung noch einer Gefährdung der Rechtspflege und einer Minderung des Ansehens der Anwaltschaft durch den Ausschluß entgegengewirkt werden muß (vgl. BGH, Urt. v. 30. Juni 1986 - AnwSt (R) 2/86, BRAK-Mitt. 1987, 96 m.w.N.; Feuerich/Braun, BRAO 4. Aufl. § 114 Rdnr. 47).
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