Rechtsprechung
BGH, 26.09.2005 - AnwSt (R) 9/04 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 56 Abs. 1 BRAO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG
Keine sanktionsbewehrte Berufspflichtverletzung bei unbeantwortetem Auskunftsverlangen ohne Belehrung über das Auskunftsverweigerungsrecht (Unabhängigkeit von der Kenntnis dieses Rechts) - lexetius.com
BRAO § 56 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berufspflichtverletzung: Verweigerte Auskunft gegenüber der Rechtsanwaltskammer; Verletzung der rechtsanwaltlichen Berufspflicht durch Verweigerung einer Auskunft gegenüber einem Vorstandsmitglied; Berufen des Rechtsanwalts auf sein Auskunftsverweigerungsrecht; Entfallen ...
- Anwaltsblatt
§ 56 BRAO
Belehrungspflicht der Rechtsanwaltskammer - Judicialis
BRAO § 56 Abs. 1
- BRAK-Mitteilungen
Zum Auskunftsverweigerungsrecht des Rechtsanwalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 56 Abs. 1
Auskunftsverlangen eines Vorstandes gegenüber Rechtsanwalt und Auskunftsverweigerungsrecht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 50, 230
- NJW 2006, 1013 (Ls.)
- NJW-RR 2006, 137
- AnwBl 2006, 135
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.12.1991 - AnwSt (R) 12/91
Geltung eines Vertretungsverbots für das Gebiet des Strafrechts für Bußgeldsachen
Auszug aus BGH, 26.09.2005 - AnwSt (R) 9/04
Die Kostenentscheidung beruht auf § 116 Satz 2, § 198 Abs. 1 BRAO, § 467 Abs. 1 StPO (vgl. BGHSt 38, 138, 143). - BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91
nemo tenetur se ipsum accusare
Auszug aus BGH, 26.09.2005 - AnwSt (R) 9/04
Soweit die Revision auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 136 StPO verweist (BGHSt 38, 214), ist der Regelungsgehalt der beiden Normen - § 136 StPO und § 56 Abs. 1 Satz 2 BRAO -, wie der Generalbundesanwalt zu Recht ausgeführt hat, nicht deckungsgleich.
- BGH, 19.07.2007 - StbSt (R) 3/06
Nichterfüllen eines Auskunftsverlangens
Zu diesem Personenkreis gehört der (angestellte) Geschäftsführer einer Steuerberaterkammer nicht (…BGH aaO; vgl. auch BGHSt 50, 230, 232 zu § 56 BRAO).Nach der dem § 80 Abs. 1 StBerG vergleichbaren Regelung des § 56 Abs. 1 BRAO dürfen nur Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer Auskunft von den Mitgliedern verlangen (vgl. BGHSt 50, 230, 231).
- BGH, 12.05.2015 - AnwSt (B) 3/15
Verstoß eines Rechtsanwalts gegen seine Auskunftspflicht gegenüber der …
Zwar könnten in einer neuen Hauptverhandlung womöglich noch Feststellungen dazu getroffen werden, dass die Aufforderung zur Auskunftserteilung durch den Vorstand oder ein beauftragtes Vorstandsmitglied ausgesprochen wurde und mit den erforderlichen Belehrungen versehen war (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 2005 - AnwSt (R) 9/04, BGHSt 50, 230, 232 f.; Beschluss vom 17. Oktober 2005 - AnwSt (R) 11/04). - BGH, 17.10.2005 - AnwSt (R) 11/04
Zweck des § 56 Abs. 1 BRAO; Umfang des Hinweises
Dies gilt unabhängig davon, ob der Rechtsanwalt sein Auskunftsverweigerungsrecht kannte (Senatsurteil vom 26. September 2005 - AnwSt(R) 9/04, zum Abdruck in BGHSt bestimmt). - BGH, 12.05.2015 - AnwSt (R) 5/15
Verstoß eines Rechtsanwalts gegen seine Auskunftspflicht gegenüber der …
Zwar könnten in einer neuen Hauptverhandlung womöglich noch Feststellungen dazu getroffen werden, dass die Aufforderung zur Auskunftserteilung durch den Vorstand oder ein beauftragtes Vorstandsmitglied ausgesprochen wurde und mit den erforderlichen Belehrungen versehen war (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 2005 - AnwSt (R) 9/04, BGHSt 50, 230, 232 f.; Beschluss vom 17. Oktober 2005 - AnwSt (R) 11/04).