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   BGH, 15.09.1969 - AnwSt (B) 2/69   

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https://dejure.org/1969,545
BGH, 15.09.1969 - AnwSt (B) 2/69 (https://dejure.org/1969,545)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1969 - AnwSt (B) 2/69 (https://dejure.org/1969,545)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1969 - AnwSt (B) 2/69 (https://dejure.org/1969,545)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Auswirkungen eines Sitzungsprotokolls ohne Fertigstellungsvermerk auf den Beginn einer Frist zur Begründung eines Rechtsmittels - Bestimmung des Wesens und Zwecks eines Sitzungsprotokolls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 52, 350
  • BGHSt 23, 115
  • NJW 1970, 105
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 13.02.2013 - 4 StR 246/12

    Keine Urteilszustellung vor Fertigstellung des Protokolls (Begriff der

    Die Fertigstellung des Protokolls erfolgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dem Zeitpunkt, zu dem die letzte der für die Beurkundung des gesamten Protokollinhalts erforderlichen Unterschriften geleistet wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, BGHSt 51, 298, 317; vom 4. Oktober 1991 - 1 StR 396/91, BGHR StPO § 271 Protokoll 1; vom 9. April 1991 - 4 StR 158/91, bei Kusch, NStZ 1992, 29; vom 11. Juli 1990 - 2 StR 312/90, BGHR StPO § 145a Unterrichtung 1; vom 3. Januar 1991 - 3 StR 377/90 aaO; vom 7. Oktober 1983 - 3 StR 358/83, NStZ 1984, 89; vom 15. September 1969 - AnwSt (B) 2/69, BGHSt 23, 115, 117; vgl. auch BR-Drucks. 9/62 aaO).
  • BGH, 07.09.2011 - 2 StR 600/10

    Untreue durch Unterlassen (Anforderungen an den Nachteil; bloße Wiedergutmachung;

    Fertig gestellt i.S.v. § 271 Abs. 1 Satz 2 StPO ist das Protokoll erst mit der letzten Unterschrift der Urkundsperson (BGHSt 23, 115, 117; Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. § 271 Rn. 19).
  • BGH, 24.11.2020 - 5 StR 439/20

    Wirkungslosigkeit der Urteilszustellung vor Fertigstellung des Protokolls (Beginn

    Angesichts dessen erweist sich der unter dem Protokoll angebrachte Vermerk, wonach dieses bereits am 30. März 2020 fertiggestellt wurde, als widerlegt (vgl. zur Funktion und eingeschränkten Beweiskraft dieses nach § 273 Abs. 1 Satz 2 StPO anzubringenden Vermerks BGH, Beschluss vom 15. September 1969 - AnwSt (B) 2/69, BGHSt 23, 115).
  • BGH, 03.01.1991 - 3 StR 377/90

    Fertigstellung des Protokolls

    Durch die Regelung des § 273 Abs. 4 StPO soll sichergestellt werden, daß die Anfechtungsberechtigten, insbesondere der Verteidiger, die Frist zur Begründung des Rechtsmittels, die regelmäßig mit der Urteilszustellung beginnt, durch Einsicht in das Sitzungsprotokoll sachgerecht nutzen können (BGHSt 23, 115, 118).
  • BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68

    Vernichtungslager Treblinka

    Der Sache nach war diese Neufertigung eine Protokollberichtigung, denn die Niederschrift war mit dem Anfügen der Unterschrift beider Urkundspersonen fertiggestellt (BGHSt 23, 115).
  • BGH, 18.05.2017 - 2 StR 361/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Ausschluss der

    Der Fertigstellungsvermerk ist kein Bestandteil des Protokolls (BGH, Beschluss vom 15. September 1969 - AnwSt (B) 2/69, BGHSt 23, 115; Meyer-Goßner/Schmitt, 60. Aufl., § 271 Rn. 20).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2023 - 7 ORs 37/23

    Auslegung des eingelegten Rechtsmittels und Fertigstellung des Protokolls vor der

    Allerdings fehlt es an dieser Stelle an einer Eintragung des maßgeblichen Datums, das sich auch nicht aus anderen Umständen ergibt, wie etwa dem ausdrücklich in § 271 Abs. 1 S. 2 StPO vorgesehenen Vermerk oder auch der Übersendung des Protokolls an den Angeklagten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 15. September 1969 - AnwSt (B) 2/69 = NJW 1970, 105 f.).
  • OLG Hamm, 15.11.2000 - 2 Ss OWi 1078/00

    Fertigstellung des Protokolls, Unterzeichnung einer Anlage durch den Richter,

    Auch das Fehlen des Fertigstellungsvermerks gemäß § 271 Abs. 1 S. 2 StPO stünde der faktischen Fertigstellung des Protokolls nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1970, 105; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 271 Rdnr. 19, 20).
  • OLG Hamm, 28.11.2000 - 2 Ss OWi 1099/00

    Fertigstellung des Protokolls, Unterzeichnung einer Anlage durch den Richter,

    Auch das Fehlen des Fertigstellungsvermerks gemäß § 271 Abs. 1 S. 2 StPO stünde der faktischen Fertigstellung des Protokolls nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1970, 105; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 271 Rn. 19, 20).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2020 - 2 Rb 35 Ss 933/19

    Dokumentation der Urteilsformel im Protokoll

    b) Auch der Umstand, dass der Tag der Fertigstellung des Protokolls erst deutlich später im Protokoll vermerkt wurde, hat auf die tatsächliche Fertigstellung des Protokolls als Voraussetzung einer wirksamen Urteilszustellung keinen Einfluss (BGHSt 23, 115).
  • OLG Brandenburg, 14.03.2019 - 53 Ss 135/18

    Strafverfahren: Fertigstellung eines lückenhaften Sitzungsprotokolls

  • BGH, 07.10.1983 - 3 StR 358/83

    Unwirksamkeit der Zustellung des Urteils aufgrund des nicht fertiggestellten

  • BayObLG, 16.03.2000 - 3 ObOWi 5/00

    Versäumung der Frist zur Anbringung der Rechtsbeschwerdeanträge zu Protokoll der

  • OLG Köln, 05.07.1988 - Ss 300/88

    Strafprozeßrecht: Wirksamkeit der Urteilszustellung, Übergang von der Berufung

  • BGH, 04.11.1970 - 2 StR 494/70

    Unterbrechung der Verjährung durch Unterzeichnung des Protokolls der

  • BayObLG, 24.04.1985 - RReg. 1 St 93/85
  • OLG Hamm, 23.05.2011 - 5 RBs 1/11

    Rechtfertigung des Absehens von der Verhängung eines Regelfahrverbots bei

  • BGH, 15.09.1969 - AnwSt (B) 3/69

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.02.1972 - 2 StR 687/71

    Anforderungen an die Vereidigung von Zeugen - Vorliegen der Voraussetzungen der

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