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   BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 1/82   

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https://dejure.org/1982,4628
BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 1/82 (https://dejure.org/1982,4628)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1982 - AnwZ (B) 1/82 (https://dejure.org/1982,4628)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 1/82 (https://dejure.org/1982,4628)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt - Zulassung - Gesellschafter - Geschäftsführer - Repräsentation - Entgeltliche Beratung - Gewinnerzielung - Erwerbswirtschaft - Vereinbarkeit mit Berufsrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AnwBl 1982, 445
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 18/78

    Geschäftsführer einer GmbH als Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 1/82
    Nach den vom Senat entwickelten Grundsätzen ist nicht jede außerjuristische, auch nicht jede kaufmännische Tätigkeit mit dem Berufsbild eines Rechtsanwalts unvereinbar, wohl aber eine solche, durch welche der Betreffende erwerbswirtschaftlich mit dem Streben nach Gewinnerzielung nach außen in Erscheinung tritt (BGHZ 72, 282 [BGH 16.10.1978 - AnwZ B 18/78] mit weiteren Nachweisen; Senatsbeschluß vom 3. März 1980 - AnwZ (B) 19/79 -).

    Der alleinige Geschäftsführer einer erwerbswirtschaftlich tätigen GmbH kann aber nicht Rechtsanwalt sein, weil ihm die kaufmännische Tätigkeit des Unternehmens zwangsläufig zuzurechnen ist (BGHZ 72, 282, 284) [BGH 16.10.1978 - AnwZ B 18/78].

  • BGH, 27.05.1968 - AnwZ (B) 9/67

    Erledigung der Hauptsache im Verwaltungsstreitverfahren (BRAO)

    Auszug aus BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 1/82
    Es ist daher in entsprechender Anwendung des § 91 a ZPO und nach § 13 a FGG nur noch über die Verfahrenskosten zu entscheiden (BGHZ 50, 197, 199; 66, 297, 300).
  • BGH, 01.07.1974 - AnwZ (B) 5/74

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 1/82
    Nimmt die Landesjustizverwaltung die Zulassung - wie hier - aus den Gründen des § 15 Nr. 2 BRAO zurück, so müssen die Gerichte bei Anträgen auf gerichtliche Entscheidung prüfen, ob der Versagungsgrund im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung vorlag (BGH, Beschluß vom 1. Juli 1974 - AnwZ (B) 5/74 = EGE XIII, 19).
  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75

    Zuschuß für neben amtliche Berufsschullehrkräfte

    Auszug aus BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 1/82
    Es ist daher in entsprechender Anwendung des § 91 a ZPO und nach § 13 a FGG nur noch über die Verfahrenskosten zu entscheiden (BGHZ 50, 197, 199; 66, 297, 300).
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 1/82
    Vorgänge, die sich zeitlich nach Erlaß der angefochtenen Verfügung zugetragen haben, können berücksichtigt werden, wenn sie zweifelsfrei ergeben, daß der Rücknahmegrund nach Erlaß der Rücknahmeverfügung weggefallen ist (BGHZ 75, 356).
  • BGH, 03.03.1980 - AnwZ (B) 19/79

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 1/82
    Nach den vom Senat entwickelten Grundsätzen ist nicht jede außerjuristische, auch nicht jede kaufmännische Tätigkeit mit dem Berufsbild eines Rechtsanwalts unvereinbar, wohl aber eine solche, durch welche der Betreffende erwerbswirtschaftlich mit dem Streben nach Gewinnerzielung nach außen in Erscheinung tritt (BGHZ 72, 282 [BGH 16.10.1978 - AnwZ B 18/78] mit weiteren Nachweisen; Senatsbeschluß vom 3. März 1980 - AnwZ (B) 19/79 -).
  • BGH, 28.06.2004 - AnwZ (B) 56/03

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Widerrufsgrund des Fehlens einer

    Obwohl nur die Antragsgegnerin, nicht aber der Antragsteller, eine der Erledigung Rechnung tragende Erklärung abgegeben hat, ist nunmehr nur noch über die Verfahrenskosten und die Auslagen der Beteiligten gemäß § 91a ZPO, § 13a FGG zu entscheiden (vgl. BGH, Beschl. v. 29. März 1982 - AnwZ (B) 1/82, BRAK-Mitt. 1983, 103; v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 50/98, n.v.).
  • BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 83/02

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

    Obwohl nur die Antragsgegnerin, nicht aber der Antragsteller, eine der Erledigung Rechnung tragende Erklärung abgegeben hat, ist nunmehr nur noch über die Verfahrenskosten und die Auslagen der Beteiligten gemäß § 91a ZPO, § 13a FGG zu entscheiden (vgl. BGH, Beschl. v. 29. März 1982 - AnwZ (B) 1/82, BRAK-Mitt. 1983, 103; v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 50/98, n.v.).
  • BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 29/92

    Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts im Nebenberuf - Vereinbarkeit mit der

    Obwohl der Antragsteller - im Gegensatz zum Antragsgegner - keine der Erledigung Rechnung tragende Erklärung abgegeben hat, wäre daher an sich - was der Senat schon wiederholt in vergleichbaren Fällen ausgesprochen hat - nur noch über die Verfahrenskosten und Auslagen der Beteiligten gemäß §§ 91 a ZPO, 13 a FGG zu entscheiden (vgl. Beschlüsse vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 1/82 und vom 18. Oktober 1982 - AnwZ (B) 9/82).
  • BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 50/98

    Erledigung des Verfahrens über den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Damit ist das Verfahren in der Hauptsache erledigt, auch wenn der Antragsteller - im Gegensatz zur Antragsgegnerin - keine dahingehende Erklärung abgegeben hat (BGH, Beschl. v. 29. März 1982 - AnwZ (B) 1/82, BRAK-Mitt. 1983, 103).
  • BGH, 27.06.1983 - AnwZ (B) 5/83

    Rechtsmittel

    Nimmt die Landesjustizverwaltung die Zulassung - wie hier - aus den Gründen des § 15 Nr. 2 BRAO zurück, so müssen die Gerichte bei Anträgen auf gerichtliche Entscheidung prüfen, ob der Versagungsgrund im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung vorlag (BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 1974 - AnwZ (B) 5/74 = EGE XIII, 19 und vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 1/82).
  • BGH, 18.10.1982 - AnwZ (B) 9/82

    Rechtsmittel

    Nachdem der Antragsgegner die Zulassung des Antragstellers zur Rechtsanwaltschaft zurückgenommen hat und der Rücknahmeerlaß bestandskräftig geworden ist, ist das Verfahren in der Hauptsache erledigt, auch wenn der Antragsgegner - im Gegensatz zum Antragsteller - keine dahingehende Erklärung abgegeben hat (vgl. BGH, Beschluß vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 1/82).
  • BGH, 20.07.1987 - AnwZ (B) 15/87

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Geisteskrankheit eines Rechtsanwalts -

    Zwar hat der Senat schon wiederholt ausgesprochen, daß in Zulassungssachen (§§ 37 ff. BRAO) bei Erledigung der Hauptsache infolge Zulassungsrücknahme gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 5 BRAO nur noch über die Verfahrenskosten und Auslagen der Beteiligten zu entscheiden sei, auch wenn der Antragsteller die Erledigung nicht erklärt habe (vgl. Beschlüsse vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 1/82 - und vom 18. Oktober 1982 - AnwZ (B) 9/82).
  • BGH, 09.06.1987 - AnwZ (B) 64/86

    Voraussetzungen für eine Rücknahme der Zulassung zum Rechtsanwalt - Entscheidung

    Nach Erledigung der Hauptsache ist in entsprechender Anwendung der §§ 91 a ZPO, 13 a FGG nur noch über die Verfahrenskosten zu entscheiden (BGHZ 50, 197, 199; 66, 297, 300; Senatsbeschlüsse vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 1/82 und vom 29. September 1986 - AnwZ (B) 23/86 - m.w.N.).
  • OVG Bremen, 18.05.1983 - 1 B 21/83

    Bemessung des Streitwertes bei Klagen auf Erteilung eines Vorbescheides;

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  • BGH, 27.09.1982 - AnwZ (B) 16/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Nach den vom Senat entwickelten Grundsätzen ist zwar nicht jede außerjuristische, auch nicht jede kaufmännische, insbesondere eine verwaltende Tätigkeit mit dem Berufsbild eines Rechtsanwalts unvereinbar, wohl aber eine solche kaufmännische Tätigkeit, durch welche der Betreffende erwerbswirtschaftlich mit dem Streben nach Gewinnerzielung nach außen in Erscheinung tritt (vgl. BGHZ 72, 282, 283 [BGH 16.10.1978 - AnwZ B 18/78] m.N.; zuletzt Senatsbeschluß vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 1/82 m.w.N.).
  • BGH, 22.08.1988 - AnwZ (B) 62/87

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.06.1984 - AnwZ (B) 4/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

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