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   BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 10/98   

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https://dejure.org/1998,13370
BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 10/98 (https://dejure.org/1998,13370)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1998 - AnwZ (B) 10/98 (https://dejure.org/1998,13370)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1998 - AnwZ (B) 10/98 (https://dejure.org/1998,13370)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Abwägung im Einzelfall - Berücksichtigung strafrechtlicher Verfehlungen in der Vergangenheit - Neugewichtung nach Zeitablauf

  • BRAK-Mitteilungen

    Wiederzulassung trotz zahlreicher Straftaten in der Vergangenheit

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 52/95

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Unbefugtes

    Auszug aus BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 10/98
    Dabei sind das berechtigte Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Eingliederung und das durch das Berufsrecht geschützte Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden, an der Integrität des Anwaltsstandes gegeneinander abzuwägen (st. Rspr. vgl. Senatsbeschluß vom 29. Januar 1996 - AnwZ (B) 52/95 - BRAK-Mitt. 1996, 122).

    Der Senat hat (Wieder-)Zulassungen als möglich angesehen, wenn nach den Verfehlungen in leichteren Fällen vier bis fünf Jahre, in schweren Fällen bis zu 15 oder 20 Jahre vergangen waren (Senatsbeschluß vom 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - m.w.N.; Senatsbeschluß vom 29. Januar 1996 aaO).

    Schon dieser Abschluß des Verfahrens und die seither inzwischen wiederum vergangene Zeit lassen die Bedeutung dieses Umstands bei Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit als gering erscheinen (vgl. Senatsbeschluß vom 29. Januar 1996 aaO).

  • BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 5/93

    Ausschluss eines Rechtsanwalts aus der Rechtsanwaltschaft - Wiederzulassung eines

    Auszug aus BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 10/98
    Der dagegen gerichtete Antrag auf gerichtliche Entscheidung wurde zurückgewiesen, die sofortige Beschwerde des Antragstellers blieb ohne Erfolg (Senatsbeschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 5/93 - BGHR BRAO § 7 Nr. 5 Wiederzulassung 7).

    Das gilt zumal deshalb - wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 5/93 - dargelegt hat - weil die im Jahre 1981 abgeurteilten Taten im Rahmen seiner anwaltlichen Berufsausübung erfolgt sind und auch die dem Strafurteil aus dem Jahre 1987 zugrundeliegenden Vergehen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Antragstellers begangen worden sind.

  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 6/93

    Versagung der Zulassung eines früheren Stasi-Mitarbeiters zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 10/98
    Der Unwürdigkeitsvorwurf und die jedenfalls zeitweilige Einschränkung der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Freiheit der Berufswahl sind danach gerechtfertigt, wenn der Bewerber ein Verhalten gezeigt hat, das ihn bei Abwägung dieses Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar erscheinen läßt (Senatsbeschluß vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93 - NJW 1994, 1730 [BGH 14.03.1994 - Anwz B 6/93] = BRAK-Mitt. 1994, 108).
  • BGH, 20.01.1995 - AnwZ (B) 16/94

    Unwürdigkeit der Advokatur - DDR-Strafjustiz

    Auszug aus BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 10/98
    Der Senat hat (Wieder-)Zulassungen als möglich angesehen, wenn nach den Verfehlungen in leichteren Fällen vier bis fünf Jahre, in schweren Fällen bis zu 15 oder 20 Jahre vergangen waren (Senatsbeschluß vom 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - m.w.N.; Senatsbeschluß vom 29. Januar 1996 aaO).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 1 AGH 25/15

    Keine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Beleidigung

    Letztlich muss im Hinblick auf die mit der Versagung der Zulassung verbundene Einschränkung der Berufswahlfreiheit bei der jeweiligen im Einzelfall zu treffenden Entscheidung gemäß § 7 Nr. 5 BRAO der Grundsatz der Ver-hältnismäßigkeil strikt beachtet und gewahrt werden (siehe BGH, BRAK-Mitteilungen 1998, 234 bis 235, m.w.N.).
  • BGH, 30.09.2019 - AnwZ (Brfg) 32/18

    Berufung gegen die Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft; Sperrfrist für die

    Gemessen an diesen Maßstäben, ließe sich die Versagung nicht allein unter Hinweis auf die Schwere der weit zurückliegenden Verfehlungen rechtfertigen (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 6. Juli 1998 - AnwZ (B) 10/98, juris Rn. 14; vom 12. April 1999 - AnwZ (B) 67/98, juris Rn. 12 ff.; vom 13. März 2000 - AnwZ (B) 30/99, juris Rn. 5, aber auch vom 10. Mai 2010 - AnwZ (B) 67/09, juris Rn. 6 f.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 AGH 28/17

    Versagen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen unwürdigen Verhaltens

    Allerdings muss im Hinblick auf die mit der Versagung der Zulassung verbundene Einschränkung der Berufswahlfreiheit bei der im jeweiligen Einzelfall zu treffenden Entscheidung nach § 7 Nr. 5 BRAO der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt beachtet und gewahrt werden (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 10/10 -,juris; BGH, Beschl. v. 06.07.1998 - AnwZ (B) 10/98; vgl. auch AGH NW, Urt. v. 07.10.2016 - 1 AGH 23/16).
  • BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 10/10

    Wiederzulassung zu Rechtsanwaltschaft: Versagung wegen Berufsunwürdigkeit

    Allerdings muss im Hinblick auf die mit der Versagung der Zulassung verbundene Einschränkung der Berufswahlfreiheit bei der im jeweiligen Einzelfall zu treffenden Entscheidung nach § 7 Nr. 5 BRAO der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt beachtet und gewahrt werden (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 12. April 1999 - AnwZ (B) 67/99, NJW-RR 1999, 1219 f.; vom 6. Juli 1998 - AnwZ (B) 10/98, BRAK-Mitt. 1998, 234, 235; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 8/99

    Unwürdigkeit des Rechtsanwalts

    Der Unwürdigkeitsvorwurf und die daraus folgende zeitweilige Einschränkung der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Freiheit der Berufswahl sind gerechtfertigt, wenn dem Bewerber ein Verhalten zur Last fällt, das ihn bei Berücksichtigung aller erheblichen Umstände, einschließlich des Zeitablaufs und der zwischenzeitlichen Führung, nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar erscheinen läßt (st. Rspr.: vgl. Senatsbeschlüsse v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93 - NJW 1994, 1730 = BRAK-Mitt. 1994, 108; v. 6. Juli 1998 - AnwZ (B) 10/98, BRAK-Mitt. 1998, 234; v. 12. April 1999 - AnwZ (B) 67/98, BRAK-Mitt. 1999, 187).
  • BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 30/99

    Unwürdigkeit eines Rechtsanwalts nach Veruntreuung von Mandnatengeldern

    Verlangt ist eine einzelfallbezogene Entscheidung; deren Zeitpunkt ist für die Beurteilung maßgeblich (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juli 1998 - AnwZ(B) 10/98 -, BRAK-Mitt. 1999, 234, 235).
  • BGH, 01.02.2021 - AnwZ (Brfg) 14/20

    Erfolglosigkeit der Berufung mangels geltend gemachten Zulassungsgrund

    Gemessen an diesen Maßstäben, ließe sich die Versagung nicht allein unter Hinweis auf die Schwere der weit zurückliegenden Verfehlungen rechtfertigen (vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 6. Juli 1998 - AnwZ (B) 10/98, juris Rn. 14; vom 12. April 1999 - AnwZ (B) 67/98, juris Rn. 12 ff.; vom 13. März 2000 - AnwZ (B) 30/99, juris Rn. 5, aber auch vom 10. Mai 2010 - AnwZ (B) 67/09, juris Rn. 6 f.).
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