Rechtsprechung
   BGH, 18.10.1999 - AnwZ (B) 100/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9463
BGH, 18.10.1999 - AnwZ (B) 100/98 (https://dejure.org/1999,9463)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1999 - AnwZ (B) 100/98 (https://dejure.org/1999,9463)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1999 - AnwZ (B) 100/98 (https://dejure.org/1999,9463)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,9463) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 18.10.1999 - AnwZ (B) 100/98
    An einer Konsolidierung seiner Vermögensverhältnisse im Sinne der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) fehlte es ebenfalls.
  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 18.10.1999 - AnwZ (B) 100/98
    Die Entscheidung ergeht ohne mündliche Verhandlung (BGHZ 44, 25), auf welche die Beteiligten auch verzichtet haben.
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 18.10.1999 - AnwZ (B) 100/98
    An einer Konsolidierung seiner Vermögensverhältnisse im Sinne der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) fehlte es ebenfalls.
  • BGH, 07.03.1985 - IX ZB 16/85

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Auszug aus BGH, 18.10.1999 - AnwZ (B) 100/98
    Allerdings ist anerkannt, daß ein Rechtsmittelführer ohne Verschulden an der Einhaltung der Rechtsmittelfrist verhindert ist, wenn er beispielsweise geistig unfähig war, einen Entschluß zu fassen, insbesondere unter Abwägung des Für und Wider eine sachgerechte Entscheidung über die Einlegung des Rechtsmittels zu treffen (BGH, Beschluß vom 7. März 1985 - IX ZB 16/85 -, VersR 1985, 550).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht