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   BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 13/78   

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https://dejure.org/1978,7245
BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 13/78 (https://dejure.org/1978,7245)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1978 - AnwZ (B) 13/78 (https://dejure.org/1978,7245)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1978 - AnwZ (B) 13/78 (https://dejure.org/1978,7245)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 13/78
    Die Vorschrift begründet nicht nur ein Verlesungs-, sondern auch ein Verwertungsverbot (BGHSt 2, 99, 101 ff; 21, 218 f).

    Denn unter Berücksichtigung der Konfliktslage, die dem Angehörigen als Zeugen erspart werden soll (vgl. BGHSt 2, 99, 104 f), kann das Verwertungsverbot, das sich aus der berechtigten Zeugnis Verweigerung ergibt, im Zulassungsverfahren jedenfalls nicht weiter reichen als im Strafverfahren.

  • BGH, 21.11.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Bedeutung eines Gnadenerweises für Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 13/78
    Als Beweisanzeichen dürfen die früheren Vorfälle hier trotz des Zeitablaufs und des Gnadenerweises aus dem Jahre 1969 unbedenklich mitberücksichtigt werden (vgl. BGHZ 46, 230, 233, 235 ff).

    Der Antragsteller ist für den Anwaltsstand nicht mehr tragbar (vgl. BGHSt 20, 73 f; BGHZ 46, 230, 235, 237).

  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 6/62

    Gesamtdeutscher Arbeitskreis - Bei nachträglicher Aussageverweigerung nach § 55

    Auszug aus BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 13/78
    In diesem Bereich gilt das Verwertungsverbot des § 252 StPO jedoch nicht, weil das Auskunftverweigerungsrecht - anders als das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO - nur dem Schutz des Zeugen und seiner Angehörigen, nicht auch dem des Angeklagten dient (BGHSt 17, 245 f).
  • BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62

    Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 13/78
    Feststellungen, die er seiner Entscheidung - wenn auch nicht nach § 118 Abs. 3 BRAO als bindend, so doch in freier tatrichterlicher Beweiswürdigung als richtig (vgl. BGHZ 39, 110; BGH, MDR 1966, 324) - zugrunde legen könnte, sind in dem Strafverfahren 81 KMs 1/75 StA Köln nicht getroffen worden.
  • BGH, 05.10.1964 - AnwSt (R) 8/64

    Begründung einer Verfahrensrüge mit der Verletzung des Gesetzes durch Richter und

    Auszug aus BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 13/78
    Der Antragsteller ist für den Anwaltsstand nicht mehr tragbar (vgl. BGHSt 20, 73 f; BGHZ 46, 230, 235, 237).
  • BGH, 14.03.1967 - 5 StR 540/66

    Vernehmung von Angehörigen der Kriminalpolizei - Belehrung des vernehmenden

    Auszug aus BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 13/78
    Die Vorschrift begründet nicht nur ein Verlesungs-, sondern auch ein Verwertungsverbot (BGHSt 2, 99, 101 ff; 21, 218 f).
  • BGH, 03.08.1977 - 2 StR 318/77

    Auswirkungen des erst nach der richterlichen Vernehmung erworbenen

    Auszug aus BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 13/78
    Ausgenommen sind nur die Fälle, in denen der Zeuge das Zeugnisverweigerungsrecht erst nach der richterlichen Vernehmung erworben hat (BGHSt 27, 231).
  • BGH, 06.12.1965 - AnwZ (B) 14/65

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 13/78
    Feststellungen, die er seiner Entscheidung - wenn auch nicht nach § 118 Abs. 3 BRAO als bindend, so doch in freier tatrichterlicher Beweiswürdigung als richtig (vgl. BGHZ 39, 110; BGH, MDR 1966, 324) - zugrunde legen könnte, sind in dem Strafverfahren 81 KMs 1/75 StA Köln nicht getroffen worden.
  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    So greift § 252 StPO hier nicht ein: Frühere Angaben des Zeugen bleiben verwertbar; entsprechend dürfen unbeschränkt Vernehmungspersonen gehört werden (BGHSt 6, 209; 17, 245; BGH MDR 1951, 180; BGH bei Dallinger MDR 1968, 202 und 1973, 19; BGH Beschluß vom 16. Oktober 1978 - AnwZ (B) 13/78 -).
  • BGH, 21.12.1981 - AnwZ (B) 19/81

    Rechtsmittel

    Vielmehr können ihre Bekundungen aus früheren Verfahren im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden (BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1978 - AnwZ (B) 13/78).
  • BGH, 14.12.1984 - AnwZ (B) 31/84

    Verzicht auf die die Rechte aus der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Anspruch

    Im Gegensatz zur Auffassung des Ehrengerichtshofs stellte der Senat durch Beschluß vom 16. Oktober 1978 - AnwZ (B) 13/78 - fest, daß der wegen der sexuellen Verfehlungen des Antragstellers vom Vorstand der Antragsgegnerin angeführte Versagungsgrund der Unwürdigkeit (§ 7 Nr. 5 BRAO) vorliege.
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