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   BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 2/93   

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https://dejure.org/1993,9473
BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 2/93 (https://dejure.org/1993,9473)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1993 - AnwZ (B) 2/93 (https://dejure.org/1993,9473)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 2/93 (https://dejure.org/1993,9473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Zulassung eines Anwalts in der DDR nach der deutschen Einheit - Überprüfung der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der Widerrufsverfügung vor dem Ehrengerichtshof - Unvereinbarkeit einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft der DDR mit dem Rechtsstaatsprinzip der ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 2/93
    Das ist mit dem dem Rechtsstaatsprinzip immanenten Vorrang des Gesetzes nicht vereinbar (vgl. BVerfGE 56, 216, 241).
  • BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 29/99

    Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Den Antrag auf gerichtliche Entscheidung wies der Ehrengerichtshof zurück; die sofortige Beschwerde des Antragstellers blieb beim Bundesgerichtshof ohne Erfolg (Senatsbeschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 2/93 - BRAK-Mitt. 1993, 169).

    Der Bescheid vom 6. November 1991 war indessen bereits Gegenstand des Verfahrens über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 17. Dezember 1991, das mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Juni 1993 (aaO) abgeschlossen worden ist.

  • BGH, 17.06.1996 - AnwZ (B) 5/96

    Rechtsanwalt - Zulassung - Diplom

    Das Rechtsmittel ist zulässig (§ 42 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 BRAO; vgl. Senatsbeschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 2/93 - BRAK-Mitt. 1993, 169), es hat jedoch sachlich keinen Erfolg.

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß vor der Wiedervereinigung erteilte Anwaltszulassungen der Überprüfung (auch) nach dieser Vorschrift unterliegen (Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 1993 a.a.O., vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 37/93 - BRAK-Mitt. 1994, 102 und vom 29. Januar 1996).

  • BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 59/95

    Aufhebung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Aufhebung der Zulassung als

    Das Rechtsmittel ist zulässig (§ 42 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 BRAO; vgl. Senatsbeschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 2/93 - BRAK-Mitt. 1993, 169), es bleibt jedoch sachlich ohne Erfolg.

    Die Zulassung des Antragstellers unterlag allerdings aufgrund des Art. 19 Satz 2 EinigVtr der Oberprüfung durch den Antragsgegner (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 1993 a.a.O. und vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 37/93 - BRAK-Mitt. 1994, 102).

  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 37/93

    DDR - Rechtsbeistand - Wiedervereinigung - Angreifbarer Verwaltungsakt

    Diese Möglichkeit war ihr, wie der Senat bereits mit Beschluß vom 14. Juni 1993 (AnwZ (B) 2/93 = BRAK-Mitt. 1993, 169) entschieden hat, durch Art. 19 des Einigungsvertrages eröffnet.
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