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BGH, 30.01.2006 - AnwZ (B) 20/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Deutsches Notarinstitut
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
Widerruf der Anwaltszulassung bei Vermögensverfall
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls; Eintragung im Schuldnerverzeichnis
- Judicialis
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 2. Halbsatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Niedersachsen, 20.12.2004 - AGH 11/04
- BGH, 30.01.2006 - AnwZ (B) 20/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82
Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Auszug aus BGH, 30.01.2006 - AnwZ (B) 20/05
Angesichts dessen und bei den bislang lediglich geringen Erlösen aus der Praxis des Antragstellers ist nicht hinreichend dargetan, dass sich seine Vermögensverhältnisse nunmehr derart konsolidiert hätten, dass von einem Widerruf abgesehen werden könnte (vgl. BGHZ 75, 356; 84, 149). - BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79
Wegfall des Rücknahmegrundes
Auszug aus BGH, 30.01.2006 - AnwZ (B) 20/05
Angesichts dessen und bei den bislang lediglich geringen Erlösen aus der Praxis des Antragstellers ist nicht hinreichend dargetan, dass sich seine Vermögensverhältnisse nunmehr derart konsolidiert hätten, dass von einem Widerruf abgesehen werden könnte (vgl. BGHZ 75, 356; 84, 149).
- OLG Celle, 10.05.2011 - 1 Ws 170/11
Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung eigener Rechte durch einen …
Der Antragsteller verlor durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 2006 - AnwZ (B) 20/05 - wegen Vermögenslosigkeit seine Zulassung als Rechtsanwalt. - AGH Niedersachsen, 09.12.2013 - AGH 19/13 Die gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde des Klägers hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 30. Januar 2006 zurückgewiesen, AnwZ (B) 20/05.