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   BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 20/98   

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https://dejure.org/1998,10723
BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 20/98 (https://dejure.org/1998,10723)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1998 - AnwZ (B) 20/98 (https://dejure.org/1998,10723)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1998 - AnwZ (B) 20/98 (https://dejure.org/1998,10723)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BRAK-Mitteilungen

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidung des AGH

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 20/98
    Der Senat kann die unzulässigen Rechtsmittel ohne mündliche Verhandlung verwerfen (BGHZ 44, 25).
  • BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 18/95

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung des

    Auszug aus BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 20/98
    Eine selbständige Anfechtung des Geschäftswerts ist in der BRAO ebenfalls nicht vorgesehen (Senatsbeschl. v. 30. Oktober 1995 - AnwZ (B) 18/95).
  • BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 40/97

    Bindungswirkung des Bundesgerichtshofes an Entscheidungen des

    Auszug aus BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 20/98
    Eine Nichtzulassungsbeschwerde hat das Gesetz nicht vorgesehen; der von der Antragstellerin eingelegte Rechtsbehelf ist daher unstatthaft (vgl. Senatsbeschl. v. 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 16/90, v. 29. Oktober 1990 - AnwZ (B) 46/90, v. 24. November 1997 - AnwZ (B) 40/97, BRAK-Mitt. 1998, 41).
  • BGH, 29.10.1990 - AnwZ (B) 46/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 20/98
    Eine Nichtzulassungsbeschwerde hat das Gesetz nicht vorgesehen; der von der Antragstellerin eingelegte Rechtsbehelf ist daher unstatthaft (vgl. Senatsbeschl. v. 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 16/90, v. 29. Oktober 1990 - AnwZ (B) 46/90, v. 24. November 1997 - AnwZ (B) 40/97, BRAK-Mitt. 1998, 41).
  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 16/90

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 20/98
    Eine Nichtzulassungsbeschwerde hat das Gesetz nicht vorgesehen; der von der Antragstellerin eingelegte Rechtsbehelf ist daher unstatthaft (vgl. Senatsbeschl. v. 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 16/90, v. 29. Oktober 1990 - AnwZ (B) 46/90, v. 24. November 1997 - AnwZ (B) 40/97, BRAK-Mitt. 1998, 41).
  • BGH, 17.10.2005 - AnwZ (B) 75/04

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Die in § 223 Abs. 3 BRAO getroffene Regelung ist daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. Oktober 1998 - AnwZ(B) 20/98, BRAK-Mitt. 1999, 37).
  • BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 37/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der Gestattung zur

    Diese Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich; denn das Grundgesetz gewährt keinen Anspruch auf einen mehrstufigen Instanzenzug (BGH, Beschl. v. 5. Oktober 1998 - AnwZ (B) 20/98, BRAK-Mitt. 1999, 37).
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