Rechtsprechung
| BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 21/94 |
Volltextveröffentlichungen
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 59/01
Anwaltsrecht - Zur Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 1 Nr. 1 BRAO
Indem der Anwaltsgerichtshof die Hauptsache - entgegen dem aufrechterhaltenen Sachantrag des Antragstellers - für erledigt erklärt und über die Kosten entschieden hat, ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung der Sache nach als unzulässig angesehen und damit im Sinne des § 42 Abs. 1 BRAO zurückgewiesen worden (BGH, Beschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124 unter II 1).Der trotz eingetretener Erledigung der Hauptsache aufrechterhaltene Antrag auf gerichtliche Entscheidung war mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig geworden und wäre deshalb mit der Kostenfolge aus §§ 201 BRAO, 13 a FGG abschlägig zu bescheiden gewesen (vgl. BGH, Beschluß vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 29/92, BRAK-Mitt. 1993, 105 unter II 2; BGH, Beschluß vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 16/93, BRAK-Mitt. 1993, 221 unter II 1; BGH, Beschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124 unter II 2).
- BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 88/05
Verfahrensrecht - Sofortige Beschwerde bei erledigtem Widerrufsbescheid
In einem solchen Fall ist der Hauptantrag als unzulässig zu verwerfen, wenn, wie hier, die Erledigung in der Hauptsache tatsächlich eingetreten (Senat, Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, BRAK-Mitt. 1993, 105; Beschl. v. 14. Juni 1993, AnwZ (B) 16/93, BRAK-Mitt. 1993, 221; Beschl. v. 24. Oktober 1994, AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124) und über den Hilfsantrag zu entscheiden ist (Senat, Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965, 966).Gegen die Verwerfung des Hauptantrags als unzulässig wäre dann die sofortige Beschwerde gegeben (Senat, Beschl. v. 24. Oktober 1994, AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124; Beschl. v. 13. Januar 2003, AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965).
- BGH, 08.12.2008 - AnwZ (B) 37/08
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen den Widerruf der Zulassung zur …
Nach der Rechtsprechung des Senats besteht kein (Rechtsschutz-) Interesse an der Klärung der Frage, ob der bestandskräftig gewordene Widerruf der Zulassung auch noch auf einen in einem früheren, nicht bestandskräftig gewordenen Widerrufsbescheid genannten Grund hätte gestützt werden können (Beschl. v. 24. Oktober 1994, AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124, 125; Beschl. v. 16. Juni 2008, AnwZ (B) 38/07 Tz. 4).
- BGH, 16.06.2008 - AnwZ (B) 38/07
Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung des Widerrufs der Zulassung zur …
Deshalb besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kein Rechtsschutzinteresse an der Überprüfung des früheren Bescheids (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124;… Senatsbeschluss vom 7. März 2005, aaO; Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2006 - AnwZ (B) 95/05). - BGH, 09.10.2006 - AnwZ (B) 95/05
Rechtsanwälte - Widerruf der Zulassung
Deshalb besteht nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 24. Oktober 1994, AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124) auch kein Rechtsschutzinteresse an der Überprüfung dieses früheren Bescheids. - BGH, 21.10.2009 - AnwZ (B) 57/09
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögenverfalls sowie wegen …
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124) besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr für die Überprüfung eines weiteren Widerrufsgrundes, wenn die Zulassung bereits bestandskräftig aus anderem Grund widerrufen worden ist. - BGH, 07.08.2009 - AnwZ (B) 112/08
Kostenentscheidung nach Erledigung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens …
Es besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, die Frage zu klären, ob der bereits bestandskräftige Widerruf der Zulassung auch noch auf den in der Widerrufsverfügung vom 20. März 2008 genannten Grund hätte gestützt werden können (vgl. BGH, Beschl. v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124). - BGH, 21.10.2009 - AnwZ (B) 38/09
Rechtsschutzbedürfnis nach bestandskräftigem Widerruf einer Zulassung zur …
Nachdem die Zulassung des Antragsgegners bestandskräftig widerrufen worden ist, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, die Frage zu klären, ob die Zulassung auch wegen Vermögensverfalls zu widerrufen gewesen wäre (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO; vgl. BGH, Beschl. v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124). - BGH, 18.01.2010 - AnwZ (B) 65/09
Rechtsanwälte
Nach der Rechtsprechung des Senats besteht kein (Rechtsschutz-) Interesse an der Klärung der Frage, ob der bestandskräftig gewordene Widerruf der Zulassung auch noch auf einen in einem früheren, nicht bestandskräftig gewordenen Widerrufsbescheid genannten Grund hätte gestützt werden können (Beschl. v. 24. Oktober 1994, AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124, 125; Beschl. v. 8. Dezember 2008, AnwZ (B) 37/08 Tz. 4). - BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 56/09
Rechtsanwälte
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats besteht kein Rechtsschutzinteresse mehr für die Überprüfung eines weiteren Widerrufsgrundes, wenn die Zulassung bereits bestandskräftig aus anderem Grund widerrufen worden ist (vgl. etwa Beschl. v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 21/94, BRAK-Mitt. 1995, 124; Beschl. v. 8. Dezember 2008 - AnwZ (B) 37/08 Tz. 4). - BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 81/09
Rechtsanwälte
- BGH, 14.05.2010 - AnwZ (B) 78/08
Rechtsanwälte - Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls
- BGH, 08.06.2010 - AnwZ (B) 17/09
Rechtsanwälte - Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls
- BGH, 17.06.2010 - AnwZ (B) 39/09
Rechtsanwälte - Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall
- BGH, 17.06.2010 - AnwZ (B) 93/09
Rechtsanwälte - Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- BGH, 09.03.2010 - AnwZ (B) 35/09
Rechtsanwälte - Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- BGH, 03.08.2010 - AnwZ (B) 47/09
Rechtsanwälte - Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall, Kosten
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