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   BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 25/99   

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https://dejure.org/2000,638
BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 25/99 (https://dejure.org/2000,638)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2000 - AnwZ (B) 25/99 (https://dejure.org/2000,638)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2000 - AnwZ (B) 25/99 (https://dejure.org/2000,638)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fachanwalt - Rechtsanwalt - Praktische Erfahrungen - Syndikus

  • Anwaltsblatt

    § 43c BRAO

  • Judicialis

    FAO § 2 Abs. 1 Buchst. b; ; FAO § 5 Satz 1 Buchst. c

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    FAO § 2 Abs. 1 b; FAO § 5 S. 1 c
    Kein Nachweis der besonderen praktischen Erfahrung durch Syndikustätigkeit

  • BRAK-Mitteilungen

    Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FAO § 2 Abs. 1 lit. b, § 5 S. 1 lit. c
    Nachweis praktischer Erfahrungen zum Erwerb der Bezeichnung als Fachanwalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1645
  • MDR 2000, 671
  • NZA 2000, 615
  • VersR 2000, 1174
  • WM 2000, 1605
  • BB 2000, 1375
  • AnwBl 2000, 628
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 384/97

    Verfassungsmäßigkeit und Rechtsfolgen des Tätigkeitsverbots des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 25/99
    Denn die Tätigkeit des Syndikus ist keine anwaltliche (BGH, Urt. v. 25. Februar 1999 - IX ZR 384/97, WM 1999, 970, 971; z.V.b. in BGHZ = EWiR 1999, 503 Henssler = WuB VIII B. § 46 BRAO 1.99 Michalski/Behnke).
  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 85/98

    Inkrafttreten der Berufsordnung und der Fachanwaltsordnung für Rechtsanwälte;

    Auszug aus BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 25/99
    Dann ließe sich auch das Postulat, wonach die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung eine dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Anwalt voraussetzt (§ 3 FAO; vgl. dazu zuletzt BGH, Beschl. v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 85/98, BRAK-Mitt. 1999, 562), schwerlich aufrechterhalten.
  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 81/98

    Voraussetzungen für die Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht

    Auszug aus BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 25/99
    Stets muß der Bewerber die Fälle aber als weisungsfreier unabhängiger Anwalt bearbeitet haben; eine dem § 9 Abs. 2 RAFachBezG entsprechende Ausnahmeregelung wurde von der Satzungsversammlung bewußt abgelehnt (vgl. Feuerich, in: Feuerich/Braun, BRAO 4. Aufl. § 5 FAO Rdn. 2; Holl, in: Hartung/Holl, FAO § 5 Rdn. 45, 51; ferner BGH, Beschl. v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 81/98, BRAK-Mitt. 1999, 230, 231; die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen).
  • BAG, 23.05.2023 - 10 AZB 18/22

    Elektronischer Rechtsverkehr - Verbandssyndikusrechtsanwalt

    Derjenige, der in einem festen Dienst- oder Anstellungsverhältnis zu einem bestimmten Arbeitgeber stand (Syndikus), war daher in dieser Eigenschaft nicht als Rechtsanwalt tätig (BGH 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 20/10 - aaO; 4. November 2009 - AnwZ (B) 16/09 - Rn. 17, BGHZ 183, 73; 13. März 2000 - AnwZ (B) 25/99 - zu II der Gründe) .
  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 37/05

    Anforderungen an den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Steuerrecht

    Es kann auch offen bleiben, ob an dieser Rechtsprechung im Hinblick auf die in Rechtsprechung (AGH Frankfurt NJW 2000, 1659, 1660) und Schrifttum (Kleine-Cosack, EWiR 2000, 859, 860; Hartung, MDR 2000, 671; Prütting, AnwBl. 2001, 313, 315; Koch in Festschrift für Hans-Jürgen Rabe, S. 77, 86; Redeker, NJW 2004, 889, 890; Biermann, AnwBl. 1994, 562, 564) geäußerten Bedenken festzuhalten ist.
  • BGH, 04.11.2009 - AnwZ (B) 16/09

    Persönliche Fallbearbeitung i.S. der Fachanwaltsordnung

    Eine Fallbearbeitung als Syndikus ist dagegen grundsätzlich keine Fallbearbeitung als Rechtsanwalt, weil der Syndikusanwalt, anders als ein angestellter Rechtsanwalt (zu diesem Senat, BGHZ 166, 299, 303 f.), innerhalb seines festen Beschäftigungsverhältnisses nicht anwaltlich tätig wird (BGHZ 141, 69, 76 f.; Senat, Beschl. v. 13. März 2000, AnwZ (B) 25/99, NJW 2000, 1645; Beschl. v. 18. Juni 2001, AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130).
  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 41/00

    Berücksichtigung von Zeiten als Syndikusanwalt beim Erwerb einer

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 13. März 2000 (AnwZ (B) 25/99 - MDR 2000, 671) entschieden, daß die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fälle als Syndikus zur Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung selbst dann nicht ausreicht, wenn der Syndikus im Zweitberuf Rechtsanwalt ist.

    Der Satzungsgeber hat in § 5 FAO keinen abweichenden Begriff anwaltlicher Tätigkeit zugrunde gelegt (Feuerich/Braun, BRAO 5. Aufl. § 5 FAO Rdn. 3; Kilian, MDR 2000, 239; a.A. AGH Hessen, MDR 2000, 671; Prütting, Anw.Bl. 2001, 313).

  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 25/02

    Berücksichtigung von Tätigkeiten als Syndikusanwalt bei der Verleihung der

    Die Antragsgegnerin hat den Antrag unter Berufung auf den Senatsbeschluß vom 13. März 2000 (AnwZ (B) 25/99, NJW 2000, 1645) mit der Begründung zurückgewiesen, die vom Antragsteller aufgelisteten 144 Fälle könnten nicht gewertet werden, weil der Antragsteller diese Fälle nicht als selbständiger Rechtsanwalt, sondern als Syndikus eines Arbeitgeberverbandes bearbeitet habe.

    Im Beschluß vom 13. März 2000 (AnwZ (B) 25/99, NJW 2000, 1645), auf den sich die Antragsgegnerin in ihrer ablehnenden Entscheidung beruft, hat der Senat zunächst zwar ohne Einschränkung entschieden, daß die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fälle als Syndikus zur Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung selbst dann nicht ausreicht, wenn der Syndikus im Zweitberuf Rechtsanwalt ist.

  • BGH, 25.10.2006 - AnwZ (B) 80/05

    Erwerb der Fachanwaltsqualifikation durch einen Syndikusanwalt; Nachweis der

    Eine solche Bearbeitung war nämlich nur anzunehmen, wenn sie weisungsfrei und unabhängig war (Senat, Beschl. v. 13. März 2000, AnwZ (B) 25/99, NJW 2000, 1645; Beschl. v. 18. Juni 2001, AnwZ (B) 41/00, NJW 2001, 3130).
  • BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 40/01

    Überprüfung der Qualifikation eines Fachanwalts-Bewerbers durch den Fachausschuß

    Die Voraussetzungen für den Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen sind in §§ 4 und 5 FAO in Anlehnung an die früheren Bestimmungen in §§ 8 und 9 RAFachBezG geregelt und insoweit formalisiert, als für den Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse eine erfolgreiche Lehrgangsteilnahme (§ 4 Abs. 1 FAO) und für den Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen eine quantitativ bestimmte Anzahl selbständiger Fallbearbeitungen (§ 5 FAO) in der Regel erforderlich, aber auch ausreichend ist (Senatsbeschluß vom 13. März 2000 - AnwZ (B) 25/99, NJW 2000, 1645 zu § 5 FAO).
  • BGH, 06.11.2000 - AnwZ (B) 75/99

    Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des kollektiven

  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 2/03

    Vergabe von Sonderpunkten für die Tätigkeit als Syndikusanwalt im Rahmen der

  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 22/02

    Berücksichtigung von Tätigkeiten als Syndikusanwalt bei der Verleihung der

  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 1/03

    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten als Syndikusanwalt bei der Besetzung

  • AGH Bremen, 10.10.2001 - 1 AGH 6/00

    Syndikusanwalt - zur Anerkennung besonderer praktischer Erfahrungen

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 15.02.2002 - 1 ZU 52/00

    Syndikusanwalt - zur Anerkennung besonderer praktischer Erfahrungen

  • AGH Niedersachsen, 15.07.2005 - AGH 6/05

    Voraussetzungen für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung; Qualizifierung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2014 - L 2 R 55/12
  • SG Köln, 23.02.2015 - S 37 R 215/14

    Anspruch eines Syndikusanwalts auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der

  • KG, 11.12.2002 - Not 17/01

    Notarzulassung - Tätigkeit des Syndikusanwalts als hauptberufliche

  • AGH Sachsen-Anhalt, 23.01.2004 - 1 AGH 19/03

    Antrag auf Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für

  • KG, 11.12.2002 - Not 18/01
  • AGH Rheinland-Pfalz, 16.06.2000 - 1 AGH 30/99

    Nachweis der praktischen Erfahrungen im Fachanwaltszulassungsverfahren

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