Rechtsprechung
BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 26/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versagung der Rechtsanwaltszulaasung wegen früherer Mitarbeitertätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit - Versagung der Rechtsanwaltszulassung wegen schweren Verstoßes gegen Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit
- Judicialis
- BRAK-Mitteilungen
Keine Versagung der Zulassung trotz unrichtiger Angaben im Zulassungsverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 72/97
Versagung der Anwaltszulassung bei Unwürdigkeit der Ausübung - Arbeiten unter …
Auszug aus BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 26/98
Als unwürdig im Sinne dieser Vorschrift ist ein Bewerber anzusehen, der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar ist (Senatsbeschl. v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94, BRAK-Mitt. 1995, 71; v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96, BRAK-Mitt. 1997, 122; v. 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 72/97).Demnach müssen weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten auch bei Berücksichtigung der staatlichen Ordnung, die in der DDR gegolten hat, und der Aufgabe, die dem MfS damals zur Aufrechterhaltung des herrschenden repressiven Systems zukam, objektiv und subjektiv besonders verwerflich erscheinen lassen (BVerfGE 93, 213, 244; Senatsbeschl. v. 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 72/97 u. 76/97).
- BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 54/94
DDR - Politische Straftat - Anwaltsmandat
Auszug aus BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 26/98
Als unwürdig im Sinne dieser Vorschrift ist ein Bewerber anzusehen, der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar ist (Senatsbeschl. v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94, BRAK-Mitt. 1995, 71; v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96, BRAK-Mitt. 1997, 122; v. 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 72/97). - BGH, 17.06.1996 - AnwZ (B) 54/95
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen vorhergehenden unwürdigen …
Auszug aus BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 26/98
Allerdings können nach der Rechtsprechung des Senats bewußt unwahre Angaben eines Anwaltsbewerbers zur Annahme seiner Unwürdigkeit im Sinne von § 7 Nr. 5 BRAO führen, insbesondere, wenn es sich um planmäßig über einen längeren Zeitraum geübte arglistige Machenschaften handelt oder die unwahren Angaben im Zulassungsverfahren zwecks Täuschung der Zulassungsbehörde gemacht werden (Beschl. v. 17. Juni 1996 - AnwZ (B) 54/95, DtZ 1997, 160).
- BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 76/97
Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen der Mitarbeit beim …
Auszug aus BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 26/98
Jedenfalls kann infolge des seitdem vergangenen Zeitraums von mehr als 13 Jahren in dem genannten Verhalten kein Grund mehr gesehen werden, der den Antragsteller noch heute unwürdig zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs erscheinen läßt (vgl. Senatsbeschl. v. 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 76/97). - BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 19/96
Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Würdigkeit zur Ausübung des …
Auszug aus BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 26/98
Als unwürdig im Sinne dieser Vorschrift ist ein Bewerber anzusehen, der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf (noch) nicht tragbar ist (Senatsbeschl. v. 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94, BRAK-Mitt. 1995, 71; v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96, BRAK-Mitt. 1997, 122; v. 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 72/97). - BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
DDR-Rechtsanwälte
Auszug aus BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 26/98
Demnach müssen weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten auch bei Berücksichtigung der staatlichen Ordnung, die in der DDR gegolten hat, und der Aufgabe, die dem MfS damals zur Aufrechterhaltung des herrschenden repressiven Systems zukam, objektiv und subjektiv besonders verwerflich erscheinen lassen (BVerfGE 93, 213, 244; Senatsbeschl. v. 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 72/97 u. 76/97).