Rechtsprechung
BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 26/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
DDR - Diplom- Jurist - Jurist - Diplom - Ministerium für Staatssicherheit - Zulassung - Rechtsanwalt - Sofortige Beschwerde
- Judicialis
RAG § 4 Abs. 1 Nr. 2; ; RAG § 4; ; RAG § 4 Abs. 1; ; DRiG § 5 Abs. 1; ; BRAO § 42 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAO § 42 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RAG § 4 Abs. 1
Zulassung eines DDR-Diplom-Juristen als Rechtsanwalt - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 27/94
Juristische Tätigkeit - Anwaltszulassung
Auszug aus BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 26/99
Andererseits reicht eine bloße Verwaltungstätigkeit - sei es als Sachbearbeiter, Referent oder sonst im öffentlichen Dienst - nicht aus (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 27/94 - BRAK-Mitt. 1995, 30; vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 66/96 - BRAK-Mitt. 1997, 198). - BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 67/93
DDR - Rechtsanwalt - Zulassung - Sonderregelung - Rechtsberatende Tätigkeit
Auszug aus BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 26/99
Das verbietet ein enges Verständnis des Merkmals einer rechtsberatenden beruflichen Tätigkeit; es ist vielmehr auch dann als erfüllt anzusehen, wenn der Bewerber im Rahmen eines anderen Berufs eine rechtsberatende Tätigkeit erheblichen Umfangs ausgeübt hat (vgl. Senatsbeschluß vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 67/93 - BRAK-Mitt. 1994, 238). - BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 46/89
Zulassung eines in der DDR zugelassenen Rechtsanwalts in der Bundesrepublik
Auszug aus BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 26/99
a) Die Vorschrift des § 4 Abs. 1 RAG trägt einerseits dem Umstand Rechnung, daß die in der früheren DDR ausgebildeten Juristen keine Möglichkeit hatten, ein zweites juristisches Staatsexamen abzulegen und die Befähigung zum Richteramt im Sinne von § 5 Abs. 1 DRiG zu erwerben, andererseits berücksichtigt sie, daß das juristische Diplom dem zweiten juristischen Staatsexamen nicht gleichwertig ist (vgl. BGHZ 109, 286, 290). - BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 66/96
Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ablehnung wegen fehlender …
Auszug aus BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 26/99
Andererseits reicht eine bloße Verwaltungstätigkeit - sei es als Sachbearbeiter, Referent oder sonst im öffentlichen Dienst - nicht aus (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 27/94 - BRAK-Mitt. 1995, 30; vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 66/96 - BRAK-Mitt. 1997, 198). - BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 7/98
Zulassung eines DDR-Diplomjuristen zur Rechtsanwaltschaft - …
Auszug aus BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 26/99
Diesem Sinn und Zweck der Vorschrift ist Rechnung zu tragen, wenn es um die Bestimmung dessen geht, was als juristische Praxis in der Rechtspflege oder in einem rechtsberatenden Beruf anzusehen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Juli 1998 - AnwZ (B) 7/98 - BRAK-Mitt. 1998, 284 m.w.N.).
- BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 6/01
Zulassung eines DDR-Diplomjuristen und ehemaligen Stasi-Mitarbeiters zur …
Die Vorschrift des § 4 RAG modifiziert §§ 4 BRAO, 5 Abs. 1 DRiG in dem Sinne, daß die Diplomprüfung an die Stelle des ersten Staatsexamens tritt und außerdem in einer zweijährigen Tätigkeit in der Rechtspflege oder in einem rechtsberatenden Beruf die im Hochschulstudium gewonnenen theoretischen Kenntnisse so praktisch erfahren werden, daß der Diplom-Jurist einen Stand erreicht, der dem nach einem Vorbereitungsdienst abgelegten zweiten Staatsexamen angenähert ist (BGH, Beschl. v. 13. März 2000 - AnwZ (B) 26/99).Diese kann deshalb auch in einem nichtanwaltlichen Beruf erbracht worden sein (BGH, Beschl. v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 67/93, BRAK-Mitt. 1994, 105; v. 13. März 2000, aaO).
b) Ermittlungs- und Überprüfungstätigkeit für das MfS der ehemaligen DDR ist nicht als juristische Praxis in der Rechtspflege zu werten (BGH, Beschl. v. 13. März 2000, aaO).
Eine solche Aufgabe erforderte zwar eine juristische Ausbildung, war aber in ihrem Kern darauf ausgerichtet, eine dem Leiter der Dienststelle obliegende Verwaltungsaufgabe vorzubereiten (vgl. BGH, Beschl. v. 13. März 2000, aaO).