Rechtsprechung
   BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 28/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6161
BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 28/94 (https://dejure.org/1994,6161)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1994 - AnwZ (B) 28/94 (https://dejure.org/1994,6161)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 28/94 (https://dejure.org/1994,6161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,6161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJ 1995, 165
  • AnwBl 1995, 143
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 6/93

    Versagung der Zulassung eines früheren Stasi-Mitarbeiters zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 28/94
    An dem Grundsatz der Menschlichkeit hat sich vergangen, wer zur Unterstützung des repressiven Systems der ehemaligen DDR freiwillig und gezielt, insbesondere durch Eindringen in die Privatsphäre anderer und Mißbrauch persönlichen Vertrauens, Informationen über Mitbürger gesammelt, an die auch in der DDR für ihre repressive und menschenverachtende Tätigkeit bekannte Staatssicherheit weitergegeben und dabei jedenfalls in Kauf genommen hat, daß diese Informationen zum Nachteil der denunzierten Personen, namentlich zur Unterdrückung ihrer Menschen- und Freiheitsrechte benutzt würden (Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93, NJW 1994, 1730 [BGH 14.03.1994 - Anwz B 6/93] = NJ 1994, 284 = AnwBl 1994, 295 = BRAK-Mitt 1994, 108; vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 9/94).

    So hat der Senat in einem Fall 10jähriger Tätigkeit als IM (1978 bis 1987) einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren nach Beendigung der Spitzeldienste für erforderlich angesehen, um der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht mehr entgegenzustehen (oben genannter Beschluß vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93 S. 15).

    Allerdings können nach ständiger Rechtsprechung des Senats bewußt unwahre Angaben des Anwaltsbewerbers zur Annahme seiner Unwürdigkeit führen, insbesondere wenn es sich um planmäßig über einen längeren Zeitraum geübte, arglistige Machenschaften handelt oder die unwahren Angaben im Zulassungsverfahren zwecks Täuschung der Zulassungsbehörde gemacht werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 53/86, BRAK-Mitt 1987, 150; vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 55/93, AnwBl 1994, 421 und 58/93, AnwBl 1994, 295 = NJ 1994, 283 = BRAK-Mitt 1994, 107; vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 78/93, BRAK-Mitt 1994, 179).

  • BGH, 21.02.1994 - AnwZ (B) 58/93

    DDR - Rechtsanwalt - Richterüberprüfungsverfahren - Stasi-Tätigkeit -

    Auszug aus BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 28/94
    Schließlich haben der Zeitablauf seit den falschen Angaben und ihr geringer Einfluß auf den Gang des Verfahrens ihre zulassungserhebliche Bedeutung weiter herabgesetzt (vgl. oben genannter Beschluß vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 58/93).
  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 38/87

    Antrag von Horst Mahler im Verfahren auf Wiederzulassung zur Anwaltschaft

    Auszug aus BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 28/94
    Der Senat hat dies angenommen, wenn nach den Verfehlungen in leichteren Fällen vier bis fünf Jahre und in schweren Fällen bis zu 15 oder 20 Jahre vergangen waren (z.B. Senatsbeschlüsse vom 30. November 1987 - AnwZ (B) 38/87, NJW 1988, 1793 = BRAK-Mitt 1988, 147 = BGHR BRAO § 7 Nr. 5 Wiederzulassung 1; vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 49/92 und 53/92; vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 5/93).
  • BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 47/93

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Gründe für

    Auszug aus BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 28/94
    In dem Fall einer früheren DDR-Richterin hat er die nach der Beendigung ihres IM-Einsatzes vergangenen 13 Jahre als ausreichend erachtet (oben genannter Beschluß vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93 S. 8).
  • BGH, 21.02.1994 - AnwZ (B) 55/93

    Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Verschweigen der früheren

    Auszug aus BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 28/94
    Allerdings können nach ständiger Rechtsprechung des Senats bewußt unwahre Angaben des Anwaltsbewerbers zur Annahme seiner Unwürdigkeit führen, insbesondere wenn es sich um planmäßig über einen längeren Zeitraum geübte, arglistige Machenschaften handelt oder die unwahren Angaben im Zulassungsverfahren zwecks Täuschung der Zulassungsbehörde gemacht werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 53/86, BRAK-Mitt 1987, 150; vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 55/93, AnwBl 1994, 421 und 58/93, AnwBl 1994, 295 = NJ 1994, 283 = BRAK-Mitt 1994, 107; vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 78/93, BRAK-Mitt 1994, 179).
  • BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 49/92

    Verzicht auf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgund eines Verbrechens wegen

    Auszug aus BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 28/94
    Der Senat hat dies angenommen, wenn nach den Verfehlungen in leichteren Fällen vier bis fünf Jahre und in schweren Fällen bis zu 15 oder 20 Jahre vergangen waren (z.B. Senatsbeschlüsse vom 30. November 1987 - AnwZ (B) 38/87, NJW 1988, 1793 = BRAK-Mitt 1988, 147 = BGHR BRAO § 7 Nr. 5 Wiederzulassung 1; vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 49/92 und 53/92; vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 5/93).
  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 78/93

    Rechtsanwalt - Zulassung - Unwürdigkeitsprüfung - Spionagetätigkeit

    Auszug aus BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 28/94
    Allerdings können nach ständiger Rechtsprechung des Senats bewußt unwahre Angaben des Anwaltsbewerbers zur Annahme seiner Unwürdigkeit führen, insbesondere wenn es sich um planmäßig über einen längeren Zeitraum geübte, arglistige Machenschaften handelt oder die unwahren Angaben im Zulassungsverfahren zwecks Täuschung der Zulassungsbehörde gemacht werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 53/86, BRAK-Mitt 1987, 150; vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 55/93, AnwBl 1994, 421 und 58/93, AnwBl 1994, 295 = NJ 1994, 283 = BRAK-Mitt 1994, 107; vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 78/93, BRAK-Mitt 1994, 179).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 28/94
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in der einen KBW-Bewerber betreffenden Entscheidung BVerfGE 63, 266, 286, 288 die Notwendigkeit hervorgehoben, bei der Einschränkung des Grundrechts auf freie Berufswahl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu wahren, die Gesamtpersönlichkeit des Bewerbers im Zeitpunkt der Entscheidung zu würdigen und dabei neben seinem Fehlverhalten auch sein früheres und späteres Wohlverhalten und seine Lebensverhältnisse im ganzen zu berücksichtigen.
  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 9/94

    DDR - Rechtsanwaltszulassung - Vertrauensbruch

    Auszug aus BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 28/94
    An dem Grundsatz der Menschlichkeit hat sich vergangen, wer zur Unterstützung des repressiven Systems der ehemaligen DDR freiwillig und gezielt, insbesondere durch Eindringen in die Privatsphäre anderer und Mißbrauch persönlichen Vertrauens, Informationen über Mitbürger gesammelt, an die auch in der DDR für ihre repressive und menschenverachtende Tätigkeit bekannte Staatssicherheit weitergegeben und dabei jedenfalls in Kauf genommen hat, daß diese Informationen zum Nachteil der denunzierten Personen, namentlich zur Unterdrückung ihrer Menschen- und Freiheitsrechte benutzt würden (Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93, NJW 1994, 1730 [BGH 14.03.1994 - Anwz B 6/93] = NJ 1994, 284 = AnwBl 1994, 295 = BRAK-Mitt 1994, 108; vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 9/94).
  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 53/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 28/94
    Allerdings können nach ständiger Rechtsprechung des Senats bewußt unwahre Angaben des Anwaltsbewerbers zur Annahme seiner Unwürdigkeit führen, insbesondere wenn es sich um planmäßig über einen längeren Zeitraum geübte, arglistige Machenschaften handelt oder die unwahren Angaben im Zulassungsverfahren zwecks Täuschung der Zulassungsbehörde gemacht werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 53/86, BRAK-Mitt 1987, 150; vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 55/93, AnwBl 1994, 421 und 58/93, AnwBl 1994, 295 = NJ 1994, 283 = BRAK-Mitt 1994, 107; vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 78/93, BRAK-Mitt 1994, 179).
  • BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 5/93

    Ausschluss eines Rechtsanwalts aus der Rechtsanwaltschaft - Wiederzulassung eines

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

  • BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 6/95

    Nicht erfolgte Ablegung der zweiten juristischen Staatsprüfung als Grund für die

    Jede Form von Automatismus zwischen Fehlverhalten und Berufsversagung widerspricht dem Gebot einer einzelfallbezogenen Gewichtung aller für und gegen den Zulassungsbewerber sprechenden Umstände (st. Rspr., z.B. Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - und vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 28/94).

    Solche bewußt unwahren Angaben eines Anwaltsbewerbers zwecks Täuschung der Zulassungsbehörde können ihn für den Beruf eines Rechtsanwalts unwürdig erscheinen lassen (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 28/94 und 36/94 , vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 78/93, BRAK-Mitt. 1994, 179 = AnwBl 1994, 422 = DtZ 1995, 57, und vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 55/93, AnwBl 1994, 421 = BGHR DDR-RAG § 7 Nr. 2 Verhalten unwürdiges 1).

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 50/94

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Tätigkeit für das MfS

    Die Antragstellerin hat sich gegen die Grundsätze der Menschlichkeit vergangen, indem sie zur Stützung des totalitären Zwangsregimes der ehemaligen DDR freiwillig und gezielt, insbesondere durch Eindringen in die Privatsphäre anderer und Mißbrauch persönlichen Vertrauens Informationen über Anwalts-Kollegen und Mitbürger gesammelt, an das auch in der DDR für seine repressive und menschenverachtende Tätigkeit bekannte MfS weitergegeben und dabei jedenfalls in Kauf genommen hat, daß diese Informationen zum Nachteil der denunzierten Personen, namentlich zur Unterdrückung ihrer Menschen- und Freiheitsrechte benutzt würden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 22/94 und AnwZ (B) 28/94 - sowie vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 9/94, BRAK-Mitt. 1994, 241, vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93, NJW 1994, 1730 [BGH 14.03.1994 - Anwz B 6/93] = BRAK-Mitt. 1994, 108 = AnwBl. 1994, 295 = NJ 1994, 284).
  • BGH, 12.04.1999 - AnwZ (B) 67/98

    Unwürdigkeit der Zugehörigkeit zur Rechtsanwaltschaft nach schweren

    Das gebietet auch bei der im Einzelfall zu treffenden Entscheidung nach § 7 Nr. 5 BRAO eine strikte Beachtung und Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 28/94 - BRAK-Mitt. 1995, 166).
  • BGH, 17.06.1996 - AnwZ (B) 54/95

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen vorhergehenden unwürdigen

    Ebenso können bewußt unwahre Angaben eines Anwaltsbewerbers zur Annahme seiner Unwürdigkeit i.S. von § 7 Nr. 5 BRAO führen, insbesondere wenn es sich um planmäßig über einen längeren Zeitraum geübte arglistige Machenschaften handelt oder die unwahren Angaben im Zulassungsverfahren zwecks Täuschung der Zulassungsbehörde gemacht werden (vgl. Feuerich/Braun a.a.O. § 7 BRAO Rn. 48 m.N.; aus der Senatsrechtsprechung s. etwa Beschlüsse vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 28/94, BRAK-Mitt. 1995, 166 und AnwZ (B) 36/94; Beschluß vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 6/95, BRAK-Mitt. 1995, 208).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 1 Reha 3/21

    Antrag auf Entschädigung nach StrRehaG ; Kapitalentschädigung trotz Tätigkeit für

    An diesen Grundsätzen hat sich vergangen, wer zur Unterstützung des repressiven Systems in der ehemaligen DDR freiwillig und gezielt, insbesondere auch durch das Eindringen in die Privatsphäre anderer und den Missbrauch des persönlichen Vertrauens, Informationen über Mitbürger gesammelt und an die - auch in der DDR als repressiv und menschenverachtend bekannte - Staatssicherheit weitergegeben und es dabei jedenfalls in Kauf genommen hat, dass diese Informationen zum Nachteil der denunzierten Person, namentlich zur Unterdrückung ihrer Menschen- und Freiheitsrechte genutzt wurden (vgl. Rechtsprechung des BGH in NJW 1994, 283 ff., NJ 1995, 165; OLG Rostock NJ 1996, 52).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht