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BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 30/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde - Anwaltssache - Rechtsanwalt - Wiederaufnahme von Verfahren - Bestellung eines Kanzleiabwicklers - Kanzlei - Zulässigkeit - Statthaftigkeit eines Rechtsmittels - Verwerfung ohne mündliche Verhandlung
- Judicialis
BRAO § 223
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 223
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.04.1999 - AnwZ (B) 58/98
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des …
Auszug aus BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 30/01
Daran ist der Bundesgerichtshof gebunden (vgl. die in anderen Sachen des Antragstellers ergangenen Senatsbeschlüsse vom 12. April 1999 - AnwZ(B) 58/98, BRAK-Mitt. 1999, 185, und vom 19. November 2001 - AnwZ(B) 74/00). - BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65
Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung
Auszug aus BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 30/01
Der Senat kann die unzulässige Beschwerde ohne mündliche Verhandlung verwerfen (vgl. BGHZ 44, 25). - BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 74/00
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des …
Auszug aus BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 30/01
Daran ist der Bundesgerichtshof gebunden (vgl. die in anderen Sachen des Antragstellers ergangenen Senatsbeschlüsse vom 12. April 1999 - AnwZ(B) 58/98, BRAK-Mitt. 1999, 185, und vom 19. November 2001 - AnwZ(B) 74/00).
- BGH, 17.03.2003 - AnwZ (B) 32/02
Zurückweisung der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des …
Die sofortige Beschwerde ist, da der Anwaltsgerichtshof sie - für den Bundesgerichtshof bindend - nicht zugelassen hat, nicht statthaft (§ 223 Abs. 3 Satz 1 BRAO; vgl. BGH, Beschluß vom 22. April 2002 - AnwZ (B) 30/01, den Antragsteller betreffend, m.w.N.). - BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 61/01
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen des …
Zur Begründung verweist der Senat auf die Gründe seines ein anderes vom Antragsteller betriebenes Wiederaufnahmeverfahren betreffenden Beschlusses vom heutigen Tage - AnwZ(B) 30/01 (m.w.N.).