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   BGH, 01.03.2004 - AnwZ (B) 30/03   

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BGH, 01.03.2004 - AnwZ (B) 30/03 (https://dejure.org/2004,9111)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2004 - AnwZ (B) 30/03 (https://dejure.org/2004,9111)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2004 - AnwZ (B) 30/03 (https://dejure.org/2004,9111)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.10.2005 - AnwZ (B) 70/04

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls und wegen

    Es genügt, dass die Antragsgegnerin unwidersprochen eine entsprechende Erklärung abgegeben hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschl. v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 50/98; v. 1. März 2004 - AnwZ (B) 30/03 und v. 8. November 2004 - AnwZ (B) 86/03, sämtlich n.v.).
  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 50/06

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens

    Obwohl nur die Antragsgegnerin, nicht aber der Antragsteller, eine der Erledigung Rechnung tragende Erklärung abgegeben hat, ist nunmehr nur noch über die Verfahrenskosten und die Auslagen der Beteiligten gemäß § 91a ZPO, § 13a FGG zu entscheiden (vgl. BGH, Beschl. vom 1. März 2004 - AnwZ (B) 30/03 n.v.).
  • BGH, 18.05.2007 - AnwZ (B) 47/06

    Widerruf der Anwaltszulassung

    Obwohl nur die Antragsgegnerin, nicht aber der Antragsteller eine der Erledigung Rechnung tragende Erklärung abgegeben hat, ist nunmehr nur noch über die Verfahrenskosten und die Auslagen der Beteiligten gemäß § 91a ZPO, § 13a FGG zu entscheiden (vgl. BGH, Beschl. vom 1. März 2004 - AnwZ (B) 30/03 n.v.).
  • BGH, 08.11.2004 - AnwZ (B) 86/03

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Obwohl nur die Antragsgegnerin, nicht aber der Antragsteller, eine der Erledigung Rechnung tragende Erklärung abgegeben hat, ist nunmehr nur noch über die Verfahrenskosten und die Auslagen der Beteiligten gemäß § 91a ZPO, § 13a FGG zu entscheiden (vgl. BGH, Beschl. vom 1. März 2004 - AnwZ (B) 30/03 n.v.).
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