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   BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 30/94   

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BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 30/94 (https://dejure.org/1994,3753)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1994 - AnwZ (B) 30/94 (https://dejure.org/1994,3753)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94 (https://dejure.org/1994,3753)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Zulassung als Rechtsanwalt - Unwürdigkeit für den Rechtsanwaltsberuf - Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder der Menschlichkeit - Mitwirkung als Richterin an der DDR-Rechtsprechung in Strafsachen

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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 47/93

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Gründe für

    Auszug aus BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 30/94
    Dies wird vor allem dann anzunehmen sein, wenn er die einschlägigen Vorschriften des DDR-StGB und der DDR-StPO exzessiv zum Nachteil der Angeklagten ausgelegt und angewendet oder bei der Verfolgung dieser Taten Menschenverachtung an den Tag gelegt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93, BRAK-Mitt. 1994, 40 = NJ 1994, 281, und vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 57/93, AnwBl 1994, 294 = NJ 1994, 282 = BRAK-Mitt. 1994, 106), etwa die von ihm angeordneten oder beantragten Rechtsfolgen auch auf der Grundlage des damals geltenden DDR-Strafrechts in grobem Mißverhältnis zu der zugrundeliegenden Tat stehen.
  • BGH, 21.02.1994 - AnwZ (B) 57/93

    DDR - Rechtsanwalt - Versagung der Zulassung

    Auszug aus BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 30/94
    Dies wird vor allem dann anzunehmen sein, wenn er die einschlägigen Vorschriften des DDR-StGB und der DDR-StPO exzessiv zum Nachteil der Angeklagten ausgelegt und angewendet oder bei der Verfolgung dieser Taten Menschenverachtung an den Tag gelegt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93, BRAK-Mitt. 1994, 40 = NJ 1994, 281, und vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 57/93, AnwBl 1994, 294 = NJ 1994, 282 = BRAK-Mitt. 1994, 106), etwa die von ihm angeordneten oder beantragten Rechtsfolgen auch auf der Grundlage des damals geltenden DDR-Strafrechts in grobem Mißverhältnis zu der zugrundeliegenden Tat stehen.
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 30/94
    Da sie sich gegen Angeklagte richtete, die die DDR auf legalem Wege verlassen wollten, drängt sich die Annahme auf, daß die unverhältnismäßig hohen Strafen deshalb verhängt wurden, um die Angeklagten und andere ausreisewilligen DDR-Bürger einzuschüchtern und sie von der Wahrnehmung ihres Menschenrechts auf Ausreisefreiheit (vgl. dazu BGH, Urteile vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 und 167/94, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt) mit den Mitteln des politischen Strafrechts abzuschrecken.
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 30/94
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in der einen KBW-Bewerber betreffenden Entscheidung BVerfGE 63, 266, 286, 288 die Notwendigkeit hervorgehoben, bei der Einschränkung des Grundrechts auf freie Berufswahl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu wahren, die Gesamtpersönlichkeit des Bewerbers im Zeitpunkt der Entscheidung zu würdigen und dabei neben seinem Fehlverhalten auch sein früheres und späteres Wohlverhalten und seine Lebensverhältnisse im ganzen zu berücksichtigten.
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 30/94
    Bei der Entwicklung typisierender Versagungsgründe durch die Rechtsprechung ist Zurückhaltung geboten (vgl. BVerfGE 87, 287, 322).
  • BGH, 30.11.2009 - AnwZ (B) 11/08

    Zulässigkeit des Öffentlichen Anbietens von Beschäftigungsverhältnissen für

    Dies hat der Senat bereits für Verfahrensverstöße des Anwaltsgerichtshofs (st. Rspr., BGHZ 77, 327, 329; Beschl. v. 29. November 1993 - AnwZ (B) 34/93, BRAK-Mitt. 1994, 47; Beschl. v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94, BRAK-Mitt. 1995, 76 f.; Beschl. v. 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00, NJW-RR 2001, 1642) und für einen Gehörsverstoß in einem Verwaltungsverfahren betreffend den Widerruf der Zulassung (§ 16 Abs. 2 BRAO a.F.) entschieden (Beschl. v. 18. Oktober 1999 - AnwZ (B) 95/98, BRAK-Mitt. 2000, 42).
  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 42/94

    Amtsenthebung einer Notarin

    Insoweit können keine anderen Grundsätze gelten, als sie vom Senat für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof zum Begriff der Unwürdigkeit im Sinne von § 7 Nr. 5 BRAO (vor dem Inkrafttreten des BRAO-NeuordnungsG: § 7 Nr. 2 RAG) und zur Anwendung der §§ 1, 2 RNPG entwickelt worden sind (vgl. BGH BRAK-Mitt. 1994, 40; AnwBl 1994, 294; NJ 1995, 330, 331; NJ 1995, 390; BGH, Beschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94).
  • BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 30/98

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen unwürdigen Verhaltens -

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, kann ein Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit auch durch die Mitwirkung als Richter oder Staatsanwalt an Urteilen in politischen Strafsachen begründet sein (Senatsbeschl. v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94, BRAK-Mitt. 1995, 76; v. 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 33/96, BRAK-Mitt. 1997, 89; v. 31. Januar 1997 - AnwZ (B) 8/96, BRAK-Mitt. 1997, 204, 205; v. 29. September 1997 - AnwZ (B) 27/97, BRAK-Mitt. 1998, 89, 90; v. 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 69/97).

    Dies kann insbesondere dadurch geschehen sein, daß die angeordneten Rechtsfolgen auch auf der Grundlage des damals geltenden DDR-Strafrechts in grobem Mißverhältnis zu der abgeurteilten Tat stehen (Senatsbeschl. v. 24. Oktober 1994, aaO; v. 29. September 1997, aaO; v. 16. Februar 1998, aaO).

  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 10/00

    Schriftliche Niederlegung eines nach mündlicher Verhandlung ergangenen

    Ein etwaiger Verfahrensmangel wäre dadurch geheilt, daß der Antragsteller vor dem als Tatsacheninstanz beschließenden Senat rechtliches Gehör hatte (Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94 - BRAK-Mitt. 1995, 76 f).
  • BGH, 31.01.1997 - AnwZ (B) 8/96

    Ablehnung eines Zulassungsantrags zur Rechtsanwaltschaft - Untersagung der

    Daß ein Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit auch durch die Mitwirkung an der Rechtsprechung der DDR in politischen Strafsachen begründet sein kann, hat der Senat mehrfach im Rahmen der Prüfung des Versagungsgrundes nach § 7 Nr. 5 BRAO entschieden (Beschl. vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94, BRAK-Mitt. 1995, 71; vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94, BRAK-Mitt. 1995, 76; Beschl. vom 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94, BRAK-Mitt. 1995, 162).

    Ein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit wird vor allem dann anzunehmen sein, wenn der Rechtsanwalt als Richter die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches der DDR und der Strafprozeßordnung der DDR exzessiv zum Nachteil der Angeklagten ausgelegt und angewendet oder bei der Verfolgung Menschenverachtung an den Tag gelegt hat, etwa weil die von ihm angeordneten Rechtsfolgen auch auf der Grundlage des damals geltenden DDR-Strafrechts in grobem Mißverhältnis zu der zugrunde liegenden Tat stehen (Senatsbeschl. v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94 - BRAK-Mitt 1995, 76).

  • BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 13/09

    Sofortige Beschwerde gegen eine Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft;

    Ein etwaiger Verfahrensfehler des Anwaltsgerichtshofs wird deshalb durch das verfahrensfehlerfreie Beschwerdeverfahren geheilt (st. Rspr.; BGHZ 77, 327, 329; Beschl. v. 29. November 1993 - AnwZ (B) 34/93, BRAK-Mitt. 1994, 47; Beschl. v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94, BRAK-Mitt. 1995, 76 f.; Beschl. v. 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00, NJW-RR 2001, 1642).
  • BGH, 29.09.1997 - AnwZ (B) 27/97

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Rüge eines

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, kann ein Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit auch durch die Mitwirkung an der Rechtsprechung der DDR in politischen Strafsachen begründet sein (Beschl. v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94, BRAK-Mitt. 1995, 76; v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96; v. 31. Januar 1997 - AnwZ (B) 8/96; v. 4. Februar 1997 - AnwZ (B) 18/96).

    Dies kann beispielsweise dadurch geschehen sein, daß die angeordneten Rechtsfolgen auch auf der Grundlage des damals geltenden DDR-Strafrechts in grobem Mißverhältnis zu der abgeurteilten Tat stehen (Senatsbeschl. v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94 - BRAK-Mitt. 1995, 76; v. 4. Februar 1997 - AnwZ (B) 18/96).

  • BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 69/97

    Rücknahme von Zulassungen zur Rechtsanwaltschaft - Voraussetzungen für Verstoß

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, kann ein Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit auch durch die Mitwirkung an der Rechtsprechung der DDR in politischen Strafsachen begründet sein (Beschl. v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94, BRAK-Mitt. 1995, 76; v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 19/96; v. 31. Januar 1997 - AnwZ (B) 8/96 - DtZ 1997, 254; v. 4. Februar 1997 - AnwZ (B) 18/96; v. 29. September 1997 - AnwZ (B) 27/97).

    Dies kann insbesondere dadurch geschehen sein, daß die angeordneten Rechtsfolgen auch auf der Grundlage des damals geltenden DDR-Strafrechts in grobem Mißverhältnis zu der abgeurteilten Tat stehen (Senatsbeschl. v. 24. Oktober 1994 aaO S. 76; v. 29. September 1997 - AnwZ (B) 27/97).

  • BGH, 01.03.2004 - AnwZ (B) 8/03

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof

    Im übrigen wäre ein etwaiger Verfahrensmangel dadurch geheilt, daß der Antragsteller vor dem - ebenfalls als Tatsacheninstanz beschließenden - Senat Gelegenheit zur Äußerung gehabt hätte, wenn er erreichbar gewesen wäre und nicht durch öffentliche Zustellung zum Termin hätte geladen werden müssen (vgl. BGH, Beschl. v. 22. April 2002 - AnwZ (B) 5/01, v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94, BRAK-Mitt. 1995, 76 f. und v. 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00, NJW-RR 2001, 1642, 1643).
  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 19/96

    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Würdigkeit zur Ausübung des

    Dies wird vor allem dann anzunehmen sein, wenn er die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs der DDR und der Strafprozeßordnung der DDR exzessiv zum Nachteil der Angeklagten ausgelegt und angewendet oder bei der Verfolgung dieser Taten Menschenverachtung an den Tag gelegt hat, etwa die von ihm angeordneten Rechtsfolgen auch auf der Grundlage des damals geltenden DDR-Strafrechts in grobem Mißverhältnis zu der zugrundeliegenden Tat stehen (Senatsbeschluß vom 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94 - BRAK-Mitt. 1995, 76).
  • BGH, 04.02.1997 - AnwZ (B) 18/96

    Zurücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt bei einem früheren DDR-Richter

  • BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 44/09

    Sofortige Beschwerde gegen eine Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft;

  • BGH, 15.12.2003 - AnwZ (B) 8/03

    Anordnung der öffentlichen Zustellung der Ladung im anwaltsgerichtlichen

  • BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 5/01

    Verzicht auf die Rechte aus der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 54/94

    DDR - Politische Straftat - Anwaltsmandat

  • BGH, 22.10.2001 - AnwZ (B) 10/99

    Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen Grundsätze

  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 10/00
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