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   BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 30/99   

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https://dejure.org/2000,7473
BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 30/99 (https://dejure.org/2000,7473)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2000 - AnwZ (B) 30/99 (https://dejure.org/2000,7473)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2000 - AnwZ (B) 30/99 (https://dejure.org/2000,7473)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung - Rechtsanwalt - Widerruf - Vermögensverfall - Sofortige Beschwerde - Verurteilung - Straftat

  • Judicialis

    BRAO § 7 Nr. 5; ; BRAO § 42 Abs. 1 Nr. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Wiederzulassung nach mehrjährigem Wohlverhalten; Verschweigen wichtiger Umstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 7 Nr. 5
    Unwürdigkeit eines Rechtsanwalts nach Veruntreuung von Mandnatengeldern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.04.1999 - AnwZ (B) 67/98

    Unwürdigkeit der Zugehörigkeit zur Rechtsanwaltschaft nach schweren

    Auszug aus BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 30/99
    Das namentlich durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Interesse des Bewerbers an beruflicher und sozialer Wiedereingliederung einerseits, das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden, an der Integrität des Anwaltsstandes andererseits sind gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH, Beschluß vom 12. April 1999 - AnwZ(B) 67/98 -, BRAK-Mitt. 1999, 187).
  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 11/96

    Überschreitung der Grenzen einer der Interessenvertretung dienenden anwaltlichen

    Auszug aus BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 30/99
    In schweren Fällen kann die in Frage stehende Zeitspanne 15 bis 20 Jahre, ausnahmsweise sogar noch mehr betragen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluß vom 18. November 1996 - AnwZ(B) 11/96 -, BRAK-Mitt. 1997, 168, 169; Feuerich/Braun aaO Rdn. 41).
  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 79/98

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 30/99
    Das dem Antragsteller angelastete Fehlverhalten vielfacher Veruntreuung von Mandantengeldern war allerdings besonders schwerwiegend (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluß vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 79/98 -, NJW 1999, 3048 = BRAK-Mitt. 1999, 269, 270; Feuerich/Braun BRAO 4. Aufl. § 7 Rdn. 45; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 10/98

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Abwägung im

    Auszug aus BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 30/99
    Verlangt ist eine einzelfallbezogene Entscheidung; deren Zeitpunkt ist für die Beurteilung maßgeblich (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juli 1998 - AnwZ(B) 10/98 -, BRAK-Mitt. 1999, 234, 235).
  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 89/98

    Verbot der Sternsozietät

    Auszug aus BGH, 13.03.2000 - AnwZ (B) 30/99
    Verlangt ist eine einzelfallbezogene Entscheidung; deren Zeitpunkt ist für die Beurteilung maßgeblich (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juli 1998 - AnwZ(B) 10/98 -, BRAK-Mitt. 1999, 234, 235).
  • BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 10/10

    Wiederzulassung zu Rechtsanwaltschaft: Versagung wegen Berufsunwürdigkeit

    Umgekehrt wirkt sich ein Versuch, über das eigene Fehlverhalten zu täuschen, negativ aus (Senatsbeschlüsse vom 4. April 2005 - AnwZ (B) 21/04, aaO; vom 13. März 2000 - AnwZ (B) 30/99, BRAK-Mitt. 2000, 194; vom 10. Juli 2000 - AnwZ (B) 40/99, BRAK-Mitt. 2000, 306, 307).

    Diese nachfolgenden Straftaten sind zudem schon angesichts ihrer Tatumstände als weitaus weniger gewichtig einzustufen als die strafrechtlichen Verfehlungen des Klägers im Jahr 1991 (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 13. März 2000 - AnwZ (B) 30/99, aaO).

    Die zuletzt - während der laufenden Bewährungsfrist - begangene Tat (Unterschlagung eines PKWs) dürfte zudem auf die gleiche Ursache wie die 1991 erfolgten Untreue- und Betrugshandlungen des Klägers zurückzuführen sein, nämlich auf die Nichtbewältigung des eingetretenen Vermögensverfalls (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senatsbeschluss vom 13. März 2000 - AnwZ (B) 30/99, aaO).

    bb) Weiter ist zu berücksichtigen, dass der Senat in vergleichbaren Fallgestaltungen den betroffenen Bewerber nach Ablauf einer Zeitspanne von mehr als zwölf Jahren bzw. von mehr als sechzehn Jahren seit der ersten Straftat (Untreue in zwölf Fällen bzw. in achtzehn Fällen) trotz nachfolgender Straftaten (Trunkenheit im Verkehr; Betrug und Fahren ohne Versicherungsschutz in zwei Fällen), die wiederum ungefähr zehn Jahre zurücklagen, nicht mehr als untragbar für den Beruf eines Anwalts angesehen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2000 - AnwZ (B) 40/99, aaO; vom 13. März 2000 - AnwZ (B) 30/99, aaO).

  • BGH, 30.09.2019 - AnwZ (Brfg) 32/18

    Berufung gegen die Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft; Sperrfrist für die

    Gemessen an diesen Maßstäben, ließe sich die Versagung nicht allein unter Hinweis auf die Schwere der weit zurückliegenden Verfehlungen rechtfertigen (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 6. Juli 1998 - AnwZ (B) 10/98, juris Rn. 14; vom 12. April 1999 - AnwZ (B) 67/98, juris Rn. 12 ff.; vom 13. März 2000 - AnwZ (B) 30/99, juris Rn. 5, aber auch vom 10. Mai 2010 - AnwZ (B) 67/09, juris Rn. 6 f.).
  • BGH, 02.07.2018 - AnwZ (Brfg) 54/17

    Wiederzulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft hinsichtlich

    Sie liegt zudem auch schon wieder längere Zeit zurück (vgl. Senat, Beschluss vom 13. März 2000 - AnwZ (B) 30/99, juris Rn. 5 zum Bedeutungsverlust einer im Wiederzulassungsantrag verschwiegenen Straffälligkeit nach Ablauf von zwei Jahren).
  • BGH, 04.04.2005 - AnwZ (B) 21/04

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit und wegen

    Umgekehrt wirkt sich ein Versuch, über das eigene Fehlverhalten zu täuschen, negativ aus (BGH, Beschl. v. 13. März 2000 - AnwZ (B) 30/99, BRAK-Mitt. 2000, 194; v. 10. Juli 2000 - AnwZ (B) 40/99, BRAK-Mitt. 2000, 306, 307).
  • BGH, 26.01.2009 - AnwZ (B) 24/08

    Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Hat er sich zu seinem Fehlverhalten bekannt, insbesondere den angerichteten Schaden nach Möglichkeit wiedergutgemacht, und keine weiteren Verfehlungen begangen, schlägt dies positiv zu Buche (BGH, Beschl. v. 13. März 2000 - AnwZ (B) 30/99, BRAK-Mitt. 2000, 194; v. 10. Juli 2000 - AnwZ (B) 40/99, BRAK-Mitt. 2000, 306, 307).
  • BGH, 01.02.2021 - AnwZ (Brfg) 14/20

    Erfolglosigkeit der Berufung mangels geltend gemachten Zulassungsgrund

    Gemessen an diesen Maßstäben, ließe sich die Versagung nicht allein unter Hinweis auf die Schwere der weit zurückliegenden Verfehlungen rechtfertigen (vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 6. Juli 1998 - AnwZ (B) 10/98, juris Rn. 14; vom 12. April 1999 - AnwZ (B) 67/98, juris Rn. 12 ff.; vom 13. März 2000 - AnwZ (B) 30/99, juris Rn. 5, aber auch vom 10. Mai 2010 - AnwZ (B) 67/09, juris Rn. 6 f.).
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