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   BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 33/96   

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BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 33/96 (https://dejure.org/1996,12907)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1996 - AnwZ (B) 33/96 (https://dejure.org/1996,12907)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1996 - AnwZ (B) 33/96 (https://dejure.org/1996,12907)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Auszug aus BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 33/96
    Immerhin waren die auf der Grundlage jener Strafvorschrift durchgeführten Strafverfahren - zumal mit Rücksicht auf die in der DDR übliche Praxis extensiver Auslegung der Strafnorm, drastischer Bestrafung und einschränkender, namentlich regelmäßig bereits mit Freiheitsentzug verbundener Verfahrensgestaltung - in aller Regel mit grundlegenden rechtsstaatlichen Anliegen im Blick auf die Einschränkungen der Freiheit des Betroffenen, namentlich seiner Ausreisefreiheit, unvereinbar (BGHSt 40, 125, 136 [BGH 29.04.1994 - 3 StR 528/93]; 41, 247, 258; s. auch § 1 Abs. 1 Nr. 1 lit. e StrRehaG).

    Die Rechtsanwendung in einem DDR-Strafverfahren kann zu unerträglichen, offensichtlich rechtsstaatswidrigen Beeinträchtigungen eines Beschuldigten geführt haben und als solche als Kriterium für eine Prüfung am Maßstab des § 7 Nr. 5 BRAO Bedeutung erlangen, ohne daß bereits eine Strafbarkeit des Rechtsanwenders wegen Rechtsbeugung vorläge (vgl. nur BGHSt 41, 247, 256; BGH, Beschluß vom 5. Februar 1996 - NotZ 42/94 -).

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 33/96
    Derartigen Funktionsträgern fehlt in einer Rechtsgemeinschaft, die auf eine der Rechtsstaatlichkeit verpflichtete Rechtspflege angewiesen ist, die unerläßliche Vertrauensgrundlage (vgl. BGH, Beschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94, NJ 1995, 332 = BRAK-Mitt. 1995, 71; BVerfG NJW 1996, 709, 710 [BVerfG 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94] m.w.N.).
  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 42/94

    Amtsenthebung einer Notarin

    Auszug aus BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 33/96
    Die Rechtsanwendung in einem DDR-Strafverfahren kann zu unerträglichen, offensichtlich rechtsstaatswidrigen Beeinträchtigungen eines Beschuldigten geführt haben und als solche als Kriterium für eine Prüfung am Maßstab des § 7 Nr. 5 BRAO Bedeutung erlangen, ohne daß bereits eine Strafbarkeit des Rechtsanwenders wegen Rechtsbeugung vorläge (vgl. nur BGHSt 41, 247, 256; BGH, Beschluß vom 5. Februar 1996 - NotZ 42/94 -).
  • BGH, 29.04.1994 - 3 StR 528/93

    Politische Verdächtigung eines DDR-Bürgers durch einen DDR-Bürger (Anzeige einer

    Auszug aus BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 33/96
    Immerhin waren die auf der Grundlage jener Strafvorschrift durchgeführten Strafverfahren - zumal mit Rücksicht auf die in der DDR übliche Praxis extensiver Auslegung der Strafnorm, drastischer Bestrafung und einschränkender, namentlich regelmäßig bereits mit Freiheitsentzug verbundener Verfahrensgestaltung - in aller Regel mit grundlegenden rechtsstaatlichen Anliegen im Blick auf die Einschränkungen der Freiheit des Betroffenen, namentlich seiner Ausreisefreiheit, unvereinbar (BGHSt 40, 125, 136 [BGH 29.04.1994 - 3 StR 528/93]; 41, 247, 258; s. auch § 1 Abs. 1 Nr. 1 lit. e StrRehaG).
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 54/94

    DDR - Politische Straftat - Anwaltsmandat

    Auszug aus BGH, 09.12.1996 - AnwZ (B) 33/96
    Derartigen Funktionsträgern fehlt in einer Rechtsgemeinschaft, die auf eine der Rechtsstaatlichkeit verpflichtete Rechtspflege angewiesen ist, die unerläßliche Vertrauensgrundlage (vgl. BGH, Beschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94, NJ 1995, 332 = BRAK-Mitt. 1995, 71; BVerfG NJW 1996, 709, 710 [BVerfG 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94] m.w.N.).
  • BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 30/98

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen unwürdigen Verhaltens -

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, kann ein Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit auch durch die Mitwirkung als Richter oder Staatsanwalt an Urteilen in politischen Strafsachen begründet sein (Senatsbeschl. v. 24. Oktober 1994 - AnwZ (B) 30/94, BRAK-Mitt. 1995, 76; v. 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 33/96, BRAK-Mitt. 1997, 89; v. 31. Januar 1997 - AnwZ (B) 8/96, BRAK-Mitt. 1997, 204, 205; v. 29. September 1997 - AnwZ (B) 27/97, BRAK-Mitt. 1998, 89, 90; v. 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 69/97).
  • BGH, 06.11.1998 - AnwZ (B) 31/98

    Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Mitwirkung an der

    Er war damals erst 27 Jahre alt und Berufsanfänger; das ist zu seinen Gunsten zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 9. Dezember 1996 - AnwZ (B) 33/96, BRAK-Mitt. 1997, 89).
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