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   BGH, 16.11.1998 - AnwZ (B) 35/98   

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https://dejure.org/1998,4177
BGH, 16.11.1998 - AnwZ (B) 35/98 (https://dejure.org/1998,4177)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1998 - AnwZ (B) 35/98 (https://dejure.org/1998,4177)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1998 - AnwZ (B) 35/98 (https://dejure.org/1998,4177)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen Nichtzulassung beim KG mangels fünf Jahre bestehender Zulassung bei Gericht des ersten Rechtszuges i.S.v. § 226 Abs. 2 BRAO - Ausgestaltung des § 226 Abs. 2 BRAO als eine die Berufsausübung aus vernünftigen Gründen des Gemeinwohls einschränkende ...

  • Judicialis

    BRAO § 226 Abs. 2; ; BRAO § 42 Abs. 1 Nr. 4; ; BRAO § 18 Abs. 1; ; BRAO § 20 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 226 Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit der Wartefrist für die Zulassung bei einem Oberlandesgericht; Einschränkung der Niederlassungsfreiheit durch Nichtberücksichtigung in einem anderen Mitgliedsstaat der EG erworbener Erkenntnisse und Fähigkeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 792
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 28/96

    Niederlassung von EG-Staatsangehörigen als Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 16.11.1998 - AnwZ (B) 35/98
    Einschlägig ist insoweit, da die Beschwerdeführerin ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland hat, nicht die Dienstleistungs-, sondern die vorrangige Niederlassungsfreiheit (vgl. Senatsbeschluß v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 28/96, NJW 1997, 867, 868 = BRAK-Mitt. 1997, 87, 88).

    Da die entscheidungserhebliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts, insbesondere zur Niederlassungsfreiheit, durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft ausreichend geklärt ist, bedarf es der von der Beschwerdeführerin angeregten Vorlage an den Gerichtshof nicht (Senatsbeschluß v. 18. November 1996 - AnwZ (B) 28/96, NJW 1997, 867, 869 = BRAK-Mitt. 1997, 87, 89).

  • EuGH, 07.05.1991 - C-340/89

    Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten

    Auszug aus BGH, 16.11.1998 - AnwZ (B) 35/98
    Die hierfür gebotene Berücksichtigung von Kenntnissen und Qualifikationen, die ein Betroffener in einem anderen Mitgliedsstaat erworben hat (EuGH, Urt. v. 7. Mai 1991 - C-340/89, NJW 1991, 2073 = BRAK-Mitt. 1991, 170, Tz. 15 ff. - Vlassopoulou), eröffnete der Beschwerdeführerin die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
  • BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 14/98

    Gleichzeitige Zulassung eines beim Landgericht zugelassenen Rechtsanwalts beim

    Auszug aus BGH, 16.11.1998 - AnwZ (B) 35/98
    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. nur BGHZ 56, 381; 71, 28; Senatsbeschluß vom 6. Juli 1998 - AnwZ (B) 14/98 -).
  • BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 21/70

    Keine Simultanzulassung beim Kammergericht vor Ablauf der 5-Jahresfrist

    Auszug aus BGH, 16.11.1998 - AnwZ (B) 35/98
    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. nur BGHZ 56, 381; 71, 28; Senatsbeschluß vom 6. Juli 1998 - AnwZ (B) 14/98 -).
  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus BGH, 16.11.1998 - AnwZ (B) 35/98
    Danach müssen die Niederlassungsfreiheit einschränkende Rechtsvorschriften in nichtdiskriminierender Weise angewandt werden; sie müssen aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt, ferner geeignet sein, die Verwirklichung der mit ihnen verfolgten Ziele zu gewährleisten, und sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (EuGH, Urt. v. 30. November 1995 - C-55/94, NJW 1996, 579, 580 f. = BRAK-Mitt. 1996, 42, 44, Tz. 35 ff. - Gebhard).
  • BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 27/77

    Keine Simultanzulassung an einem OLG in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BGH, 16.11.1998 - AnwZ (B) 35/98
    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. nur BGHZ 56, 381; 71, 28; Senatsbeschluß vom 6. Juli 1998 - AnwZ (B) 14/98 -).
  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BGH, 16.11.1998 - AnwZ (B) 35/98
    Ebenso sind die für eine Berufsausübungsregelung maßgeblichen Anforderungen an die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Norm sowie an ihre Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (vgl. BVerfGE 65, 116, 125 f.; 77, 308, 332; 95, 173, 183) erfüllt.
  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82

    Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht für Patentanwälte

    Auszug aus BGH, 16.11.1998 - AnwZ (B) 35/98
    Ebenso sind die für eine Berufsausübungsregelung maßgeblichen Anforderungen an die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Norm sowie an ihre Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (vgl. BVerfGE 65, 116, 125 f.; 77, 308, 332; 95, 173, 183) erfüllt.
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BGH, 16.11.1998 - AnwZ (B) 35/98
    Ebenso sind die für eine Berufsausübungsregelung maßgeblichen Anforderungen an die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Norm sowie an ihre Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (vgl. BVerfGE 65, 116, 125 f.; 77, 308, 332; 95, 173, 183) erfüllt.
  • AGH Sachsen-Anhalt, 19.05.2006 - 1 AGH 1/06

    Antrag eines englischen Solicitors auf vorzeitige Zulassung zum Oberlandesgericht

    Die Norm ist auch in ihrer Beschränkung der Erfüllbarkeit der "Wartefrist" nur durch anwaltliche Zulassung bei innerstaatlichen Untergerichten verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BGH, NJW 1999, 792).

    So ist für im Inland wie im Ausland erworbene langjährige Erfahrung in anderen juristischen Berufen und Bereichen, insbesondere auch in der Wissenschaft, aufgrund der Pauschallösung, die im als vorrangig gewerteten Interesse der Rechtsklarheit gewählt wurde, keine Ausnahme möglich, obgleich hierfür bei Berücksichtigung spezieller Interessen von Rechtsuchenden in Einzelfällen ein berechtigtes Interesse in Betracht kommen mag (vgl. BGH, NJW 1999, 792, 793).

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