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   BGH, 21.05.2004 - AnwZ (B) 36/01   

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https://dejure.org/2004,2557
BGH, 21.05.2004 - AnwZ (B) 36/01 (https://dejure.org/2004,2557)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2004 - AnwZ (B) 36/01 (https://dejure.org/2004,2557)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2004 - AnwZ (B) 36/01 (https://dejure.org/2004,2557)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachweis der praktischen Erfahrungen durch die Vorlage von Falllisten; Voraussetzungen für die Bezeichnung als Fachanwalt; Möglichkeit der Rücknahme der Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung; Verwertbarkeit der eingereichten Fallliste, wenn der Antragsteller bei den ...

  • Judicialis

    FAO § 5; ; FAO § 6 Abs. 3

  • BRAK-Mitteilungen

    Fachanwalt - zu den Anforderungen an die vorzulegende Fallliste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FAO § 5 § 6 Abs. 3
    Anforderungen an Fallisten zur Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2748
  • MDR 2004, 1207
  • FamRZ 2004, 1360
  • BB 2004, 1703
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05

    Gewichtung der Fälle für die Erlangung der Fachanwalts-Qualifikation; Begriff des

    Entsprechend dem Verständnis des Begriffs "Fall" im Rechtsleben und im täglichen Gebrauch ist darunter jede juristische Aufarbeitung eines einheitlichen Lebenssachverhalts zu verstehen, der sich von anderen Lebenssachverhalten dadurch unterscheidet, dass die zu beurteilenden Tatsachen und die Beteiligten verschieden sind (Senatsbeschl. v. 21. Mai 2004, AnwZ (B) 36/01, NJW 2004, 2748, 2749; vgl. auch Senatsbeschl. v. 21. Juni 1999, AnwZ (B) 81/98, AnwBl. 1999, 563, 564; Empfehlungen des Berliner Erfahrungsaustausches unter Ziffer 6.1, BRAK-Mitt. 2002, 26, 27; Kleine-Cosack, Bundesrechtsanwaltsordnung, 4. Aufl., § 5 FAO Rdn. 3; Feuerich/Weyland, Bundesrechtsanwaltsordnung, 6. Aufl., § 5 FAO Rdn. 2; Praefcke, BRAK-Mitt. 1999, 158, 159; Jährig, Fachanwaltschaften, S. 119).

    Es kann wegen der Formalisierung des Nachweises praktischer Erfahrungen (Senatsbeschl. v. 21. Mai 2004, AnwZ (B) 36/01, NJW 2004, 2748, 2749; vgl. auch zu § 9 RAFachBezG: Senatsbeschl. v. 29. September 1997, AnwZ (B) 33/97, NJW-RR 1998, 635, 636) nicht darauf ankommen, ob die wesentliche Fallbearbeitung innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums liegt (Holl in: Hartung/Holl, aaO, § 5 FAO Rdn. 78; a.A: Offermann-Burckart, Fachanwalt werden und bleiben, Rdn. 237).

  • BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 56/15

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Verzicht des Rechtsanwalts auf die ihm

    § 43c Abs. 4 Satz 1 BRAO lässt vielmehr Raum für die entsprechende (vgl. § 2 Abs. 3 VwVfG) Anwendung des § 48 VwVfG auf andere Fälle der rechtswidrigen Erlaubniserteilung (Senatsbeschluss vom 21. Mai 2004 - AnwZ (B) 36/01, NJW 2004, 2748 unter 1; Feuerich/Weyland/Vossebürger, Bundesrechtsanwaltsordnung, 9. Aufl., § 43c BRAO Rn. 44).
  • BGH, 20.03.2017 - AnwZ (Brfg) 11/16

    Voraussetzungen für die Verleihung des Fachanwaltstitels für Medizinrecht; Erwerb

    Der Gegenstand der Angelegenheit ist so aussagekräftig wie in wenigen Worten machbar darzustellen, um die Prüfung zu ermöglichen, ob die Fälle dem angegebenen Fachgebiet entstammen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Mai 2004 - AnwZ (B) 36/01, NJW 2004, 2748; Scharmer in Hartung/Scharmer, Berufs- und Fachanwaltsordnung, 6. Aufl., § 6 FAO Rn. 37; Offermann-Burckart in Henssler/Prütting, Bundesrechtsanwaltsordnung, 4. Aufl., § 6 FAO Rn. 29, 33).
  • BGH, 25.09.2013 - AnwZ (Brfg) 52/12

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht: Fallbegriff und

    Entscheidend ist letztlich, ob bei verständiger Würdigung aller Umstände von einem einheitlichen Lebenssachverhalt auszugehen ist, der in mehrere Fälle aufgespalten wurde, oder ob in sich geschlossene, von anderen Sachverhalten deutlich unterscheidbare Lebenssachverhalte juristisch aufzuarbeiten waren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2004 - AnwZ (B) 36/01, NJW 2004, 2748, 2749; Feuerich/Weyland/Vossebürger, BRAO, 8. Aufl., § 5 FAO Rn. 4).
  • VG Ansbach, 26.10.2009 - AN 4 K 08.01857

    Erwerb der Fachberaterbezeichnung durch Steuerberater

    Hieraus und aus dem Umstand, dass die Intention des Gesetzgebers, die Verleihung des Fachanwaltstitels an nicht zu hohe Anforderungen zu knüpfen, bereits in den Materialien (BT-Drs. 12/1710, Seite 8) zum vor dem Inkrafttreten der Fachanwaltsordnung geltenden Gesetz über Fachanwaltsbezeichnungen (RAFachBZG) zum Ausdruck kommt (vgl. BGH vom 18.11.1996, Az. AnwZ(B) 36/01; juris), leitet der BGH in ständiger Rechtsprechung ab, dass ein fachliches Prüfungsrecht des Fachausschusses im Rahmen der Verleihung des Fachanwaltstitels nicht gegeben ist.

    Daher steht im Bereich der Fachanwaltsordnung nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung nicht eine individuell ausgerichtete, dem Fachausschuss obliegende Ermittlung des Wissens und der praktischen Fähigkeiten des einzelnen Bewerbers im Vordergrund (vgl. schon BGH vom 18.11.1996, a.a.O., unter II 3 b aa), sondern es besteht ein rechtlicher Anspruch auf Verleihung des Fachanwaltstitels, wenn die in §§ 4 bis 6 FAO genannten Voraussetzungen durch schriftliche Unterlagen nachgewiesen sind.

  • AGH Thüringen, 15.11.2004 - AGH 2/04

    Fachanwalt - Zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen

    Im Übrigen hat der Antragsteller eine Mitwirkungspflicht bei der Vorlage der Fallliste und er hat es dann selbst in der Hand, die Gewichtung zu beeinflussen, indem er nicht nur die nach § 6 Abs. 3 FAO erforderlichen Mindestangaben macht (vgl. hierzu im Übrigen zuletzt BGH AnwZ (B) 36/01 vom 21. Mai 2004, abgedruckt in BRAK-Mitt. 2004 S. 234 ff.; AGH Baden-Württemberg, AGH 45/2002 (I), abgedruckt auf www.brak.de ), sondern er hat Art und Umfang der Tätigkeit mehr als nur schlagwortartig darzustellen (ebenso Bayerischer AGH I 14/02, BRAK-Mitt. 2003, S. 138; AGH Baden-Württemberg, a.a.O.).
  • AGH Berlin, 06.11.2013 - II AGH 1/13

    Fachanwaltschaften: Besondere praktische Erfahrungen im Handels- und

    Die Liste muss nachvollziehbar sein, um der RAK die Prüfung zu ermöglichen, ob die aufgenommenen Fälle dem angegebenen Fachgebiet entstammen und ein Lebenssachverhalt nicht unzulässig mehrfach erfasst ist (vgl. BGH, NJW 2004, 2748).
  • AGH Rheinland-Pfalz, 11.05.2007 - 1 AGH 33/05

    Fachanwalt - Zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen

    geht selbst davon aus, dass der Ast. eine ausreichende Zahl von Fällen (zum Fallbegriff vgl. z.B. BGH, NJW 2004, 2748; auch: Quaas , BRAK-Mitt. 2006, 265/267, m.w.N.) "numerisch" nachgewiesen hat.
  • AGH Rheinland-Pfalz, 27.08.2010 - 1 AGH 20/09

    Fachanwalt - Zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im gewerblichen

    § 6 Abs. 3 FAO fordert keine bestimmte Ordnung der Fallliste, sofern eine Überprüfung mit zumutbarem Arbeitsaufwand möglich ist (vergleiche BGH, FamRZ 2004, 1360).
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