Rechtsprechung
BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 36/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Widerruf der Rechtsanwaltszulassung - Voraussetzung eines Vermögensverfalls
- Judicialis
BRAO § 42 Abs. 1 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
Vermögensverfall des Rechtsanwalts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06
Besorgnis der Befangenheit der ehrenamtlichen Mitglieder des Anwaltssenats beim …
Er entscheidet als Beschwerdegericht in dem für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Verfahren (§ 42 Abs. 5, Abs. 6 BRAO) mit der absoluten Mehrheit der Stimmen (§ 196 Abs. 1 GVG) und ermittelt dabei als Tatsacheninstanz den Sachverhalt in eigener Verantwortung (BGH, Beschl. v. 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 36/02 n.v.; Beschl. v. 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03 n.v.). - BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 73/06
Rechtsanwälte/ Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Er entscheidet als Beschwerdegericht in dem für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Verfahren (§ 42 Abs. 5, Abs. 6 BRAO) mit der absoluten Mehrheit der Stimmen (§ 196 Abs. 1 GVG) und ermittelt dabei als Tatsacheninstanz den Sachverhalt in eigener Verantwortung (BGH, Beschl. v. 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 36/02 n.v.; Beschl. v. 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03 n.v.). - BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 79/06
Rechtsanwälte/ Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Er entscheidet als Beschwerdegericht in dem für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Verfahren (§ 42 Abs. 5, Abs. 6 BRAO) mit der absoluten Mehrheit der Stimmen (§ 196 Abs. 1 GVG) und ermittelt dabei als Tatsacheninstanz den Sachverhalt in eigener Verantwortung (BGH, Beschl. v. 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 36/02 n.v.; Beschl. v. 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03 n.v.).
- BGH, 05.02.2007 - AnwZ (B) 3/06
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls
Auf etwaige Verfahrensfehler der Vorinstanz kommt es damit grundsätzlich nicht mehr an; durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren wird eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2003 - AnwZ(B) 36/02 unter II). - BGH, 24.04.2007 - AnwZ (B) 8/06
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls
Durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren würde eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (…vgl. Henssler in: Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 42 Rn. 20; Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2003 - AnwZ(B) 36/02, vom 17. Mai 2004 - AnwZ(B) 48/03 und vom 25. April 2005 - AnwZ(B) 81/03). - BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 48/03
Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft eines aus Altersgründen aus dem …
Durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren wird eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (BGH, Beschl. vom 13. Oktober 2003 - AnwZ(B) 36/02). - BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 11/07
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall
Durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren würde eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (Senat, Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 36/02; vom 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03 und vom 25. April 2005 - AnwZ (B) 81/03). - BGH, 04.12.2006 - AnwZ (B) 118/05
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; …
Auf etwaige Verfahrensfehler der Vorinstanz kommt es damit nicht mehr an; durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren wird eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof jedenfalls geheilt (Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2003 - AnwZ(B) 36/02 unter II). - BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 34/05
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls
Durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren würde eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (…vgl. Henssler in: Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 42 Rn. 20; Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2003 - AnwZ(B) 36/02, vom 17. Mai 2004 - AnwZ(B) 48/03 und vom 25. April 2005 - AnwZ(B) 81/03). - BGH, 25.04.2005 - AnwZ (B) 81/03
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls
Durch die Anhörung des Antragstellers im Beschwerdeverfahren würde eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof geheilt (…vgl. Henssler in: Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 42 Rn. 20; Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2003 - AnwZ(B) 36/02 und vom 17. Mai 2004 - AnwZ(B) 48/03). - BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 12/07
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Ausschluss …
- BGH, 08.10.2007 - AnwZ (B) 65/06
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; …
- BGH, 08.11.2004 - AnwZ (B) 87/03
Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls - Heilung der …
- BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 56/05
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Verzicht auf die Rechte aus …