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   BGH, 27.05.2002 - AnwZ (B) 37/01   

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https://dejure.org/2002,10763
BGH, 27.05.2002 - AnwZ (B) 37/01 (https://dejure.org/2002,10763)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2002 - AnwZ (B) 37/01 (https://dejure.org/2002,10763)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2002 - AnwZ (B) 37/01 (https://dejure.org/2002,10763)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde - Anwaltssache - Rechtsanwalt - Widerruf der Anwaltszulassung - Vermögensverfall - Anordnung sofortiger Vollziehung - Persönliche Zustellung

  • Judicialis

    ZPO § 915; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 27.05.2002 - AnwZ (B) 37/01
    a) Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, geraten und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st.Rspr., vgl. Senatsbeschluß vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Senatsbeschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 27.05.2002 - AnwZ (B) 37/01
    a) Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, geraten und außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st.Rspr., vgl. Senatsbeschluß vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Senatsbeschluß vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 27.05.2002 - AnwZ (B) 37/01
    Eine nachträgliche Konsolidierung der Vermögensverhältnisse des Antragstellers, die im laufenden Verfahren noch zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356), ist nicht eingetreten und wird auch vom Antragsteller nicht behauptet.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2015 - 1 AGH 42/14

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Der Vermögensverfall führt jedoch regelmäßig zu einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden (BGH, Beschl. v. 25.04.2013, AnwZ (Brfg) 7/13; Beschl. v. 27.05.2002, AnwZ (B) 37/01; Beschl. v. 25.11.2002, AnwZ (B) 21/02; Henssler, a.a.O., § 14 Rn. 27, 32 m.w.N.).
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