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   BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 41/93   

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https://dejure.org/1993,4594
BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 41/93 (https://dejure.org/1993,4594)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1993 - AnwZ (B) 41/93 (https://dejure.org/1993,4594)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 41/93 (https://dejure.org/1993,4594)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Unvereinbarkeit der Tätigkeit eines Geschäftsführers in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit der Tätigkeit eines Anwalts - Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auf Grund einer mit dem Beruf eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAO (a.F.) § 7 Nr. 8
    Zulassung des Geschäftsführers einer Handwerksinnung als Rechtsanwalt

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 954
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 6/67

    Anwaltszulassung (Dauerangestellter des öffentlichen Dienstes)

    Auszug aus BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 41/93
    Ihnen ist jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Zulassung zu versagen, wenn die gleichzeitige Ausübung des Anwaltsberufs neben der Tätigkeit im öffentlichen Dienst die Interessen der Rechtspflege gefährden würde (BGHZ 49, 295, 300; 100, 87, 90 [BGH 23.02.1987 - AnwZ B 43/86]m.w.N.).

    Dem liegt der Gedanke zugrunde, daß eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst nur dann mit dem Anwaltsberuf vereinbar ist, wenn die Interessen der Rechtspflege hierdurch nicht gefährdet werden (vgl. BGHZ 49, 295, 300).

  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 43/86

    Vereinbarkeit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst mit der Stellung als

    Auszug aus BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 41/93
    Ihnen ist jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Zulassung zu versagen, wenn die gleichzeitige Ausübung des Anwaltsberufs neben der Tätigkeit im öffentlichen Dienst die Interessen der Rechtspflege gefährden würde (BGHZ 49, 295, 300; 100, 87, 90 [BGH 23.02.1987 - AnwZ B 43/86]m.w.N.).

    Die Zulassung ist vielmehr nur dann zu verweigern, wenn die Möglichkeit, die gleichzeitige Ausübung des Anwaltsberufs neben der Tätigkeit im öffentlichen Dienst werde die Belange der Rechtspflege gefährden, nicht so fernliegt, daß sie ohne Bedenken außer acht gelassen werden kann (BGHZ 100, 87, 90 f [BGH 23.02.1987 - AnwZ B 43/86] m.w.N.).

  • BGH, 06.11.1961 - AnwZ (B) 32/61

    Keine Zulassung des Geschäftsführers einer Industrie- und Handelskammer zur

    Auszug aus BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 41/93
    Aus diesen Gründen hat der Senat auch die Tätigkeit als Geschäftsführer einer Industrie- und Handelskammer als mit dem Anwaltsberuf unvereinbar erachtet (BGHZ 36, 71; 49, 238).
  • BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 11/67

    Rechtsanwalt als Geschäftsführer einer Industrie- und Handelskammer

    Auszug aus BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 41/93
    Aus diesen Gründen hat der Senat auch die Tätigkeit als Geschäftsführer einer Industrie- und Handelskammer als mit dem Anwaltsberuf unvereinbar erachtet (BGHZ 36, 71; 49, 238).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 41/93
    Diese Rechtsprechung steht in Einklang mit der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 1992 (NJW 1993, 317 [BVerfG 04.11.1992 - 1 BvR 79/85]).
  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 21/76

    Kein Rechtsanwalt in der Abteilung "Berufsbildung" einer Industrie- und

    Auszug aus BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 41/93
    Aus diesem Grunde hat der Senat bereits in früherer Zeit entschieden, daß ein Angestellter einer Industrie- und Handelskammer, der in der Abteilung Berufsbildung eingesetzt ist, nicht als Rechtsanwalt zugelassen werden kann (BGHZ 68, 59 [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 21/76]).
  • BGH, 12.05.2016 - IX ZR 241/14

    Anwaltsvertrag: Nichtigkeit bei Verstoß gegen das Verbot der Vertretung

    Der Bundesgerichtshof hat eine durch die Tätigkeitsverbote nach § 45 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 2 BRAO nicht zu bannende Gefahr von Interessenkollisionen bei einer Zweittätigkeit als Versicherungsmakler angenommen (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 15/93, BRAK-Mitt. 1994, 43), als Vermittler von Finanzdienstleistungen oder als Grundstücksmakler (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2003 - AnwZ (B) 79/02, NJW 2004, 212; vom 8. Oktober 2007 - AnwZ (B) 92/06, AnwBl. 2008, 65, 66), als angestellter Vermögensberater einer Bank (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2006 - AnwZ (B) 41/05, NJW 2006, 2488 Rn. 6; vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 36/10, NJW-RR 2011, 856 Rn. 7 ff) und als Berater und Akquisiteur (BGH, Beschluss vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 111/06, NJW 2008, 1318 Rn. 6 ff).
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18

    Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Vereinbarung eines beratungsrechtlichen

    Einem Rechtsanwalt ist es auch nicht gestattet, im Zweitberuf als Versicherungsmakler tätig zu sein (BGH, Beschluss vom 14. Juni 1993 - AnwZ [B] 15/93, BRAK-Mitt. 1994, 43, 44; Beschluss vom 13. Februar 1995 - AnwZ [B] 71/94, BRAK-Mitt. 1995, 123, 124; Beschluss vom 21. Juli 1997 - AnwZ [B] 15/97, BRAK-Mitt. 1997, 253 f.; Beschluss vom 18. Oktober 1999 - AnwZ [B] 97/98, BRAK-Mitt. 2000, 43).
  • BGH, 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 35/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft: Vereinbarkeit der Tätigkeit eines

    b) Der Senat hat darüber hinaus eine durch die Tätigkeitsverbote nach § 45 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Nr. 2 BRAO nicht ausreichend zu bannende Gefahr von Interessenkollisionen dann angenommen, wenn der Rechtsanwalt zweitberuflich als Versicherungsmakler tätig ist (vgl. Beschluss vom 14. Juni 1993 - AnwZ (B) 15/93, BRAK-Mitt. 1994, 43; siehe entsprechend auch für den Handlungsbevollmächtigten eines Versicherungsmaklers: Beschluss vom 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 71/94, BRAK-Mitt. 1995, 123; den angestellten Niederlassungsleiter oder den Geschäftsführer eines Versicherungsmaklerunternehmens: Beschlüsse vom 21. Juli 1997 - AnwZ (B) 15/97, BRAK-Mitt. 1997, 253 und vom 18. Oktober 1999 - AnwZ (B) 97/98, BRAK-Mitt. 2000, 43; vgl. auch zur Anstellung im Vertriebsteam einer Rechtsschutzversicherung: Beschluss vom 15. Mai 2006 - AnwZ (B) 53/05, NJW 2006, 3717).
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