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   BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 42/04   

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https://dejure.org/2005,2934
BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 42/04 (https://dejure.org/2005,2934)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2005 - AnwZ (B) 42/04 (https://dejure.org/2005,2934)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 42/04 (https://dejure.org/2005,2934)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmittel der sofortigen Beschwerde nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO); Gestaltung und Verwendung des Briefkopfes oder Kanzleibogens einer Anwaltskanzlei; Verbot unter dem Aspekt der Gründe des Gemeinwohls; Grundzüge der Zulässigkeit eines Hinweises auf eine ...

  • Anwaltsblatt

    Art 12 GG, § 43b BRAO

  • Judicialis

    BORA § 8; ; BORA § 8 Satz 1; ; BORA § 14; ; BORA § 16 Abs. 4; ; BRAO § 43 b; ; BRAO § 59 a; ; BRAO § 59 a Abs. 4; ; BRAO § 59 b Abs. 2 Nr. 3; ; BRAO § 223; ; BRAO § 223 Abs. 3

  • BRAK-Mitteilungen

    Werbung - zur Zulässigkeit eines Hinweises auf eine Kooperation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 43b ,; BORA § 8 S. 1
    Grenzen der Anwaltswerbung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwalt darf Architekt auf Briefkopf führen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kooperation Anwalt - Architekt auf Briefbogen einer Anwaltskanzlei (IBR 2005, 560)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2692
  • BB 2005, 2040
  • AnwBl 2005, 650
  • BauR 2005, 1683 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.12.2001 - AnwZ (B) 12/01

    Beanstandung der Kurzbezeichnung einer Anwaltssozietät auf ihrem Briefbogen -

    Auszug aus BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 42/04
    Es handelte sich bei dem angefochtenen Schreiben - wie auch die angefügte Rechtsmittelbelehrung deutlich macht - um eine hoheitliche Maßnahme, die geeignet war, die Antragsteller in ihren Rechten einzuschränken und über die der Anwaltsgerichtshof daher sachlich entscheiden durfte (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Dezember 2001 - AnwZ(B) 12/01, NJW 2002, 608).

    Das ist bei der Anwendung und Auslegung der die anwaltlichen Werbemaßnahmen einschränkenden Bestimmungen der § 43 b, § 59 b Abs. 2 Nr. 3 BRAO i.V.m. §§ 8 ff BORA mit der Maßgabe zu berücksichtigen, daß in jedem Einzelfall nicht die Gestaltung der Anwaltswerbung, sondern deren Einschränkung einer besonderen Rechtfertigung bedarf (vgl. BGHZ 147, 71, 74 f; Senatsbeschluß vom 17. Dezember 2001 aaO S. 609).

  • BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 11/00

    Verwendung einer Kanzleibezeichnung

    Auszug aus BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 42/04
    Gestaltung und Verwendung des Briefkopfes oder -bogens einer Anwaltskanzlei stellt hier ein werbendes Verhalten dar, das darauf abzielt, den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen dieser Kanzlei zu gewinnen (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1997 - I ZR 219/94 - NJW 1997, 3236, 3237; Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 11/00, NJW 2001, 1573, 1574 und vom 23. September 2002 - AnwZ(B) 67/01, NJW 2003, 346).

    Ist jedoch eine Form der Berufsausübung zulässig, so ist deren Kundgabe auch grundsätzlich durch das anwaltliche Werberecht gedeckt (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Februar 2001- AnwZ(B) 11/00, NJW 2001, 1573, 1574).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98

    Anwaltswerbung II

    Auszug aus BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 42/04
    Das ist bei der Anwendung und Auslegung der die anwaltlichen Werbemaßnahmen einschränkenden Bestimmungen der § 43 b, § 59 b Abs. 2 Nr. 3 BRAO i.V.m. §§ 8 ff BORA mit der Maßgabe zu berücksichtigen, daß in jedem Einzelfall nicht die Gestaltung der Anwaltswerbung, sondern deren Einschränkung einer besonderen Rechtfertigung bedarf (vgl. BGHZ 147, 71, 74 f; Senatsbeschluß vom 17. Dezember 2001 aaO S. 609).
  • BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 67/01

    Angaben von Zusatzqualifiktionen im Briefkopf einer gemischten Sozietät

    Auszug aus BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 42/04
    Gestaltung und Verwendung des Briefkopfes oder -bogens einer Anwaltskanzlei stellt hier ein werbendes Verhalten dar, das darauf abzielt, den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen dieser Kanzlei zu gewinnen (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1997 - I ZR 219/94 - NJW 1997, 3236, 3237; Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 11/00, NJW 2001, 1573, 1574 und vom 23. September 2002 - AnwZ(B) 67/01, NJW 2003, 346).
  • BGH, 17.04.1997 - I ZR 219/94

    Ausgeschiedener Sozius - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Auszug aus BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 42/04
    Gestaltung und Verwendung des Briefkopfes oder -bogens einer Anwaltskanzlei stellt hier ein werbendes Verhalten dar, das darauf abzielt, den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen dieser Kanzlei zu gewinnen (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1997 - I ZR 219/94 - NJW 1997, 3236, 3237; Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 11/00, NJW 2001, 1573, 1574 und vom 23. September 2002 - AnwZ(B) 67/01, NJW 2003, 346).
  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvR 525/99

    Facharztbezeichnungen

    Auszug aus BGH, 25.07.2005 - AnwZ (B) 42/04
    Hinreichende Gründe des Gemeinwohls (vgl. BVerfGE 106, 181, 191 f.), die ein Verbot rechtfertigen könnten, auf Kooperationen mit Angehörigen nicht sozietätsfähiger Berufe hinzuweisen, vermag der Senat indes nicht zu erkennen.
  • BGH, 12.07.2012 - AnwZ (Brfg) 37/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Irreführende Verwendung der Bezeichnung "Sozietät" bei

    a) Die Auslegung dieser Vorschriften hat sich an dem - die anwaltliche Berufsausübung prägenden - Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) auszurichten (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 42/04, NJW 2005, 2692 unter II 2 a bb).

    Der Internetauftritt der beiden örtlichen Sozietäten und auch die Gestaltung und Verwendung ihres gemeinsamen Briefkopfes stellen ein werbendes Verhalten dar, das darauf abzielt, den Verkehr für die Inanspruchnahme von Leistungen der Kläger zu gewinnen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 67/01, NJW 2003, 346 unter [III] 1; vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 42/04, aaO; jeweils m.w.N.).

    Dieses ist Bestandteil der von Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsausübungsfreiheit (Senatsbeschluss vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 42/04, aaO; vgl. ferner BVerfGE 106, 181, 191 f. [zur Kundgabe einer ärztlichen Doppelqualifikation]).

    Dieser Umstand ist bei der Anwendung und Auslegung der die anwaltlichen Werbemaßnahmen einschränkenden Bestimmungen der § 43b, § 59b Abs. 2 Nr. 3 BRAO in Verbindung mit §§ 8 ff. BORA mit der Maßgabe zu berücksichtigen, dass in jedem Einzelfall nicht die Gestattung der Anwaltswerbung, sondern deren Einschränkung einer besonderen Rechtfertigung bedarf (BGH, Urteil vom 1. März 2001 - I ZR 300/98, BGHZ 147, 71, 74 f.; Senatsbeschluss vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 42/04, aaO m.w.N.).

    Hinreichende Gründe des Gemeinwohls, die ein Verbot rechtfertigen könnten, das rechtsuchende Publikum auf die von den Klägern gewählte Form der beruflichen Zusammenarbeit hinzuweisen ("Zusammenschluss der Sozietäten" [auf dem Briefbogen]; "Sozietät St.     âEUR¢ S.            " [im Internetauftritt]) oder ihm gegenüber die Kurzbezeichnung "St.     âEUR¢ S.           " zu verwenden (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE aaO; BGH, Urteil vom 1. März 2001 - I ZR 300/98, aaO; Senatsbeschluss vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 42/04, aaO), sind nicht zu erkennen.

    Mit diesen Erwägungen ist der Anwaltsgerichtshof zwar im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass die Kundgabe einer rechtlich erlaubten Form der Berufsausübung grundsätzlich durch das anwaltliche Werberecht gedeckt ist, das dem Rechtsanwalt Raum für sachgerechte, nicht irreführende Informationen im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr lässt (Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2001 - AnwZ (B) 11/00, NJW 2001, 1573 unter II 3; vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 42/04, aaO).

  • BGH, 29.01.2018 - AnwZ (Brfg) 32/17

    Anfechtung einer missbilligenden Belehrung der Rechtsanwaltskammer; Beschränkung

    Denn aufgrund der räumlichen und personellen Zusammenarbeit in einer Bürogemeinschaft ist durch die Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts allein nicht gewährleistet, dass der Bürogemeinschaftler keine Kenntnis von geheimhaltungsbedürftigen Informationen erhält beziehungsweise sich solche nicht beschaffen kann (vgl. zur Gefahrensituation bei einer Bürogemeinschaft nur Träger aaO; v. Wedel in Hartung/Scharmer, Berufs- und Fachanwaltsordnung, 6. Aufl., vor § 59a BRAO Rn. 6; siehe auch Senat, Beschluss vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 42/04, NJW 2005, 2692, 2693, wonach die Bürogemeinschaft besondere Anforderungen an die Wahrung der Verschwiegenheitspflicht stellt).
  • AGH Sachsen, 27.02.2015 - AGH 19/13

    Berufsrechte und -pflichten: Umgehung des Gegenanwalts

    Das Instrument der "missbilligenden Belehrung" bzw. des "belehrenden Hinweises" ist als ein den RAKn zustehendes Maßregelinstrument anzusehen und von der Rechtsprechung als solches anerkannt (BGH, Beschl. v. 13.8.2007 - AnwZ (B) 51/06, BRAK-Mitt. 2007, 268 = NJW 2007, 3349; BGH, Beschl. v. 25.7.2005 - AnwZ (B) 42/04, BRAK-Mitt. 2005, 235 = NJW 2005, 2692; BVerfG, Beschl. v. 20.11.2007 - 1 BvR 2482/07, NJW 2008, 502).
  • BGH, 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 45/15

    Anwaltliches Berufsrecht: Abgrenzung einer einfachen Belehrung von einem

    Der Senat hat bereits mehrfach die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung als ein wichtiges Merkmal für das Vorliegen einer hoheitlichen Maßnahme in Gestalt eines belehrenden Hinweises beziehungsweise einer missbilligenden Belehrung hervorgehoben (vgl. nur Senatsurteile vom 12. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 37/11, BGHZ 194, 79 Rn. 12; vom 27. Oktober 2014 - AnwZ (Brfg) 67/13, aaO Rn. 8; vom 7. November 2016 - AnwZ (Brfg) 47/15, aaO; Senatsbeschlüsse vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 42/04, NJW 2005, 2692 unter II 1; vom 13. August 2007 - AnwZ (B) 51/06, NJW 2007, 3349 Rn. 4; vom 30. November 2009 - AnwZ (B) 11/08, NJW 2010, 1972 Rn. 7; vom 21. Januar 2014 - AnwZ (Brfg) 67/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 13.08.2007 - AnwZ (B) 51/06

    Zulässigkeit eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens wegen eines belehrenden

    Das angefochtene Schreiben der Antragsgegnerin vom 2. Dezember 2005 ging über eine bloße Belehrung im Sinne des 73 Abs. 2 Nr. 1 BRAO hinaus; es handelte sich bei dem "belehrenden Hinweis" - wie auch die beigefügte Rechtsmittelbelehrung deutlich macht - um eine hoheitliche Maßnahme, die geeignet war, die Antragsteller in ihren Rechten einzuschränken, und über die der Anwaltsgerichtshof daher sachlich entscheiden durfte (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juli 2005 - AnwZ(B) 42/04, NJW 2005, 2692, unter II 1 m.w.Nachw.).

    Er entspricht dem vom Senat in Fällen dieser Art üblichen Wert (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. April 2005, aaO, und 25. Juli 2005, aaO).

  • AGH Niedersachsen, 19.09.2011 - AGH 15/11

    Anwaltlicher Berufsverstoß: Missbilligende Belehrung wegen herabsetzender

    Nach der Rechtsprechung des Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs ist die Rechtsanwaltskammer aber nicht gezwungen, auf einen Verstoß gegen eine berufsrechtliche Verbots- oder Verhaltensnorm mit anwaltsgerichtlichen Maßnahmen zu reagieren oder etwa eine Rüge auszusprechen, sondern hat vielmehr auch "die Möglichkeit, dem Rechtsanwalt nach dem eingetretenen Verstoß eine missbilligende Belehrung zu erteilen, die der Rechtsanwalt vor dem Anwaltsgerichtshof angreifen kann" (so BGH NJW 2007, 3499; vgl. auch BGHZ 153, 61, 63; BGH NJW 2002, 608; 2005, 2692).
  • BGH, 30.11.2009 - AnwZ (B) 11/08

    Zulässigkeit des Öffentlichen Anbietens von Beschäftigungsverhältnissen für

    a) Der Anwaltsgerichtshof hat mit Recht angenommen, dass es sich bei dem "belehrenden Hinweis" der Antragsgegnerin - wie auch die beigefügte Rechtsmittelbelehrung deutlich macht - um einen in entsprechender Anwendung des § 223 Abs. 1 BRAO a.F. anfechtbaren Verwaltungsakt handelt (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 42/04, NJW 2005, 2692; Beschl. v. 13. August 2007 - AnwZ (B) 51/06, NJW 2007, 3349).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 LB 50/03

    Werbung einer Steuerberatungsgesellschaft

    Ist nämlich eine Form der Berufsausübung zulässig, so ist grundsätzlich auch deren Kundgabe durch das Werberecht gedeckt (so für Rechtsanwälte: BGH, Beschl. v. 25.7. 2005 - AnwZ (B) 42/04 -, NJW 2005, 2692 f.).

    Unterfällt somit auch die Gestaltung und Verwendung eines Briefkopfs oder Briefbogens eines Steuerberaters sowie die Verwendung von Praxis- bzw. Büroschildern dem Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit, auf die sich auch die Klägerin als Gesellschaft berufen kann, Art. 19 Abs. 3 GG, so ist dies bei der Anwendung und Auslegung der die Werbemaßnahmen einschränkenden Bestimmungen in der Weise zu berücksichtigen, dass nicht die Zulässigkeit der Werbung, sondern deren Einschränkung einer besonderen Rechtfertigung bedarf, und zwar durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls (vgl. BGH, Beschl. v. 25.7. 2005 - AnwZ (B) 42/04 -, NJW 2005, 2692 f.; Gehre/von Borstel, a.a.O., § 57a Rn. 5).

  • BGH, 02.03.2011 - AnwZ (B) 50/10

    Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen: Beschränkte Zuständigkeit des

    Die Rechtsprechung hat allerdings die Bestimmung des § 223 Abs. 1 BRAO aF, die bei den dort genannten Verwaltungsakten den Zugang zum Anwaltsgerichtshof eröffnete, entsprechend angewendet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. November 2009 - AnwZ (B) 11/08, AnwBl. 2010, 439 Rn. 7; vom 13. August 2007 - AnwZ (B) 51/06, NJW 2007, 3349 Rn. 4; vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 42/04, NJW 2005, 2692).
  • BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 14/12

    Anwaltliches Berufsrecht: Verbot der Bezeichnung einer Sozietät als "& Partner

    Die Gestaltung und Verwendung des Briefkopfes oder -bogens einer Anwaltskanzlei - und damit hier auch die verwandte Firmierung einschließlich der Angaben zu den benutzten E-Mail-Adressen und der Internetdomain - gehören zur werbenden Außendarstellung einer Anwaltskanzlei (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 67/01, NJW 2003, 346, vom 25. Juli 2005 - AnwZ (B) 42/04, NJW 2005, 2692 und 12. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 37/11, DB 2012, 2217 Rn. 18).
  • LG Arnsberg, 03.03.2011 - 8 O 32/11

    Briefbogen einer Rechtsanwaltssozietät verstößt gegen § 10 Abs. 2 S. 3 BORA bei

  • BGH, 30.01.2007 - 3 StR 490/06

    Gemeinsame Ladung zweier Verteidiger (Zurechnung bei Sozietät und bei

  • AGH Rheinland-Pfalz, 26.02.2015 - 1 AGH 6/14

    Werbung: Aufführung einer Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH) auf dem Briefbogen

  • VG Berlin, 03.04.2018 - 22 K 21.16

    Rechtschutz gegen die Aufforderung der Wirtschaftsprüferkammer, ihr im Rahmen

  • AGH Bayern, 06.02.2007 - BayAGH II - 14/06

    Werbung - Zur Verwendung des Begriffs "Associates" auf dem Briefbogen

  • LG Nürnberg-Fürth, 27.02.2015 - 4 HKO 6446/14

    Unzulässigkeit der Werbung für eine Kooperation zwischen einem Steuerberater und

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.08.2021 - 2 AGH 28/19

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts

  • AGH Schleswig-Holstein, 21.03.2022 - 1 AGH 3/21
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