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   BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 46/87   

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https://dejure.org/1988,7156
BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 46/87 (https://dejure.org/1988,7156)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1988 - AnwZ (B) 46/87 (https://dejure.org/1988,7156)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1988 - AnwZ (B) 46/87 (https://dejure.org/1988,7156)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1988, 388
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.10.1983 - AnwZ (B) 15/83

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 46/87
    Sowohl die Justizverwaltung als auch die ihre Entscheidung nachprüfenden Gerichte sind an die Rechtskraft des Strafurteils gebunden (Senatsbeschl. v. 3. Oktober 1983 - AnwZ (B) 15/83, BRAK-Mitt. 1984, 35 m.w.N.).

    Selbst wenn der Antragsteller die Wiederaufnahme des Strafverfahrens bereits beantragt hätte, wäre dies kein Grund, das vorliegende Verfahren auszusetzen (Senatsbeschl. v. 3. Oktober 1983 aaO).

  • BGH, 06.10.1964 - 1 StR 226/64

    Rechtskundiger Beistand eines Rechtsanwalts in einem Sorgerechtsverfahren für

    Auszug aus BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 46/87
    Wie der Ehrengerichtshof zutreffend dargelegt hat, kann dabei offen bleiben, ob es sich bei § 356 Abs. 2 StGB um einen unabhängigen Straftatbestand oder einen Strafschärfungsgrund handelt (offen gelassen in BGH, Urt. v. 6. Oktober 1964 - 1 StR 226/64, NJW 1964, 2428, 2430, insoweit in BGHSt 20, 41 nicht abgedruckt).
  • BGH, 13.01.1965 - 3 StR 43/64

    Urteilsverkündung in Abwesenheit des Verteidigers - Einordnung einer strafbaren

    Auszug aus BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 46/87
    Denn auch wenn § 356 Abs. 2 StGB keinen eigenständigen Straftatbestand darstellt, so handelt es sich dabei um einen sogenannten benannten Strafschärfungsgrund, dessen Strafrahmen für die Einordnung als Verbrechen oder Vergehen maßgeblich ist (BGH, Urt. v. 13. Januar 1965 - 3 StR 43/64, NJW 1965, 701; Tröndle in LK 10. Aufl. § 12 Rdnr. 17, 23).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 46/87
    Der Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft ist allerdings als schwerwiegender Eingriff in die Freiheit der Berufswahl zu beurteilen und an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen (BVerfGE 66, 337, 353 m.w.N.).
  • BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einer

    a) Die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 2 BRAO begegnet nach ständiger Rechtsprechung des Senats keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 46/87, BRAK-Mitt. 1988, 208 [Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, BVerfG, Beschluss vom 28. März 1988 - 1 BvR 399/88]; vom 20. April 1999 - AnwZ (B) 51/98, BRAK-Mitt. 1999, 185; vom 18. Oktober 1999 - AnwZ (B) 95/98, BRAK-Mitt. 2000, 42).
  • BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 49/92

    Verzicht auf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgund eines Verbrechens wegen

    Eine Wiederzulassung kommt im allgemeinen nicht vor Ablauf der Frist in Betracht, die das Gesetz im Regelfall für die Dauer des Ämterverlusts nach einer Verurteilung wegen eines Verbrechens vorsieht (vgl. auch Senatsbeschl. vom 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 46/87; vgl. auch § 7 Nr. 3 BRAO).
  • BGH, 18.10.1999 - AnwZ (B) 95/98

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Verlustes der Fähigkeit zur

    Die Regelung über den zwingend - ohne weitere Ermessensentscheidung - vorgeschriebenen Widerruf ist verfassungsgemäß, insbesondere mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar (BGH, Beschl. vom 8. Februar 1988 - AnwZ(B) 46/87 -, BRAK-Mitt. 1988, 208 - Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, BVerfG, Beschluß vom 28. März 1988 - 1 BvR 399/88 -, und vom 20. April 1999 - AnwZ(B) 51/98 -, BRAK-Mitt. 1999, 185).
  • BGH, 20.04.1999 - AnwZ (B) 51/98

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen einer strafgerichtlichen

    In der Untersagung der weiteren Berufsausübung liegt dann keine unverhältnismäßige Maßnahme zum Schutz des rechtsuchenden Publikums (BGH, Beschl. v. 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 46/87, BRAK-Mitt. 1988, 208, 209).
  • BGH, 14.06.1993 - AnwZ (B) 59/92

    Verurteilung wegen Parteiverrats - Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Diese Verfügung ist seit dem 8. Februar 1988 rechtskräftig (Senatsbeschl. v. 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 46/87).
  • BGH, 13.02.1989 - AnwZ (B) 57/88

    Rechtsmittel

    Die sofortige Beschwerde dagegen war ohne Erfolg (Beschluß des Senats vom 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 46/87).
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