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   BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 47/93   

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BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 47/93 (https://dejure.org/1993,4892)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1993 - AnwZ (B) 47/93 (https://dejure.org/1993,4892)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93 (https://dejure.org/1993,4892)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Gründe für die Beurteilung der Unwürdigkeit in Bezug auf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Annahme der Unwürdigkeit eines Rechstanwalts auf Grund seiner Tätigkeit als Richter in der ehemaligen DDR

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJ 1994, 281
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 47/93
    Der durch die Zurückverweisung ermöglichten verfahrensmäßigen Abklärung dieses Versagungsgrundes durch zwei gerichtliche Tatsacheninstanzen kommt gerade wegen der generalklauselartigen und wertungsabhängigen Weite des Unwürdigkeitstatbestandes des § 7 Nr. 5 BRAO besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 63, 266, 287).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in der einen KBW-Bewerber betreffenden Entscheidung BVerfGE 63, 266, 286, 288 die Notwendigkeit hervorgehoben, bei der Einschränkung des Grundrechts auf freie Berufswahl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu wahren, die Gesamtpersönlichkeit des Bewerbers im Zeitpunkt der Entscheidung zu würdigen und dabei neben seinem Fehlverhalten auch sein früheres und späteres Wohlverhalten und seine Lebensverhältnisse im ganzen zu berücksichtigen.

  • BGH, 30.06.1980 - AnwZ (B) 3/80

    Anfechtung von Vorstandswahlen einer Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 47/93
    Von dieser Möglichkeit, die nicht schon bei jedem erstinstanzlichen Verfahrensfehler eröffnet ist (vgl. BGHZ 77, 327, 329), macht der Senat Gebrauch.
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 517/80

    Berufung - Zurückverweisung - Irrige Rechtsauffassung - Versorgungsausgleich -

    Auszug aus BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 47/93
    Es ist jedoch in der Rechtsprechung anerkannt, daß das Beschwerdegericht, obwohl es selbst Tatsachengericht ist, unter bestimmten, sehr engen Voraussetzungen die Sache zurückverweisen kann (vgl. BGH, Beschluß vom 4. November 1981 - IV b ZB 517/80, NJW 1982, 520; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG 13. Aufl. § 12 Rdn. 37 f.; § 25 Rdn. 7; Jansen FGG 2. Aufl. § 25 Rdn. 13).
  • BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 53/92

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auf Grund einer Bestrafung wegen

    Auszug aus BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 47/93
    Der Senat hat den Versagungsgrund des § 7 Nr. 5 BRAO in ständiger Rechtsprechung dahin umschrieben, daß der Bewerber im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (z.B. Senatsbeschlüsse vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 53/92 - und vom 17. Dezember 1990 - AnwZ (B) 72/90).
  • BGH, 17.12.1990 - AnwZ (B) 72/90

    Rücknahme der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen Vermögensverfalls - Rücknahme

    Auszug aus BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 47/93
    Der Senat hat den Versagungsgrund des § 7 Nr. 5 BRAO in ständiger Rechtsprechung dahin umschrieben, daß der Bewerber im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulassung bei Abwägung seines schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (z.B. Senatsbeschlüsse vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 53/92 - und vom 17. Dezember 1990 - AnwZ (B) 72/90).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 47/93
    Bei der Entwicklung typisierender Versagungsgründe durch die Rechtsprechung ist Zurückhaltung geboten (vgl. BVerfGE 87, 287, 322).
  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 42/94

    Amtsenthebung einer Notarin

    Die Feststellung solchen Verhaltens darf allerdings wegen des Schutzes aus Art. 12 GG, der einem "Nurnotar" - wenn auch wegen der Nähe seines Amts zum öffentlichen Dienst in eingeschränktem Maße - zugute kommt (vgl. BVerfGE 80, 257, 265; 73, 280, 295; BGHZ 126, 39), nicht aufgrund einer schematischen und typisierenden Betrachtung getroffen werden (vgl. BVerfGE 87, 287, 322; BGH DtZ 1995, 175; BGH, Beschluß vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93 -).
  • BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Aufforderung zur Vorlage eines

    Der Senat hält es daher für angezeigt, die Sache zur weiteren Abklärung des Widerrufsgrundes des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO an den Anwaltsgerichtshof zurückzuverweisen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - BRAK-Mitt. 1995, 162, 163; vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93 - BRAK-Mitt. 1994, 40, 41).
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 18/97

    Amtsenthebung einer zu Zeiten der ehemaligen DDR als Richterin tätigen Notarin

    Insoweit können keine anderen Grundsätze gelten als sie vom Senat für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof zum Begriff der Unwürdigkeit i.S.d. § 7 Nr. 5 BRAO (vor Inkrafttreten des BRAO- NeuordnungsG: § 7 Nr. 2 RAG) und zur Anwendung der §§ 1, 2 RNPG entwickelt worden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93 - BRAK-Mitt. 1994, 40, 41; 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 57/93 - DtZ 1995, 175 und vom 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - NJ 1995, 390; Senat a.a.O.).

    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Senats für Anwaltssachen kommt ein solcher Verstoß vor allem dann in Betracht, wenn die einschlägigen Vorschriften des StGB/DDR oder der StPO/DDR exzessiv zum Nachteil der Angeklagten ausgelegt und angewendet worden sind oder bei der Verfolgung dieser Taten ein menschenverachtendes Verhalten an den Tag gelegt worden ist (Senat, Beschl. vom 5. Februar 1995 - NotZ 42/94 - DtZ 1996, 272, 273; BGH, Beschlüsse vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93 - BRAK-Mitt. 1994, 40, 41; 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 57/93 - DtZ 1995, 175; 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94 - DtZ 1995, 294; 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - NJ 1995, 390 und 31. Januar 1997 - AnwZ (B) 8/96 - nicht veröffentlicht; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 28. Mai 1997 - 1 BvR 304/97 - dokumentiert in Juris).

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 12/93

    Amtsenthebung eines Notars wegen Tätigkeit für das MfS

    Die Feststellung eines nicht unerheblichen persönlich schuldhaften Verhaltens erfordert eine einzelfallbezogene Gewichtung aller für und wider den Betroffenen sprechenden Umstande (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93 = NJ 1994, 281 = BRAK-Mitt. 1994, 40; vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 57/93 = NJ 1994, 282 = BRAK-Mitt. 1994, 106; vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 54/94).
  • BGH, 13.02.1995 - AnwZ (B) 57/94

    Rücknahme der Anwaltszulassung wegen Tätigkeit für das MfS der ehemaligen DDR

    Danach ist darauf abzustellen, ob der Antragsteller im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Rücknahme der Anwaltszulassung bei Abwägung seines früheren schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitliche Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (vgl. Senatsbeschl. v. 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93, BRAK-Mitt. 1994, 40; v. 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 17/94).
  • BGH, 20.01.1995 - AnwZ (B) 16/94

    Unwürdigkeit der Advokatur - DDR-Strafjustiz

    Dies wird vor allem dann anzunehmen sein, wenn er die einschlägigen Vorschriften des DDR-StGB oder der DDR-StPO exzessiv zum Nachteil der Angeklagten ausgelegt und angewendet oder bei der Verfolgung dieser Taten Menschenverachtung an den Tag gelegt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93, BRAK-Mitt. 1994, 40 = NJ 1994, 281, und vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 57/93, AnwBl. 1994, 294 = NJ 1994, 282 = BRAK-Mitt. 1994, 106), etwa wenn die von ihm angeordneten oder beantragten Rechtsfolgen auch auf der Grundlage des damals geltenden DDR-Strafrechts in grobem Mißverhältnis zu 6.

    Sonst würden wesentliche Teile des zulassungsrelevanten Sachverhalts nur in der Beschwerdeinstanz festgestellt und gewürdigt, was der prozessualen Regelung der Bundesrechtsanwaltsordnung für Zulassungssachen widerspräche (vgl. Senatsbeschluß vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93 aaO).

  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 30/94

    Ablehnung der Zulassung als Rechtsanwalt - Unwürdigkeit für den

    Dies wird vor allem dann anzunehmen sein, wenn er die einschlägigen Vorschriften des DDR-StGB und der DDR-StPO exzessiv zum Nachteil der Angeklagten ausgelegt und angewendet oder bei der Verfolgung dieser Taten Menschenverachtung an den Tag gelegt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93, BRAK-Mitt. 1994, 40 = NJ 1994, 281, und vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 57/93, AnwBl 1994, 294 = NJ 1994, 282 = BRAK-Mitt. 1994, 106), etwa die von ihm angeordneten oder beantragten Rechtsfolgen auch auf der Grundlage des damals geltenden DDR-Strafrechts in grobem Mißverhältnis zu der zugrundeliegenden Tat stehen.
  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 28/94

    Stasi - Rechtsanwaltschaft

    In dem Fall einer früheren DDR-Richterin hat er die nach der Beendigung ihres IM-Einsatzes vergangenen 13 Jahre als ausreichend erachtet (oben genannter Beschluß vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93 S. 8).
  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 22/94

    Stasi - Rechtsanwaltschaft

    Danach ist darauf abzustellen, ob der Antragsteller im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Rücknahme der Anwaltszulassung bei Abwägung seines früheren schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitlicher Führung - nach seiner Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93, BRAK-Mitt. 1994, 40 m.w.Nachw. und vom 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 17/94).
  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 17/94

    DDR - Rechtsanwaltszulassung - Unwürdigkeit

    Danach ist darauf abzustellen, ob die Antragstellerin im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Rücknahme der Anwaltszulassung bei Abwägung ihres früheren schuldhaften Verhaltens und aller erheblichen Umstände - wie Zeitablauf und zwischenzeitlicher Führung - nach ihrer Gesamtpersönlichkeit für den Anwaltsberuf nicht tragbar ist (vgl. Senatsbeschluß vom 23. November 1993 - AnwZ (B) 47/93 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.02.1994 - AnwZ (B) 57/93

    DDR - Rechtsanwalt - Versagung der Zulassung

  • BGH, 08.12.1995 - AnwZ (B) 45/95

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Widerruf

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