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   BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 50/98   

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https://dejure.org/1999,7192
BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 50/98 (https://dejure.org/1999,7192)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1999 - AnwZ (B) 50/98 (https://dejure.org/1999,7192)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 50/98 (https://dejure.org/1999,7192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren - Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen fehlender Unterhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung i.S.d. § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) - Mindestvoraussetzungen für den ...

  • Judicialis

    BRAO § 27; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 6; ; BRAO § 35 Abs. 1 Nr. 5; ; BRAO § 51; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 10; ; BRAO § 34 Nr. 2; ; BRAO § 42 Abs. 1 Nr. 3; ; BRAO § 42 Abs. 4; ; ZPO § 91 a; ; FGG § 13 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung des Verfahrens über den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch anderweitige Bestandskraft eines Widerrufs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75

    Zuschuß für neben amtliche Berufsschullehrkräfte

    Auszug aus BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 50/98
    Es ist daher in entsprechender Anwendung des § 91 a ZPO und nach § 13 a FGG nur noch über die Verfahrenskosten zu entscheiden (BGHZ 50, 197, 199; 66, 297, 300).
  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 1/82

    Rechtsanwalt - Zulassung - Gesellschafter - Geschäftsführer - Repräsentation -

    Auszug aus BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 50/98
    Damit ist das Verfahren in der Hauptsache erledigt, auch wenn der Antragsteller - im Gegensatz zur Antragsgegnerin - keine dahingehende Erklärung abgegeben hat (BGH, Beschl. v. 29. März 1982 - AnwZ (B) 1/82, BRAK-Mitt. 1983, 103).
  • BGH, 27.05.1968 - AnwZ (B) 9/67

    Erledigung der Hauptsache im Verwaltungsstreitverfahren (BRAO)

    Auszug aus BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 50/98
    Es ist daher in entsprechender Anwendung des § 91 a ZPO und nach § 13 a FGG nur noch über die Verfahrenskosten zu entscheiden (BGHZ 50, 197, 199; 66, 297, 300).
  • BGH, 17.10.2005 - AnwZ (B) 70/04

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls und wegen

    Es genügt, dass die Antragsgegnerin unwidersprochen eine entsprechende Erklärung abgegeben hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, Beschl. v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 50/98; v. 1. März 2004 - AnwZ (B) 30/03 und v. 8. November 2004 - AnwZ (B) 86/03, sämtlich n.v.).
  • BGH, 25.04.2007 - AnwZ (B) 61/06

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens

    Obwohl allein die Antragsgegnerin eine der Erledigung Rechnung tragende Erklärung abgegeben hat, ist nunmehr nur noch über die Verfahrenskosten und die Auslagen der Beteiligten gemäß § 91 a ZPO, § 13 a FGG zu entscheiden (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 50/98, n.v., bei einseitiger Erledigungserklärung).
  • BGH, 24.04.2007 - AnwZ (B) 84/04

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens

    Obwohl weder die Antragsgegnerin noch der Antragsteller eine der Erledigung Rechnung tragende Erklärung abgegeben haben, ist nunmehr nur noch über die Verfahrenskosten und die Auslagen der Beteiligten gemäß § 91a ZPO, § 13a FGG zu entscheiden (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 50/98, n.v. bei einseitiger Erledigungserklärung).
  • BGH, 28.06.2004 - AnwZ (B) 56/03

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Widerrufsgrund des Fehlens einer

    Obwohl nur die Antragsgegnerin, nicht aber der Antragsteller, eine der Erledigung Rechnung tragende Erklärung abgegeben hat, ist nunmehr nur noch über die Verfahrenskosten und die Auslagen der Beteiligten gemäß § 91a ZPO, § 13a FGG zu entscheiden (vgl. BGH, Beschl. v. 29. März 1982 - AnwZ (B) 1/82, BRAK-Mitt. 1983, 103; v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 50/98, n.v.).
  • BGH, 13.10.2003 - AnwZ (B) 83/02

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

    Obwohl nur die Antragsgegnerin, nicht aber der Antragsteller, eine der Erledigung Rechnung tragende Erklärung abgegeben hat, ist nunmehr nur noch über die Verfahrenskosten und die Auslagen der Beteiligten gemäß § 91a ZPO, § 13a FGG zu entscheiden (vgl. BGH, Beschl. v. 29. März 1982 - AnwZ (B) 1/82, BRAK-Mitt. 1983, 103; v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 50/98, n.v.).
  • BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 72/99

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Durch den anderweit bestandskräftig gewordenen Widerruf der Zulassung hat sich die Hauptsache erledigt (Senatsbeschluß vom 25. Januar 1999 - AnwZ(B) 50/98).
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