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   BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 51/92   

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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 15.12.2003 - AnwZ (B) 7/03  

    Gleichzeitige Zulassung eines Rechtsanwalts bei mehreren Landgerichten

    Nach der Zulassung bei einem bestimmten Landgericht kann die Zulassung bei einem anderen Landgericht nicht kumulativ, sondern nur unter den Voraussetzungen eines Zulassungswechsels nach § 33 BRAO, d.h. unter Verzicht auf die Rechte aus der bisherigen Zulassung, erreicht werden (st.Rspr.; BGH, Beschluß vom 13. Januar 2003 - AnwZ (B) 59/01, NJW 2003, 965 unter 2 a m.Nachw.; vgl. auch Senatsbeschluß vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 51/92, BRAK-Mitt. 1993, 173 zur Unzulässigkeit gleichzeitiger Zulassung bei Gerichten in den alten und neuen Bundesländern).
  • BGH, 13.09.1993 - AnwZ (B) 20/93  

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Berufsgerichtshofs für

    Aus dieser Gleichstellungsklausel hat der Senat gefolgert, daß im Interesse eines möglichst raschen Zusammenwachsens der Gebiete eines vereinigten Deutschlands die Unterschiede in der juristischen Ausbildung auch im Berufsrecht der Rechtsanwälte außer Betracht zu bleiben haben und derjenige, der einmal nach dem Rechtsanwaltsgesetz zugelassen worden ist, damit einem nach der Bundesrechtsanwaltsordnung zugelassenen Rechtsanwalt in jeder Hinsicht gleichsteht (Senatsbeschluß vom 6. Juli 1992 - AnwZ (B) 20/92, BRAK-Mitt. 1992, 171; vgl. auch Senatsbeschluß vom 1. März 1993 - AnwZ (B) 51/92).
  • BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 46/93  
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