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   BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 54/09   

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https://dejure.org/2010,10076
BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 54/09 (https://dejure.org/2010,10076)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2010 - AnwZ (B) 54/09 (https://dejure.org/2010,10076)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 54/09 (https://dejure.org/2010,10076)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 7 BRAO
    Wideruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden auch bei Beschränkung der Tätigkeit auf das Steuerrecht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • rewis.io

    Wideruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden auch bei Beschränkung der Tätigkeit auf das Steuerrecht

  • rewis.io

    Wideruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden auch bei Beschränkung der Tätigkeit auf das Steuerrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 70/03

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 54/09
    Auch wenn die Regelung des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, nach der der Vermögensverfall die Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden indiziert, nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen des Vermögensverfalls folgt, wird sie im - nach der gesetzlichen Wertung - vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden können (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2004, aaO, unter II 2 b m.w.N.).

    Eine solche Selbstbeschränkung ist nicht kontrollierbar und kann jederzeit - ohne dass etwa die Antragsgegnerin dies auch nur erfahren würde - aufgegeben werden (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03, BRAK-Mitt. 2005, 27; vom 12. Januar 2004 - AnwZ (B) 17/03; vom 26. September 2005 - AnwZ (B) 64/04).

    Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist daher nach dieser Bestimmung auch dann zu entziehen, wenn der Rechtsanwalt ohne Verschulden in die ihn belastende Vermögenslage geraten ist (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 88/98, BRAK-Mitt. 1999, 270, 271 und vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03).

  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 54/09
    Diese Voraussetzungen für den Widerruf waren sowohl bei Erlass der angegriffenen Verfügung als auch zum Entscheidungszeitpunkt (vgl. BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) erfüllt.
  • BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 38/04

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 54/09
    Eine wirksame Kontrolle oder Sicherungsmaßnahmen, mit denen eine Gefährdung auf ein noch hinnehmbares Maß reduziert werden könnte, sind nicht möglich (vgl. auch Senatsbeschluss vom 18. April 2005 - AnwZ (B) 38/04).
  • BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 17/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 54/09
    Eine solche Selbstbeschränkung ist nicht kontrollierbar und kann jederzeit - ohne dass etwa die Antragsgegnerin dies auch nur erfahren würde - aufgegeben werden (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03, BRAK-Mitt. 2005, 27; vom 12. Januar 2004 - AnwZ (B) 17/03; vom 26. September 2005 - AnwZ (B) 64/04).
  • BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 27/00

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 54/09
    Soweit der Antragsteller darauf verweist, dass er seit seiner Zulassung seine Anwaltstätigkeit ausschließlich beratend auf dem Gebiet des Steuerrechts ausübe, dies auch in Zukunft so halten werde und daher jeglicher Kontakt mit Mandantengeldern fern liege, vermag dies nicht mit der erforderlichen Sicherheit die Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden auszuschließen (Senatsbeschluss vom 12. März 2001 - AnwZ (B) 27/00).
  • BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 23/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 54/09
    Zwar hat der Senat entschieden, dass in einem solchen Fall ausnahmsweise eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden ausgeschlossen werden kann, wenn sich der Gläubiger in einer befristeten Stillhaltevereinbarung verpflichtet hat, bei Erbringung näher festgelegter Ratenzahlungen von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen (Senatsbeschluss vom 26. März 2007 - AnwZ (B) 23/06).
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 54/09
    Diese Voraussetzungen für den Widerruf waren sowohl bei Erlass der angegriffenen Verfügung als auch zum Entscheidungszeitpunkt (vgl. BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150) erfüllt.
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 54/09
    Wie der Bestimmung des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO zu entnehmen ist, geht der Gesetzgeber grundsätzlich von einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden aus, wenn sich der Rechtsanwalt in Vermögensverfall befindet; dies ist auch in aller Regel der Fall, insbesondere im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/04, NJW 2005, 511, unter II 2 a).
  • BGH, 26.09.2005 - AnwZ (B) 64/04

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 54/09
    Eine solche Selbstbeschränkung ist nicht kontrollierbar und kann jederzeit - ohne dass etwa die Antragsgegnerin dies auch nur erfahren würde - aufgegeben werden (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03, BRAK-Mitt. 2005, 27; vom 12. Januar 2004 - AnwZ (B) 17/03; vom 26. September 2005 - AnwZ (B) 64/04).
  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 88/98

    Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 31.05.2010 - AnwZ (B) 54/09
    Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist daher nach dieser Bestimmung auch dann zu entziehen, wenn der Rechtsanwalt ohne Verschulden in die ihn belastende Vermögenslage geraten ist (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 88/98, BRAK-Mitt. 1999, 270, 271 und vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 70/03).
  • BGH, 03.06.2015 - AnwZ (Brfg) 11/15

    Der Anwalt in der Insolvenz

    Hierbei spielt es keine Rolle, welche Gründe zum Vermögensverfall geführt haben, insbesondere auch nicht, ob der Rechtsanwalt seinen Vermögensverfall verschuldet hat (st. Senatsrspr.; vgl. nur Beschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 54/09, juris Rn. 10 und vom 4. Juli 2014 - AnwZ (Brfg) 23/14, juris Rn. 7; jeweils m. w. N.).

    Selbst auferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010, aaO Rn. 8; vom 4. Januar 2014, aaO Rn. 6 und vom 16. März 2015, aaO Rn. 6).

  • BGH, 06.02.2014 - AnwZ (Brfg) 83/13

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Widerlegung der

    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 54/09, juris Rn. 6 und vom 24. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 15/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 46/14

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls: Ausschluss der

    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 54/09, juris Rn. 6; vom 24. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 15/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 51/13

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Selbst auferlegte Beschränkungen, deren Einhaltung nicht überwacht wird, schließen nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine Gefährdung der Rechtsuchenden nicht mit hinreichender Sicherheit aus (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 54/09, juris Rn. 8; vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 168/12, juris Rn. 11).
  • BGH, 23.04.2014 - AnwZ (Brfg) 8/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Eintragung des Rechtsanwalts

    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 54/09, juris Rn. 6 und vom 24. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 15/13, juris Rn. 5).

    Der Kläger ist als Einzelanwalt tätig und kann von daher nicht daraufhin überwacht werden, ob er selbst auferlegte Beschränkungen hinsichtlich der Annahme von Fremdgeld einhält (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010, aaO Rn. 8; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, juris Rn. 10; vom 14. November 2013, aaO Rn. 6 und vom 18. Januar 2014 - AnwZ (Brfg) 53/13, juris Rn. 6 m. w. N.).

  • BGH, 02.10.2014 - AnwZ (Brfg) 30/14

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 54/09, juris Rn. 6 und vom 24. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 15/13, juris Rn. 5).

    Die Klägerin ist als Einzelanwältin tätig und kann von daher nicht daraufhin überwacht werden, ob sie selbst auferlegte Beschränkungen hinsichtlich der Annahme von Fremdgeld einhält (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010, aaO Rn. 8; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, juris Rn. 10; vom 14. November 2013, aaO Rn. 6 und vom 18. Januar 2014 - AnwZ (Brfg) 53/13, juris Rn. 6 m. w. N.).

  • BGH, 22.05.2014 - AnwZ (Brfg) 15/14

    Widerruf der Zulassung zur Anwaltschaft bei Vermögensverfall

    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 54/09, juris Rn. 6 und vom 24. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 15/13, juris Rn. 5).

    Die Klägerin ist als Einzelanwältin tätig und kann von daher nicht daraufhin überwacht werden, ob sie selbst auferlegte Beschränkungen hinsichtlich der Annahme von Fremdgeld einhält (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010, aaO Rn. 8; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, juris Rn. 10; vom 14. November 2013, aaO Rn. 6 und vom 18. Januar 2014 - AnwZ (Brfg) 53/13, juris Rn. 6).

  • BGH, 26.08.2013 - AnwZ (Brfg) 31/13

    Begründetheit des Antrags eines Rechtsanwalts auf Rücknahme des Widerrufs seiner

    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 54/09, juris Rn. 6; vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 11. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 20/12, juris Rn. 4 und vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 68/12, juris Rn. 10).

    Im Übrigen sind Selbstbeschränkungen bzw. Sicherungsmaßnahmen eines Einzelanwalts nicht kontrollierbar und können jederzeit - ohne dass die Beklagte dies auch nur erfahren würde - aufgegeben werden; eine Reduzierung der Gefährdung auf ein noch hinnehmbares Maß ist so nicht möglich (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010, aaO Rn. 8; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, juris Rn. 10; vom 16. Mai 2012 - AnwZ (Brfg) 13/12, juris Rn. 8 und vom 19. November 2012 - AnwZ (Brfg) 56/12, juris Rn. 5).

  • BGH, 24.05.2013 - AnwZ (Brfg) 15/13

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls; Vermutung des

    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 31. Mai 2010 AnwZ (B) 54/09, juris Rn. 6; vom 22. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 12/11, juris Rn. 3; vom 11. Juni 2012 - AnwZ (Brfg) 20/12, juris Rn. 4 und vom 21. Februar 2013 - AnwZ (Brfg) 68/12, juris Rn. 10).

    Eine solche (behauptete) Selbstbeschränkung ist nicht kontrollierbar und kann jederzeit - ohne dass die Beklagte dies auch nur erfahren würde - aufgegeben werden; eine wirksame Kontrolle oder Sicherungsmaßnahmen, mit denen eine Gefährdung auf ein noch hinnehmbares Maß reduziert werden könnte, sind nicht möglich (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010, aaO Rn. 8; vom 15. März 2012 - AnwZ (Brfg) 55/11, juris Rn. 10; vom 16. Mai 2012 - AnwZ (Brfg) 13/12, juris Rn. 8 und vom 19. November 2012 - AnwZ (Brfg) 56/12, juris Rn. 5).

  • BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 77/13

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auch wenn diese Regelung nicht im Sinne eines Automatismus zu verstehen ist, die Gefährdung daher nicht zwangsläufig und ausnahmslos schon aus dem Vorliegen eines Vermögensverfalls folgt, kann die Gefährdung im nach der gesetzlichen Wertung vorrangigen Interesse der Rechtsuchenden nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; vom 31. Mai 2010 - AnwZ (B) 54/09, juris Rn. 6 und vom 24. Mai 2013, aaO Rn. 5).
  • BGH, 24.02.2015 - AnwZ (Brfg) 32/14

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 18.09.2017 - AnwZ (Brfg) 33/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Eintragung

  • BGH, 10.02.2014 - AnwZ (Brfg) 81/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 04.10.2016 - AnwZ (Brfg) 31/16

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 29.04.2015 - AnwZ (Brfg) 4/15

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einerRechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 04.07.2014 - AnwZ (Brfg) 23/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • BGH, 19.03.2014 - AnwZ (Brfg) 4/14

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 05.07.2013 - AnwZ (Brfg) 16/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bei

  • BGH, 06.09.2011 - AnwZ (Brfg) 6/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • BGH, 18.02.2014 - AnwZ (Brfg) 2/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

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