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   BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 57/96   

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https://dejure.org/1997,37754
BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 57/96 (https://dejure.org/1997,37754)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1997 - AnwZ (B) 57/96 (https://dejure.org/1997,37754)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1997 - AnwZ (B) 57/96 (https://dejure.org/1997,37754)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.12.1981 - AnwZ (B) 14/81

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Entscheidung über die Kosten des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 57/96
    Danach ist sie weder gegen die Feststellung der Erledigung der Hauptsache noch gegen die Kostenentscheidung noch gegen die Festsetzung des Geschäftswerts gegeben (vgl. auch BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1981 - AnwZ (B) 14/81 - BRAK-Mitt. 1982, 75; BGH, Beschluß vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 29/81 - BRAK-Mitt. 1982, 129).
  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 29/81

    Gesetzliche Beschränkungen der sofortigen Beschwerde im Zulassungsverfahren nach

    Auszug aus BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 57/96
    Danach ist sie weder gegen die Feststellung der Erledigung der Hauptsache noch gegen die Kostenentscheidung noch gegen die Festsetzung des Geschäftswerts gegeben (vgl. auch BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1981 - AnwZ (B) 14/81 - BRAK-Mitt. 1982, 75; BGH, Beschluß vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 29/81 - BRAK-Mitt. 1982, 129).
  • BGH, 29.09.1997 - AnwZ (B) 7/97

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Annahme eines unwürdigen

    Auszug aus BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 57/96
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers ist auch insoweit unstatthaft, als er auf die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Widerrufsverfügung anträgt (Feuerich-Braun BRAO 3. A. § 40 Rdn. 37 m.w.N., BGH BRAK-Mitt. 1993, 105; Senatsentscheidungen vom 20. Juli 1987 - AnwZ (B) 15/87, 27. Mai 1991 - AnwZ (B) 7/97).
  • BGH, 20.07.1987 - AnwZ (B) 15/87

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Geisteskrankheit eines Rechtsanwalts -

    Auszug aus BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 57/96
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers ist auch insoweit unstatthaft, als er auf die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Widerrufsverfügung anträgt (Feuerich-Braun BRAO 3. A. § 40 Rdn. 37 m.w.N., BGH BRAK-Mitt. 1993, 105; Senatsentscheidungen vom 20. Juli 1987 - AnwZ (B) 15/87, 27. Mai 1991 - AnwZ (B) 7/97).
  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 87/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts

    Die Festsetzung des Gegenstandswerts im anwaltsgerichtlichen Verfahren ist auch nach dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) nicht anfechtbar (Festhaltung an Senat, Beschl. v. 3. März 1997, AnwZ (B) 57/96, BRAK-Mitt. 1997, 128).

    Diese sieht eine Anfechtung dieser Festsetzung nicht vor (Senat, Beschl. v. 3. März 1997, AnwZ (B) 57/96, BRAK-Mitt. 1997, 128).

  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 88/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    c) Das führt aber nicht dazu, dass gegen eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs hierüber ohne Zulassung die sofortige Beschwerde an den Bundesgerichtshof gegeben ist (Senat, Beschl. v. 3. März 1997, AnwZ (B) 57/96, BRAK-Mitt. 1997, 128).

    Gegen die Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs hierüber wäre die sofortige Beschwerde nicht gegeben gewesen (Senat, Beschl. v. 7. Dezember 1981, AnwZ (B) 14/81, BRAK-Mitt. 1982, 75; Beschl. v. 3. März 1997, AnwZ (B) 57/96, BRAK-Mitt. 1997, 128; Beschl. v. 19. November 2001, AnwZ (B) 71/00, NJOZ 2002, 771, 772; Beschl. v. 29. September 2003, AnwZ (B) 66/02, NJW 2004, 1173).

  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren;

    c) Das führt aber nicht dazu, dass gegen eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs hierüber ohne Zulassung die sofortige Beschwerde an den Bundesgerichtshof gegeben ist (Senat, Beschl. v. 3. März 1997, AnwZ (B) 57/96, BRAK-Mitt. 1997, 128).
  • BGH, 19.11.2001 - AnwZ (B) 71/00

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des

    Danach ist sie weder gegen die Feststellung der Erledigung der Hauptsache noch gegen die Kostenentscheidung oder die Festsetzung des Geschäftswerts gegeben (vgl. Senatsbeschluß vom 3. März 1997 - Anwz (B) 57/96 - BRAK-Mitt. 1997, 128 m.N.).

    Eine unstatthafte sofortige Beschwerde gegen die Feststellung der Erledigung der Hauptsache bleibt unzulässig, auch wenn nachträglich die Feststellung der Rechtswidrigkeit der ursprünglichen Widerrufsverfügung beantragt wird (Senatsbeschluß vom 3. März 1997 aaO).

  • BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 66/02

    Zulässigkeit einer Kostenbeschwerde in Zulassungssachen

    Danach ist sie weder gegen die Feststellung der Erledigung der Hauptsache noch gegen die Kostenentscheidung oder die Festsetzung des Geschäftswerts gegeben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. November 2001 - AnwZ (B) 71/00 - und vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 57/96 - BRAK-Mitt. 1997, 128 m.Nachw.).
  • BGH, 12.12.2007 - AnwZ (B) 41/07

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des

    Danach ist sie weder gegen die Feststellung der Erledigung der Hauptsache noch gegen die Kostenentscheidung oder die Festsetzung des Geschäftswerts gegeben (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 19. November 2001 - AnwZ (B) 71/00; vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 57/96 - BRAK-Mitt. 1997, 128; vom 29. September 2003 - AnwZ (B) 66/02, BGHR BRAO § 42 Abs. 1 Hauptsache - Erledigung 1 und vom 6. Juni 2005 - AnwZ (B) 94/04).
  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 108/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

    Dazu gehören die Feststellung der Erledigung der Hauptsache und die entsprechende Kostenentscheidung nicht (Senatsbeschluss vom 3. März 1997 - AnwZ(B) 97/96, BRAK-Mitt. 1997, 128).
  • BGH, 23.08.2010 - AnwZ (B) 45/10

    Sofortige Beschwerde gegen eine nach der Rücknahme oder Erledigung des Antrags

    Danach ist ein Rechtsmittel gegen die vom Anwaltsgerichtshof getroffene Kostenentscheidung, die dieser nach der Rücknahme oder Erledigung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung getroffen hat, nicht gegeben (st. Rspr. des Senats, vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 57/96, BRAK-Mitt. 1997, 128; Beschluss vom 19. November 2001 - AnwZ (B) 71/00; Beschluss vom 29. September 2003 - AnwZ (B) 66/02, BGHR BRAO § 42 Abs. 1 Hauptsache-Erledigung 1; Beschluss vom 13. Februar 2007 - AnwZ (B) 101/06, juris).
  • BGH, 06.06.2005 - AnwZ (B) 94/04

    Kostenentscheidung nach Erledigung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens

    Danach ist sie weder gegen die Feststellung der Erledigung der Hauptsache noch gegen die Kostenentscheidung oder die Festsetzung des Geschäftswerts gegeben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. November 2001 - AnwZ (B) 71/00 - und vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 57/96 - BRAK-Mitt. 1997, 128 m.Nachw.).
  • BGH, 12.03.2001 - AnwZ (B) 25/00

    Unzulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung des

    Danach ist sie gegen die Feststellung der Erledigung der Hauptsache und die darauf bezogene - ihm sogar günstige - Kostenentscheidung nicht gegeben, auch wenn die Hauptsache zuvor den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft betroffen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 3. März 1997 - AnwZ (B) 57/96 - BRAK-Mitt. 1997, 128).
  • BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 15/00

    Kostenerstattung im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof

  • BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 42/99

    Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung des Anwaltsgerichtshofs

  • BGH, 29.09.1997 - AnwZ (B) 28/97

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

  • BGH, 26.01.1998 - AnwZ (B) 59/97
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