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   BGH, 12.04.1999 - AnwZ (B) 59/98   

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BGH, 12.04.1999 - AnwZ (B) 59/98 (https://dejure.org/1999,5781)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1999 - AnwZ (B) 59/98 (https://dejure.org/1999,5781)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1999 - AnwZ (B) 59/98 (https://dejure.org/1999,5781)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwaltszulassung beim Oberlandesgericht - Grundrechtsbeeinträchtigung wegen Versagung der Rechtsanwaltszulassung am Oberlandesgericht

  • Judicialis

    BRAO § 226 Abs. 2; ; BRAO § 42 Abs. 1 Nr. 4; ; BRAO § 42 Abs. 4; ; BRAO § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; BRAO § 226 Abs. 3

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassung zum Kammergericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 226 Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit der Wartefrist für die Zulassung beim Oberlandesgericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 21/70

    Keine Simultanzulassung beim Kammergericht vor Ablauf der 5-Jahresfrist

    Auszug aus BGH, 12.04.1999 - AnwZ (B) 59/98
    Das hat der Bundesgerichtshof bereits wiederholt - und auch für die seit dem Gesetz vom 24. Oktober 1972 (BGBl. 1972 I S. 2013) geltende Fassung - ausgesprochen (BGHZ 56, 381; 71, 28; Senatsbeschluß vom 6. Juli 1998 - AnwZ (B) 14/98 - AnwBl. 1998, 663).

    Diese hat der Senat indessen stets in seine Erwägungen einbezogen (BGHZ 56, 381, 383); sie haben nicht ein solches Gewicht, daß davon ausgegangen werden könnte, gerade die hier in Rede stehende Ausübungsregelung führe zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Grundlage anwaltlicher Berufsausübung.

    Daß dieser Rahmen von der Vorschrift des § 226 Abs. 2 BRAO noch gewahrt wird, hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden (BGHZ 56, 381; 71, 28) und mit seinem Beschluß vom 6. Juli 1998, aaO erneut bekräftigt.

    Die Vorschrift des § 226 Abs. 2 BRAO verstößt schließlich auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (std. Rspr. vgl. schon BGHZ 56, 381, 388 f.).

    Denn eine solche Verletzung läge nur dann vor, wenn die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung nicht von sachlich gerechtfertigten Gründen getragen wäre, wenn sie sich letztlich als willkürlich darstellte (vgl. BVerfGE 75, 108, 157; BGHZ 56, 381, 389).

  • BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 14/98

    Gleichzeitige Zulassung eines beim Landgericht zugelassenen Rechtsanwalts beim

    Auszug aus BGH, 12.04.1999 - AnwZ (B) 59/98
    Das hat der Bundesgerichtshof bereits wiederholt - und auch für die seit dem Gesetz vom 24. Oktober 1972 (BGBl. 1972 I S. 2013) geltende Fassung - ausgesprochen (BGHZ 56, 381; 71, 28; Senatsbeschluß vom 6. Juli 1998 - AnwZ (B) 14/98 - AnwBl. 1998, 663).

    § 226 Abs. 2 BRAO regelt also ausschließlich die Berufsausübung (std. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1998, aaO und vom 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 56/98 -).

    Die hier vorliegende Regelung der Berufsausübung hält sich mithin dann in dem durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG vorgegebenen Rahmen, wenn sie sich mit sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls rechtfertigen läßt, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (Senatsbeschluß vom 6. Juli 1998, aaO).

    Daß dieser Rahmen von der Vorschrift des § 226 Abs. 2 BRAO noch gewahrt wird, hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden (BGHZ 56, 381; 71, 28) und mit seinem Beschluß vom 6. Juli 1998, aaO erneut bekräftigt.

  • BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 27/77

    Keine Simultanzulassung an einem OLG in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BGH, 12.04.1999 - AnwZ (B) 59/98
    Das hat der Bundesgerichtshof bereits wiederholt - und auch für die seit dem Gesetz vom 24. Oktober 1972 (BGBl. 1972 I S. 2013) geltende Fassung - ausgesprochen (BGHZ 56, 381; 71, 28; Senatsbeschluß vom 6. Juli 1998 - AnwZ (B) 14/98 - AnwBl. 1998, 663).

    Daß dieser Rahmen von der Vorschrift des § 226 Abs. 2 BRAO noch gewahrt wird, hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden (BGHZ 56, 381; 71, 28) und mit seinem Beschluß vom 6. Juli 1998, aaO erneut bekräftigt.

  • BGH, 07.12.1981 - AnwZ (B) 15/81

    Vorzeitige Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 12.04.1999 - AnwZ (B) 59/98
    In den Bundesländern mit Simultanzulassung besteht für eine entsprechende Regelung kein Bedürfnis, weil die Rechtsanwälte hier ihre bisherige auf das Amts- und Landgericht eingestellte Praxis behalten (BGHZ 82, 333, 336).

    Das folgt schon daraus, daß § 226 Abs. 2 BRAO - im Gegensatz zu dem durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 24. Oktober 1972 (BGBl. 1972 I S. 2013) aufgehobenen früheren § 226 Abs. 3 BRAO - einen Verweis auf § 20 Abs. 1 Nr. 4 BRAO nicht enthält (BGHZ 82, 333, 337).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BGH, 12.04.1999 - AnwZ (B) 59/98
    Eine Berufsausübungsregelung kann zwar die Freiheit der Berufswahl beeinträchtigen, wenn die betroffenen Berufsangehörigen aufgrund einer solchen Regelung in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen nicht mehr in der Lage sind, den gewählten Beruf zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (vgl. BVerfGE 30, 292, 313 f.).
  • BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 56/98

    Verfassungsmäßigkeit der Wartefrist für die Zulassung bei einem Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 12.04.1999 - AnwZ (B) 59/98
    § 226 Abs. 2 BRAO regelt also ausschließlich die Berufsausübung (std. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1998, aaO und vom 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 56/98 -).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BGH, 12.04.1999 - AnwZ (B) 59/98
    Beschränkungen der Berufsausübung sind in vielfältig abgestufter Weise denkbar; sie können sogar Eingriffen in die Freiheit der Berufswahl nahekommen (BVerfGE 33, 125, 161 = NJW 1972, 1504, 1507; BVerfGE 86, 28, 38 = NJW 1992, 2621, 2622).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus BGH, 12.04.1999 - AnwZ (B) 59/98
    Beschränkungen der Berufsausübung sind in vielfältig abgestufter Weise denkbar; sie können sogar Eingriffen in die Freiheit der Berufswahl nahekommen (BVerfGE 33, 125, 161 = NJW 1972, 1504, 1507; BVerfGE 86, 28, 38 = NJW 1992, 2621, 2622).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BGH, 12.04.1999 - AnwZ (B) 59/98
    Denn eine solche Verletzung läge nur dann vor, wenn die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung nicht von sachlich gerechtfertigten Gründen getragen wäre, wenn sie sich letztlich als willkürlich darstellte (vgl. BVerfGE 75, 108, 157; BGHZ 56, 381, 389).
  • AGH Schleswig-Holstein, 15.05.2003 - 2 AGH 10/02

    5-jährige Wartefrist für OLG-Rechtsanwaltszulassung auch für ehemalige Richter

    Es hat vielmehr bei der bisherigen Auslegung des § 226 Abs. 2 BRAO zu verbleiben, wonach vor Wegfall der Singularzulassung galt, dass die dort vorgeschriebene fünfjährige Wartefrist für die gleichzeitige Zulassung beim Landgericht und dem übergeordneten Oberlandesgericht eine generelle und abschließende Regelung war und Ausnahmen von der Wartefrist nicht zulässig waren (BGH BRAK-Mitt. 1999, 186; BGH NJW-RR 1999, 640; BGH AnwBl. 1998, 663; BGHZ 82, 333).
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